Wenn dort was beschlossen wurde, muss das Teil nochmal durchgeführt werden. Andernfalls, sollte es zB Notengebung/prüfungsrelevante Sachen sein, hab ich spätestens ab dem Punkt wo ein Schüler gegen vorgeht ein Problem.
Ein nicht ordnungsgemäßer Beschluss muss aktiv angefochten werden, wenn man ihn aus der Welt haben möchte, dafür gibt es ein definiertes Vorgehen und Fristen. Wenn die abgelaufen sind, ist der Beschluss rechtskräftig, auch wenn er fehlerhaft zustande gekommen ist.
Die Furcht, dass irgendwann in 10 Jahren mal ein Elternteil die Mathenote anfechtet, weil zu der Konferenz, auf der der Beschluss gefasst wurde, nicht ordnungsgemäß geladen wurde, ist unbegründet.
Umgekehrt darf man sich als Betroffener auch nicht zurücklehnen und abwarten, wenn etwas beschlossen wurde, was einem nicht passt, weil man meint, die Konferenz wäre eh nicht ordnungsgemäß gelaufen, man muss das schon aktiv monieren.