Beiträge von Moebius

    Genau, mir geht es in erster Linie darum, dass ich nicht ans andere Ende des Landes geschickt werde, da bei mir in der Ecke der Bedarf im Fach Pflege nicht so hoch zu sein scheint.

    Der Seminarstandort wir im Bewerbungsverfahren vom Land festgelegt, da können weder du, noch einzelne Schulen oder das Seminar Einfluss drauf nehmen.

    Wenn dein Seminarstandort feststeht, entscheidet das Seminar über die Einsatzschule. Ob dort Wünsche von Schulen berücksichtigt werden, ist völlig individuell und hängt von der zuständigen Person ab. In unserem zuständigen Seminar werden Wünsche über die Zuweisung bestimmter Referendare eher nicht berücksichtigt.

    Ich bin eben der Meinung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Schüler und mir nach einigen Mails und Diskussionen zerrüttet ist und frage mich ernsthaft, wie ich ihn weiterhin objektiv beurteilen und unterrichten soll.

    Wenn es objektives Fehlverhalten oder Beleidigungen des Schülers gegen dich gibt, kann darauf mit Ordnungsmaßnahmen reagiert werden und es kann im Rahmen des üblichen Eskalationsprozesses auch zu einem Klassenausschluss kommen. Wenn es die nicht gibt, ist die Aussage "Ich kann den Schüler nicht objektiv beurteilen" keine Abkürzung an, die an einem ordnungsgemäßen Verfahren vorbei führt. Schüler objektiv zu beurteilen, ist deine Dienstpflicht. Wenn du der nicht mehr nachkommen kannst, musst du dich an den Schulleiter wenden und mit ihm eine Lösung dafür finden, die vermutlich nur darin liegen kann, dass du als Lehrkraft aus der Klasse genommen wirst, nicht der Schüler. Deine subjektive Einschätzung ändert nichts an der Tatsache, dass ein Klassenausschluss eine Ordnungsmaßnahme ist und gesetzlichen Voraussetzungen unterliegt.

    Ich überlege gerade, warum die Bildungsgangverantwortliche nach der ziemlich unverschämten Mail des Schülers nicht direkt einen Klassenwechsel veranlasst hatte; was ich wollte und was auch möglich wäre und was auch mein Ziel wäre.

    Mit dieser Argumentation wäre ich sehr vorsichtig. Man darf niemanden dafür bestrafen, dass er versucht, seine Rechte wahrzunehmen, auch wenn es nur vermeintliche rechte sind und auch, wenn er dabei unverschämt auftritt.

    Ein Klassenausschluss ist eine Ordnungsmaßnahme, mit allen Verpflichtungen, die schulischerseits daran hängen.

    Das Portal enthält Daten, die völlig unproblematisch auch einfach ganz regulär auf die Webseite der Landesschulbehörde oder des MK gestellt werden könnten. Sie nur für Lehrkräfte relevant, aber nicht datenschutzrechtlich bedenklich, weil sie keine personenbezogenen Daten enthalten. Warum man diese Konstruktion mit einem landesweiten Passwort gewählt hat, ist mir schleierhaft.

    Letztlich hängt es aber auch davon ab, wie konkret der Verdacht ist. Der Klassenraum gehört zu den besonders geschützten Bereichen, in denen das Aufnehmen verboten ist, gleichzeitig ist aber steht aber auch das Handy und die persönlichen Daten darauf unter einem hohen juristischen Schutz, der im Zweifelsfall abzuwägen ist.

    Ein vages "Gefühl, aufgenommen worden zu sein", wir nicht ausreichen, um in Eigentums- und Persönlichkeitsrechte eines Schülers einzugreifen, hier wird es konkrete Belege brauchen.

    Aber ja, das hier besprochene Konstrukt ist schon etwas abenteuerlich.

    Ach, also ich würde gerne zwei Fächer gleichzeitig unterrichten, wenn ich das dann auch als zwei Stunden angerechnet bekommen. Dann bin ich Mittwochs nach der 4. durch für die Woche.

    Einige meiner Schüler meinen manchmal, mit Mathe könnte man sie jagen, Mathe und Sport wäre also auch eine praktikable Kombination.

    Sorry, das ist Quark. Vierzehntägig einstündig funktioniert nicht. Als Prüfungsvorbereitung geht das nicht.

    So scheint es mir auch nicht gemeint, es hört sich so an, dass der TE quasi beide Fächer gleichzeitig unterrichten soll.

    Also zum Beispiel Mathematik singend unterrichten, damit man gleichzeitig auch noch an die Unterrichtsverpflichtung für Musik einen Haken machen kann. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man am Ende jeder Aufgabe ein kurzes Gebet dafür spricht, dass das Ergebnis richtig ist, dann hat man auch Religion gleich mit erledigt.

    Du hast sicher mitbekommen, dass ein kirchliches WBK in der Gegend aufgelöst wurde. Die Kollegen, Beamte in Kirchendienst, wurden an andere kirchliche Schulen des BISTUMS zwangsversetzt.

    Eine Versetzung ist keine Kündigung. Beamte können nicht gekündigt werden. Beamte sind auch entweder beim Staat oder höchstens noch als Kirchenbeamte beschäftigt, an andere Privatschulen sind sie höchstens abgeordnet.

    Ersatzschulen können teilweise Personal ohne 2. Staatsexamen beschäftigen, sie benötigen aber unter Umständen einzelne Lehrkräfte, die das 2. Staatsexamen haben. Das kann Auflage dafür sein, dass die Schule eine Anerkennung erhält oder bestimmte Abschlüsse anbieten kann. Jemand, der aus diesem Grund an der Schule benötigt wird, kann dann faktisch auch nicht gekündigt werden, ohne dass die Schule für adäquaten Ersatz sorgen muss oder ihre Anerkennung riskiert. So jemand wird dann auch nicht gehen müssen, wenn der Personalbedarf durch sinkende Schülerzahlen ebenfalls sinkt.

    ChatGPT bis 3.5 ist mit Online-Quellen trainiert, es kann sie aber nicht wiedergeben, da es keine Texte gespeichert hat. Das Training eines neuroyalen Netzwerkes mit einem Text ist etwas prinzipiell anderes, als diesen Text in irgendeiner Form abzuspeichern und dann wieder abzurufen. Das haben wir aber auch wirklich schon x-mal durch.

    Einen "Dienstweg" gibt es in jeder behördlich-juristischen Hierarchie, trotzdem kann ich mit einem Parkticket nicht vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Davon abgesehen wäre das hier schon vom zeitlichen Ablauf überhaupt keine Alternative für die TE.

    Ganz grundsätzlich sollte der PR der Schule eine Regelung über die Zahl der Springstunden anstreben, zB über eine Dienstvereinbarung, aber das nützt Odji jetzt kurzfristig auch wenig.

    Nein ist sie nicht. Und in diesem Fall schon gar nicht.... Wenn nicht würde ich das ganze über die Personalvertretung weiter eskalieren lassen.

    Ich bin die Personalvertretung, ich hatte schon solche Fälle. Mein Beitrag ist keine vage Meinung, sondern meine Erfahrung. In anderen Einzelfällen und mit vernünftigerem Personal mag das anders ausgehen, aber eine zwingende Handhabe hat man leider nicht.

    Und bei dem Satz...

    Wenn das ganze bei der Schulaufsicht landen sollte, hat die SL das nachsehen.

    kann ich leider nur traurig lachen.

    Als Beamter kann man immer nur auf Zeit in deutschen Auslandsschulen arbeiten, diese stellen aber auch immer Ortslehrkräfte ein. Dafür muss man dann allerdings legal im Land leben und arbeiten dürfen. Zumindest nach Erzählungen von KuK, die im Auslandsschuldienst waren, sind die ausgewanderten deutschen Lehrkräfte an Auslandsschulen oft auch etwas spezielle Charaktere.

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