Beiträge von Moebius

    Der Taurus ist eine bunkerbrechende Waffe deren Einsatz nur gegen militärische Ziele Sinn macht, mal abgesehen davon, dass sie Moskau selbst mit ihrer maximalen Reichweite dann erreichen könnte, wenn man sie aus der Luft abfeuert und ein Stück weit in den russischen Luftraum eindringt, was aktuell völlig illusorisch ist.

    Mit dem ewigen "dann haben wir den 3. Weltkrieg" ist man nur als Teil der russischen Propagandaerzählung unterwegs.

    Am vernünftigsten wäre es, wenn wir alles was wir haben und irgendwie entbehren können, liefern, es gibt nur einen Weg, wie dieser Krieg enden kann: Russland muss sich aus der Ukraine zurück ziehen, weil es erkennen muss, das es nicht gewinnen kann. Alles andere wird dazu führen, dass wir diesen Krieg irgendwann selber führen müssen, sei es im Baltikum oder in Polen. Russland ist wie Nazi-Deutschland und wird genau wie Nazi-Deutschland den Krieg so lange weiter tragen, bis es ihn verliert.

    Dauerabordnungen ohne Zustimmung sind zumindest in Niedersachsen nur für begrenzte Zeit möglich, da würde ich einfach mal an den Personalrat heran treten und mich beraten lassen.

    Da widerspricht sich eure SL irgendwie selbst. Aufsichtspflicht bedeutet gerade, dass sich die Schüler beaufsichtigt fühlen müssen und nicht, dass sie rund um die Uhr in Sichtkontakt verbleiben müssen.

    Und was gerne vergessen wird: Aufsicht bedeutet, dass im Bedarfsfall ein Ansprechpartner unmittelbar verfügbar ist. Niemand wird es der Aufsicht vorwerfen, wenn sie einen Unfall nicht verhindert, das Problem entsteht, wenn ein Schüler verunfallt und dann die Mitschüler erst mal durch das Gebäude laufen müssen, um eine Lehrkraft zu finden und sich da dann auch erst mal niemand zuständig fühlt.

    (Und da sind wir wieder beim Ausgangsproblem: unabhängig von der Bewertung des Gerichtes und dem Thema der Vorabfrage ist für mich persönlich die nicht erfolgte Reaktion der Begleitpersonen das schwerwiegendere Versäumnis.)

    Eine vollständige Freigabe für den Freizeitgebrauch gibt es z. B. in Kanada und dort "funktioniert" es auch.

    Kanada hat grundsätzlich eine sehr liberale Drogenpolitik und damit auch so seine Probleme.

    Ich will gar nicht über das große Ganze spekulieren, ich kann genau so wenig beurteilen, was eine erfolgversprechende Drogenpolitik wäre, wie jeder andere hier. In meinem beruflichen Umfeld finde ich allerdings beunruhigend, dass es eine Bagatellisierung von Canabis Konsum bei einigen Schülern gibt.

    In fast jeder 10. oder 11. Klasse gibt es Schüler, die ganz offensichtlich ein Konsumproblem haben und denen man das auch ansieht und deren schulischen Leistungen auch definitiv darunter leiden. (Übrigens bewusst nur die männliche Form gewählt.)

    Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Außer meiner Sicht müssen vom Gehalt grundsätzlich keine Arbeitsmaterialien angeschafft werden. Wenn ich etwas anschaffe, dann nur freiwillig.

    Es gibt zB Urteile darüber, dass die Kosten für Anschaffung und Ausstattung eines Arbeitszimmers nicht vom Arbeitgeber erstattest werden müssen, auch wenn die Notwendigkeit nicht in Frage gestellt wird. Urteil

    Eingeführte Bücher müssen zur Verfügung gestellt werden, aber nur leihweise und die Lehrkraft muss sie ohne Eintragungen oÄ zurück geben.

    Mir fällt da spontan ein: Vor der Aufsicht Klassenbuch ins Lehrerzimmer bringen oder seine Tasche/Sachen im Lehrerzimmer ablegen.

    Oder muss der Lehrer jetzt die gefühlten 20kg Unterrichtsmaterialien immer mit in die Pause/zum Aufsichtsort schleppen?

    Es ist grundsätzlich deine Verantwortung dich so zu organisieren, dass du die Aufsicht unverzüglich antreten kannst.

    Klassenbuch und deine Tasche sind nachrangig und rechtfertigen kein Nichtwahrnehmen deiner Aufsicht, was auch immer du damit machst.

    Ich weiß auch gar nicht wie das funktionieren soll. Ich brauche etwa 90 Sekunden von meinem Klassenraum zu der Halle, wo ich Aufsicht führe. Der Unterricht endet um 9:15, die Pause beginnt um 9:15. Soll ich jetzt die Aufsichtspflicht über meine Schüler im Unterricht oder über die in der Pause um 90 Sekunden verletzen?

    Du sollst deinen Unterricht pünktlich beenden und dann pünktlich die Aufsicht beginnen, dass man sich dazwischen von A nach B bewegen muss, ist klar und niemandem vor zu werfen.

    Niemand erwartet die Fähigkeit zur Teleportation oder sonstige übermenschliche Fertigkeiten, aber jeder sollte sich klar sein, dass die Wahrnehmung der Aufsicht eine sehr weit oben stehende Dienstpflicht ist. Wenn man sie nicht wahrnehmen konnte, sollten die Gründe dafür sehr viel besser sein als Dinge, die man letztlich unter "Unbequemlichkeiten" einordnen kann.

    Puh. Hat er gesagt, was "pünktlich" bedeutet? Tatsächlich pünktlich (geht ja gar nicht) oder zügig auf kürzestem Weg? Oder "vor Eintritt eines Schadens", also "Lehrer sowieso schuld"?

    Auf direktem Wege, ich erinnere mich noch, dass er gesagt hat, dass es wohl problematisch ist, wenn man einen Umweg über das Lehrerzimmer macht um sich einen Kaffee zu holen. Es wäre hingegen wohl nicht zu beanstanden, wenn man dringend auf Toilette muss, das darf man immer.

    (Unausgesprochen stand im Raum: wenn etwas passiert und ich nicht pünktlich da war, werde ich tunlichst sagen, dass ich dringend auf Toilette musste.)

    Daher: Niemals die Pausenaufsicht verschusseln.

    Vor ein paar Jahren hatte ich eine Fortbildung zum Schulrecht bei Herrn Hoegg, bei der dieser Fall besprochen worden ist. Kurzvariante ohne Anspruch auf juristische Belastbarkeit:

    Man sollte zumindest dafür sorgen, dass es nur leichte Fahrlässigkeit ist und nicht grobe oder Vorsatz. Leichte Fahrlässigkeit ist es, wenn ich auf dem Weg in die Pausenaufsicht dienstlich angesprochen werde, kurz die Zeit vergesse und darum einmalig 2 Minuten zu spät in die Aufsicht komme. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist es, wenn ich mir vor jeder Aufsicht einen Kaffee hole und aufgrund der Schlange vor der Maschine zu spät in die Aufsicht komme, aber auch, wenn ich durch schlechte Einsatzplanung gar nicht pünktlich in der Aufsicht sein kann, das aber nicht (schriftlich) bei Planer moniere.

    Deswegen frage ich ja, ob das "ungeschriebene" Gesetze bei euch sind oder was an anderer Stelle eben doch präzisiert ist.

    Die Belehrung im Klassenbuch zu vermerken ist Dienstanweisung der Schulleitung.

    Die Schüler unterschreiben zu lassen, ist Ergebnis interner Erfahrungen. Es gab in meiner Dienstzeit zwei Vorfälle bei der Eltern an die Schule mit der Forderung nach Schadensersatz herangetreten sind (in beiden Fällen erfolglos und ohne, dass es zu einem Prozess gekommen wäre). In einem Fall ist ein Schüler während eines Schülerversuches aufgestanden und hat einen Nagel in die Wandsteckdose gesteckt. Wir sichern uns jetzt schriftlich ab, um den Eltern das im Fall der Fälle vorlegen zu können, das erleichtert einfach den Umgang mit solchen "Anliegen", auch wenn hier das Nicht-Vorhandensein einer Unterschrift nicht automatisch ein Versäumnis der Schule darstellt.

    Da steht einfach nicht explizit was von "schriftlicher Abfrage".

    Bestimmte Formen des Nachweises sind auch an fast allen anderen Stellen nicht vorgegeben, aber es ist klar, dass ich die Erfüllung meiner Dienstpflicht im Zweifelsfall nachweisen können muss. Darum schreibe ich und tausende andere Lehrkräfte die Begehung der Fluchtwege ins Klassenbuch, die Sicherheitsbelehrung in Physik lasse ich mir von jedem Schüler unterschreiben.

    Die Frage, ob der Kaffee gesponsert wird oder nicht und ob die Putzfrau meinen Kaffeebecher in die Spülmaschine räumt taugt sicher nicht zur ernsthaften Diskussion über Arbeitsbedingungen in der Schule sondern höchstens als Vehikel für weitere Beschwerden derjenigen, die sich auch sonst immer beschweren.

    Das Alimentationsprinzip bei Beamten beruht darauf, dass der Dienstherr uns einen auskömmliche Besoldung zahlt. Diese deckt dann auch einen gewissen Grundbedarf an selbst zu beschaffenden Arbeitsmaterialien ab, meinen Kaffee allemal. Darum werden über dieses Alimentationsprinzip auch so viele Prozesse geführt und es müssen gewisse Mindestabstände zu Mindestlohn und innerhalb der Besoldungsstufen eingehalten werden.

    Rene Benno Firmen sind insolvent, auch gegen ihn als Privatperson läuft aktuell ein Insolvenzverfahren des Staates Österreich.

    Und State of Trances Einwurf ist offensichtlicher Populismus, die Stadtteile, in denen schwerpunktmäßig Menschen leben, die auf soziale Sicherung angewiesen sind, sind kaum eine Wohnalternative für den berufstätigen Mittelstand. Niemand wird wohl ernsthaft glauben, es wäre eine sinnvolle Idee, die Bürgergeldempfänger aus Rostock-Lichtenhagen in nicht existierende Wohnungen auf dem Land zu verschiffen, damit die Wohnblöcke da dann für berufstätige Menschen frei werden, die dort vermutlich nicht wohnen wollen werden.


    Wer baut noch Wohnungen, wenn die Investoren nicht genügend Rendite bekommen?

    Niemand baut mehr Wohngen.

    Das Abfragen von Vorerkrankungen ist keine Dienstpflicht. Der korrekte Umgang mit besonderen Diagnosen schon gleich gar nicht, wir drehen uns im Kreis.

    Wir drehen uns im Kreis, weil Fakten, die man nicht hören will, ignoriert werden.

    Für NRW ist der ausdrückliche Gesetzestext hier gepostet worden, wir haben (für Niedersachsen) in dieser Woche auch ein Schreiben der RLSchB erhalten, das darauf hinweist, dass die Abfrage erfolgen muss.

    Hier wird ein dienstlicher Umgang schön geredet, bei dem es darauf hinaus läuft, das die Abhängigen sich mal nicht so anstellen und es ihren Prüfern ruhig mal ein bisschen nett machen können, dafür kann dann ruhig auch die eigentliche Ausbildung ein bisschen leiden. Dass das aus der "Altherrenperspektive" noch extra jovial kommuniziert wird, ist für mich dann besonders "cringe" (um es mit den Worten meiner SuS zu sagen).

    Eine solche Haltung hat man oder man hat sie nicht, wenn man sie hat, wird sie sich kaum auf den Bereich Bewirtung beschränken.

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