Beiträge von Moebius

    An einer Schule in kirchlicher Trägerschaft ist man Kirchenbamter oder Landesbaemter in Abordnung (oder Angestellter). Von der Bezeichnung "Stiftungsbeamter" habe ich noch nie gehört. Eine normale Stiftung hat auch nicht das Recht beamtenrechtliche Beschäftigungsverhältnisse auszusprechen.

    Mit Deutsch / Geschichte auf Sek 1 dürfte die Freigabe eigentlich kein Problem sein, schwieriger wird die Aufnahme werden.

    Oh doch, den sehe ich schon, denn dieses Hinterer-Spionieren, wann man wie zu Hause ist, hat schon was von Stasi-Methoden. Das geht den Schulleiter überhaupt nichts an.

    Wie schön, die Empörungs-Eskalationsskala schreitet voran. Bei der Stasi sind wir jetzt schon, kann höchstens noch 10 Posts bis zum Nazi-Vergleich dauern.

    In Niedersachsen ist seit Einführung der eigenverantwortlichen Schule 2006 der Schulleiter Dienstvorgesetzter, meines Wissens nach auch an Grundschulen. Er ist somit auch als erster zuständig, wenn es um dienstliches Fehlverhalten geht. Da sich der Fragesteller auch auf Nachfrage beharrlich zu der Frage ausschweigt, wie es überhaupt zu der "Kontrolle" gekommen ist, lässt sich überhaupt nicht beurteilen, ob das Vorgehen der Schulleitung verhältnismäßig war oder nicht, es lässt sich lediglich feststellen, dass es höchst ungewöhnlich und sicher nur in besonderen Fällen gerechtfertigt ist.

    Wie und wo kann ich mich wehren?

    Wogegen denn genau? Du schilderst weder den genauen Ablauf und die Hintergründe, noch schreibts du, was genau dir jetzt droht.
    Dir wurde vorgeworfen, dass du unberechtigt krankgeschrieben warst um in den Urlaub zu fahren, du hast dieser Behauptung wiedersprochen. So lange keine disziplinarischen Maßnahmen gegen dich eingeleitet werden, sehe ich überhaupt keinen weiteren Handlungsbedarf. Und wenn das der Fall sein sollte, müsste die Schulleitung wohl deutlich mehr in der Hand haben, als hier geschildert und vermutlich gäbe es dann auch eine Vorgeschichte, die du hier bisher verschweigst (was natürlich dein gutes Recht ist).

    Das der vorliegende Fall, so wie geschildert, nicht geht und sowohl die Schulleitung als auch die Kollegen abseitig handeln ist klar, das brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich habe ja auch nur deiner generellen Aussage bezüglich der AU widersprochen.

    Nebenbei: ich habe den leisen Verdacht, dass die Fallschilderung im Ausgangspost etwas subjektiv ist. Mal ganz ins blaue spekuliert, ließe sich durchaus auch folgender Fall so wie oben darstellen:
    A ist krankgeschrieben, hat aber wichtige Unterlagen, die dringend benötigt werden. Da A tagelang nicht ans Telefon geht, bittet die Schulleitung einen Kollegen, der in der Nähe wohnt mal vorbei zu fahren und die Unterlagen abzuholen. Der berichtet am nächsten Tag, dass sein Versuch erfolglos war, am Haus sämtliche Rollläden runter sind und bereits 4 Tageszeitungen vor der Haustür liegen.

    Muss natürlich auch nich die Realität sein, aber um den Fall seriös bewerten zu können, fehlen nun mal sehr viele Informetionen, etwa wie es überhaupt zu der "Haustürkontrolle" gekommen ist (die werden ja wohl nicht routinemäßig bei allen kranken Kollegen durchgeführt). Wenn man mal genau liest, erlaube ich mir auch darauf hinzuweisen, dass der TE zwar schreibt, dass er sich gegen den Urlaubs-Vorwurf wehren möchte, jedoch kein Wort darüber, ob dieser zutrifft oder nicht.

    Au ist AU. Basta. Das hat niemand anzuzweifeln.

    So pauschal würde ich das sicher nicht sagen.
    Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, bei einer Krankmeldung auch zu überprüfen, ob sich ein Arbeitnehmer auch entsprechend verhält, also zum einen wirklich krank ist und zum anderen keinen Tätigkeiten nachgeht, die dem Genesungsziel zuwiderlaufen. Das gilt im Grundsatz auch bei Beamten. In der Privatwirtschaft wird da auch schon mal ein Privatdetektiv eingeschaltet, wenn der Arbeitgeber Zweifel hat.
    Auf einem ganz anderen Blatt steht natürlich, dass im vorliegenden Fall ein einmaliges Nichtantreffen an der Haustür überhaupt nichts beweist, da ein Krankgeschriebener in keinster Weise verpflichtet ist, sich 24 Stunden am Tag zu hause auf zu halten. Die reine Annahme, dass ein Arbeitnehmer im Urlaub ist, ist irrelevant, dieses wird der Arbeitgeber schon nachweisen müssen. Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichet, im Detail darzulegen, wo er sich jetzt bei dem einmaligen "Besuch" stattdessen aufgehalten hat.
    Im Übrigen darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer grundsätzlich auch in den Urlaub fahren, in den meisten Fällen wird das ja der Genesung durchaus zuträglich sein, er muss dies allerdings mitteilen, da es für den Arbeitgeber weiterhin möglich sein muss, den Arbeitnehmer zu kontaktieren, etwa falls er eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen möchte.

    Ein Verstoß gegen das Beamtengesetz ist keine Straftat, Dienstrecht und Strafrecht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Bestechung nach § 334 StGb liegt natürlich nicht vor, die Annahme von Geschenken ist aber über die genannte dienstrechtliche Regelung trotzdem untersagt, ein Verstoß dagegen kann zwar keine strafrechtlichen, wohl aber dienstrechtliche Folgen haben. Wie wahrscheinlich das ist oder was man persönlich davon hält kann sich jeder selbst übelegen, aber die Frage zielte ja auch nicht auf persönliche Meinungen ab, sondern auf die Rechtslage.
    (Und das was ich wiedergegeben habe ist nicht meine persönliche Einschätzung, sondern die unser übergeordneten Behörde, die sich vor geraumer Zeit mal aus mir unbekannten Anlass bemüßigt gefühlt hat uns das mitzuteilen.)

    Streng genommen, darf man die Bücher nicht mal annehmen.

    Das lässt sich umschiffen, wenn ich ein Buch formal nicht privat annehme, sondern nur für die Schule und das Buch im Besitz der Schule verbleibt und von mir lediglich genutzt wird.
    Verkaufen und das Geld privat behalten wäre aber auf jeden Fall Vorteilsnahme und könnte auch entsprechend sanktioniert werden.

    Ein Blick ins NRW Schulgesetz verrät:

    Zitat

    §19... In den Fällen des § 20 Abs. 7 und 8 ist die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.

    Zitat

    §30... (7) Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist.

    Heißt für mich: eine Schule kann nicht einfach nach belieben Klassen zu GU-Klassen erklären, die Zustimmung des Trägers ist erforderlich.


    Ich muss noch einmal fragen: Wenn man Schüler anscheinend nur durch Druck zur Arbeit und zum Lernen motivieren kann - haben wir dann nicht ein viel grundsätzlicheres Problem?

    Ein Problem hat man eher dann, wenn man jegliche Form von Druck kategorisch ablehnt, selbst bei Schülern, bei denen alle anderen Varianten schon gescheitert sind und selbst bei diesen sofort ob der armen gequälten Kinderseelen aufrscheit, wenn dann irgendwann am Ende des pädagogischen Maßnahmenkataloges auch mal tatsächlich spürbare negative Konsequenzen drohen.

    Dass das tatsächliche Sitzenbleiben nur in wenigen Fällen wirklich etwas bringt, sehen ja die meisten Lehrer mehr oder weniger ähnlich. Die eigentliche Frage ist aber in meinen Augen: hat die Androhung der Nichtversetzung einen Einfluss. Beziehungsweise wie werden sich in Zukunft Schüler verhalten, die alleine aufgrund schlecher Arbeitshaltung Lücken aufbauen und die nicht mehr befürchten müssen, dass das irgendwelche mittelfristigen negativen Konsequenzen hat, weil sie ja trotz 7 mal "mangelhaft" im Zeugnis jahrelang durchgewunken werden und sie sich der Illusion hingeben, dass es ja völlig reicht sich dann im Abschlussjahr ein bischen anzustrenge, dann wird es mit dem Realschulabschluss oder dem Abi schon klappen.

    Apropro Ilusionen: ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass die Bundesländer demnächst massenhaft Lehrerstellen in die Schulen pumpen um die versprochene "individuelle Förderung" umzusetzen? Die wird selbstverständlich mit Bordmitteln gemacht. Erst mal werden die Schulgesetze entsprechend geändert (weil ja die Lehrer bisher nur desshalb nicht individuell Fördern, weil sie es nicht müssen), wenn das dann nicht reicht kann man ja jedem Lehrer neben dem bisherigen Debutat noch zwei "Förderstunden" auferlegen. Oder man verlegt die Förderung in die Ferien - dann ist halt jeder Lehrer alle drei Jahre mal dran den vierwöchigen Förderkurs in den Sommerferien zu übernehmen, bei den 3 Monaten Ferien im Jahr, die Lehrer haben, ist das doch locker drin. In weiten Kreisen der Bevölkerung wird das sicher auf Zustimmung stoßen.

    Die Abschaffung des Sitzenbleibens an sich ist gar nicht der Knackpunkt.
    Allerdings sollte man nicht so naiv sein zu glauben, dass es dabei um die Umsetzung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse geht. Nein, dabei geht es um Geld und darum die Abschaffung zu instumentalisieren um ganz andere Dinge zu erreichen (zum Beispiel darum, das klassische Gymnasium weiter aufzuweichen indem man immer größere Schülerströme in das Gymnasium lenkt und der Schulform gleichzeitig jede Möglichkeit nimmt überforderte Schüler irgendwann wieder an eine andere Schulform schicken zu können).

    Hast du denn die Freigabe von SH?
    So lange die nicht vorliegt, nützen alle Versuche der Kontaktaufnahme nach Niedersachsen nichts.
    Dann muss auf der Gegenseite auch ein Bedarf nach deinen Fächern vorhanden sein, sonst wird NDS nicht zur Aufnahme bereit sein.
    Familienzusammenführung und co. können gute Argumente für eine schnelle Freigabe sein, bei der Aufnahme hingegen spielen sie keine Rolle, so lange kein Bedarf vorhanden ist.

    Ich persönlich habe keine großen Aktien im "Sitzenbleiben". Es gibt Schüler, die davon profitieren, aber es sind wenige. Und die könnte man wahrscheinlich auch oft von einer freiwilligen Wiederholung überzeugen, weil es in erster Linie die Schüler sind, die sich insgesamt etwas langsamer entwickeln und dann oft noch kindlicher und unreifer sind, als ihre Klassenkameraden.
    Problematisch wird es dann aber, wenn wie derzeit bei uns in Niedersachsen geplant, auch noch die Möglichkeit der Verweisung an eine andere Schulform abgeschafft werden soll und zudem die Schulformempfehlungen der Grundschulen nicht bindend sind.
    Bedeutet in der Praxis: ein Schüler mit Hauptschulempfehlung kann von den Eltern am Gymnasium angemeldet werden und die Schule hat keine Chance diesen Schüler jemals wieder an eine passendere Schulform zu überweisen, sondern muss ihn "bis zum bitteren Ende" mitschleppen. Und leider gibt es vereinzelt Eltern, die eine Überforderung ihres Kindes kategorisch verneinen, egal wie eindeutig die Ergebnisse sind. Ich gehe davon aus, dass in Zukunft die Zahl der Schüler zunehmen wird, die jahrelang auf einer zu anspruchsvollen Schulform beschult werden und dann irgendwann das Schulsystem ohne Abschluss verlassen, weil es für einen Wechsel auf Real- oder Hauptschule zu spät ist.

    Und besonders ärgerlich werde ich dann, wenn das Ganze dann durch völlig realitätsfernes ideologisches Gefasel verklärt wird, wie bei uns, als ein Politker (ich weiß leider nicht mehr wer es war) unser neuen Landesregierung die oben beschriebenen Änderungen noch dadurch angepriesen hat, dass "durch den Wegfall des Sitzenbleibens die Schüler profitieren würden, weil die Lehrer dadurch motiviert würden, zusätzlichen Förderunterricht anzubieten und Lücken bei einzelnen Schülern durch individuelle Förderung zu schließen"
    *ironie an* So siehts nämlich aus, liebe Freunde, schlechte Leistungen lagen bisher nämlich bisher nur an den nicht motiviert genug förderneden Lehrern. Und dass es keinen Förderunterricht gab, lag nicht etwa daran, dass es schlicht keine Stunden dafür gibt, sondern daran, dass die Lehrer ihn nicht anbiten wollten. *ironie off*

    Externe Fachkraft für pädagogische Konferenzen hört sich fü mich nach Quatsch an.
    Bei pädagogischen Konferenzen geht es für mich um konkrete Absprachen und Überlegungen, die etwa bestimmte Schüler oder Vereinbarungen im Kollegium für bestimmte Verhaltensweisen betreffen. Es geht also im Arbeitsorganisation und praktische Dinge, was soll ich da mit einer externen Fachkraft?


    ich haette eher gedacht, dass ihr, anonym, viel mehr darauf eingeht.

    Haben wir alle gemacht, als wir noch jung und naiv waren, wenn man dann aber merkt, dass irgendwelche Schüler oder andere Spaßvögel nur aus Langeweile jemanden suchen, den sie verarschen können (was in der Vergangenheit bei solchen Themen nun mal die Regel war), hält man die Diskussionen in Zukunft kurz, denn

    Das einzige was man waehrend des Studiums zu hoeren bekommt: StGB §174..

    mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen. Das man nichts mit Schülerinnen oder Schülern anfängt ist nun mal eine Grundvoraussetzung für den Lehrerberuf. Wer damit ein Problem hat, ist in dem Job falsch aufgehoben.
    Und dieser ganze "Wenn die Liebe nun mal wo hinfällt"-Scheiß relativiert sich sowieso, wenn man älter wird.
    Ich weiß, ich bin ein echter Romantiker.

    über vieles kann man streiten, aber über eins nicht: es ist unverschämt, dass man während einer bezahlten befristeten Ausbildung keinen Anspruch auf ALG 1 erwirbt.

    Das ist in der Sache absolut richtig, allerdings sollte einem klar sein, dass die Ansprüche, die man dadurch erwirbt, keinesfalls höher sein werden, als die Ansprüche, die man über ALG 2 sowieso hat.
    Für einen großen Teil der Referendare ist das Ergebnis finanziell also das gleiche. Nur die, die auch keinen Anspruch auf ALG 2 haben (zB wegen bestehender Unterhaltsansprüche gegenüber Ehepartnern), hätten dadurch einen Vorteil.

    Außerdem: keine Beiträge in die Sozialversicherung, dafür erhöhte Versorgungszusagen durch den Arbeitgeber - das ist nun mal das wesentliche Merkmal des Beamtenstatuses. Es wird vermutlich nicht möglich sein (weder rechtlich, noch was den Willen des Gesetzgebers betrifft) einen einzelnen Punkt aus diesem Paket zu lösen. Wer fordert, dass Anwärter ALG 1 Ansprüche erwerben, dem muss klar sein, dass der einzige realistische Weg dazu wäre, Referendare als Angestellte zu beschäftigen. Dann muss man aber bereit sein, alle anderen Nachteile dabei auch in kauf zu nehmen, und dazu gehört letztlich auch ein deutlich geringeres Gehalt - wie realistisch es ist, dass der Staat die Bezüge dabei so weit angleicht, dass sämtliche Abzüge für Kranken-/ Renten- und Sozialkassen damit ausgeglichen werden, kann sich wohl jeder selber ausrechnen (Kleiner Tipp: die Antwort ist 0%).

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