Beiträge von Moebius

    Der Poststempel kann kein Kriterium sein, weil dies jedes "Wegerisiko" eines Briefes auf den Empfänger verlagern würde.

    Bei uns werden am Tag nach Bewerbungsende die ersten Bewerber eingeladen, wenn möglich für den Folgetag. Es kann sein, dass eine Stelle 48 Stunden nach Bewerbungsschluss bereits besetzt ist. Das müssen wir so machen, weil sich Bewerber bei einer Vielzahl von Schulen bewerben und ganz schnell vom Markt sein können.

    Wenn man dann rechtlich gezwungen wäre Bewerbungen zu berücksichtigen, die 3 Tage nach Bewerbungsschluss eingehen, weil die Post so lange gebraucht hat, wäre das ganze Bewerbungsverfahren juristisch angreifbar.

    Die Bewerbungsfristen sind nicht so knapp, eine Bewerbung sollte man nicht 2 Tage vor Fristende versenden.

    Wie viele Vertretungsstunden sind denn pro Woche erlaubt?

    Die Zahl der Vertretungsstunden ist nicht relevant, sondern die Zahl der Gesamtstunden. Die Regelstundenzahl darf maximal um 4 Unterrichtsstunden pro Woche überschritten werden, das auch nur kurzfristig, bei langfristigem Einsatz um maximal 2 Stunden. In der Summe dürfen nicht mehr als 40 Plusstunden auflaufen, ohne das diese Angerechnet oder als Überstunden abgerechnet werden.

    Wenn es bei Euch anders läuft hilft nur, selber penibel Buch zu führen und am Ende des Schuljahres mit der Abrechnung eine Auszahlung nach Überstundensatz zu beantragen. Das ist nicht vorgesehen, weil es keine Mittel dafür gibt und wird die Schulleitung dazu zwingen, exzessiven Vertretungseinsatz zu überdenken.

    Man muss allerdings ehrlich rechnen, sonst ist es nicht gerichtsfest. Heißt: Alle Minusstunden abziehen, ebenso die Entfallstunden nach dem Abitur gemäß der entsprechenden Regel in Niedersachsen. (Ab 3 Tage nach dem letzten Regeltermin für die mündlichen P5-Prüfungen.)

    Freistunden sind keine Bereitschaftsstunden, Bereitschaftszeiten müssen angerechnet werden, völlig egal, wie man sie nennt.

    Das ändert aber nichts daran, dass man grundsätzlich immer für Vertretung eingeplant werden kann, so lange es im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für Beamte bleibt. Der Arbeitgeber kann (vernünftige) Vorgaben darüber machen, wie und wie oft ich mit über den Vertretungsplan zu informieren habe, mehr nicht.

    Regelungen für Vertretung fallen Niedersachsen nicht in den Aufgabenbereich der Gesamtkonferenz. Es gibt die Möglichkeit über so etwas Dienstvereinbarung abzuschließen, ich würde aber eher davon abraten, weil die letztlich kein Problem lösen. Man hat dann Vertretungsbereitschaft im Plan, bei der man dumm rum sitzt, wenn man nicht benötigt wird und wenn außerhalb der Vertretungsbereitschaft Not am Mann ist muss man letztlich trotzdem vertreten, weil die Aufsichtspflicht so oder so gewährleistet bleiben muss.

    Ich habe in einer Gärtnerei. In der Saison März, April, Mai muss ich viel arbeiten. Da komme ich gut auf meine 55 Stunden pro Woche, die Überstunden baue ich dann in der anderen Zeit wieder ab. In der Saison arbeite ich von 6 Uhr morgens bis 17 Uhr machmal auch bis 18 Uhr.

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    Deswegen wollte ich einmal nachfragen wann ihr eure Unterichtsvorbereitung macht ? Ich möchte das sie dafür genug Zeit hat aber es muss natürlich für mich auch etwas planbar sein

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    Wenn sie am Wochenende Klausuren korrigieren muss, und frage wann sie das genau machen möchte, und wie lange sie ungefähr braucht, bekomme ich keine richtige Antwort bzw kann ich nicht sagen. ...

    Ich fasse mal zusammen: du hast einen Beruf mit hohen Belastungen zu Spitzenzeiten, die du nicht steuern kannst, und wenig Verständnis dafür, dass für deine Freundin genau das gleiche gilt.

    Die Rechtslage ist, dass du im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeit und der Arbeitszeitregelungen immer für Vertretung heran gezogen werden kannst, egal ob in Vertretung, Randstunden oder an deinem freien Tag.

    Was dienstlich notwendig ist, entscheidet der Schulleiter oder stellvertretend der Vertretungsplaner in pflichtgemäßen Ermessen.

    Beispiel aus persönlicher Erfahrung:

    Die Besetzung des Postens des Schulleiters muss in Niedersachsen im Benehmen mit dem Schulvorstand erfolgen. Bedeutet, es gibt eine Sitzung bei der die Kandidaten sich vorstellen und der Schulvorstand am Ende einen Kandidaten wählt. Wenn das Bewerbungsverfahren einen anderen Kandidaten als Sieger hervor bringt, muss es eine weitere weitere Sitzung des Schulvorstandes geben, bei der die Behörde diesen noch einmal versucht zu überzeugen. Wenn das scheitert erhält trotzdem der Wunschkandidat der Behörde die Stelle, wenn man diesen Schritt aber einfach ignorieren würde, hätte der unterlegene Kandidat eine Klagegrund.

    "Benehmen" bedeutet, dass sich die Schulleitung mit der Partei, mit der sie sich ins Benehmen setzen muss, hinsetzt und ernsthaft versucht einen gemeinsamen Konsens zu finden. Wenn dies scheitert, kann die Schulleitung die betreffende Entscheidung aber auch ohne Zustimmung der betreffenden Partei umsetzen.

    "Benehmen" ist ein frustrierender Begriff, weil die Regelung letztlich nichts wert ist, wenn der Versuch, sich ins Benehmen zu setzen nicht gelingt (vielleicht auch, wenn der Schulleiter es nicht sonderlich ernsthaft versucht).

    Meine Frage: Ist es sinnvoll/ schlau/ legal, Kriterien aufzustellen, nach denen entschieden wird, wer wann einen Prüfungsvorschlag erstellt und wer wie viel korrigiert?

    Das Problem ist nicht "ob", sondern "wer".

    Die Schulleitung kann natürlich solche Regelungen aufstellen, sie muss ja im Konfliktfall auch anordnen, wer die Arbeit macht, wenn sich keine kollegiale Lösung findet. Du hingegen (oder die Mehrheit der Fachgruppe gegen den Widerstand einzelner) wirst solche Regelungen nicht aufstellen können, auch nicht der Fachleiter (so lange die Schulleitung dies nicht aktiv mitträgt), denn die dienstrechtliche Befugnis KuK Arbeit zu zu weisen, hat grundsätzlich nur die Schulleitung.

    Dass im Lehrerberuf immer schon gemeckert wurde ist klar, das ist in anderen Bereichen auch nicht anders.

    Allerdings gibt es in einer normalen Entwicklung auch immer Brüche, die besondere Zäsuren darstellen und als besondere Bealstungsfaktoren wahrgenommen werden können (aber nicht müssen). Da gab es in den letzten 5 Jahren gleich drei, die alle nicht besonders gut gemanagt wurden: Corona, Digitalisierung und Integration von Flüchtlingsströmen.

    In der Summe nehme ich schon wahr, dass die Nerven bei vielen aktuelle angespannter sind, als in den 15 Jahren davor.

    Die entscheidenden Belastungsfaktoren, die KuK dann aber letztlich auch manchmal dazu bringen persönliche Änderungen an zu streben, sind aber meiner Meinung nach meistens "lokal" und haben ganz viel mit schlechter Leitung einer Schule zu tun.

    Deine Emotionalität ist kein Kriterium für die Frage, in welcher Form du Kommunikation anbietest.

    Wenn das Gespräch problematisch ist, nimmst du einen Kollegen mit. Und dein Schulleiter "nötigt" dich hier zu nichts, er macht dir dienstliche Vorgaben, das ist sein Job.

    Ja und nein. Eltern haben ein grundsätzliches Recht auf Information, aber kein Anrecht auf einen bestimmten Modus oder Rhythmus.

    Wenn es genügend Gesprächsangebote, zum Beispiel bei Elternsprechtagen, gibt, darfst du grundsätzlich sicher auch sagen, dass du darüber hinaus nicht beliebig für persönliche Gespräche zur Verfügung stehst, sondern auf E-Mail oder Telefon verweist.

    "Algebraisch" taucht als Begriff dort nicht auf. Jetzt bin ich verunsichert...

    Im Kern geht es doch darum, dass bei "berechnen" inzwischen die GTR oder CAS Verwendung erlaubt ist, so lange nicht ausdrücklich anders vorgegeben. Du hast recht damit, dass der Zusatz "algebraisch" (den ich bevorzuge) in den offiziellen Klausuren unüblich ist, da wird dann "rechnerisch" verwendet. Das finde ich aber inkonsequent, wenn der Operator "berechne" alle Werkzeugebenen zu lässt, während mit dem Zusatz "rechnerisch" dann wieder ein vollständig algebraischer Lösungsweg verlangt wird.

    Die Formulierung "berechnen rechnerisch" würde vermutlich auch für dezente Verwirrung sorgen, auch wenn das nah den neuen Operatoren eigentlich die konsequente Formulierung für die händische Berechnung wäre.

    Die Anpassung der Operatoren ist KMK gewollt im Zuge der Vereinheitlichung, die hat bei uns in Niedersachsen auch stattgefunden. Die Formulierungen dürften inzwischen nahezu gleich sein. In Fortbildungen dazu wurde uns kommuniziert, dass bei "berechnen" grundsätzlich alle Werkzeugebenen erlaubt, so lange diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. "Berechne" ist nicht synonym für "bestimme rechnerisch", letzteres gibt es so als Operator nicht. Wenn ein händischer Lösungsweg ohne Näherungsfunktionen der zugelassenen Hilfsmittel erwartet wird, muss das genau so formuliert sein (oder mit "bestimme algebraisch").

    In diesem Thread soll es nicht um den Sinn oder Unsinn des Genderns an sich gehen. Ich frage mich aber durchaus, was eine Referendarin dazu bewegt, mit aller Muße den Glottisschlag an einer Grundschule einzuführen

    Von "Stuhlin" und "Tischin" zu sprechen hat nichts mit Glottisschlag oder Gendern zu tun, das kann man bestenfalls als satirische Performance betrachten, schlechtestensfalls als Zeichen für einen Schlaganfall.

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