Die Begriffe sind je nach Bundesland unterschiedlich.
In Niedersachsen sind Quereinsteiger Personen mit einem nicht-Lehramtsstudium, das das für den Vorbereitungsdienst anerkannt wird. Diesen durchlaufen die Kandidaten ganz normal, legen am Ende ein reguläres 2. Staatsexamen ab und sind am Ende uneingeschränkt gleichgestellt zu studierten Lehrämtern und können zB auch verbeamtet werden.
Seiteneinsteiger sind Personen, die direkt deutlich mehr unterrichten und besser bezahlt werden, als normale Referendare, parallel die Sitzungen im Seminar besuchen um die pädagogische Ausbildung nachzuholen. Diese müssen aber nach 1,5 Jahren keine Prüfung ablegen (können aber auch wieder gekündigt werden, wenn sie für ungeeignet befunden werden), dafür sind sie nicht gleichgestellt mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften. Sie können zB nur als Angestellte arbeiten.
In anderen Bundesländern werden die Begriffe anders benutzt.