Wir haben heute ein neues KMS bekommen, wo die neuen Regelungen drinstehen, z.B. Distanzunterricht bei einer Inzidenz von 200/100.000 ab Klasse 8. Außerdem heißt es zum Thema Live-Stream aus dem Klassenzimmer:
"Eine Tonübertragung ist jederzeit möglich. Die Übertragung des Videobildes erfolgt freiwillig (u. U. auch nur zeitweise); eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Übertragung eines digitalen Tafelbildes oder einer Präsentation ist immer möglich."
Für mich heißt "möglich" aber auch nicht, dass es verpflichtend ist? Bedeutet Tonübertragung auch, dass die "Töne" der SuS übertragen werden dürfen (also quasi als Audio-Unterrichtsstunde)? Klingt für mich so.
Worüber nichts stand, war über die neuen Quarantäneregelungen.
Das hab ich hier gelesen:
https://www.br.de/nachrichten/ba…-bayern,SHQsIbF
"Bei Corona-Fällen an Schulen soll künftig einheitlich vorgegangen werden. Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern sofort in eine fünftägige Quarantäne. Nach diesen fünf Tagen soll es einen Schnelltest geben.
Ist dieser Test negativ, dürfen die Schüler wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt. Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen "des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts" nicht in diese "Clusterisolation" einbezogen werden."
Wisst ihr da mehr?