Beiträge von Moebius

    Hier wird ein dienstlicher Umgang schön geredet, bei dem es darauf hinaus läuft, das die Abhängigen sich mal nicht so anstellen und es ihren Prüfern ruhig mal ein bisschen nett machen können, dafür kann dann ruhig auch die eigentliche Ausbildung ein bisschen leiden. Dass das aus der "Altherrenperspektive" noch extra jovial kommuniziert wird, ist für mich dann besonders "cringe" (um es mit den Worten meiner SuS zu sagen).

    Eine solche Haltung hat man oder man hat sie nicht, wenn man sie hat, wird sie sich kaum auf den Bereich Bewirtung beschränken.

    Wolfgang (der übrigens schon pensioniert ist ;) ) schrieb aber, dass die nicht betroffenen (weil nachfolgenden Referendare) das machen.

    Das ändert nichts daran, dass es nicht deren dienstliche Aufgabe ist und hier letztlich eine Unterwürfigkeitsgeste von Abhängigen gegenüber ihren Prüfern erwartet wird. Und die machen das halt, weil es halt erwartet wird und man denjenigen, der einen ja auch bald benotet, lieber nicht verärgern will, ganz sicher nicht aus Freude am Kaffee-Kochen und Brezen-Auftischen.

    Niemand wird sich daran aufhängen, wenn die Schule für die Nachbesprechung Kaffee und Wasser hin stellt, der Knackpunkt ist, die Verantwortung dafür mehr oder weniger jovial den abhängigen Referendaren zu zu schieben und gleichzeitig ein Ausufern in Form eines gemischten Buffets zu zu lassen.

    Aber es gibt eine Fraktion, der wirklich nichts zu blöd ist um jede Tatsache in der eigene verdrehte Weltbild zu pressen. Die AfD hat sich heute zum Tod von Nawalny geäußert - nicht etwa um die Vorgänge zu verurteilen oder irgendwem das Mitgefühl aus zu sprechen, sondern weil man es "verdächtig" findet, das die Ehefrau im Nachgang an die Ermordung Nawalnys (ja, kein Vertippen, bewusst geschrieben) auf der Münchener Sicherheitskonferenz redet.

    Die Vorgänge, die zum Abschuss von MH17 geführt haben, sind bekannt, bis hin zu den Namen der Beteiligten Kommandanten. 3 Personen sind in Holland inzwischen in Abwesenheit wegen Mordes verurteilt worden und es ist sogar bekannt, dass Putin direkt in die Entscheidung, das verwendete Waffensystem in die besetzten Gebiete zu liefern, involviert war.

    Gerne noch einmal: diese Kurse liegen mitnichten nur am Nachmittag,

    Wie genau die möglichen Lösungen aussehen, hängt von den Schulen vor Ort ab.

    Bei uns gibt es einen Fall zweier benachbarte Gymnasien, die einfach verschiedene Fächer gemeinsam anbieten, ohne große Probleme und im ganz regulären Stundenplan.

    Es gibt in anderen Fällen schulübergreifende Angebote in anderen Fächern, die dann am Anfang oder Ende des Planes liegen, so dass die Schüler die Schule nur einmal wechseln müssen.

    Und es gibt einen stadtübergreifenden Kurs in einem Fach für alle Schulen, dieser Kurs auf erhöhten Niveau findet dann an zwei Nachmittagen im Block statt, das ginge gar nicht anders.

    Das macht aber meist nur Sinn für starke Neigungsfächer wie Musik, Kunst, Informatik oder Sport.

    Die werden von vergleichsweise wenigen SuS gewählt, die Interessierten nehmen aber schon mal einiges auf sich, damit der Kurs dann zu stände kommt.

    Ich prophezeie, dass bei SoWi noch weniger SuS den Nachmittagsunterricht an einer fremden Schule belegen werden, die weichen dann eher auf Erdkunde oder Geschichte aus.

    Den meisten Stress an Prüfungstag haben die Prüflinge, das entzieht eigentlich bereits jeglicher Argumentation den Boden, dass die Prüflinge sich um noch mehr Dinge kümmern müssten, damit die Prüfer es angenehmer haben.

    Ist eh alles dummes Geschwätz, alle Beteiligten wissen, dass es dabei um das "gute Stimmung machen" geht. Und natürlich hoffen die Prüflinge, dass er irgendwie positive Auswirkungen auf die Note hat, wenn sie das tun, bzw. befürchten negative Auswirkungen, wenn sie es nicht tun.

    Die Notwendigkeit der Umlage ist in Niedersachsen vor einiger Zeit per Dienstanweisung aus dem Ministerium klar gestellt worden, dies beruhte auf einem Urteil aus NRW, bei dem die Praxis für rechtswidrig erklärt worden ist. Natürlich gilt das auch für den Zoo, so lange man nicht von Außerhalb mit dem Fernglas die Aufsicht führt. Es heißt "Eintritt" und du betrittst den Zoo.

    Nichts umlegen muss ich in der Trampolinhalle, da betrete ich die Sprungfläche aber auch nicht, wenn ich das tuen würde, würde ich auch umlegen.

    Natürlich bieten viele Anbieter nach wie vor Freiplätze an - viele Lehrkräfte fragen immer noch danach und denen ist egal, ob du deinen Job rechtskonform machst oder nicht, mit den Folgen haben die nichts mehr zu tun.

    Ich empfehle die Rechtslage nicht auf eigenes Risiko zu eigenen Gunsten um zu interpretieren. Wenn es wirklich an der Kostenübernahme von 12,50€ durch die Schule scheitert, dann scheitert es eben.

    Alternativ, nur zur Vollständigkeit (ist aber eigentlich ein verdecktes Umlegen):
    Viele Museen, Zoos, ... haben Freikarten für Gruppenbegleitungen.

    Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Lediglich bei Aktivitäten, an denen nur die SuS teilnehmen und die Lehrkräfte nur Aufsicht führen fällt das weg.

    Von erwarten hat niemand gesprochen. Aber es wäre nicht weiter tragisch.

    Vorausgesetzt man findet Unprofessionalität nicht tragisch.

    Sowohl die Stunden"besprechung" als auch die mündliche Abiturprüfung sind keine einfache Besprechung oder nette Unterhaltung, sondern Teil der Prüfungssituation, die endgültige Note ergibt sich erst im Ergebnis eines streng festgelegten Ablaufes.

    Es geht nicht nur darum, was der Prüfer erwartet, es ist auch in seiner Verantwortung sich so zu verhalten, dass nicht der Eindruck entsteht, bestimmte (für ihn angenehme) Dinge würden erwartet oder könnten dem Prüfling möglicherweise einen Vorteil bringen.

    Aber die Mitverantwortung der Eltern findest du nicht interessant?!? Komische Einstellung.

    Abgesehen davon, dass ich grundsätzlich wenig davon halte, dass jede Partei die Fehler immer bei den anderen sucht, sehe ich hier auch keine entscheidende Mitverantwortung bei den Eltern. Und ich empfinde es als unangenehm, dass hier die Tatsache, dass die Eltern eine Information nicht noch einmal geliefert haben, nach der sie gar nicht gefragt wurden, hier herangezogen wird, um die Schule von den Folgen einer ganzen Reihe schwerwiegender und ganz objektiv vorgefallener Versäumnisse zu entbinden.

    Die Aufsichtspflicht für Schulen ist keine grundsätzlich andere als für Eltern, das notwendige Maß orientiert sich aber immer an der Situation. Auch Eltern haben in dem Moment deutlich mehr an Aufsicht zu erbringen, indem sie neben ihrem Kind auch noch seine 29 besten Freunde im Haus haben.

    Hier wird jetzt teilweise versucht, diesen Vorgang auf die grundsätzliche "wir Lehrkräfte haben es so schwer" Ebene zu heben. Daran will ich mich nicht beteiligen. (Auch wenn es Lehrkräfte in manchen Dingen schwer haben.)

    Im vorliegenden Fall sind eine Reihe klar benennbarer Fehler gemacht worden, die im Ergebnis zum Tod eines Kindes geführt haben. Dafür sind zwei Lehrerinnen - in meinen Augen zu recht - verurteilt worden. End of Story.

    Ich bin Lehrkraft, ich sehe und bewerte vorrangig das Verhalten der beteiligten Lehrkräfte. Dies lässt sich weder durch Aufsichtsregelungen beim Schwimmen, hypothetische Versäumnisse der Eltern oder allgemeine Probleme des Berufes relativieren, all das hat in diesem tragischen Kontext für mich wenig bis gar nichts verloren. Ich kehre vor meiner eigenen Tür.

    Für mich stellt sich allenfalls noch die Frage nach der Mitverantwortung der Schulleitung.

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