Die persönliche Bewertung von Alkoholkonsum oder Rauchen sei jedem belassen, so wie er sie für richtig hält.
Dafür, erwachsenen Menschen Vorgaben zu machen, wie sie sich in ihrer Freizeit zu verhalten haben, gibt es schlicht keine rechtliche Handhabe. Das gilt für volljährige Schüler an den programmlosen Abenden einer Klassenfahrt genau so, wie für Lehrkräfte auf einer mehrtätigen Fortbildung.
Die von Bolzbold oben zitierte Regelung gibt es im Fahrtenerlass bei uns (in vermutlich in allen anderen Bundesländern ebenso) auch. Dieser greift aber bei volljährigen Schülern trotzdem nicht in die Persönlichkeitsrechte in deren Freizeit ein, außerhalb des offiziellen Programmes sind und bleiben das Erwachsene mit allen Rechten. Wenn man versucht, einen volljährigen Fahrtteilnehmer von der weiteren Fahrt auszuschließen und nach Hause zu schicken, weil er am Abend Alkohol konsumiert hat wird man vermutlich ein Problem damit bekommen, dass der Schüler entgegen der Regel bei Minderjährigen einen Anspruch auf Erstattung der Kosten haben wird.
Ganz grundsätzlich wird man Erwachsene auch nicht davon abhalten können, sich einen Mitwagen zu besorgen, das wird dann hoffentlich der gesunde Menschenverstand übernehmen, wenn die Schüler mal nachrechnen, was ein Wagen mit Zuschlag für junge Fahrer für 5 Tage kostet, den man dann nur wenige Stunden am Tag nutzen kann, denn bei allen offiziellen Programmpunkten ist die Verwendung privater PKW natürlich untersagt.