Beiträge von t_is_for_teacher

    Ich fürchte, viel mehr zur Aufklärung kann ich auch nicht beitragen, denn der Herr ist nicht weiter auf diese Frage eingegangen, sondern hat genau diese ausweichende Halberklärung gegeben.

    Für die Beförderten und alle anderen lautet die Aussage letztlich wieder nur: Wird geprüft.

    Ist mit dem "künftig" ein "künftig ab jetzt" gemeint? Ich frage nur, weil die Konrektor:innen ja jetzt schon A13Z bekommen und die Schuleitungen A14 (in der Grundschule).

    Diesen Abschnitt des Gesprächs (hier und im ASB) verstehe ich auch nicht. Diese Struktur (Konrektor:in A13z, Rektor:in A14) besteht schon länger (seit 2018 bzw 2017).

    Kurzfassung aus dem Schulausschuss

    MSB: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…/MMV18-4841.pdf

    Finanzministerium: Wenn alle auf A13 sind, gibt es an diesen Schulformen (G, HRS, Ge Sek1) keine "funktionslosen Beförderungsämter" mehr. Und wenn diese nicht existieren, gibt es keine Ungleichheit und keine rechtlich zu wahrenden Abstände. Ob noch irgendwer wie weit "profitiert", das wird bis zum Ende eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens geprüft, das bis zum Herbst gelaufen sein soll.

    Versuchen, auf die bereits Beförderten einzugehen, wird ausgewichen.

    Die Frage, die ich mir stelle, ist eher: Wie lange, bis „wir“ alle mit den Schultern zucken und in das stoische „Ist halt so!“ verfallen. Ich meine

    • Den BezReg ist es egal
    • Dem MSB ist es egal (anschaulich demonstriert durch die paar wenigen Statements dazu, die durchschimmern)
    • Den Sek II-KuK ist es egal (außer den paar, die aus Protest „A14 für alle Gym-Lehrkräfte“ fordern - aus dem BK höre ich so einen Müll witzigerweise nie)
    • Dem Bürger ist es egal bzw. eh alles ein Dorn im Auge, was uns mehr bringt
    • Die Verbände haben, nachdem 2 Jahre quasi nichts passiert ist, nun ein Facebookbildchen und ihren offenen Brief geschrieben - gefühlt quasi-egal

    Hinzu kommt, dass vorher die Kassen ja bereits als leer lamentiert waren und nun die TV-L-Erhöhungen eine zusätzliche Last auf den Schultern der armen Regierung darstellen. Die baldige Übertragung auf die Besoldung gibt dem Finanzministerium dann einen weiteren Grund, sich diese/ „Luxusproblems“ nicht anzunehmen. Und Dorothee sitzt das ganze ähnlich wie LOGINEO ohnehin aus.


    Welche Perspektive bleibt da?

    Herrlich, wie man von „Lehrer in NRW werden A13 - was ist mit den bisher beförderten?“ erst zu anderen Bundesländern und dann zum Beamtentum an sich kommt 😄

    Zur Qualifizierung: Alle Lehrer/innen in NRW haben ab Studienbeginn 2007 einen Master, wobei GHRGe da noch „nur“ einen 1-jährigen nicht-konsekutiven Master. Seit Studienbeginn 2011 haben ALLE Lehrämter eine volles 300ECTS-10-Semstriges BA/MA-Studium. Ändert natürlich nichts daran, dass die alten Studienordnungen noch - konservativ geschätzt - bis in die 2050er im Dienst sind und es immer Kompromisslösungen geben werde muss.

    Wer hat denn hier geschrieben, dass es an den Förderschulen keine geben soll? Es ist halt einfach nur ein anderes Thema. Hier haben Kollegen sich in einem existierenden System hervorgetan, eine Revision vorgetanzt und wurden befördert. Dies wird nun Null und nichtig gemacht. Oder sagst du, dass man „der Fairness halber“ sich nicht auf bestehende Beförderungen bewerben sollte, da die Aufgaben an allen Schulen anfallen?


    Warum bei einem legitimen Ansinnen, bei dem dir nichts weggenommen wird, gegen die eigene Berufsgruppe schießen? Das ist doch genau die Haltung, die dazu geführt hat, dass sich Kultusminister ins Fäustchen lachen, weil wir uns gegenseitig zerfleischen.

    In Niedersachsen gab es für die Beförderten eine Amtszulage von ich meine 90€ Brutto. A13Z, nichts mit A14 und schon gar nicht OStR (die Abgrenzung 2.1 und 2.2 würde sich der Philologenverband doch niemals nehmen lassen und Sturm laufen - also noch mehr als bei der Hebung von A12 auf A13 in 2.1.

    So kann man das natürlich sehen. Der Rückzug auf eine Position, die bereits galt, als es diese Beförderungsstellen noch gab, ist jedoch eine Bankrotterklärung unter dem Deckmantel formaljuristischer Rechtfertigung und damit ein Schlag ins Gesicht der KollegInnen.

    DAS fasst es perfekt zusammen. Danke für diese klaren Worte.

    Das wäre doch einmal eine Anfrage bei MSB wert.

    Wäre es, aber die Haltung dort ist doch klar (s.o.): Die Aufgaben sind trotzdem zu erledigen, unabhängig von einer Beförderung.

    Mit dieser Haltung/Aussage gibt man doch den SL alles an die Hand, um die Aufgabe dennoch weiter anzuordnen.

    Eine um Hausfrieden bemühte Schulleitung wird hier vielleicht noch versuchen, gegenzusteuern bzw. entgegenzukommen. Denn ich sehe das komplett so wie Feldscher schreibt: Was habe ich denn davon, die Aufgabe jetzt noch zu machen?

    Ich würde den Thread gerne kurz für eine Zwischenfrage/Nachfrage kapern: Kann man denn seine Versetzungschancen steigern, wenn man z.B. eine neue Schule hat und der SL dort würde einen mit Kusshand gerne nehmen und auch die Fächer passen? Oder hat so etwas null Einfluss auf die schlechtestenfalls 5-jährige Freigabezeit? Also sowohl offiziell als auch inoffiziell betrachtet.

    […]
    Gleichzeitig dürften sich ja alle Beförderten fragen, wieso sie ihre Zusatzaufgabe noch machen sollen, wenn die anderen KollegInnen dasselbe Geld bekommen. Eine Rückstufung dürfte dann ja formal folgenlos sein...

    Aber das hat das MSB im Rahmen seiner Statements zum Bürokratieabbau längst zufriedenstellend erläutert: Die bei Beförderung übernommenen Aufgaben sind ohnehin Teil des Dienstgeschäftes und müssen auch so übernommen werden. Problem gelöst, Schulterklopfen und Beförderung im MSB verdient 🤷‍♂️

    Diese vermeintlichen Vorteile dürften sich aber schnell ausschleichen, da ja erst einmal keine Beförderungsstellen mehr ausgeschrieben werden, da es de facto ab dem 01.08.2026 kein 1. Beförderungsamt in Laufbahngruppe 2.1 mehr gibt. Und auch hinsichtlich SL-Plänen dürften sich diese Vorteile schnell marginalisieren, wenn man die Quote derer mit 1. Beförderungsamt bedenkt (G: 5%, HS: 10%, lediglich die 40% an RS könnten noch ein bisschen davon zehren).

    Die Meinung meiner SL und unserer Dezernentin dazu von letztem Jahr: Die ausgeschriebenen A13-Stellen taugen nur noch zur „schnelleren Versetzung“ 🤷‍♂️

    Von einer einjährigen Beförderungssperre ist nicht auszugehen, da es sich um eine Hochstufung von Gesetzes wegen handelt, und nicht um eine Beförderung. Konkret hat uns unser Personaldezernat gesagt, dass wir uns ab dem 01.08. auf A14-Stellen bewerben dürften.

    Was zurückgesetzt wird, ist der Zähler der „Erfahrungsstufen“, glücklich sind also die, die vor August die nächste Erfahrungstufe erreichen.


    Zum restlichen Thema hatte ich schon in einem anderen Thread etwas geschrieben:


    Zum Thema äußert sich nun das MSB NRW im Rahmen der Rückmeldungen auf die eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressem…alen-12-11-2025:(

    Aus der Anfrage „Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte“

    Dort heißt es im Abschluss des Statements „Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.“

    Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung wurde Mai 2023 erlassen. Wann kann man wohl denn mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen? (Nur bedingt ernte Frage)“


    Zu der Frage nach der Motivation, Zusatzaufgaben zu übernehmen, äußert sich das Ministerium dort ebenfalls recht pragmatisch: diese zu erledigen sind Dienstpflicht, auch ohne Beförderung. Problem gelöst. 🤷‍♂️

    Zum Thema äußert sich nun das MSB NRW im Rahmen der Rückmeldungen auf die eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressem…alen-12-11-2025:(

    Aus der Anfrage „Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte“

    Dort heißt es im Abschluss des Statements „Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.“

    Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung wurde Mai 2023 erlassen. Wann kann man wohl denn mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen? (Nur bedingt ernte Frage)

    Wow, das ist ja wieder mal eskaliert 😀

    Danke an alle, die auf die konkrete Anfrage eingegangen sind! Aber danke auch für die anderen Beiträge, immer spannend, was für Diskussionen sich ergeben, was mir als „Digitalisierer“ auch zeigt, wie viele Befindlichkeiten mit einem Thema verknüpft sind.

    Ein Grundfehler in der Digitalisierung ist es, meiner Ansicht nach, anzunehmen, alles sei ad hoc einfacher als die gewohnten Prozesse (hier in der Haupttangente: das Klassenbuch aus Papier). Zwar wäre das schön, aber die Realität zeigt: Man muss sich erst einmal reinarbeiten, Zeitvorschuss leisten. Man kann sich in einem Forum noch so detaillier beschreiben lassen, wie man sich dieses und jenes „vorzustellen“ hätte, nichts davon ersetzt ausprobieren, scheitern, Erfolge haben.

    Wenn man dann den nutzbaren Weg für sich gefunden hat, kann sich auch Routine einstellen bzw. man kann anfangen, zu priorisieren, um nicht zum - wie Bolzbold das so schön sagte - zum Sklaven eines Systems zu werden.

    Was ich in der reflexartigen Datenschutzdebatte rund um das digitale Klassenbuch imme vermisse: Die Papierbücher sind bei uns irre häufig verschwunden. Und da verhindert kein Passwort, kein Fingerabdruck, meine MFA das öffnen und lesen. Versteht mich nicht falsch: Datenschutz ist ein irre wichtiges Thema und daher ist es ebenso wichtig, dass mit der Administration einer Plattform jemand vertraut ist, der genau weiß, was welcher Hebel bei der Dateneinsicht bewirkt . Mögliche Datenschutzbedenken aber als Argument für die eigene „Abneigung aus dem Bauch heraus“ vorzuschieben, halte ich für Entwicklungshinderlich (aber in dem Thema auch für sehr Deutsch).

    Danke nochmal für das Eingehen auf meine Frage 😊

    Hallo miteinander,


    Wir benutzen an meiner Schule (Realschule NRW) die Plattform „WebUntis“ als digitales Klassenbuch und Kommunikationstool. Nun steht die Entscheidung an, ob es Eltern ermöglicht werden soll, ihre Kinder über WebUntis auch entschuldigen zu können (also nicht nur abmelden, sondern die klassische „schriftliche Entschuldigung“ soll ersetzt und die Schule so papierloser werden.

    Nun möchten wir vor Einführung aber wissen, wie es sich hierbei rechtlich verhält, ob diese Form der digitalen Entschuldigung „vor der Bezirksregierung Bestand hätten“.


    Gibt es hierzu in der Community Erfahrungswerte?


    Auch würde ich mich über allgemeine Erfahrungen zu digitalen Entschuldigungsverfahren freuen. Die Haltung im Kollegium ist ein bisschen hin und hergerissen zwischen „Dann verarschen uns die SuS ja nur noch!“ und „Verarschen tun die uns sowieso, nur so macht es weniger Papierkram!“


    Danke schon einmal für eure Beiträge!

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