Auch in Niedersachsen dürfen grundsätzlich andere Aufgaben an Oberstudienräte übertragen werden, als die Leitung einer Fachgruppe:
Wie viel Arbeit der Stelleninhaber mit der Leitung der Fachgruppe hat, ist zu einem guten Stück seiner Amtsauffassung überlassen. Ich schreibe fast alles, was in unser Fachgruppe verschriftlicht werden muss (Protokolle, Konzepte, neue Schulcurricula, etc) selber, ich organisiere Wettbewerbe, betreue die Referendare im Fach, arbeite mit der Uni zusammen, etc. . Grundsätzlich kann man vieles davon auch sein lassem oder in der Fachgruppe verteilen. Bei uns gilt die Vorgabe, dass Fachgruppenleitung ohne Stelle mit einer Anrechnungsstunde versehen wäre und erwartet wird, dass der Leiter einen dem entsprechenden Zeitaufwand in sein Amt investiert.