Beiträge von Moebius

    Dann müsst ihr aber in einer sehr ungünstigen Region wohnen, hier kriegt derzeit in Sek2-Bereich wirklich jeder ne Stelle, weil der Markt total leer ist. Vertretungskräfte mir 2StEx für Sek2 gibt es gar nicht mehr, das machen alles Leute mit deutlich niedrigeren Qualifikationen.

    Ein Versetzungsantrag mit der Begründung der Familienzusammenführung hat ganz gute Chancen. Bei dem, was du dir vorstellst, glaube ich aber nicht dass das so realisierbar ist.
    Dein Mann wohnt schließlich bei euch, einen Versetzungsantrag zur Familienzusammenfühgung kann man wohl erst stellen, wenn es auch etwas zusammenzuführen gibt. Außerdem braucht das 6 Monate Vorlauf. Ich halte es auch für extrem unwahrscheinlich, dass man einen Versetzungsantrag ohne Ziel stellen kann und den Wunschort dann kurz vorher nachreicht (die aufnehmende Schule muss ja auch mit dir planen und dann eine Stelle weniger ausschreiben).
    Ein realistischer Zeitplan für euch sähe dann folgendermaßen aus:
    Dein Mann bekommt eine Stelle zum 1.2.2012, tritt diese an und zieht an den Wunschort. Nachdem er umgezogen ist, stellst du den Versetzungsantrag. Das wird dann frühestens Anfang Februar gehen, also nicht mehr zum 1.8., sondern wahrscheinlich erst zum 1.2.2013. Du kannst versuchen, deine eigene Schulleitung vorher vorzubereiten, sobald dein Mann seine feste Stelle hat und hoffen, dass man dir entgegenkommt und das Ganze doch irgendwie schon zum 1.8. möglich ist, damit rechnen würde ich aber nicht.
    Und auch danach hast du keinen Rechtsanspruch darauf, dass dein Antrag genemigt wird, dass hängt unter anderem davon ab, ob deine Schulleitung den Antrag beführwortet. Alternativen lassen sich möglicherweise finden, aber dann eher auf "good will" Basis der übrigen Beteiligten, ich würde also auf jeden Fall Kontakt zu Schulleitung und (Bezirks)Personalrat aufhemen.
    Ggf. kannst du direkt mit umziehen und einen Antrag auf Elternzeit stellen, wenn du eh nicht zur Verfühgung stehst, wird der Versetzungsantrag in der Regel schnell genemigt.

    Beim Kauf des Fotos wird man AGB's zugestimmt haben. Aus denen wird dann wahrscheinlich hervorgehen, welche Nutzungsrechte man genau hat.
    Unabhängig von Urheberrecht dürfte aber problematisch sein, dass nicht alle Abgebildeten einer Veröffentlichung zugestimmt haben werden, jeder der mit auf dem Foto ist, hätte also vermutlich einen Anspruch auf Unterlassung.
    Wenn ich auf Fahrten oder Veranstaltungen Fotos mache und den Schülern zur Verfügung stelle, bin ich inzwischen dazu übergegangen immer ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Veröffentlichung auf irgendwelchen sozialen Netzwerken nur erlaubt ist, wenn jeder Abgebildete damit einverstanden ist.

    Unabhängig davon ob man das nun sinnvoll / gut / oder wie auch immer findet kann man der TE nur raten das auf jeden Fall mit dem Schulleiter abzuklären, der den Wandertag vermutlich nur unter der (berechtigten) Annahme genemigt hat, dass die einzige Aufsichtsperson auch ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit ihren Schülern widmen kann. Sonst dürfte man im Falle eines Falles rechtlich ziemlich einsam darstehen.

    Auch wenn eine Frage beantwortet wurde ist es ganz schlechter Stil anschließend sein Ausgangsposting zu löschen.
    Ganze Threads werden hier eigentlich nicht gelöscht, so lang sie nicht beleidigend sind oder gegen die Forenregeln verstoßen. Vielleicht haben andere später das gleiche Problem oder möchten noch weiter diskutieren, wenn man das nicht will, sollte man vielleicht besser direkt jemanden per PN fragen.

    Man könnte dir vermutlich qualifitierter antworten, wenn du etwas genauer schildern könntest, was denn das Problem ist. "Benimmt sich unmöglich" ist noch kein Grund der einen Ausschluss rechtfertigt, der eigentlich als Ordnungsmaßnahme von der Konferenz beschlossen werden sollte.

    Genau.
    Vor allem im Vergleich mit den Vollzeitkollegen dürfen keine gravierenden Benachteiligungen bestehen. Wenn die pro Woche nur 2 oder 3 Springstunden haben, brauchst du es nicht hinnehmen, wenn du als Teilzeitkraft auf einmal 8 haben sollst.
    Bei 14 Stunden hast du zwar streng genommen keinen Rechtsanspruch auf einen freien Tag, möglich sein sollte das aber eigentlich schon. In solchen Fällen hilft manchmal der Hinweis, dass du aus familiären Gründen auf einen freien Tag angewiesen bist und dich gezwungen sähest auf eine geringere Stundenzahl zu reduzieren, wenn das bei 14 Stunden nicht möglich ist.

    Bei uns werden pro Halbjahr 5 € an Kopierkosten eingesammelt.
    Kleiner Tipp am Rande: Man sollte gelegendlich mal seine Verträge überprüfen und Vergleichsangebote einholen. Bei uns ist vor zwei Jahren das System umgestellt worden, auch auf Betreiben des Personalrates, der es nicht mehr so prickelnd fand, dass Teile der Kopierkosten von den Lehrern privat getragen werden mussten.
    Im Zuge der Umstellung ist dann aufgefallen, dass die bisherigen Verträge uralt waren. Durch die Vertragsumstellung sind die Kosten pro Kopie meines Wissens um ca. 1/3 gesunken.

    @ Raket-O-Katz:

    Dein Text steht völlig im Gegensatz zu einem Konstruktiven Beitrag, würde ich jetzt mal sagen!
    Du begründest nicht und stellst leere Anschuldigungen. Schreib ein wenig genauer,dann können wir besser mit dir kommunizieren.

    Sehe ich überhaupt nicht so, ich kann den Beitrag von Raket-O-katz gut nachvollziehen.
    Dass an regulären Schulen in staatlicher Trägerschaft Stellen - die nichts mit der Erteilung von Religionsunterricht zu tun haben - ausgeschrieben werden mit "der Bewerber sollte katholisch sein" finde ich einen Skandal. Und da kann ich auch nicht die Begründung über die mögliche Zusammenarbeit mit der Gemeinde nachvollziehen, wenn man das will, muss man halt mal Religion als Fach ausschreiben. Man stelle sich vor, ein Schulleiter will einen bestimmten Referendar übernehmen (was wohl in den meisten Fällen dahinter steckt) und schreibt deshalb "der Bewerber sollte ein Mann sein" mit in die Ausschreibung - das wäre im Leben nicht möglich.


    Abgesehen davon wie sich der (Dagegen)Lehrer nun fühlen mag wie er zum Gespött gemacht wurde und nur noch Spießrutenlaufen erlebt, folgende Fragen: Lehrkräfte und Schulleitung üben Gruppenzwang aus und wer sich nicht einbindet wird gemoppt? –Und das unabhängig von gesetzlichen Regeln des Landes?
    Ist das Verhalten seiner Kollegen und der Schulleiterin rechtlich in Ordnung wenn Alkoholkonsum in dem Land erst ab 18 erlaubt ist.

    Nein, ganz sicher nicht. Der Verstoß gegen die Rechtslage im Gastland ist vermutlich nicht mehr relevant, da für dessen Verfolgung die Behörden im gastland zuständig wären und die vermutlich nicht mehr tätig werden, wenn die Gruppe wieder im Heimatland ist. Das deutsche Jugendschutzgesetz dürfte ebenfalls nicht entscheidend sein, da es natürlich nur in Deutschland gilt. Zentral dürfte sein, dass Lehrer und Schulleiter natürlich eklatant gegen ihre Dienstpflicht verstoßen haben. Auf Schulveranstaltungen - und dazu gehören auch Abschlussfarten - herrscht Alkoholverbot.

    Wenn nein, was kann der (Dagegen)Lehrer juristisch und anders unternehmen?

    Wenn das Ganze wirklich so drastisch war wie oben geschildert, wären disziplinarrechtliche Konsequenzen vermutlich angebracht. Es ist nur die Frage, ob man sich als einzelner Kollege das wirklich antun möchte, da mit Dienstaufsichtsbeschwerden tätig zu werden.
    Auf jeden Fall würde ich klarstellen, dass ich unter diesen Umständen auf keinen Fall bereit bin weitere Fahrten zu begleiten, schon um mich persönlich juristisch abzusichern.
    Wenn die Situation an der Schule wirklich so verfahren ist, würde ich persönlich wohl auch sehen, dass ich da wegkomme. Die Schulleitung wird dir ja offensichtlich keine Steine in den Weg legen.

    Warum willst du so etwas überhaupt über einen Reiseanbieter buchen?
    Einen Flug hast du übers Internet in 5 Minuten auch so gebucht, ein Auto kann man bei den meisten Flugseiten direkt dazubuchen oder auch problemlos über die Autovermieterseiten.
    Über einen Reiseanbieter zahlst du für sowas mit sicherheit ein paat Hundert Euro mehr und wenn es wirklich nur um einen Flug und Mietwagen geht, bietet der Null Vorteile.

    Als Lehrer würdest du Landesbeamter sein, für eine genaue Antwort müsstest du aber dein Bundesland angeben.
    Grundsätzlich würde ich da aber keine Probleme erwarten.
    In viele Bundesländern sind Nebentätigkeiten gar nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig. Selbst wenn es die Genemigungspflicht noch gibt, kann der Arbeitgeber nicht einfach willkührlich ablehnen, sondern nur in begründeten Fällen. Die zeitliche Belastung sollte überschaubar bleiben (zB indem du die Ausbildung der Trainer vorzugsweise in den Schulferien durchführst) und es darf nicht zu Interessenskonflikten kommen.

    Ist eigentlich wirklich für Lehrer aus 14 Bundesländern nicht zu verstehen... Diesen überflüssigen Quatsch gibt es nur in NRW und Niedersachsen: Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft Zustände schon fast einem Berufsverbot gleich. Es müsste eigentlich ein wichtiges Thema für die Bildungsgewerkschaften sein.

    Ich komme sogar aus Niedersachsen und habe mal eine Zeit lang an einer kirchlichen Schule gearbeitet (als bekennender Pastafari). Dass das eine derartige Quanitität wie in NRW annimmt, finde ich trotzdem nicht nachvollziehbar. Schulen in kirchlicher Trägerschaft dürfen in meinen Augen immer nur Ergänzung eines bestehenden Angebotes sein. (Und selbst dann gibt es einen sehr kritischen Aspekt und zwar das Motiv einiger Eltern ihre Kinder an diesen Schulen anzumelden: kirchliche Schule = keine Ausländer).
    Für die meisten Lehrer ist die Bewerbung in den kirchlichen Ersatzschuldienst hier auch eher zweite Wahl wenn man keine Stelle an einer staatlichen Schule kriegt, da die Bedingungen meist unattraktiver sind.


    ich schätze, dass etwa 80% aller schulen in NRW kath. grundschulen sind

    Hä? In Deutschland besuchen 7 % der Schüler Schulen in privater Trägerschaft, darin sind die kirschlichen Schulen enthalten und bei den Grundschulen in NRW sollen es 80% sein?
    Oder meinst du damit, dass der größere Anteil der Schüler katholisch sind und evtl. nur katholischer Religionsunterricht erteilt wird? Deswegen werden dort aber noch lange nicht nur ausschließlich katholische Lehrer eingestellt und das kann doch wohl nicht ernsthaft ein Argument für die Entscheidung für eine Religionsgemeinschaft sein.

    Wenn ich die Posts von Andran lese frage ich mich ernsthaft, ob er Lehrer ist, oder vielleicht Schüler der glaubt hier ein paar Lehrer in Richtung "mehr Lässigkeit bei Betrugsversuchen" manipulieren zu können. Kein Kollege, der seine sieben Sinne beisammen hat wird bemerkte Betrugsversuche bei einer zentralen Prüfung durchgehen lassen, da die Situation sonst in den Folgejahren erst recht eskaliert und überhaupt nicht mehr zu händeln ist. Im Übrigen gibt es viele zeitlich und nervlich belastende Situationen im Lehrerberuf, der Umgang mit eindeutigen Betrugsfällen gehört für mich nicht dazu. Bei regulär bewerteten Klausuren, bei denen ein schlechtes Ergebnis am Ende steht, kann es viel eher sein, dass die Bewertung zu Problemen mit Eltern führt.

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