So einfach ist es nicht, ihr beiden. Der Schulleiter muss informieren, Lehrer bestätigen das gesetz zu kennen.
Doch, genau so einfach ist das.
Auch wenn die dahinterstehenden Verwertungsgesellschaften gerne anderes suggerieren wollen: Das Urheberrecht hat rechtlich keinen anderen Status als alle anderen Gesetze oder Erlasse, die für unsere Arbeit von Relevanz sind.
Wirst Du über jede Änderung im Schulgesetz auf einer Konferenz informiert? Unterschreibts Du jedes Mal, wenn sich im Curriculum etwas ändest, dass du Dich auch wirklich daran halten wirst? Reichst Du Methoden-Listen ein, um nachzuweisen, dass Du Dich bei Deiner Unterrichtsplanung an aktuellen methodischen Vorgaben orientierst? Läuft Dein Schulleiter stichprobenartig in Deinen Unterricht um zu kontrollieren, ob du Dich an das Züchtigungsverbot hältst?
Alles was für unser Dienstausübung von Relevanz ist, wird im Schulverwaltugsblatt veröffentlicht. Die Kenntniss davon gehört zu Deinen Dienstpflichten. Eine Darüber hinausgehende Informations- oder Kontrollpflicht für den Schulleiter gibt es nur dann, wenn diese auch explizit irgendwo veranktert ist. Dies ist beispielsweise bei Klassenarbeiten der Fall (darum müssen Schulleiter stichprobenartig Arbeiten einsehen), beim Urheberreicht nicht. Beim Urheberrecht gibt es lediglich aktuell des Phänomen des nach unten weitergegebenen Druckes - Die Verlage machen Druck auf die Länder, die machen Druck auf die Verwaltung, die fordert von den Schulleitern irgendwelche sinnlosen Unterschriften, die von ihren Untergebenen teilweise wiederum andere sinnlose Unterschriften fordern (Stichwort Digital-Salate). Eine klare Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht und es darf zB auch keine (konkreten) diestlichen Konsequenzen geben, wenn man diese Unterschriften verweigert.
Wer unsicher bezüglich der Rechtslage zum Urheberrecht ist, findet hier die wesentlichen Informationen:
http://www.schulbuchkopie.de/fragen_antworten.html
Wenn mein Schulleiter darüber hinaus auf die Idee kommen würde, etwa eine Auflistung aller von mir angefertigten Kopien zu bekommen, würde ich ihn fragen 1. ob er an Unterbeschäftigung leidet und 2. auf welcher Rechtsgrundlage er dies verlangt. Ansonsten würde ich darauf hinweise, dass ich mich an die aktuelle rechtslage halte und mir eine derartige präventive Überwachung verbitten.