Die Aufsichtspflicht für Schulen ist keine grundsätzlich andere als für Eltern, das notwendige Maß orientiert sich aber immer an der Situation. Auch Eltern haben in dem Moment deutlich mehr an Aufsicht zu erbringen, indem sie neben ihrem Kind auch noch seine 29 besten Freunde im Haus haben.
Hier wird jetzt teilweise versucht, diesen Vorgang auf die grundsätzliche "wir Lehrkräfte haben es so schwer" Ebene zu heben. Daran will ich mich nicht beteiligen. (Auch wenn es Lehrkräfte in manchen Dingen schwer haben.)
Im vorliegenden Fall sind eine Reihe klar benennbarer Fehler gemacht worden, die im Ergebnis zum Tod eines Kindes geführt haben. Dafür sind zwei Lehrerinnen - in meinen Augen zu recht - verurteilt worden. End of Story.
Ich bin Lehrkraft, ich sehe und bewerte vorrangig das Verhalten der beteiligten Lehrkräfte. Dies lässt sich weder durch Aufsichtsregelungen beim Schwimmen, hypothetische Versäumnisse der Eltern oder allgemeine Probleme des Berufes relativieren, all das hat in diesem tragischen Kontext für mich wenig bis gar nichts verloren. Ich kehre vor meiner eigenen Tür.
Für mich stellt sich allenfalls noch die Frage nach der Mitverantwortung der Schulleitung.