Ich habe es noch nie anders erlebt als ohne Eltern. Ist ja auch noch Unterrichtszeit, da haben die im Klassenzimmer normalerweise nichts zu suchen.
Beiträge von felicitas_1
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Hallo!
An allen Grundschule, an denen ich bisher gearbeitet habe, war man verpflichtet, eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer zu sein und hatte ab da Aufsichtspflicht - nennt sich bei uns Vorviertelstunde. Diese Zeit - genauso wie die Zeit, die ich zu Vor- und Nachbereitung in der Schule verbringe - zähle ich natürlich zu meiner Wochenarbeitszeit. Ich plane und verteile meine Arbeit immer ungefähr so, dass ich im Jahresmittel auf eine 40-Stunden-Woche komme. Und natürlich zählen für mich dann diese 75 Minuten pro Woche auch dazu. Dann kann ich halt 75 Minuten pro Woche weniger korrigieren oder vorbereiten oder Zusatzaufgaben übernehmen. -
Bei mir war das letztes Jahr auch so, dass das Finanzamt eine Bestätigung wollte. Die sagten, sie brauchen eine Unterschrift der Schulleitung.
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Hallo!
Ich hatte mal zwei Jahre je eine Anrechnungsstunde (allerdings Grundschule), die ich genauso wie auch ein Vollzeitlehrer bekommen habe. Da wurde nicht anteilig berechnet.
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