ZitatOriginal von Panama
Meine Frage dazu: bin am Überlegen ob ich ihn nicht einfach jede Stunde vor der Türe an einem Tisch was arbeiten lasse. Ich hab schliesslich auch Verantwortung für die anderen die auch ein Recht auf Bildung haben.
Darf ich das rein schulrechtlich ?
Ein Unterrichtsausschluss ist eine Ordnungsmaßnahme, die nur die Klassenkonferenz beschließen kann. Du kannst ihn zwar jedes Mal anlassgebunden rauswerfen, wenn er Stört und du keine andere Möglichkeit hast die Störung zu unterbinden (was in Anbetracht des Verhaltens des Schülers sicher zu rechtfertigen wäre), ein grundsätzlicher Ausschluss über längere Zeit ist aber nicht ohne Klassenkonferenz zulässig.
ZitatOriginal von Panama
Weiteres : ich hab ihm heute im Unterricht Karten abgenommen. Eigentlich ist die Regel bis Freitag- nächste Woche natürlich. Da er mich aber als "scheiss blöde Lehrerin" bezeichnet habe, hab ich ihm gesagt dass er für diese Frechheit die Karten erst eine Woche später bekommt.Wie sieht es damit aus?
Ich muss im Elterngespräch Montag Fakten bringen und alles sollte wasserdicht sein. Mama ist Lehrerin.....
Aber auch so will ich bestens vorbereitet sein......
Danke schon mal
Der Hinweis alles weitere schriftlich zu dokumentieren ist sicher sinnvoll. Ich würde der Mutter auch iunmissverständlich klar machen, dass du eine Klassenkonferenz zwecks Ordnungsmaßnahmen einberufen wirst, wenn die Liste eine gewisse Länge erreicht hat. Was die Beleidigung betrifft, würde ich auf jeden Fall jetzt schon den Direktor einschalten. Wenn du weitere Dinge einsammeln musst, würde ich auch jetzt schon ankündigen, das du dem Schüler nicht's mehr direkt wieder gibst, sondern sich die Eltern alle konfiszierten Dinge direkt beim Direktor abholen können (vorher aber Rückendeckung einholen).