Deshalb würde ich dann doch die Alternative bevorzugen, diejenigen, von denen ungepasstes Verhalten zu erwarten ist, gleich von vorneherein auszuschließen....
Und es gibt meines Wissens ja mittlerweile auch mehrere Urteile, die bestätigen, dass ein solcher Ausschluss durchaus rechtlich möglich ist.
Ganz so einfach ist das nicht. Wenn die Eltern stillhalten, kann man das in Absprache mit dem Schulleiter vielleicht auf dem kleinen Dienstweg so versuchen, hier würde man sich damit aber auf dünnen Eis bewegen. Auch der Ausschluss von einer Klassenfahrt ist eine Ausschlussmaßnahme, also eine Ordnungsmaßnahme mit entsprechenden juristischen Hürden. Das muss die Klassenkonferenz beschließen und da eine Ordnungsmaßnahme einen Verwaltungsakt darstellt wären auch Rechtsmittel dagegen möglich. Außerdem setzt eine Ordnungsmaßnhame voraus, dass eine entsprechende Vorgeschichte auch aktenkundig ist, ein "Schüler benimmt sich wild" wird da nicht ausreichen. Richtig schwierig wird es, wenn dann gleich eine ganze Reihe von Schülern auf diese Art ausgeschlossen werden soll, da muss nämlich bei jedem einzelnen geprüft werden, ob der Ausschluss auch unter Berücksichtigung der Vorgeschichte das mildeste angemessene Mittel ist um auf ein Fehlverhalten des Schülers zu reagieren. Dazu kommen dann organisatorische Gründe, da die Schüler dann ja parallel weiter beschult werden müssten.
Unter den beschriebenen Umständen wäre es für mich dann leider auch die einzige Alternative die Fahrt nicht stattfinden zu lassen.