Noch mal:
Selbstverständlich fertige ich alle meine Arbeitsblätter und schriftlichen Ausarbeitungen meiner Unterrichtseinheiten in meiner Freizeit an. Umfangreichere Materialien würden dann in meiner Dienstzeit erstellt, wenn der Arbeitgeber mich explizit damit beauftragt (und das mit entsprechenden Anrechnungsstunden vergütet) .
Ansonsten hat die Diskussion mit der Realität nichts zu tun, noch nie ist ein Dienstherr nach der Veröffentlichung von Materialien auf eine Lehrkraft zugegangen um sich zu beschweren, dass die Materialien eigentlich dem Dienstherr gehören würden, das ist schlicht überhaupt nicht belegbar. (Ordnungsgemäßes Handeln der Lehrkraft vorausgesetzt.)
Ein Großteil der Lehrkräfte geht durch ihr Berufsleben ohne ein einziges veröffentlichungswürdiges Material zu erstellen, schon das zeigt ja, dass so etwas nicht zu den Kernaufgaben einer Lehrkraft gehört.
Und im vorliegenden Beispiel würde sich die Argumentation "Unterlagen zur Vorbereitung gehören dem Dienstherren und müssen zur Verfügung gestellt werden" spätestens dann in den Schwanz beißen, wenn man darauf hinweist, dass das Erstellen solcher Unterlagen ja offensichtlich nicht zur Dienstpflicht des Kollegen gehört, dem man sie zur Verfügung stellen soll.
Und auch das nochmal:
Die Sichtweise bezieht sich auf den Fall, dass ein Kollege sich kalkuliert und planmäßig auf der Arbeit anderer ausruht, nicht auf den ganz normalen fachlichen Austausch zwischen gleichermaßen engagierten Kollegen und auch nicht auf den Fall, bei dem jemand es einfach nicht besser kann, da helfe ich dann auch im angemessenen Rahmen.