Beiträge von Moebius

    Genau wie bei den vielfältigen Verfehlungen von Trump ist das ein Thema, das von denjenigen, die ihn sowieso nicht wählen gerne unter der Überschrift "wie kann man so jemanden noch wählen" aufgegriffen wird. Und genau so wie bei Trump, interessiert es diejenigen, die ihn wählen schlicht nicht.

    Wahlentscheidungen werden auf Basis von Dingen getroffen, die einen persönlich betreffen.

    Ja, du hast Recht. Ich dachte nur, dass "peer influence" sowohl positiv als auch negativ sein kann, während "peer pressure" und "group pressure" eher negativ konnotiert sind.

    Auch der negative Aspekt ist für mich nicht zwingend. Für mein Sprachempfinden ist peer pressure etwas, was aktiv von der Gruppe ausgeht, andere Formen von paar influence wären zB so etwas wie role model function.

    Harris gilt im Demokratischen Spektrum als Links, weniger, weil sie Linke Politik machen würde, als weil sie sich aus strategischen Gründen selber politisch dort platziert hat. Ähnliches gilt für Walz. Die von mir genannten Senats-Kandidaten stammen aus dem gemäßigten Spektrum der Demokraten und die Differenz in den Umfragen zeig eben sehr genau, auf welchen Anteil der Wählerschaft man verzichtet, wenn man auf solche Kandidaten setzt, deren politische Positionen zwar eine Mehrheit in der Partei, aber nicht in der Wählerschaft haben.

    Die SPD stände mit Pistorius auch besser da, wird aber nicht passieren, weil seine Partei ihn nicht mag.

    Den ganzen Umfang des Dramas sieht man übrigens im Detail:

    In fast allen Swing-States werden auch die Senatoren neu gewählt, da liegen fast überall die Demokraten deutlich vorn, während in den Umfragen für das Präsidentenamt gleichzeitig Trump vorne liegt. Am deutlichsten in Arizona da hat der Demokratische Senats-Kandidat 6,5% Vorsprung, während Harris gegenüber Tump 1,5% zurück liegt. Das bedeutet, dass etwa einer von fünf Personen, die den Demokraten als Senator sehen wollen, gleichzeitig Trump als Präsident wählen wird. Harris ist einfach eine ausgesprochen schwache Kandidatin und das ist auch keine Überraschung, wenn man sich länger inhaltlich mit ihrer Arbeit beschäftigt hat.

    Aktuell liegt Trump in allen Swing-States über die jeweiligen Durchschnitte der Umfragen vorne, wenn nichts großes passiert, wird Harris das nicht mehr drehen können.

    Und es geht gar nicht um "die Anhängerschaft Trumps". Medial wird der Wahlkampf zu einem Kampf zwischen zwei gegensätzlichen Lagern stilisiert, in der Realität wählen die meisten Amerikaner - genau wie die meisten Europäer - auf Basis der Frage, bei welchem Kandidaten sie sich positivere Auswirkungen auf ihr eigenes Leben erwarten. Und hier schafft es Harris nicht, für die Breite der gemäßigten Wähler eine überzeugende Antwort zu geben. Trump gewinnt die Wahl nicht, die Demokraten verlieren sie.

    Off topic:

    Die Bedeutung von "Rechtsschutz" wird oft überschätzt, sei es bei Mitgliedschaft in einem Verband oder auch als Versicherung. In beiden Fällen kann man deswegen nicht nach belieben vor Gericht gehen und sich sicher sein, keine Kosten tragen zu müssen.

    Beim Verband ruft man im Bedarfsfall an, das was man dann telefonisch dort bekommt ist eine Beratung aber explizit keine Rechtsberatung. Nur wenn der Fall gravierend und erfolgversprechend ist, bekommt man Rechtsschutz und durch einen Vertragsanwalt des Verbandes eine echte Rechtsberatung.

    Da es keine persönliche Haftung für diese Personen gibt, wird das leider außer den TE niemanden interessieren, wenn hier ein wirklich grotesker Fehler begangen wurde.

    Das ist so falsch, beim dienstlichen Handeln einer Lehrkraft haftet grundsätzlich der Dienstherr für von ihm begangene Fehler, das ist auch hier der Fall. Unter bestimmten Umständen kann, dieser dann den Verursacher in Regress nehmen, das ist aber für den TE überhaupt nicht relevant. Bei dem geschilderten Sachverhalt ist ganz eindeutig ein erhebliches dienstliches Versäumnis durch einen Amtsträger geschehen und natürlich hat man als Geschädigter durch so ein Versäumnis ein Recht auf Schadensersatz.

    Allerdings ist der Rahmen für Schadensersatzansprüche in Deutschland grundsätzlich sehr eng gesteckt. Schadensersatz gibt es zB nur für einen konkret entstandenen und bezifferbaren Schaden. Hier wäre das der Fall, wenn die Einstellung ursächlich durch den Fehler einen Monat später erfolgt und einem die Bezüge für einen Monat dadurch entgehen.

    Aber wie schon gesagt: für mich ist der Vorgang grundsätzlich so nicht vorstellbar (was an meiner mangelnden Fantasie liegen kann).

    Das Umfang ist doch das wichtige. Der Inhalt spielt keine Rolle, wenn nicht Amtsunangemessen (Prostitution o.ä.).

    Auch andere Untersagungsgründe sind grundsätzlich denkbar, ich könnte zB Probleme damit kriegen, wenn ich nebenbei in einem Nachhilfeinstitut arbeite und dort die gleichen SuS betreue, die auch meine Schule besuchen.

    Für jemanden, der in der Berufsschule tätig ist, fällt mir aber spontan keine Konstellation ein, bei der eine stundenweise Arbeit in der Pflege untersagungswürdig ist, wenn man mal ganz konstruierte Fälle außen vor lässt (Pflege von jemandem, zu dem man gleichzeitig in einem dienstlichen Abhängigkeitsverhältnis steht).

    Dazu muss man aber schon sagen, dass diese Anzeige der Nebentätigkeit mindestens 1 Monat vor Aufnahme dieser erfolgen muss und der Dienstherr nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden kann. Es mag zwar keine "Genehmigung" in diesem Sinne mehr notwendig sein, der Dienstherr muss hier aber genug Zeit haben, die Nebentätigkeit zu püfen und ggf. zu versagen.

    Den Umfang schätze ich hier auch als unproblematisch ein, wir wissen allerdings nichts über den Inhalt der Nebentätigkeit.

    Richtig darum würde ich auch direkt bei Aufnahme des Referendariats direkt anmelden. Ich hatte in der Situation auch einen bereits laufenden Nebenjob, da war das (damals noch mit Genehmigung) auch kein Problem.

    Die Hürden für eine Untersagung sind relativ hoch, der Dienstherr muss hier einen Konflikt mit der Haupttätigkeit nachweisen können. Das ist theoretisch sicher denkbar, im vorliegenden Sachverhalt für mich aber nicht erkennbar.

    In Niedersachsen gibt es keine "Genehmigung" von Nebentätigkeiten mehr, sie müssen lediglich gemeldet werden und können dann bei Konflikten mit der dienstlichen Tätigkeit untersagt werden. Ein Untersagungsgrund liegt hier meiner Meinung nach nicht vor, dies wäre der Fall, wenn 20% des Umfangs der Haupttätigkeit überschritten werden, das ist bei 5 Stunden pro Woche nicht der Fall.

    Für die Arbeit in der Schule sind meiner Meinung nach die wichtigsten Eigenschaften:

    - hohe punktuelle Belastbarkeit, man muss in der Lage sein in Zeiten hoher Arbeitsbelastung trotzdem zu liefern

    - Resilienz, man muss in der Lage sein, in den regelmäßigen schwierigen Situationen die Nerven zu behalten, zwischen Kritik an seiner Rolle und sich selber zu differenzieren und souverän auftreten können

    Beides gilt im Referendariat doppelt.

    Bei beiden Punkten habe ich erhebliche Zweifel, wenn ich deine Beschreibung lese. Ebenfalls erhebliche Zweifel habe ich an deiner Motivation für das Ergreifen des Berufes.

    Ganz offen gesagt halte ich eine Studiendauer von 22 Semestern bei Deutsch und Geschichte schon für ein zuverlässiges Ausschlusskirterium für die berufliche Eignung, wenn man nicht gerade 3 Jahre mit einer Krebserkrankung, die man danach aber überwunden hat, raus war. Bei dir kommen noch diverse andere rote Flaggen oben drauf.

    Ohne dich persönlich wirklich zu kennen, vermitteln mir die oben zitierten Passagen den Eindruck, dass du im Schuldienst nicht gut aufgehoben wärst.

    Wie gesagt: ich gehe nicht davon aus, dass das Bestand hat.

    Aber das Entscheidet nicht die einzelne Lehrkraft, sondern die Schulleitung, die sich bei Unklarheiten bei der übergeordneten Behörde rückversichern wird. Notfalls wird das vor Gericht geklärt.

    Ich persönlich würde auf jeden Fall keinem Schüler in Aussicht stellen, dass er einen Abschluss erhalten kann, wenn er nie zum Fachunterricht erschienen ist, aber hier geht es ja "nur" um ein Zeugnis. Letztlich kommt es da sicher darauf an, was auf dem Zeugnis drauf steht. Ein Zeugnis auf dem steht "X erhält keine Noten, da er aufgrund mangelnder Anwesenheit nicht benotet werden kann und erhält keinen Abschluss", wird man vielleicht ausstellen können.

    Deine Schulleitung hat recht. Nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit bist du in überhaupt keinem Beschäftigungsverhältnis mehr. Natürlich kannst du trotzdem nach irgendeiner Bescheinigung beim KM fragen, ich verstehe allerdings nicht, was die bringen sollte, denn dann müsstest du dir das eigentlich konsequenterweise von allen 16 Bundesländern bescheinigen lassen, du könntest ja nach dem Ref auch irgendwo anders eine Stelle angenommen haben.

    Ich würde mal mit der Auslandsschule klären, ob sie deinen Status richtig verstanden haben, ich vermute, dass die von irgendeiner Art der Beurlaubung ausgehen.

    Davon abgesehen sollte dir klar sein, dass dieses Modell ausgesprochen unattraktiv ist (je nach Zielland), da du nach den Ortsbedingungen beschäftigst wirst. Ich bin auch nicht sicher, ob dir die Altersversorgung da überhaupt etwas bringt, weil es vermutlich eine Altersversorgung im Zielland sein wird und kein deutscher Rentenanspruch oder vergleichbares.

    Bei der Umsetzung von Rechtstexten gibt es so etwas wie eine "gewollte Rechtsfolge". Verkürzt bedeutet das, dass Gesetzestexte nicht wortwörtlich auszulegen sind, wenn die Folge dieser Auslegung im ganz offensichtlichem Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers steht.

    Für mich ist die Formulierung schlicht falsch. Die rein wörtliche Interpretation als logisches oder würde dazu führen, dass alleine die 70%-Teilnahme an allen Projekten zum Erwerb des Zeugnisses berechtigt, auch wenn man den gesamten Fachunterricht vorher versäumt hat. Das dürfte keine gewollte Rechtsfolge und vor Gericht auch nicht durchsetzbar sein.

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