Beiträge von Moebius

    Auch mit Bundesland wird es schwierig werden, die Frage muss die verantwortliche Stelle beantworten.

    Aber mal in's blaue: Letztlich geht es darum, bei dir aus dem Studium 2 Fächer abzuleiten, die du später unterrichten kannst, Informatik ist da klar, aber es brauch ein zweites Fach, bei dem du genügend belegte Veranstaltungen nachweisen kannst, die diesem Fach zugerechnet werden können, und mit denen du dann über eine bestimmte Zahl Stunden kommst.

    BWL wird dir da am Gymnasium nichts nützen, weil kein Unterrichtsfach. Wenn bei dir nur Informatik und BWL ableitbar sind, hast du Chancen im Bereich der berufsbildenden Schulen, für Gymnasium wirst du Mathe oder Physik zusammenkratzen oder nachstudierten müssen.

    Im Augenblick nützt es überhaupt nicht, über Motive der Schulleitung und mögliche Hintergründe zu spekulieren. Die Schulleitung darf ganz grundsätzlich deinen Unterricht besuchen und wird das offensichtlich morgen tun. Bereite dich vernünftig vor und sieh zu, dass du eine Stunde abliefest, die möglichst wenig Angriffsfläche liefert, über alles weitere kannst du dir danach Gedanken machen.

    Diese Diskussionen können die weiblichen Kolleginnen gerne mit den Schülerinnen führen oder auch nicht. Ich mache das als Mann auf keinen Fall. Bei Schülerinnen, die für den schulischen Kontext eigentlich zu leicht gekleidet sind achte ich auf Abstand und professionellen Umgang, ansonsten halte ich meine Klappe.

    Die Aussage, dass für jede Amtsstufe eine Probezeit durchlaufen werden muss und die Beförderung immer erst im Anschluss erfolgt, ist grundsätzlich korrekt. Mit A13 auf den Dienstposten einer stellvertretenden Schulleitung eines Gymnasiums zu kommen finde ich ziemlich wild, ist aber formaljuristisch grundsätzlich möglich. Die Probezeit beginnt nach Abschluss des Verfahrens, in so fern verstehe ich deine Ausführungen bezüglich der Zustimmung der Gremien im Mai 2025 nicht ganz. Wie lange du die Aufgaben ausübst, wäre in Niedersachsen völlig irrelevant, da du alleine durch die Ausübung einer bestimmten Aufgabe keinen Anspruch auch irgendeine Besoldungsstufe erlangst. Entscheidend ist das Schreiben, mit dem dir der Dienstposten (nicht die Aufgaben und oder dienstrechtlichen Befugnisse) einer stellvertretenden Schulleitung übertragen wurden, von da an sind 6 Monate zu rechnen.

    Hier ging es nicht um den Ausschnitt, sondern um die Unterstellung einer Affäre mit einer Schülerin, das ist noch eine andere Dimension.

    Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn ich kann nicht hellsehen oder spekulieren, sondern nur das wiedergeben, was mir erzählt wurde.

    Ich bezog mich eher auf die Ausgangsproblematik, der von dir geschildert Fall ist ja grundsätzlich auch zu klären, weil man vermutlich widerlegen kann, dass angebliche Treffen zwischen den Personen stattgefunden haben, sobald die Schülerin anfängt konkrete Dinge zu behaupten. Im Ausgangssachverhalt ging es um angebliche Blicke, da wird es sehr schwierig.

    Auch das halte ich nicht für realistisch. Im Internet kann man schnell nach Härte und Konsequenz rufen, das fällt unter Gratismut. Im Zweifelsfall muss man sich mal durch eine Erstberatung beim Anwalt eine realistische Einschätzung holen. Aber im schlimmsten Fall geht man vor Gericht, dort bestätigt die beste Freundin, dass sie das genau so gesehen hat, wie die Schülerin und der Rest der Klasse kann oder will nichts gesehen haben. Dann fängt man sich mit seiner Verleumdungsklage vor Gericht eine Klatsche und hat selber eine "na dann wird wohl etwas dran gewesen sein"-Situation herbeigeführt.

    Ich glaube, dass es schon der realistischere und gangbarere Weg ist, dass eine geeignete Person aus der Schule ein ernsthaftes Gespräch mit der Schülerin führt und ihr klar macht, welche Tragweite so eine Behauptung haben kann.

    Dann war sie nicht in der Lage, die Prüfung abzunehmen. Gibt es bei Euch keinen Prüfungsvorsitz, der dann hätte eingreifen können?

    Hat er in der Situation nicht gemacht. Ist auch ein Problem, weil in dem Moment die Prüfung natürlich definitiv geplatzt ist, da die Entscheidung zu treffen, wann man eingreift und wann nicht, ist schwierig und oft haben in einfachen Prüfungen die FPLs den Vorsitz, die nicht unbedingt super erfahren sein müssen.

    Jetzt sind geschliffen und fachlich fundiert formulierte Schulzeugnisse in der Regel nicht digital frei verfügbar... von daher... Wie soll ein Language Modell darauf trainiert werden. Vermutlich hatte es nur den generischen Arbeitszeugnismüll in den Trainingsdaten.

    Da unterschätzt du die Firmen, die aktuellen Modelle sind mit Unmengen von Daten trainiert, viele davon aus Quellen, die nicht frei verfügbar sind (darüber gab s ja auch schon diverse juristische Auseinandersetzungen).

    Ich bin ja nun ein Mensch komplett ohne Beförderungsambitionen, aber ich verstehe auch nicht so recht, wieso "schnellstmöglich A14" kein legitimes Ziel sein sollte, wenn derjenige bereit ist, sich flexibel in verschiedene Aufgabengebiete einzuarbeiten und diese dann auch vernünftig macht. Finde ich alles nicht so verwerflich, wie hier dargestellt.

    Weil der TE doch hauptsächlich das "schnellstmöglich A14" ansteuert und wenig Bereitschaft für die flexible (und engagierte) Einarbeitung in verschiedene Aufgabengebiete erkennen lässt, sondern das für ihn lediglich ein notwendiges Übel zu sein scheint. Und genau wie ich haben wohl auch viele andere schlechte Erfahrungen mit Kollegen gemacht, die Stellen nur übernommen haben, weil es für sie ein notwendiger Karriereschritt war und ohne dass sie echtes Interesse an den Aufgaben gehabt hätten.

    Es geht darum, dass man in einem Gesundheitszustand ist, in dem man zwar nicht mehr vier Stunden vor einer Mittelstufenklasse stehen, aber noch ein halbstündiges Prüfungsgespräch führen kann.

    Aber wahrscheinlich ist mein Körper fehlkonstruiert, da er nicht nur völlig krank und völlig gesund kennt.

    Es geht nicht darum, was das dein Körper kennt, sondern das Dienstrecht. Das kennt grundsätzlich so etwas wie eingeschränkte Dienstfähigkeit, die ist aber nicht für diesen Kontext gedacht.

    Gerade bei der Prüfungsabnahme wäre ich vorsichtig, denn das sind Situationen, die juristisch besonders belastbar sein müssen. Da kann es Probleme geben, wenn die 4 Stunden Unterricht bei Kollege A erst krankheitsbedingt ausgefallen sind, der dann aber Mittags eine mündliche Abiturprüfung abnimmt.

    Leider habe ich die Situation tatsächlich selber schon erlebt, als Beisitzer in einer Abiturprüfung mit einer prüfenden Kollegin, die krank und völlig neben der Spur war und die dann während der Prüfung immer wieder lange Sekunden einfach ins Leere gestarrt hat, weil sie vor der nächsten Frage wieder Kraft sammeln musste. Sie hat die Kandidatin dadurch völlig aus dem Konzept gebracht und eine eigentlich sehr gute Schülerin hat in der Prüfung dann ein befriedigend bekommen. Gut gemeint ist oft genug das Gegenteil von gut gemacht.

    In NRW werden die A14-Stellen für einen Bezirk in der Regel zu festen Terminen bekanntgegeben, sodass für den Fall, dass sich jemand auf mehrere Stellen bewirbt, nur eine dienstliche Beurteilung durch den SL notwendig ist.

    Beinhaltet die dienstliche Beurteilung bei euch nicht den Aspekt der Eignung für die ausgeschriebene Stelle? Die muss doch individuell für die Stelleninhalte sein.

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