Beiträge von Moebius

    Lehrkräfte meinen alles besser zu wissen. Zum Beispiel besser zu wissen als der*die Professor*in, welche Themen für eine Masterarbeit geeignet und welche lächerlich seien.

    Jetzt mal ehrlich: Professor für Erziehungswissenschaften ist einer dieser Jobs, den sie dir geben, wenn du nach dem Abschluss einfach jeden Tag weiter in die Uni gehst und ihnen irgendwann nichts mehr einfällt, was sie sonst mir dir machen können.

    Ihr solltet euch übrigens nach dem großen Geschäft die Hände waschen.


    Das Problem bei guten Ratschlägen ist halt immer, dass man dem Empfänger dabei durch die Blume mitteilt, dass man ihn so einschätzt, dass er selber nicht darauf kommen würde.

    Der Trend geht weg von der Formelsammlung zum IQB-Formeldokument.

    Ich setze das auch relativ frühzeitig ein (in Mathe etwa ab 10), in den allermeisten Klassenarbeiten der Mittelstufe benötigt man aber jeweils nur 2-3 Formen, die vorher auch im Unterricht schon 20 mal gebraucht wurden, die kann dann eh jeder, der nicht 6 Wochen im Tiefschlaf war und man sollte nicht vergessen, dass das dann auch eine Gelegenheit für schwächere SuS ist an ein paar leichte Punkte zu kommen. Wird die Formel "auswendig" hingeschrieben, die Berechnung scheitert aber, kann ich dafür einen Punkt geben, für das reine Abschreiben der Formel eigentlich nicht.

    Ich verstehe nicht, warum eine Lehrperson Mails schreibt, was die Eltern machen sollen. "Kochen Sie mit Ihrem Kind mal was Leckeres. Dann lernt es gleich noch, was Eltern so leisten. Gehen Sie in eine Buchhandlung mit Ihrem Kind und kaufen mal irgend ein Buch, zum Beispiel einen Comic, Sie schaffen das." Derlei Mails bekommen Eltern wahlweise persönlich oder allgemein als Klassenrundmail geschickt, in jedem Falle ungefragt.

    Du hast 5000 Beiträge in diesem Forum und dir ist noch nicht aufgefallen, dass Lehrkräfte ganz allgemein Experten für alle Fragen der Lebensführung sind und die Menschheit auch gerne an dieser Expertise teilhaben lassen, ob sie will oder nicht?

    Verstehe ich nicht, bis zu deinem Abschluss bist du immatrikuliert, danach oder kurz Zeit später wirst du exmatrikuliert, auf jeden Fall kannst du dich nicht einfach so für das nächste Semester in dem Studiengang wieder einschreiben, in dem du gerade abgeschlossen hast, du könntest dich höchstens für ein neues Studium bewerben oder einschreiben oder für eine Promotionsstelle. So lange du noch keinen Abschluss hast, bist du natürlich auch noch weiter "an der Uni" und an deiner arbeitsrechtlichen Stellung ändert sich nichts..

    Gott behüte, dass die Eltern das Thema einer Stunde kennen, die ihr Kind krankheitsbedingt verpasst hat, das würde es ja erleichtern, dass das Kind diese selbständig nacharbeitet.

    (Ich wollt inhaltlich eigentlich gar nicht darauf eingehen, wenn man ersthaft über derartig offensichtlich erfundene Probleme diskutieren muss, zeigt das eigentlich nur, wie schwach der Standpunkt mit echten Fakten untermauert ist.)

    Ich habe überhaupt kein Problem mit Videos als Ergänzung zum Unterricht, etwas amüsant finde ich allerdings, dass alle "Erklärvideos", die ich so kenne, so aufgebaut sind, wie man Unterricht doch heut bitteschön nicht mehr machen soll - eine Person erklärt ein rein innermathematisches Problem in sehr deduktiver Weise, rechnet dann noch 2 Beispielaufgaben vor und dann sollen sie SuS es selber können.

    Wenn ich so unterrichten würde, wäre es angestaubter Frontalunterricht im schlechtesten Sinne, wenn es auf dem Tablet als Film läuft, ist es auch einmal wieder zeitgemäß und innovativ.

    Wir haben in einer GLK zu Coronazeiten entschieden, es für Eltern und Schüler freizugeben und nach Corona einstimmig entschieden, es beizubehalten. Keine der Befürchtungen wurde wahr. Die Themen stehen auch in Schulbüchern und in den Schulheften ihrer Kinder. Niemand bleibt zu Hause, nur weil er das Thema der Stunde nachlesen kann.

    Es ist ein fortlaufenden Phänomen bei Diskussionen über das digitale Klassenbuch, dass immer diejenigen ganz genau erklären können, welche massiven Probleme es mit sich bringt, die es selber noch nie genutzt haben.

    Bei dem hier geforderten Vorgehen steht für mich gar nicht die Sicherstellung der korrekten Dienstführung im Vordergrund (damit kommt man argumentativ auch schnell in Gefahr in das oben beschriebene Problem zu rutschen), es geht schlicht um ein Vorgehen, dass erforderlich ist um die schulische Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Es geht nicht um die Lehrkräfte, sondern um die Schüler.

    Vielleicht habe ich dich an dieser Stelle einfach nicht richtig verstanden. Kannst du das genauer ausführen?
    Wir sind - natürlich - immer skeptisch, wenn uns ein Mitbestimmungsverfahren auf Basis der potentiellen "Überwachung der Arbeitsleistung der Beschäftigten" vorgelegt wird bzw. fordern wir das auch aktiv ein, wenn wir so eine Möglichkeit der Überwachung wahrnehmen.
    Im konkreten Fall finde ich aber durchaus die Argumentation bzgl. vermisster Kinder, v.a. in GS und Unterstufe, und Feueralarm durchaus plausibel, so dass eine Ablehnung für mich zumindest hier kein Automatismus wäre.

    Ich befürworte (offensichtlich) das digitale Klassenbuch. Es ist keine Personalratszustimmung dazu nötig, ein digitales Klassenbuch für die Dinge zu nutzen, für die es vorgesehen ist. Im Backend des Klassenbuches sind Daten gespeichert, die es prinzipiell zulassen, dass der Schulleiter die Tätigkeit der Beschäftigten kontrolliert (wie es hier wohl im Raume steht). Für Kontrolle dieser Art (genauer: mittels digitaler Systeme) ist im Personalvertretungesgesetz die Zustimmung des PR vorgesehen.

    Einfache Lösung: der Schulleiter ist nicht Administrator der entsprechenden Systeme, dann hat er gar keinen Zugriff auf die entsprechenden Daten. (Genau das ist üblicherweise auch die dringende Empfehlung der Datenschutzbeauftragten.)
    Ist er doch Admin, ist er in der Verantwortung diese Daten nicht einzusehen.

    Wo ist ist das digitale Klassenbuch unzulässig, wenn der PR nicht zustimmt?

    Das habe ich nicht geschrieben.

    Warum wird er das nicht tun?

    Warum sollte er? Der PR wird keiner anlasslosen Überwachung der Beschäftigten zustimmen, wenn er kompetent ist. Er wird das vermutlich tun, wenn es um eine konkrete Person geht bei der es einen begründeten Anlass für die Annahme eines Fehlverhaltens gibt.

    Ich habe das Kollegium auch schon darauf hingewiesen. Es geht mir nicht um irgendeine Kontrolle oder Einschränkung der pädagogischen Freiheit.

    Die Alltagshelferin ruft bei den Eltern an und fragt nach, warum ist ihr Kind unentschuldigt fehlt. Das Kind sitzt aber schon längst im Unterricht, hat sich nur verspätet und wurde aber noch nicht als anwesend gemeldet. Daraufhin bekommen die Eltern Panik und suchen ihre Kinder.

    Ich weiß nicht, was das ganze hier soll, aber du schreibst Unsinn.

    Am Anfang des Schultages sind SuS als entschuldigt fehlend eingetragen, im digitalen Klassenbuch kontrolliere ich die Anwesenheit und markiere dann ggf. SuS, die abwesend sind, obwohl sie nicht entschuldigt sind. Das macht man nicht mit dem Klingeln, sondern in einem angemessenen zeitlichen Rahmen, aber am Anfang der Stunde und nicht eine Woche Später aus dem Gedächtnis.

    Kein SuS wird "anwesend gemeldet", sondern SuS werde abwesend gemeldet, wenn sie abwesend sind.

    Ich habe zunehmend den Eindruck, dass hier ist wieder einmal ein "Ich habe keinen Bock auf digitales Klassenbuch und erfinde jetzt Probleme, weil ich nicht möchte, dass irgendjemand überprüfen kann, ob ich meine Arbeit mache"-Thread.

    Ohne jetzt die ganze Diskussion, die wir schon vor ein paar Monaten gerührt haben, zu wiederholen:

    In Niedersachsen gibt es eine klare Dienstanweisung an Schulen, unmittelbar aktiv zu werden, wenn ein Schüler nicht im Unterricht erscheint.

    Dass am Anfang jeder Stunde die Anwesenheit kontrolliert wird, gehört zu den ganz normalen Alltagsaufgaben einer Lehrkraft.
    Man kann natürlich jeden Unwillen Teile seiner Kernaufgaben vernünftig zu erledigen mit "pädagogischer Freiheit" verklären. Das ändert aber nichts daran, dass der Schulleiter dies grundsätzlich verlangen kann und es prinzipiell auch auch ein dienstliches Versäumnis darstellt, wenn sich an solche Vorgaben vorsätzlich oder fortgesetzt nicht hält.

    Das grundsätzliche Anliegen der Schulleitung ist berechtigt und sinnvoll.

    Die Nutzung und Auswertung digitaler Systeme zur Evaluation oder Kontrolle der Arbeit einzelner Personen ist mitbestimmungspflichtig, spätestens wenn die Schulleitung einzelne KuK anspricht (eigentlich eher vorher), weil die die Anweisung der Schulleitung weiter nicht so umsetzten, wie gewünscht, benötigt sie also vorher die Zustimmung des Personalrates. (Benehmen reicht nicht, Zustimmung ist explizit erforderlich.)

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