Beiträge von t_is_for_teacher

    Von einer einjährigen Beförderungssperre ist nicht auszugehen, da es sich um eine Hochstufung von Gesetzes wegen handelt, und nicht um eine Beförderung. Konkret hat uns unser Personaldezernat gesagt, dass wir uns ab dem 01.08. auf A14-Stellen bewerben dürften.

    Was zurückgesetzt wird, ist der Zähler der „Erfahrungsstufen“, glücklich sind also die, die vor August die nächste Erfahrungstufe erreichen.


    Zum restlichen Thema hatte ich schon in einem anderen Thread etwas geschrieben:


    Zum Thema äußert sich nun das MSB NRW im Rahmen der Rückmeldungen auf die eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressem…alen-12-11-2025:(

    Aus der Anfrage „Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte“

    Dort heißt es im Abschluss des Statements „Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.“

    Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung wurde Mai 2023 erlassen. Wann kann man wohl denn mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen? (Nur bedingt ernte Frage)“


    Zu der Frage nach der Motivation, Zusatzaufgaben zu übernehmen, äußert sich das Ministerium dort ebenfalls recht pragmatisch: diese zu erledigen sind Dienstpflicht, auch ohne Beförderung. Problem gelöst. 🤷‍♂️

    Zum Thema äußert sich nun das MSB NRW im Rahmen der Rückmeldungen auf die eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressem…alen-12-11-2025:(

    Aus der Anfrage „Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte“

    Dort heißt es im Abschluss des Statements „Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.“

    Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung wurde Mai 2023 erlassen. Wann kann man wohl denn mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen? (Nur bedingt ernte Frage)

    Wow, das ist ja wieder mal eskaliert 😀

    Danke an alle, die auf die konkrete Anfrage eingegangen sind! Aber danke auch für die anderen Beiträge, immer spannend, was für Diskussionen sich ergeben, was mir als „Digitalisierer“ auch zeigt, wie viele Befindlichkeiten mit einem Thema verknüpft sind.

    Ein Grundfehler in der Digitalisierung ist es, meiner Ansicht nach, anzunehmen, alles sei ad hoc einfacher als die gewohnten Prozesse (hier in der Haupttangente: das Klassenbuch aus Papier). Zwar wäre das schön, aber die Realität zeigt: Man muss sich erst einmal reinarbeiten, Zeitvorschuss leisten. Man kann sich in einem Forum noch so detaillier beschreiben lassen, wie man sich dieses und jenes „vorzustellen“ hätte, nichts davon ersetzt ausprobieren, scheitern, Erfolge haben.

    Wenn man dann den nutzbaren Weg für sich gefunden hat, kann sich auch Routine einstellen bzw. man kann anfangen, zu priorisieren, um nicht zum - wie Bolzbold das so schön sagte - zum Sklaven eines Systems zu werden.

    Was ich in der reflexartigen Datenschutzdebatte rund um das digitale Klassenbuch imme vermisse: Die Papierbücher sind bei uns irre häufig verschwunden. Und da verhindert kein Passwort, kein Fingerabdruck, meine MFA das öffnen und lesen. Versteht mich nicht falsch: Datenschutz ist ein irre wichtiges Thema und daher ist es ebenso wichtig, dass mit der Administration einer Plattform jemand vertraut ist, der genau weiß, was welcher Hebel bei der Dateneinsicht bewirkt . Mögliche Datenschutzbedenken aber als Argument für die eigene „Abneigung aus dem Bauch heraus“ vorzuschieben, halte ich für Entwicklungshinderlich (aber in dem Thema auch für sehr Deutsch).

    Danke nochmal für das Eingehen auf meine Frage 😊

    Hallo miteinander,


    Wir benutzen an meiner Schule (Realschule NRW) die Plattform „WebUntis“ als digitales Klassenbuch und Kommunikationstool. Nun steht die Entscheidung an, ob es Eltern ermöglicht werden soll, ihre Kinder über WebUntis auch entschuldigen zu können (also nicht nur abmelden, sondern die klassische „schriftliche Entschuldigung“ soll ersetzt und die Schule so papierloser werden.

    Nun möchten wir vor Einführung aber wissen, wie es sich hierbei rechtlich verhält, ob diese Form der digitalen Entschuldigung „vor der Bezirksregierung Bestand hätten“.


    Gibt es hierzu in der Community Erfahrungswerte?


    Auch würde ich mich über allgemeine Erfahrungen zu digitalen Entschuldigungsverfahren freuen. Die Haltung im Kollegium ist ein bisschen hin und hergerissen zwischen „Dann verarschen uns die SuS ja nur noch!“ und „Verarschen tun die uns sowieso, nur so macht es weniger Papierkram!“


    Danke schon einmal für eure Beiträge!

    Hallo miteinander,

    ich weiß, dass grundsätzlich keine Sprungbeförderungen vorgesehen sind, lese hier aber auch immer wieder (idR. bei den Vertreter:innen der LBG 2.2) von quasi-Sprüngen von A13 auf A15, indem dann ein Jahr die A14 durchlaufen wird.

    Leider erhalte ich sowohl von meiner BezReg als auch vom Verband widersprüchliche Aussagen, wie das "bei uns" aussieht. Ich bin verbeamteter Lehrer an einer Realschule, A12. Die A13 hat sich bis dato nie ergeben und jetzt schien sich zumindest Arnsberg diese Beförderungen auch gespart zu haben, da wir nächstes Jahr zum 01.08. ohnehin alle A13 sind.

    Wie sieht das denn nun bei den A14-stellen aus, die im gD in Frage kommen, respektive "Realschulkonrektor" bzw. "Gesamtschulrektor"? In STELLA finde ich zum einen Stellen, bei denen es heißt

    "Gesamtschulrektor A14 - Bewerben können sich die, die mindestens A13 sind" (keine Kurzfassung) - Bild 01
    Direkt darunter gibt es einen Gesamtschulrektor A14 ohne jenen Hinweis. - Bild 01
    Dasselbe bei den Realschulkonrektoren - Bild 02

    Ist hier irgendetwas an den Stellen unterschiedlich, was ich nicht sehe?
    Oder ist lediglich der Hinweis auf die "A13-Pflicht" nicht verpflichtend und stellt in den Ausschreibungen lediglich eine Nettigkeit dar?

    Danke schon einmal für wissende Antworten und durchdachte Mitspekulationen =)

    Ich finde das schwierig. Man muss irgendwie die Balance zwischen „Nicht meckern, wir müssen uns selbst helfen“ auf der einen Seite und seinem Berufsstand einen Bärendienst erweisen auf der anderen Seite finden. Unser Schulamtsleiter und der städtische Kämmerer denken sich - natürlich nur inoffiziell geäußert - häufiger mal „Wieso? Klappt doch auch so bei euch!?“ und ich kann mir gut vorstellen, dass sich die/der jeweilige KuMi auch kräftig ins Fäustchen lacht, wenn eine Schule eine weitere ihrer/seiner Zuständigkeiten on top selbst löst 🤷‍♂️

    Gemäß Aussge unserer Dezernentin in der Bezirksregierung wird bei den Sek1ern demnächst trotzdem unterschieden zwischen „A13 im Eingangsamt“ und „A13 im 1. Beförderungsamt“ - ihrer Aussage nach sollen sich nämlich nur letztere auf A14-Aufwärts-Stellen bewerben dürfen.

    Ob das rechtlich haltbar ist? Keine Ahnung, mir erscheint es aus der Luft gegriffen. Eine kurze Nachfrage beim VBE ergab, dass ja, es solche „Gedankenspiele“ in den Bezirksregierungen gäbe, aber man ob der rechtlichen Erfordernisse noch „nachforsche“.

    Letztlich werden wir es erst ab dem 01.08.26 wissen, wenn alle qua Gesetz überführt sind.

    Disclaimer: Die Aussage der Dezernentin wurde vor dem gerade verabschiedeten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz getroffen. Dessen Implikationen für unsere Laufbahn bzgl. Beförderungen und Dienstzeitvorgaben sind ja auch noch stellenweise nebulös.

    Hallo zusammen und mit Absicht in diesem ausgegrabenen Thread

    So, 2021 wurden die iPads verteilt und ab unserer Schule sogar gerne und viel genutzt.

    Jetzt, 4 Jahre später, zeigen die ersten Geräte Alterserscheinungen, Akkukapazitäten gehen zur Neige, die ersten Geräte sind Kaputt, gestohlen, verlegt. Neue Kollegen kommen, die mit iPad ausgestattet werden sollen, unser Bestand schrumpft aber.

    Und nu‘, Land NRW?

    Schulleitungen und deren Stellvertretungen sowie Abteilungsleitungen an Sekundar- und Gesamtschulen, die A14-15 haben sind aber ebenfalls nicht im (ehem) höheren Dienst. Es ist dem Dienstherrn durchaus möglich, höher besoldete Sonderämter zu vergeben (wie z.B. den Realschulrektor mit A15, trotzdem immer noch in Laufbahngruppe 2.1).

    Nichtsdestotrotz stimme ich zu, dass die Debatte „jetzt werden endlich alle Lehrer gleich bezahlt“ Augenwischerei war, solange der wichtige Herr Studienrat immer noch auf seinen Abstand (+Z) ruht und auf einen 40-65%igen A14-Stellenpool guckt.

    Weiterhin gibt es im öffentlichen Dienst nun einmal etwas, das sich „Abstandsgebot“ nennt. Und trotzdem muss man hier im Forum immer wieder einem Haufen Akademikern dabei zugucken, wie sie sich gegenseitig auseinandernehmen („Wieso, wird doch keinen was weggenommen. Freu dich doch für andere“), wenn die berechtigte Frage nach der Zukunft von Beförderungs- oder Funktionsamtsinhabern gestellt wird.

    In der Schule würdet ihr unter den Aufsatz „(Stellenweise) Gut argumentiert, aber Thema verfehlt, 0 Punkte“ schreiben.

    Wir haben dazu neulich eine Information von unserer Dezernentin bekommen, als es um die Frage nach der Voraussetzung für die A14-Stellen (Konrektor Realschule etc.) ging. Ihre Aussage dazu war, dass das 1. Beförderungsamt weiterhin Voraussetzung sein wird, um sich auf diese Stellen bewerben zu dürfen. Es würde demnächst nach aktueller Lage unterschieden werden zwischen

    „Lehrer/in A13“

    und

    „Lehrer/in A13 im ersten Beförderungsamt“…

    Dämlich und unfair, aber beamtenrechtlich kann eine Beförderung auch unter Beibehaltung der Amtsbezeichnung UND der Besoldung erfolgen.

    Gleichzeitig befindet sich aber das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (mein nächster Trumpf bei Scrabble) zwischen erster und zweiter Lesung und wenn ich das richtig überflogen habe, entfallen da sowohl diese Voraussetzung, als auch die Dienstzeiterfordernis für Leitungsämter nach aktuell 34LVO.

    Hallo zusammen,

    im NRW-Portal „STELLA“ wird für Schulleitungsämter immer auf die Voraussetzungen §§ 7 und 34 LVO hingewiesen und ich wollte mich gerne mal erkundigen, oh ich die entsprechende Dienstzeitvoraussetzung richtig verstehe.

    In 34(1) 1. heißt es, dass eine stellvertretende Leitung (und weiterhin auch Abteilungsleitungen an Gesamtschulen) nach einer „hauptberuflichen Tätigkeit von 4 Jahren“ aufgenommen werden darf.

    In (4) heißt es weiter „ Die in Absatz 1 genannten Zeiten verringern sich in Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, nach der Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1995 (GV. NRW. 1996 S. 1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 381) geändert worden ist, jeweils um sechs Monate, sofern nach dem 18. Juli 2009 eine Probezeit gemäß § 9 Absatz 1 mit einer regelmäßigen Dauer von drei Jahren abgeleistet wurde.“

    In 34(3) heißt, dass die Dienstzeiten gem. §10 und §33 berechnet werden.

    In §10 (2) heißt es „Dienstzeiten, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Beförderung oder für den Aufstieg sind, rechnen von dem Zeitpunkt der Beendigung der Probezeit in der Laufbahngruppe.“

    Fasse ich also richtig zusammen?:

    34(1) 1.: 4 Jahre Voraussetzung

    34(4): -0,5 Jahre wegen 3-jähriger Probezeit

    10(2): +3 Jahre, da die Probezeit nicht mitzählt

    = Voraussetzung erfüllt 6,5 Jahre nach Ernennung auf Probe.

    (Keine Teilzeiten, keine Elternzeiten usw.)

    Ich danke schon einmal für den Input 😊

    Lieben Gruß

    Tobbse

    Kann schon jemand den Messenger nutzen? Auf Twitter wird sich darüber ausgetauscht, dass das LMS und der Messenger nicht auf die gleichen Bestandsdaten zugreifen und man dort die Benutzer noch einmal anlegen muss.

    Man sieht es ja auch schon am Format des Benutzernamens in dem Vorführvideo: testnutzer@logineonrw-messenger.de - catchy 😁

    Wie will man diese tausend Subsysteme eigentlich jemals ordentlich integrieren, ohne wieder alles von vorne anlegen zu müssen? 🙄

    Ich spekuliere mal: Die Mail wird vermutlich über den Logineo-Mailserver versendet. Wir wissen alle, was das heißt.

    Japp - Server ist wieder down :D

    Zitat

    Service Unavailable

    The server is temporarily unable to service your request due to maintenance downtime or capacity problems. Please try again later.

    Danke für den Hilfeansatz, dennoch muss ich dazu sagen:

    Zitat

    Das mache ich zu Beginn eines jeden Schuljahres für alle Schüler. Dafür bekomme ich einen entsprechenden Auszug aus der Lhessischen Lehrer- und Schülerdatenbank in Form einer Excel-Datei. Die wird mit wenigen Handgriffen zurecht gemacht, als .csv gespeichert und hochgeladen. Die benötigten Globalen Gruppe werden dabei automatisch angelegt.

    Natürlich ist es kein Ding, einen Datenbankexport zu machen, aber LOGINEO NRW und LOGINEO NRW LMS sind zwei getrennte Systeme. Wenn dann der Messenger - wie es im Faktenblatt stand - auch noch als externes Tool hinzukommt, sind es schon drei. Beide Systeme verlangen unterschiedliche Anordnung/Daten für den CSV-Import.

    Zitat

    Falls das tatsächlich so ist, ist es Murks. Sollte aber nicht so sein.

    Wir einigen uns also auf Murks.

    Zitat

    Nun... etwas Einarbeitung gehört dazu, so wie bei jedem neuen System. Es ist aber tatsächlich nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick aussieht.

    Definitiv. Aber ich arbeite schon seit 12 Jahren mit Moodle in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen und kann daher im vergleich sagen: dieses Moodle ist so kompliziert/umständlich.

    Zitat

    Das sollte möglich sein und wäre sehr umständlich, wenn man das "wegadministriert hätte".

    Wir haben da zu viert 2 Stunden daran herumexperimentiert - sie haben es wegadministriert.

    Edit: So wie in der Cloud, die auf EduShare basiert, die Web-DAV-Funktion wegadministriert wurde. In Version 1.0 war zwar Web-DAV dennoch möglich, aber in den Sommerferien wurde diese Lücke weggepatcht.

    Edit 2: Ich möchte dazu noch erwähnen, dass wir als Admins in der Grundanwendung LOGINEO NRW nicht einmal selbst Konten/Benutzer/Gruppen löschen können. Wir können sie lediglich zum Löschen freigeben, was dann in der Übersichtsliste mit einem hübschen durchgestrichenen Account belohnt wird. Danach müssen wir eine Supportanfrage zur endgültigen Löschung stellen. Anfragen, die über Wochen(!) nicht beantwortet/bearbeitet werden.

    Wir haben uns in unserem 'Admin-Team' vergangene Woche hingesetzt, um angesichts steigender Infektionszahlen die Arbeitsplattform LOGINEO LMS (das missratene Moodle) zurechtzumachen. Tatsächlich haben wir nun gemeinsam die Entscheidung getroffen, diese Plattform 'fallen zu lassen'.

    LOGINEO LMS ist das umständlichste Moodle, das ich je gesehen habe und das schließt die ersten unbeholfenen Gehversuche meiner Universität mit ein. Abgesehen von der sehr benutzerunfreundlichen Bedienung, ist die Administration durch uns einfach nicht leistbar.

    • für LMS müssen für alle (Lehrer wie SuS) neue Konten angelegt werden. Ein Login mit dem bestehenden LOGINEO NRW-Account ist nicht möglich (mal davon abgesehen, dass es immer noch keine Schülerkonten gibt...)
    • das Anlegen der Kurse soll von Seiten des Systems komplett durch den Admin erfolgen - es ist kein Witz, auch die 'Schulung' auf der Homepage von QUA-LiS 'will das so'
    • Nach schier endlosem rumexperimentieren ist es mir dann trotzdem gelungen, den KollegInnen das Recht zum anlegen eigener Kurse zu verpassen, aber dabei können besagte KollegInnen noch so dermaßen viel falsch machen..
    • das anlegen von SuS ist zwar in sog. globalen Gruppen (wie "Klasse 10b") möglich, um das einschreiben zu erleichtern, jedoch können die Konten der SuS nicht mehreren globalen Gruppen zugewiesen werden, viel Spaß also beim Einschreiben der SuS "SoWi 10" oder so

    Im Fazit hat uns im Team die Bedienung so derartig abgeschreckt und bei dem Gedanken daran, die KuK darin zu schulen, ist uns das nackte Grauen gekommen. Daher leider keine Rose für LOGINEO NRW LMS...

    Fazit 2:
    Im Falle eines Lockdowns bzw. einer lokalen Schließung unserer Schule stehen wir vom Land NRW ausgestattet mit folgenden Werkzeugen da: Lehreremailadressen mit 800mb Speicher und einer 'Verwaltungscloud' mit 5gb Speicher. Muchas gracias.

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