Ich würde sagen:
ZitatOriginal von lisasil
1. Die Verabschiedung eines Kollegen in den Ruhestand wird Freitags nach Schulschluss terminiert, obwohl dies der letzte Schultag vor den Ferien ist. Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitpflicht herrscht?
Jain. Kommt darauf an, wie geladen wird. Grundsätzlich muss das keine Dienstveranstaltung sein, der Schulleiter kann es aber als (einzigen Tagesordnungspunkt) einer Dienstbesprechung verkaufen, dann herrscht Anwesenheitspflicht. Eine Dienstbesprechung am Nachmittag des letzten Schultages zu terminierten ist zwar höchst ungeschickt, aber meines Wissens zulässig. Für mich hört sich das nach einem Problem an, dass der Personalrat mit der Schulleitung klären müsste, denn niemandem kann daran gelegen sein, dass die Kollegen bei solch einer Verabschiedung reihenweise fern bleiben (und sei es mit Krankmeldung).
ZitatOriginal von lisasil
2. Der Geburtstag der Schule jährt sich dieses Jahr zum 75. Mal. Dazu soll eine Feierstunde (ohne Zustimmung der LK) stattfinden, zu der der Dezernet sowie diverse Vertreter des Schulträgers eingeladen sind. Diese Feier findet unter der Woche am Abend (ca. 3 Stunden offizielles Programm mit anschließendem Imbiss) statt. Sowohl am Vormittag als auch am darauf folgenden Tag ist regulärer Unterricht.
Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitspflicht herrscht?
Das würde ich klar als Dienstveranstaltung sehen. Es gibt gewisse Einschränkungen über Gesamtarbeitszeit an dem Tag und Mindestpause bis zum Wiederbegin, die einzuhalten wären, aber grundsätzlich ist das eine normale Dienstveranstaltung.