Beiträge von Moebius

    Aber ja, das hier besprochene Konstrukt ist schon etwas abenteuerlich.

    Ach, also ich würde gerne zwei Fächer gleichzeitig unterrichten, wenn ich das dann auch als zwei Stunden angerechnet bekommen. Dann bin ich Mittwochs nach der 4. durch für die Woche.

    Einige meiner Schüler meinen manchmal, mit Mathe könnte man sie jagen, Mathe und Sport wäre also auch eine praktikable Kombination.

    Sorry, das ist Quark. Vierzehntägig einstündig funktioniert nicht. Als Prüfungsvorbereitung geht das nicht.

    So scheint es mir auch nicht gemeint, es hört sich so an, dass der TE quasi beide Fächer gleichzeitig unterrichten soll.

    Also zum Beispiel Mathematik singend unterrichten, damit man gleichzeitig auch noch an die Unterrichtsverpflichtung für Musik einen Haken machen kann. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man am Ende jeder Aufgabe ein kurzes Gebet dafür spricht, dass das Ergebnis richtig ist, dann hat man auch Religion gleich mit erledigt.

    Du hast sicher mitbekommen, dass ein kirchliches WBK in der Gegend aufgelöst wurde. Die Kollegen, Beamte in Kirchendienst, wurden an andere kirchliche Schulen des BISTUMS zwangsversetzt.

    Eine Versetzung ist keine Kündigung. Beamte können nicht gekündigt werden. Beamte sind auch entweder beim Staat oder höchstens noch als Kirchenbeamte beschäftigt, an andere Privatschulen sind sie höchstens abgeordnet.

    Ersatzschulen können teilweise Personal ohne 2. Staatsexamen beschäftigen, sie benötigen aber unter Umständen einzelne Lehrkräfte, die das 2. Staatsexamen haben. Das kann Auflage dafür sein, dass die Schule eine Anerkennung erhält oder bestimmte Abschlüsse anbieten kann. Jemand, der aus diesem Grund an der Schule benötigt wird, kann dann faktisch auch nicht gekündigt werden, ohne dass die Schule für adäquaten Ersatz sorgen muss oder ihre Anerkennung riskiert. So jemand wird dann auch nicht gehen müssen, wenn der Personalbedarf durch sinkende Schülerzahlen ebenfalls sinkt.

    ChatGPT bis 3.5 ist mit Online-Quellen trainiert, es kann sie aber nicht wiedergeben, da es keine Texte gespeichert hat. Das Training eines neuroyalen Netzwerkes mit einem Text ist etwas prinzipiell anderes, als diesen Text in irgendeiner Form abzuspeichern und dann wieder abzurufen. Das haben wir aber auch wirklich schon x-mal durch.

    Einen "Dienstweg" gibt es in jeder behördlich-juristischen Hierarchie, trotzdem kann ich mit einem Parkticket nicht vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Davon abgesehen wäre das hier schon vom zeitlichen Ablauf überhaupt keine Alternative für die TE.

    Ganz grundsätzlich sollte der PR der Schule eine Regelung über die Zahl der Springstunden anstreben, zB über eine Dienstvereinbarung, aber das nützt Odji jetzt kurzfristig auch wenig.

    Nein ist sie nicht. Und in diesem Fall schon gar nicht.... Wenn nicht würde ich das ganze über die Personalvertretung weiter eskalieren lassen.

    Ich bin die Personalvertretung, ich hatte schon solche Fälle. Mein Beitrag ist keine vage Meinung, sondern meine Erfahrung. In anderen Einzelfällen und mit vernünftigerem Personal mag das anders ausgehen, aber eine zwingende Handhabe hat man leider nicht.

    Und bei dem Satz...

    Wenn das ganze bei der Schulaufsicht landen sollte, hat die SL das nachsehen.

    kann ich leider nur traurig lachen.

    Als Beamter kann man immer nur auf Zeit in deutschen Auslandsschulen arbeiten, diese stellen aber auch immer Ortslehrkräfte ein. Dafür muss man dann allerdings legal im Land leben und arbeiten dürfen. Zumindest nach Erzählungen von KuK, die im Auslandsschuldienst waren, sind die ausgewanderten deutschen Lehrkräfte an Auslandsschulen oft auch etwas spezielle Charaktere.

    Vor allem, wie heuchlerisch ist das denn: weil jemand Angst vor Russland hat, Ukraine das Recht auf Selbstverteidigung abzusprechen und von "Friedensverhandlungen" zu reden. Es geht nicht um Frieden, sondern um Beschwichtigen, damit man selbst endlich Ruhe von dem nervigen Thema hat. Macht das BSW wieder ein Stück unsympathischer

    Man muss einfach Kompromissbereit sein.

    Russland muss akzeptieren, dass es einige seiner Gebiete an die Ukraine abtreten muss, um Frieden zu schließen, da man diesen Krieg auf dem Schlachtfeld ganz offensichtlich nicht gewinnen kann.

    (Nur um darauf hin zu weisen, dass die "Russland kann man nicht besiegen" Fraktion derzeit angestrengt ignoriert, dass die Ukraine inzwischen seit 3 Wochen in Kursk immer noch vorrückt und Russland ganz offensichtlich nicht in der Lage ist, hier selber Kräfte in geeignetem Umfang zu mobilisieren. Die Ukraine hätte den Prigoschin machen sollen und einfach mit 5000 Mann mit Vollgas Richtung Moskau fahren.)

    Moebius, ich habe nicht das logische Gegenteil deiner Reihenfolge widergeben.

    Das war deine ursprüngliche Aussage:

    "Änder den Stundenplan oder ich lasse mich krankschreiben".

    und damit unterstellst du der TE eine missbräuchliche Krankschreibung als Druckmittel.

    Das war weder meine Aufforderung noch die Intention der TE, genau andersrum wird ein Schuh daraus.

    Die TE ist unter den vom AG geschaffenen Umständen nicht arbeitsfähig. Es ist die Verantwortung der AG diese Umstände, die niemals hätten eintreten dürfen, wenn der von Anfang an seinen Job ordentlich gemacht hätte, abzustellen.

    Nein, Moebius, hast du nicht. Du hast vorgeschlagen:

    • lass dich krank schreiben
    • geh mit der Krankschreibung zur Schulleitung
    • sie soll sagen, dass der Stundenplan geändert werden soll, ansonsten würde sie sich immer weiter krank schreiben lassen.

    Wie gesagt: Entweder krankschreiben oder mit der Schulleitung sprechen. Aber nicht ein "Entweder ändern, oder ich lasse mich krankschreiben".

    Siehst du wirklich nicht, dass meine logische Reihenfolge das Gegenteil von dem ist, was du daraus machst?

    Und krankschreiben lassen sollte sich die TE, weil die Situation für sie und ihr Kind akut gesundheitsgefährdend ist, nicht als Drohung.

    Den Hinweis, dass die Schulleitung etwas dazu beitragen kann, die von ihr selbst verursachte Situation zu lösen, kann die TE natürlich auch unterlassen.

    Das mit "Notwehr" mag so aussehen. Aber wenn sie hingeht und (wie du vorgeschlagen hast) sagt "Änder den Stundenplan oder ich lasse mich krankschreiben". wirkt es so, wie kodi es sagt. Selbst wenn es berechtigt ist.

    Und da hat Kodi schon ganz recht - das ist kontraproduktiv.

    Wenn schon: zum Arzt gehen, sich wegen der Belastung krankschreiben lassen, weil es nicht geht. Aber nicht so, wie von dir vorgeschlagen.

    Genau letztens habe ich vorgeschlagen.

    Dann quatsch es aber am Besten in der Schule nicht herum, denn dieses Ausweichverhalten über die Ärzte ruiniert den Ruf aller wirklich kranken. Die kämpfen dann unfairerweise mit allen möglichen Vorurteilen im Kollegium.

    Mit Verlaub, dass ist Unsinn. Hier wird jemand durch einen Stundenplaner, der seinen Job mit dem ausgestreckten Mittelfinger gegenüber dem Kollegium macht, in eine Situation gebracht, in der er den Vorgaben nicht mehr nachkommen kann, ohne seine eigene Gesundheit und die eines ungeborenen Kindes zu gefährden. Die TE "macht nicht blau" sie handelt in Notwehr.

    (Und das sage ich als kinderloser Kollege mit durchschnittlich 2 Krankentagen pro Schuljahr, der oft genug von KuK genervt ist, die sich krank melden, sobald sie 2 Klausurenstapel zuhause haben.)

    Eine Bekannte aus dem Schulleitungsteam einer anderen Schule bereitete mich schonend darauf vor, dass ich letztlich leider keine Rechte habe, da es sich nur um "Private" Absprachen mit der SL handelt.

    Rein rechtlich ist diese Einschätzung korrekt.

    Ich bin etwas ratlos. Was sind meine Möglichkeiten?

    Zu deinem Arzt/Ärztin gehen und die Situation schildern und deutlich machen, dass du absolut jenseits deiner Belastungsgrenze bist und dir Sorgen um die Gesundheit dies Kindes machst. Dieser/diese wird dich mit Sicherheit daraufhin krank schreiben. Dann teilst du deiner Schulleitung mit, dass du in Absprache mit deinem Arzt under diesen Umständen nicht arbeitsfähig bist. Sie könnte ja noch mal versuchen, den Plan zu ändern und die ursprüngliche Absprache einzuhalten, du hättest aber natürlich vollstes Verständnis dafür, wenn das nicht möglich ist. In diesem Fall würdest du ihr die Folgekrankschreibung natürlich immer zeitnah zukommen lassen und wünscht ihr noch von Herzen alles Gute, bis in zwei Jahren.

    Du könntest ihr vielleicht noch nahelegen, die Zeit bis dahin für eine Fortbildung in "gesundem Menschenverstand" zu nutzen. Könnte aber passieren, dass dir das als passiv-aggressiv ausgelegt wird.

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