Die frage wäre ja was wäre eine gefährdende Situation, bei einem Grundschüler, der zB. allein mit dem Rad von einem Ort zum anderen fahren muss. Landstraße mit Radweg.
Was würde man tun, wenn man eben NICHT jemanden an der Arbeitstelle erreicht, weil es zB keine Arbeitsstelle gibt, bzw. die Kontaktdaten nicht erreicht werden können? Ab wann entscheidet man, dass es eine gefährdende Situation ist?
Pflichtgemäßes Ermessen. Beispiele für Situationen, bei denen ich weitergehende Maßnahmen prüfen würde:
- bekanntermaßen problematische familiäre Situation, zB Vater hat kein Sorgerecht, will das Kind aber bei sich haben (dieser Fall hat in Niedersachsen vor einem halben Jahr zu einem Verfahren wegen Dienstpflichtverletzung gegen eine Schule geführt, der Vater hat das Kind auf dem Schulweg abgefangen und nach Polen entführt, die Schule ist überhaupt nicht tätig geworden und hat nicht mal versucht, die Mutter zu kontaktieren)
- der Schüler hat eine bekannte Vorgeschichte mit von "zuhause weglaufen"
- der Schüler hat bekannte medizinische Probleme, die zu einem Notfall führen könnten
Alleine aufgrund der theoretischen Möglichkeit eines Unfalls auf dem Schulweg würde ich keine weitergehenden Maßnahmen in die Wege leiten, diese Möglichkeit gibt es immer. Meiner Meinung nach müssten konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung vorliegen, keine nur "theoretischen Szenarien". Ich glaube auch, dass die Polizei nur dann tätig werden würde.