Beiträge von Moebius

    Die frage wäre ja was wäre eine gefährdende Situation, bei einem Grundschüler, der zB. allein mit dem Rad von einem Ort zum anderen fahren muss. Landstraße mit Radweg.

    Was würde man tun, wenn man eben NICHT jemanden an der Arbeitstelle erreicht, weil es zB keine Arbeitsstelle gibt, bzw. die Kontaktdaten nicht erreicht werden können? Ab wann entscheidet man, dass es eine gefährdende Situation ist?

    Pflichtgemäßes Ermessen. Beispiele für Situationen, bei denen ich weitergehende Maßnahmen prüfen würde:

    - bekanntermaßen problematische familiäre Situation, zB Vater hat kein Sorgerecht, will das Kind aber bei sich haben (dieser Fall hat in Niedersachsen vor einem halben Jahr zu einem Verfahren wegen Dienstpflichtverletzung gegen eine Schule geführt, der Vater hat das Kind auf dem Schulweg abgefangen und nach Polen entführt, die Schule ist überhaupt nicht tätig geworden und hat nicht mal versucht, die Mutter zu kontaktieren)

    - der Schüler hat eine bekannte Vorgeschichte mit von "zuhause weglaufen"

    - der Schüler hat bekannte medizinische Probleme, die zu einem Notfall führen könnten

    Alleine aufgrund der theoretischen Möglichkeit eines Unfalls auf dem Schulweg würde ich keine weitergehenden Maßnahmen in die Wege leiten, diese Möglichkeit gibt es immer. Meiner Meinung nach müssten konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung vorliegen, keine nur "theoretischen Szenarien". Ich glaube auch, dass die Polizei nur dann tätig werden würde.

    Ich bin zwar nicht Primarstufe, aber auch in Klasse 5 ist das bei uns schon vorgekommen.

    Grundsätzlich sind die Eltern in der Pflicht, einen Kontaktweg zur Verfügung zu stellen, über den dringende Informationen sie erreichen können. Im beschriebenen Fall würde das Sekretariat wohl in regelmäßigen Abständen fortgesetzt versuchen die Eltern zu kontaktieren, zusätzlich zu Telefon würde man wahrscheinlich eine Email schicken, ggf. den Arbeitgeber der Eltern direkt anrufen. Eventuell würde man auch einen Mitschüler bitten, den Fehlenden über sein Handy zu kontaktieren.

    Da es vermutlich darauf hinaus läuft:

    Eine Pflicht, die Polizei einzuschalten, sehe ich hier nicht, wenn keine zusätzlichen Hinweise auf eine irgendwie gefährdende Situation gibt.

    Zuckerberg wanzt sich nicht am Trump ran, er hat vorher vieles von dem, was er an Firmenpolitik gemacht hat, nur gemacht, um der vorherrschenden politischen Strömung zu gefallen, jetzt macht er genau das gleiche, nur das die Strömung eine andere ist.

    Facebook, Microsoft und co haben ganz sicher nicht aus innerer Überzeugung DEI-Programme gemacht und Milliarden für Moderation von Inhalten auf ihren Plattformen ausgegeben, sondern weil das für ihr Geschäft gut war. Denen geht es ums Geld.

    Dieser Rechner ist massiv irreführend. Denn nicht umsonst stammt er von der HUK die zu den Billiganbietern (mit einigen Leistungsdefiziten die natürlich da nicht deutlich werden) konzipiert ist. Das macht die nicht aus reiner Menschenliebe. Daher ist hier große Vorsicht geboten und ich schlage vor diesen Link zu löschen !

    Das ist ein weiterer Beitrag, der sich in die Reihe der Posts des Autors einreiht, die offensichtlich Reaktionen triggern sollen.

    Zum einen könnte sich die Klasse absprechen, um dann in der zweiten oder gar dritten Runde eine sehr viel einfachere Klausur sehr viel besser bestehen zu können. Wenn sich das Spielchen dann eingebürgert hat, funktioniert das auch.

    Solche Fälle sind aber Mythen, die meiner Meinung nach den Praxistest nicht bestehen. Dass sich alle SuS einer Klasse einig sind und an eine gemeinsame Absprache halten, kommt ungefähr genau so oft vor, wie dass sich alle Lehrkräfte einer Schule einig sind und an eine Absprache halten. Nämlich nie. (Ist im Grunde eine Variante des Gefangenen-Dilemmas.)

    Und gerade in so einem Fall wäre bei und die Genehmigung Formsache. (Aber ja, die 50%-Regelung aus Hessen sehe ich auch kritisch.)

    Das "Durchziehen" von eigentlich für die Schulform ungeeigneten Schülern ist auch unabhängig von der Genehmigungs-Regel und bei uns am weitesten in den unteren Jahrgängen verbreitet, wo die 30%-Regel noch überhaupt kein Problem dar stellt. In den höheren Jahrgängen kommt es dann zu Problemen mit der 30%-Regel, weil in den unteren Jahrgängen jahrelang überforderte SuS mitgeschleppt wurden und die irgendwann eine völlig falsche Erwartungshaltung davon haben, dass sie genau so weiter bis zum Abitur durchkommen.

    Ob man erpressbar ist hängt von der genauen Ausgestaltung und vor allem vom Schulleiter ab.

    In Niedersachsen gibt es die 30% Regelung noch. Sie ist lästig, aber ich bin nicht erpressbar, weil ich weiß, dass unser Schulleiter die Genehmigung zur Wertung erteilt, wenn es keinen begründeten Grund zur Annahme gibt, dass der schlechte Ausfall auf Fehler der Lehrkraft (auch das kann mal vorkommen) oder externe Umstände zurückzuführen ist, die die SuS nicht zu verantworten haben.

    In den letzten 10 Jahren habe ich eine Arbeit genehmigen lassen, und eine ein zweites mal schreiben.

    Ich denke, die drei Tippfehler im Gutachten solltest du umgehend mit deinem Schulleiter besprechen.

    Jetzt direkt, heute Abend noch.

    Auf jeden Fall persönlich.

    Fahr am besten vorbei und klopf an sein Schlafzimmerfenster.

    Wir beschäftigen uns jetzt hier seit 10 Tagen und 220 Beiträgen mit der Formulierung eines einzelnen Satzes, mit der sich sein Verfasser vermutlich ungefähr 3 Sekunden beschäftigt hat und der keinerlei negative Folgen für den Betroffenen hat.

    Mir ist ein Rätsel, wie jemand, der eine einzelne Formulierung so derartig übersteigert zerdenkt, sein normales Arbeitspensum schaffen kann, denn Gelegenheiten sich in eine kleine Irritation zu verbeißen, gibt es im Lehrerberuf mehrmals täglich.

    Es gelten sprachlich repräsentierte Bewertungsstufen, die Übersetzung in Buchstaben dient nur der Verkürzung aus Komfortgründen, die Übersetzung in Punkte oder Schulnoten ist nur anekdotisch und dient vor allem dazu, normalsterblichen Bewerbern zu erklären, dass sie faktisch kein "A" bekommen können.

    Letztlich ist das auch egal, da es bei der Stellenentscheidung nur um die Unterschiede und nicht um die Noten an sich geht, Problematisch wird es allerdings manchmal, wenn ich verschiedenen Regionalabteilungen oder Bundesländern unterschiedliche Maßstäbe gelten und Bewerber von außen kommen. Solche Fälle kenne ich durchaus.

    Aber davon lebt auch der Lernort Schule, dass Leute mal was machen, was nicht auf dem Plan steht.

    ... Wenn wir uns ständig nur an alle Regeln halten, passiert nix Schönes mehr.

    Sorry, aber das ist für mich eine komplette Nonsens-Bemerkung.

    Du kannst dich gerne mal nicht an die Regeln halten, wenn du einem Schüler eine bessere Note gibst, als er streng genommen verdient hätte, oder indem du mal zwei Wochen was ganz anderes machst, als im Lehrplan steht, aber nicht da, wo es um Sicherheit und persönliche Grenzen von SuS geht. Das ist schlicht und ergreifend übergriffig.

    Und wie gesagt: das sage ich als jemand, der Hunde sehr gerne mag.

    Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Man kennt seinen Hund ja und bringt sicher keinen mit, der bei Stress nach vorne geht.

    "Der tut nix, der will nur spielen!"

    Wie gesagt: dafür, einen Hund in den Klassenraum mit zu bringen, gibt es einen klaren Rahmen. An den halte ich mich, oder ich lasse es ganz sein.

    Nope, das ist eine Hundehaarallergie. Soll ich dir den Nachweis vom Hautarzt noch zuschicken? Oo

    Bitte vom Amtsarzt.

    Wenn man in der Antwort direkt mit solch abschätzigen Begriffen, wie "Köter" um sich wirft, muss man sich nicht wundern, wenn der Eindruck entsteht, das Problem wäre subjektiv und nicht objektiv.

    Der Vorschlag der Kollegin Klausurenplan ist weder geeignete, noch ist sie dafür zuständig.

    Ich würde irgendwie schauen, ob man mit der Bewertung in den Bereich kommen kann, in dem zumindest eine Genehmigung möglich ist. So oder so ist das aber ein Fall, der unbedingt vorher mit dem Schulleiter geklärt werden muss, da die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass er sowieso auf seinem Schreibtisch landet.

    Ich kenne einen Fall, bei dem sich tatsächlich ein Schüler im Zusammenhang mit einem mitgebrachten Hund der Lehrkraft verletzt hat (Knochenbruch beim Spielen mit dem Tier), ich mag Hunde sehr gerne und hab sie gerne um mich, aber Mitbringen in den Unterricht geht meiner Meinung nach wirklich nur unter geregelten Umständen (Ausbildung zum Schulhund, Zustimmung des Schulleiters).

    Ich würde mit Köter im engen Klassenzimmer ersticken. Ich würde mich weigern in Räumen zu unterrichten, in denen Hunde frei rumlaufen. Ein bisschen durchfegen reicht da nicht.

    Das Problem ist wohl eher im Kopf als in der Nase.

    Man sollte aber nicht unterschätzen, dass auch Schüler ein Recht darauf haben, keine Hunde zu mögen oder keinen Kontakt zu ihnen zu wollen. Bei einem ausgebildeten Schulhund funktioniert das, weil der geschult ist, Distanz zu entsprechenden Schülern zu halten.

    Ohne Ausgangsbeitrag ist das hier sinnlos. Kann bitte der ganze Thread gelöscht werden?

    1. Ist auch mit gelöschtem Beitrag offensichtlich, worum es geht, 2. dreht sich ein Großteil der Beiträge um die Folgediskussion und macht auch ohne den Anfang Sinn und 3. bin ich immer gegen die Löschung eines ganzen Threads, wenn der TE wieder mal seine Beiträge löscht, weil ihm die Antworten nicht passen - bei zukünftigen Threads des TE sollten andere ruhig vorher sehen können, dass sie mit so etwas rechnen müssen.

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