Genau.
Vor allem im Vergleich mit den Vollzeitkollegen dürfen keine gravierenden Benachteiligungen bestehen. Wenn die pro Woche nur 2 oder 3 Springstunden haben, brauchst du es nicht hinnehmen, wenn du als Teilzeitkraft auf einmal 8 haben sollst.
Bei 14 Stunden hast du zwar streng genommen keinen Rechtsanspruch auf einen freien Tag, möglich sein sollte das aber eigentlich schon. In solchen Fällen hilft manchmal der Hinweis, dass du aus familiären Gründen auf einen freien Tag angewiesen bist und dich gezwungen sähest auf eine geringere Stundenzahl zu reduzieren, wenn das bei 14 Stunden nicht möglich ist.
Beiträge von Moebius
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Bei uns werden pro Halbjahr 5 € an Kopierkosten eingesammelt.
Kleiner Tipp am Rande: Man sollte gelegendlich mal seine Verträge überprüfen und Vergleichsangebote einholen. Bei uns ist vor zwei Jahren das System umgestellt worden, auch auf Betreiben des Personalrates, der es nicht mehr so prickelnd fand, dass Teile der Kopierkosten von den Lehrern privat getragen werden mussten.
Im Zuge der Umstellung ist dann aufgefallen, dass die bisherigen Verträge uralt waren. Durch die Vertragsumstellung sind die Kosten pro Kopie meines Wissens um ca. 1/3 gesunken. -
@ Raket-O-Katz:
Dein Text steht völlig im Gegensatz zu einem Konstruktiven Beitrag, würde ich jetzt mal sagen!
Du begründest nicht und stellst leere Anschuldigungen. Schreib ein wenig genauer,dann können wir besser mit dir kommunizieren.Sehe ich überhaupt nicht so, ich kann den Beitrag von Raket-O-katz gut nachvollziehen.
Dass an regulären Schulen in staatlicher Trägerschaft Stellen - die nichts mit der Erteilung von Religionsunterricht zu tun haben - ausgeschrieben werden mit "der Bewerber sollte katholisch sein" finde ich einen Skandal. Und da kann ich auch nicht die Begründung über die mögliche Zusammenarbeit mit der Gemeinde nachvollziehen, wenn man das will, muss man halt mal Religion als Fach ausschreiben. Man stelle sich vor, ein Schulleiter will einen bestimmten Referendar übernehmen (was wohl in den meisten Fällen dahinter steckt) und schreibt deshalb "der Bewerber sollte ein Mann sein" mit in die Ausschreibung - das wäre im Leben nicht möglich. -
Abgesehen davon wie sich der (Dagegen)Lehrer nun fühlen mag wie er zum Gespött gemacht wurde und nur noch Spießrutenlaufen erlebt, folgende Fragen: Lehrkräfte und Schulleitung üben Gruppenzwang aus und wer sich nicht einbindet wird gemoppt? –Und das unabhängig von gesetzlichen Regeln des Landes?
Ist das Verhalten seiner Kollegen und der Schulleiterin rechtlich in Ordnung wenn Alkoholkonsum in dem Land erst ab 18 erlaubt ist.Nein, ganz sicher nicht. Der Verstoß gegen die Rechtslage im Gastland ist vermutlich nicht mehr relevant, da für dessen Verfolgung die Behörden im gastland zuständig wären und die vermutlich nicht mehr tätig werden, wenn die Gruppe wieder im Heimatland ist. Das deutsche Jugendschutzgesetz dürfte ebenfalls nicht entscheidend sein, da es natürlich nur in Deutschland gilt. Zentral dürfte sein, dass Lehrer und Schulleiter natürlich eklatant gegen ihre Dienstpflicht verstoßen haben. Auf Schulveranstaltungen - und dazu gehören auch Abschlussfarten - herrscht Alkoholverbot.
Wenn nein, was kann der (Dagegen)Lehrer juristisch und anders unternehmen?
Wenn das Ganze wirklich so drastisch war wie oben geschildert, wären disziplinarrechtliche Konsequenzen vermutlich angebracht. Es ist nur die Frage, ob man sich als einzelner Kollege das wirklich antun möchte, da mit Dienstaufsichtsbeschwerden tätig zu werden.
Auf jeden Fall würde ich klarstellen, dass ich unter diesen Umständen auf keinen Fall bereit bin weitere Fahrten zu begleiten, schon um mich persönlich juristisch abzusichern.
Wenn die Situation an der Schule wirklich so verfahren ist, würde ich persönlich wohl auch sehen, dass ich da wegkomme. Die Schulleitung wird dir ja offensichtlich keine Steine in den Weg legen. -
Was auch sinnlos sein dürfte, so lang die TE noch gar keine Stelle hat ...
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Warum willst du so etwas überhaupt über einen Reiseanbieter buchen?
Einen Flug hast du übers Internet in 5 Minuten auch so gebucht, ein Auto kann man bei den meisten Flugseiten direkt dazubuchen oder auch problemlos über die Autovermieterseiten.
Über einen Reiseanbieter zahlst du für sowas mit sicherheit ein paat Hundert Euro mehr und wenn es wirklich nur um einen Flug und Mietwagen geht, bietet der Null Vorteile. -
Als Lehrer würdest du Landesbeamter sein, für eine genaue Antwort müsstest du aber dein Bundesland angeben.
Grundsätzlich würde ich da aber keine Probleme erwarten.
In viele Bundesländern sind Nebentätigkeiten gar nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig. Selbst wenn es die Genemigungspflicht noch gibt, kann der Arbeitgeber nicht einfach willkührlich ablehnen, sondern nur in begründeten Fällen. Die zeitliche Belastung sollte überschaubar bleiben (zB indem du die Ausbildung der Trainer vorzugsweise in den Schulferien durchführst) und es darf nicht zu Interessenskonflikten kommen. -
Ist eigentlich wirklich für Lehrer aus 14 Bundesländern nicht zu verstehen... Diesen überflüssigen Quatsch gibt es nur in NRW und Niedersachsen: Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft Zustände schon fast einem Berufsverbot gleich. Es müsste eigentlich ein wichtiges Thema für die Bildungsgewerkschaften sein.
Ich komme sogar aus Niedersachsen und habe mal eine Zeit lang an einer kirchlichen Schule gearbeitet (als bekennender Pastafari). Dass das eine derartige Quanitität wie in NRW annimmt, finde ich trotzdem nicht nachvollziehbar. Schulen in kirchlicher Trägerschaft dürfen in meinen Augen immer nur Ergänzung eines bestehenden Angebotes sein. (Und selbst dann gibt es einen sehr kritischen Aspekt und zwar das Motiv einiger Eltern ihre Kinder an diesen Schulen anzumelden: kirchliche Schule = keine Ausländer).
Für die meisten Lehrer ist die Bewerbung in den kirchlichen Ersatzschuldienst hier auch eher zweite Wahl wenn man keine Stelle an einer staatlichen Schule kriegt, da die Bedingungen meist unattraktiver sind. -
Ok, der Anteil katholischer Grundschulen in NRW ist tatsächlich sehr hoch, ca. bei 30 %.
Deswegen aber eine bestimmte Religion anzunehmen, könnte ich mir trotzdem nicht vorstellen. -
ich schätze, dass etwa 80% aller schulen in NRW kath. grundschulen sindHä? In Deutschland besuchen 7 % der Schüler Schulen in privater Trägerschaft, darin sind die kirschlichen Schulen enthalten und bei den Grundschulen in NRW sollen es 80% sein?
Oder meinst du damit, dass der größere Anteil der Schüler katholisch sind und evtl. nur katholischer Religionsunterricht erteilt wird? Deswegen werden dort aber noch lange nicht nur ausschließlich katholische Lehrer eingestellt und das kann doch wohl nicht ernsthaft ein Argument für die Entscheidung für eine Religionsgemeinschaft sein. -
Wenn ich die Posts von Andran lese frage ich mich ernsthaft, ob er Lehrer ist, oder vielleicht Schüler der glaubt hier ein paar Lehrer in Richtung "mehr Lässigkeit bei Betrugsversuchen" manipulieren zu können. Kein Kollege, der seine sieben Sinne beisammen hat wird bemerkte Betrugsversuche bei einer zentralen Prüfung durchgehen lassen, da die Situation sonst in den Folgejahren erst recht eskaliert und überhaupt nicht mehr zu händeln ist. Im Übrigen gibt es viele zeitlich und nervlich belastende Situationen im Lehrerberuf, der Umgang mit eindeutigen Betrugsfällen gehört für mich nicht dazu. Bei regulär bewerteten Klausuren, bei denen ein schlechtes Ergebnis am Ende steht, kann es viel eher sein, dass die Bewertung zu Problemen mit Eltern führt.
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Mit "Saldix" steige ich auch immer ein, das klappt ziemlich gut.
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Das Einsetzen verschiedender Schulbücher in Parallelklassen hat nichts mit Individualisierung und Öffnung von Unterricht zu tun, da es ja zunächst mal eine Entscheidung nach den Präferenzen der Lehrerin ist. Die Schüler müssen nach wie vor mit dem Buch arbeiten, das ihnen vorgegeben wird.
Anders sähe es natürlich aus, wenn man die Entscheidung jeweils unter Berücksichtigung der speziellen Stuktur der Klasse trifft. Da habe ich aber gewisse Zweifel. Es besteht auch die Gefahr, dass der Effekt eher das Gegenteil von Öffnung bewirkt - es wird sicher Kollegen geben, die, wenn man sie denn lässt, über Jahrzehnte das immer gleiche Buch einsetzen, weil sie sich dann die Mehrarbeit einer Umstellung ersparen. Wenn ich ein anderes Buch einsetze, reduziert das auch die Möglichkeiten der Absprache und des Austausches mit Kollegen, da sehe ich durchaus die Möglichkeit, dass jeder einfach stur nach seinem Schema vor sich hinarbeitet. -
Die Auswahl eines Schulbuches fällt für mich nicht unter pädagogische Freiheit. Auch wenn die Konferenz zwei alternative Bücher eingeführt hat (was ich an sich schon für reichlich unglücklich halte) dürfte die Vorgabe der Schulleitung, dass das eingesetzte Buch zumindest in einem Jahrgang das gleiche sein muss, durchaus zuläsig sein.
Schon aus organisatorischen Gründen:
Was macht ihr, wenn mal ein Schüler in die Parallelklasse wechseln musss?Grüße,
Moebius -
Soche Veranstaltungen gehören, genau wie ein Tag der offenen Tür, Fahrten oder Konferenzen, zu den allgemeinen Dienstpflichten, dafür wird es nichts geben.
Wenn man keine einvernehmliche Regelung findet, gibt es eine "einfache" Lösung: Antrag an die Gesamtkonferenz stellen, dass diese beschließen mögen, dass künftig zum Schuljahresabschluss jedes Jahr eine gemeinsame Sportveranstaltung der Schule durchgeführt wird, die Fachgruppe Sport möge dann selbst entscheiden, ob es die Bundesjugendspiele oder was anderes sein sollen.
So eine Regelung dürfte unter die Überschrift "pädagogisches Konzept" fallen und somit zu den wenigen Dingen gehören, bei denen die Gesamtkonferenz noch mitreden darf.
Man sollte sich natürlich sicher sein, dass die Mehrheit der Kollegen das dann auch so mitträgt.
Wenn man nicht ganz so sehr auf Konfrontationskurs zu den Sport-Kollegen gehen möchte, kann man ja ein generelles Konzept für (regelmäßige) Sonderveranstaltungen beschließen.Grüße,
MoebiusPS: In den letzten 5 Jahren gab es bei uns 1 mal Bundesjugendspiele, verpflichtend sind die also sicher nicht.
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Warum so leicht reizbar, ist euch der Sprechstein auf den Fuß gefallen?
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diese bezeichung find ich persönlich

Nana, nicht aufregen, zur Entspannung einfach noch ein Mandala malen.

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Dass Dummheit und Dämlichkeit unabhängig von Geldbeutel und Lehramt sind, beweisen - ob sie wollen oder nicht - auch die Kollegen, die DAS und DASS verwechseln.Solchen Kleinkram überlasse ich gerne dem Germanisten-Fußvolk, die damit ja im demonstrieren, dass sie zum Unkraut-jäten quasi prädestiniert sind - das ist schließlich die landwirtschaftliche Entsprechung zum Fehlersuchen.
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Die Kollegen am Gymnasium verdienen sich doch alle dumm und dämlich.Das kommt dir nur so vor weil du Schwierigkeiten mit den großen Zahlen hast.
Mach dir nichts draus, dass geht vielen Primimäusen so.
Der Thread könnte doch noch ganz unterhaltsam werden.
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Schulleiter sind ziemlich frei darin, wie sie die Stellen ausstatten, sprich welche Funktionen mit in die Stellenbeschreibung genommen werden. Dass man Aufgaben aus einer vorherigen A15 Stelle übernommen hat, heißt keineswegs, dass man dadurch Anspruch auf die Stelle hat. Selbst wenn die Stelle dann mit gleichem Funktionsinhalt wiederbesetzt werden soll, muss sie immer noch ausgeschrieben werden, auch wenn du die damit verbundene Arbeit schon drei Jahre gemacht hast. Und dann kann es durchaus passieren, dass noch jemand anders kommt, der die ähnliche Dinge an einer anderen Schule gemacht hat und bei der Bewerbung besser abschneidet. Das Stellen ausgeschrieben werden müssen ist überall so, schon desshalb halte ich es für aussichtslos aus der Übernahme von Funktionen den Anspruch auf eine Beförderung abzuleiten, völlig unabhängig vom Bundesland.
Ganz davon abgesehen steht es dem Schulleiter auch frei ehemalige Inhalte einer A15 Stelle jetzt einfach an A13 Kollegen zu verteilen und dafür Stundenentlastung zu geben. Wenn du die Aufgaben seit zwei Jahren machst, ist die ehemalige Stelle vielleicht ja schon längst wiederbesetzt worden, nur eben mit anderer Stellenbeschreibung. (Schulen haben eine feste Anzahl an A15 Stellen.)
Zu guter letzt: das man sich mit der Arbeit im kirchlichen Ersatzschuldienst gewissen Beschränkungen unterwirft, ist auch nicht neu und dürfte dir bekannt gewesen sein. Ich hatte auch mal ein Vorstellungsgespräch an einer kirchlichen Schule, bei dem man mir auch relativ direkt gesagt hat, dass ich für Beförderungsstellen niemal in Frage kommen würde. Wenn man das nicht möchte gibt es ja genügend andere schöne Schulen, an denen man arbeiten kann.
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