Beiträge von Moebius

    Um weitere Missstimmungen zu vermeiden.

    Klappt irgendwie nicht, du scheinst mir dauerhaft missgestimmt zu sein.

    Und letztlich habe ich so langsam den Eindruck, dass dieser Thread eigentlich auch nur dazu dienen soll, diese Missstimmung irgendwo abzuladen und nicht, daraus irgendwelche Erkenntnisse zu ziehen, wie du zukünftig mit der Situation besser umgehen kannst.

    Die Rechtsgrundlage habe ich dir oben genannt, die Vorstellungen der Schulleitung werden so nicht umsetzbar sein. (Zumindest nicht, wenn die KuK es nicht mit sich machen lassen.)

    Dass eine Lehrkraft (oder auch jemand aus der Schulleitung) mindestens bis zur 9. Stunde im Hause ist, ist üblich und bei uns auch so geregelt, das lässt sich aber auch ohne die beschriebene "Bereitschafts" Regelung so hinbekommen, zB indem man die AGs zum Ganztag zählt und dafür sorgt, dass an jedem Nachmittag mindestens eine durch eine Lehrkraft ausgebrachte AG liegt.

    Jeder kann von diesen Arbeiten halten, was er möchte. Ich will auch niemanden davon abhalten, sich mit geneigten KuK zusammen zu tun und gemeinsame Arbeiten zu schreiben, wenn es zwischen den Beteiligten passt. Aber darum geht es hier doch gar nicht.

    Hier geht es darum, dass die TE mit der gesamten Arbeit ihres Kollegen unzufrieden ist. Die Verweigerungshaltung bei gemeinsamen Arbeiten ist ein Teil davon und sie erhofft sich wohl, dass, würde man den Kollegen erfolgreich dazu kriegen, an diesen Arbeiten teilzunehmen, irgendwelche Defizite auffallen würden, die den Kollegen dazu zwingen würden, seine Arbeitsweise endlich in ihrem Sinne anzupassen. Abgesehen davon, dass das nicht der Sinn und Zweck von Vergleichsabeiten ist, sind sie dafür auch völlig untauglich. Der Kollege kann und wird dafür sorgen, dass die Arbeiten bei ihm nicht schlecht, sondern besonders gut ausfallen, das hin zu bekommen ist praktisch trivial, wenn alle Kollegen die Arbeit gemeinsam erstellen und daher vorher kennen.

    Ich kann nur weiter dazu raten, sich nicht an dem Kollegen abzuarbeiten oder ihn irgendwie ändern zu wollen, sondern sich auf seine eigenen Aufgaben zu konzentrieren und zu sehen, dass der Kollege da nicht negativ hineinwirkt. Ich kann zum Beispiel überhaupt nicht nachvollziehen, dass man in der beschriebenen Situation eine gemeinsame Klassenfahrt organisiert, da würde ich zielsicher in der entgegengesetzte Himmelsrichtung fahren.

    "Die Beschäftigten für den Ganztag sind also Landesbedienstete, sie sind nur keine Lehrkräfte."

    Das ist interessant, damit wäre dann auch der Personalrat zuständig.

    Das ist korrekt, die pädagogische Mitarbeiter, Schulassistent und Mitarbeiter in der Schulbuchausleihe sind für den PR wahlberechtigt, werden auch von uns vertreten und wir sind bei Einstellung auch mitbestimmungspflichtig.

    Nebenbei gesagt: die Argumentation "Eine Lehrkraft muss anwesend sein, weil ein Landesbediensteter vor Ort sein muss", ist Unsinn. Externe Personen, die für den Ganztag beschäftigt werden, erhalten Verträge beim Land, in Niedersachsen darf die Schule keine eigenen Verträge mit einzelnen Personen abschließen, das läuft immer über Aurich. Die Beschäftigten für den Ganztag sind also Landesbedienstete, sie sind nur keine Lehrkräfte.

    Ganztagserlas Niedersachsen

    "Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet."

    Hälftige Anrechnung. Aus dieser Regelung wird die Schulleitung nicht Herauskommen, indem sie die Zeiten, in denen Lehrkräfte anwesend sein müssen, zu "Bereitschaftszeiten" umdeklariert.

    So verstehe ich den Sachverhalt auch, das ändert aber nichts an meiner Aussage.

    Und nein, natürlich schreiben bei uns nicht alle parallel die gleiche Arbeit, an größeren Schulen erlaubt es das System ja gar nicht, dass alle parallel den gleichen Unterricht haben. (Und wenn ich heute in der 9a eine Mathearbeit in der 9a schreibe, muss der Kollege nicht morgen hingehen, und in der 9d die gleiche Arbeit stellen, die kennen den Inhalt bis dahin, wenn das regelmäßig passiert und die SuS sich darauf einstellen können.)

    Naja. Eher "Teaching to the Inhalt", den man anschließend in der Arbeit abfragt.

    Wenn die Lehrkräfte die gemeinsame Vergleichsarbeit vorher kennen - was ja hier offensichtlich der Fall ist - ist sie völlig sinnlos, weil eine gute Lehrkraft dann drei Wochen vorher guten Unterricht macht, während ein Problemkandidat einfach drei Wochen lang gezielt für die Arbeit trainiren wird, indem er im Unterricht einfach immer wieder Aufgaben behandelt, die kleine Variationen der Aufgaben der kommenden Vergleichsarbeit darstellen.

    Vergleichsarbeiten machen (wenn überhaupt) nur dann Sinn, wenn sie von einer externen Person gestellt werden.

    Du bist weder dafür verantwortlich, dass der Kollege in seinen Klassen ordentlichen Unterricht macht oder dass er die Arbeiten so schreibt, wie die Schule das möchte, noch dafür, was er auf Klassenfahrten mit seiner Klasse macht. Grenze dich ab, mach du deine Sachen ordentlich und sieh zu, dass sein Handeln dir da nicht reinfunkt (das scheint aber ja auch nicht der Fall zu sein), alles weitere ist Sache der Schulleitung.

    Ich sehe auch nicht, dass die Tatsache, dass er keine Emotionen zeigt, damit zu tun hat. Seine Emotionen bei seiner beruflichen Tätigkeit hinten an zu stellen ist professionelles Verhalten.

    Das ist dadurch aber keine städtische Schule, sondern trotzdem eine staatich anerkannte Ersatzschule mit einem Trägerverein. Es gibt städtische Beamte, aber in der Regel nicht im Bereich von Lehrkräften, wenn man von exotischen Fällen wie dem Beispiel oben in Bayern absieht. (Und da wird man dann auch nicht so ganz flexibel an eine andere Schule mit Beschäftigungsverhältnis beim Land wechseln können)

    Wenn die "Planstellen" die von mir oben beschriebenen Beamtenstellen zur Abordnung an anerkannte Ersatzschulen sind, ist ein Wechsel relativ problemlos möglich. Auch welchsel vom Status des Kirchenbeamten zum staatlichen Beamten beim Bundesland sind meines Wissens nach möglich, wenn der alte und neue Dienstherr einverstanden sind, aber zuverlässig und unkompliziert ist nichts davon.

    Nebenbei: dass man Schülern nicht den Kopf abreißt, heißt nicht, dass man alles ignorieren muss oder sollte.

    Es gehört auch zu unseren Aufgaben, SuS zu vermitteln, in welchem Kontext man sich wie angemessen verhält. Das mache ich regelmäßig, gerade bei SuS, zu denen ich eigentlich ein sehr gutes Verhältnis habe, die daraus aber gerade bei beginnend pubertierenden Verhalten ableiten, dass sie sich mir gegenüber mehr herausnehmen könnten. Da ist es dann schon mein Job, klar zu machen, dass ich sie zwar gut leiden kann, dass das aber nicht die schulischen Spielregeln für einen angemessenen Umgang miteinander außer Kraft setzt.

    Gewährt man diesem Jahrgang das Reifezeugnis?

    Bevor man direkt wieder in eine Meta-Diskussion über den ganzen Jahrgang oder am besten gleich "die Jugend von heute" verfällt:

    Es war eine Abstimmung, bei der einzelne offenbar ungeprüft Vorschläge einstellen und dann beliebig oft abstimmen konnten, es spricht vieles dafür, dass das eine Hand voll Idioten waren, deren Verstand mit dem Ziehen einer Grenze zwischen schlechtem Scherz und einer absoluten Geschmacklosigkeit überfordert war. Man kann höchstens den Verantwortlichen des Jahrgangs den Vorwurf machen, dass sie das nicht bemerkt oder nicht eingegriffen haben, ansonsten Kirche im Dorf lassen.

    Staatlich anerkannte Ersatzschulen können im Allgemeinen nicht verbeamten. Man wird beim Staat verbeamtet und dann ggf. an eine Staatlich anerkannte Ersatzschule abgeordnet, entsprechende Stellen, die schon direkt so ausgeschrieben sind, gibt es manchmal. Zusätzlich gibt es bei Schulen in kirchlicher Trägerschaft die Besonderheit, dass sie selber Kirchenbeamte ernennen können, dann ist man aber auch "nur" bei der Kirche Beamter und kommt da auch nicht so ohne weiteres weg.

    "Städtische" Schulen gibt es nicht, bei allen staatlichen Schulen sind die Gemeinden oder Landkreise für die sächliche Ausstattung zuständig und das Bundesland für die personelle, der Dienstherr ist immer das Bundesland. Ob Stellen schulscharf ausgeschrieben werden oder über die übergeordnete Behörde, hat damit nichts zu tun.

    Unabhängig davon, wie man als Individuum damit umgeht und davon, dass man als Lehrkraft von Schülerseite auch ein gewisses Maß an Spott ertragen können muss, ist der Punkt, der in meinen Augen überhaupt nicht geht, dass eine Lehrkraft eine andere Lehrkraft vor Schülern durch einen beleidigenden Spitznahmen verächtlich macht. Das ist der Punkt, an dem der TE meiner Meinung nach völlig zurecht ansetzt und der auch irgendwann Konsequenzen für den Urheber haben muss, wenn es sich nicht klären und abstellen lässt.

    Was als Anscheinsbeweis reicht, hängt ganz entscheidend davon ab, was der Schulleiter mitträgt, mit dem würde ich das also abklären, bevor ich eine Entscheidung treffe.

    Ganz einfach kann man es sich hier in meinen Augen nicht machen, denn die Frage nach der bekannten Aufgabenstellung ist berechtigt. Eigentlich darf die Situation, dass eine Schülerin 2 vorgeschriebene Seiten passend zur Arbeit hat, gar nicht auftreten, da ist schon vor der Klausur etwas schief gelaufen.

    Selbst ein nicht volljähriger Schüler kann grundsätzlich alleine reisen, man muss sich das nur vorher von den Eltern unterschreiben lassen und entsprechend planen. Bei uns ist sind vor 2 Jahren 2 Schüler alleine aus Italien zurück, weil sie wegen Fehlverhalten vor Ort ausgeschlossen wurden. Die Eltern wurden informiert, in Absprache mit diesen wurden sie in einen Flixbus gesetzt, der ohne Umsteigen durchgefahren ist.

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