Wenn das eingehalten wird ist die Lehrkraft nicht "trotzdem dran", sondern die Situation bleibt im Grundsatz genau die gleiche wie jetzt: die Lehrkraft muss weiterhin jede Situation auf eine mögliche Gefährdung prüfen und das Unterrichtsseting entsprechend anpassen. Es kann weiterhin Gründe geben, durch die man hinterher zu dem Ergebnis kommt, dass eine besondere Berücksichtigung notwendig gewesen wäre und man für die folgen haftet.
Genau wie in jedem anderen Lebensbereich.