Beiträge von Moebius


    Die unterschrift bezeugt m. W. n. nicht das Einverständnis mit dem Inhalt, sondern lediglich die Kenntnisnahme, oder?

    Exakt. Wenn die Eltern die Unterschrift verweigern, die Kenntnisnahme in irgendeiner anderen Form sicherstellen (Gespräch, Telefon, am besten unter Zeugen), Aktennotiz darüber machen,die ganze Sache abhaken und nicht auf merkwürdige Spielchen einlassen. Was sollte denn die Alternative sein? Die Eltern weigern sich, das Zeugnis zu unterschrieben, also müssen sich die Lehrer noch mal zusammensetzen, das Ganze diskutieren und ggf. Noten ändern, bis ein Zeugnis rauskommt, das die Eltern bereit sind zu unterschrieben? Wohl kaum.


    zum schreibstil: für leute wie dich mache mir bestimmt nicht die finger krumm...

    Da spricht dein seitenlangern Erguss drei Posts weiter oben aber eine andere Sprache. Kleiner Tipp für die Zukunft: lieber kurze, prägnante Impulse, als endloses zusammenhangloses Runtergetippe. Dürfte sowohl im Lehrerberuf als auch als Leitartikelschreiber namenhafter Tageszeitungen nützlich sein.


    also wenn du eine freundin hast...ich hätte sie dir schon längst ausgespannt, denn frauen lieben ja bekanntlich arme künstler und literaten.....weil sie nicht so langweilig sind wie du.....

    Ich weiß nicht so recht, wir scheinen ja beide am Freitag Abend nichts besseres zu tun zu haben, als hier im Forum rumzuhängen. Aber ich habe wenigstens Spaß dabei.


    und falls diese diskussion in einem lehrerzimmer stattgefunden hätte....wäre ich bereit ein berufsverbot zu riskieren, um dir die nase zu brechen.

    Wow, schon hypothetisch die Freundin ausgespannt und hypothetisch die Nase gebrochen. Du hast es mir ganz schön gegeben. Also hypothetisch zumindest.
    In der Realität wäre ich vorsichtig. Habe ich eigentlich erwähnt, dass ich nach meinen Jahren bei den Harlem Globetrotters auch noch 7 Jahre Profiboxer war?

    Noch weiterhin einen schönen Abend.

    wer mathe und physik (mich jetzt mal ausgenommen) studiert, ist vielleicht weltfern....und hatte seine erste Freundin mit 30....

    ... die vermutlich vorher irgendeinen möchtegern-Geisteswissenschftler abgeschossen hat um endlich mal mit jemandem zusammen zu sein, der nen Job hat.

    zu meiner person: ich war nie ein bummelstudent. ich hatte auch immer ziele, war sehr engagiert...wie viele andere auch...habe sogar in der uni als dozent gearbeitet und für namenhafte tageszeitungen geschrieben...

    Aha. Kann man aus deinem Schreibstil auf jeden Fall nicht erschließen, da kommst du eher rüber, wie ein Schaumschläger. Ich habe übrigens 13 Jahre lang für die Harlem-Globtrotters gespielt.

    könntest du das eigentlich?

    Ja, ich arbeite auch nebenbei als Autor und könnte vermutlich auch davon leben wenn ich müsste (Leute mit Sachkenntnis, die Dinge mit Inhalt schreiben, sind nämlich durchaus noch gefragt). Angebote, in der Ausbildung tätig zu werden, habe ich bisher dankend abgelent. So viel Zeit habe ich leider nicht - ich hab nämlich nen Job.

    Schöne Grüße,
    Moebius

    (PS: Nach vier Gläsern Rotwein schreibe ich immer noch verständlicher als du und beherrsche die Grundzüge von Groß- und Kleinschreibung - und du willst Journalist sein?)

    Naja, ich verstehe, dass der Threadersteller gefrustet ist.

    Weil er mit einem völlig lehramtsfremden Studium und einer Fachrichtung, die selbst bei grundständig ausgebildeten Lehrer völlig überlaufen ist jetzt feststellen muss, dass es mit der allgemein weit verbreiteten Haltung "Wenn gar nichts mehr geht, kann man ja immer noch Lehrer werden" doch nicht so weit her ist? Ich bin übrigens unheimlich gefrustet, weil ich vermutlich nie eine olymische Medallie im Stabhochsprung bekommen werden (hab ich zwar noch nie probiert, mir abe immer schon total doll gewünscht), kriege ich auch ein bischen Verständis und Mitleid?

    Zitat von Schlonzi

    Sorry, aber in der Hinsicht bin ich dir sehr sehr weit voraus.

    Glaub ich gerne, du bist vermutlich schon auf nem ganz anderen Planeten.

    Ja, rechtlich ist das möglich. Wenn man die Stelle bekommt, muss man die dazwischenliegenden Laufbahnstufen eben samt Probezeit durchlaufen, bis man dann tatsächlich die Besoldung erhält, die eigentlich mit der Stelle verbunden ist. Im Verfahren müssen A14er bevorzugt werden, wenn sie die gleiche Note im Verfahren erreichen, man muss also deutlich besser sein, als die Mitbewerber, die schon auf einem Beförderungsposten sind. Realistisch ist das eher in speziellen Fällen, etwa wenn sich jemand auf einen Vertretungsplaner-Posten bewirbt und er den Plan schon lange kommissarisch macht, oder wenn jemand aus der Behörde zurück an die Schule kommt.

    Was macht ihr denn da?
    Reines "Aufsicht führen" bei Klausuren? Da würde ich mich doch nachdrücklich gegen verwehren, es kann nicht eure Aufgabe sein, Hilfsdienste an der Uni zu verrichten.
    Prüfungen mit abnehmen? Dafür würde ich mich gar nicht qualifiziert fühlen.
    Von so einer Regelung höre ich auch das erste mal, ich würde mal da den Personalrat beauftragen das zu hinterfragen und zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage diese Beauftragung überhaupt passiert. Zum normalen Aufgabenbereich eines Lehrers gehört das für mich nicht.

    Sie darf das Fach nicht mehr unterrichten, weitere dienstrechtliche Konsequenzen muss sie nicht fürchten. Denkbar wären höchstens Folgen, mit denen man als Beamter grundsätzlich rechnen muss, so könnte es ihr prinzipiel passieren, dass sie versetzt wird, falls ihre aktuelle Schule sie alleine mit ihren anderen beiden Fächern nicht vernünftig einsetzen kann. (Zum Beispiel wenn sie erst seit kurzer Zeit an der Schule ist und ihre Stelle extra ausgeschrieben wurde, weil die Schule jemanden für kath. Religion benötigte.)

    Ich dachte, dies hängt vielleicht damit zusammen, dass es innerhalb der ersten fünf Minuten nach dem Absenden geschah? Vielleicht eine Art sporadisch auftretender Bug?


    It's not a bug, it's a feature.
    Da Änderungsanzeige dient nur der Information über die nachträgliche Änderung, weil dadurch der Inhalt eines Posts im Nachhinein verändert und die diskussion damit unverständlich gemacht werden kann. Bei Änderung innerhalb der ersten wenigen Minuten besteht diese Gefahr nicht, da ja noch niemand geantwortet hat und in der Regel nur Tippfehler korrigiert werden, daher gibt es logischerweise auch keine Änderungsanzeige.

    Eine eindeutige rechtliche Regelung dazu gibt es in Niedesachsen nicht, man muss sich auf die Übergeordnete rechtssprechung berufen. Eine Anrechnung der Stunden scheitert praktisch meistens daran, dass Schulen gar nicht so viele Stunden haben. Eine echte Präsänzstunde im Sinne einer Bereitschaft müsste rechtlich gesehen meines Wissens nach anteilig angerechnet werden, das erfüllen die Stunden, die man in der Schule als Präsenz versteht aber nicht zwingend. Eine einfache Springstunde, bei der du mal eine Vertretung bekommst, mal auch nicht und in der du auch grundsätzlich zum Bäcker nebenan gehen kannst, wenn du keine Vertretung hast, muss faktisch nicht angerechnet werden, egal wie man das nennt. Lediglich wenn du erst zur zweiten Stunde kommen müsstest, aber für die erste Stunde zur Vertretungsbereitschaft eingeteilt wirst und somit früher als regulär in der Schule sein musst, dann ist eine Anrechnung meines Wissens durchstzbar.

    Bei diesem Täuschungsumfang würde ich auch eine 6 für angemessen und durchsetzbar halten.

    Viel interessanter finde ich allerdings die Frage, wie es bei einer beaufsichtigten Arbeit überhaupt möglich sein kann, einen seitenlangen Text 1 zu 1 aus dem Netz zu übernehmen, selbst wenn der Schüler ein Internethandy dabei hatte, muss er ja das Ding immer noch eine halbe Stunde lang in der Hand gehabt oder im Sichtbereich liegen lassen haben.

    Edit: Finchen war schneller, ich lasse meine Frage aber trotzdem mal stehen.


    Ich wundere mich etwas, dass du dich überhaupt hier an der Diskussion beteiligst. Offensichtlich wirst du nie in meine Lage kommen und kannst sie nicht nachvollziehen, daher kannst du auch schlichtweg nicht einschätzen, was das bedeutet.

    Entschuldige, das war offensichtlich ein Missverständnis. Vielleicht schreibst du bei deiner nächsten Anfrage dazu, dass du lediglich Solidaritätsbekundungen Gleichgesinnter wünscht und nicht an kritischen Meinungen interessiert bist, damit das nicht noch mal passiert. Davon abgesehen ist "jeder der nicht selber schwanger werden kann das gar nicht verstehen und hier auch nicht mitreden" natürlich ein ziemlich billiges Totschalgargument und geht auch am Kern des Problems vorbei: wie gut oder schlecht ich deine Situation nachvollziehen kann (was ich durchaus kann) ist auf der Sachebene einfach völlig irrelevant für die Bewertung des Situation - du fühlst dich benachteiligt und ungerecht behandelt, eine echte Benachteiligung (gegen die man angehen könnte) liegt aber nicht vor (oder höchstens durch das Schicksal aber nicht durch den Arbeitgeber).

    Fakt ist aber, dass mir von verschiedenen Schulen gesagt wurde, sie könnten mich brauchen, bekommen aber keine weitere Stelle bezahlt.

    ... was auch völlig normal ist.
    Zum einen weil kein einigermaßen fähiger Schulleiter, auch bei einem Bewerber den er im Augenblick überhaupt nicht brauchen kann, einfach lachend den Hörer auflegt, sondern immer etwas in Richtung "würden ja gerne, können im Augenblick aber leider nicht" erzählen wird. Gibt ja auch keinen Grund da Brücken abzubrennen, es kann immer mal kurzfristig Situationen geben, in denen man jemanden dann doch brauchen kann.
    Zum anderen weil Einstellungspolitik in Behörden schon seit Jahrzehten Saisongeschäft ist, je nach Wahltermin und Kassenlage.

    Wäre es Bayern und die Geburt vor dem 2. Staatsexamen gewesen, wäre es auf jeden Fall anders. Da wäre man dann in einem fiktiven Prüfungsjahrgang.

    Was wäre da anders? Tauchen in Bayern plötzlich vorher nicht vorhandene Stellen auf, wenn Frauen, die vorher Kinder bekommen haben welche suchen? Hier wird niemand benachteiligt, es gibt schlicht und ergreifend derzeit keine Stelle, auf die sich die TE bewerben kann. Die Tatsache, dass sie jetzt feststellt, dass die Situation vor einem Jahr günstiger gewesen wäre, ist ärgerlich, es hätte aber genau so giut andersrum sein können.
    Ich habe den Eindruck, hier setzen ein wenig die Mütter-Solidarisierungsreflexe ein, bevor der Sachverhalt überhaupt vollständig gelesen oder zu Ende gedacht wurde. Nochmal:

    Jemand schließt sein Ref ab und bewirbt sich erst mal nicht auf Stellen, weil das Kind sowieso schon anklopft. Nachdem das Kind 1 Jahr alt und betreuungstechnisch versorgt ist fängt die Mutter an, sich nach Stellen um zusehen und stellt fest, dass es derzeit keine gibt und sie wohl erst mal warten muss. Das ist alles. Dass das für die Betroffene nicht schön ist, ist klar und ein gewisser Frust auch verständlich. Aber wer meint

    würde es mich auch absolut ank...!!!

    oder

    Zitat von lenya

    ich fühle mich wirklich im Stich gelassen von meinem Bundesland

    , der möge doch bitte auch ausführen, was er sich denn als Alternative vorstellt. Lösen ließe sich das Problem der TE ja nur, wenn man so etwas wie eine gesetzliche Pflicht für die Bundesländer einführt, für jede Frau die mit bestandenem 2. StEx, die ein Kind bekommen hat, sofort eine wohnortnahe Stelle zu schaffen, wenn diese es wünscht. und zwar unabhängig von Fächerkombination, Schulform und Note.

    Naja, naja! Der BWLer ist allerdings jemand, der nach abgeschlossenem Hochschulstudium potentiell ein richtig dickes Gehalt verdienen kann.

    Auf die Gefahr hin, dass die Diskussion abdriftet:
    Der Durchschnittsverdienst von Diplom-Betriebswirten mit Uni Abschluss liegt etwa zwischen 50 000 € und 55 000 € pro Jahr. Wenn man die Lohnnebenkosten abzieht, liegt der durchschnittliche BWLler noch deutlich unterhalb des durchschnittlichen Gymnasiallehrers.

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