Von einer einjährigen Beförderungssperre ist nicht auszugehen, da es sich um eine Hochstufung von Gesetzes wegen handelt, und nicht um eine Beförderung. Konkret hat uns unser Personaldezernat gesagt, dass wir uns ab dem 01.08. auf A14-Stellen bewerben dürften.
Was zurückgesetzt wird, ist der Zähler der „Erfahrungsstufen“, glücklich sind also die, die vor August die nächste Erfahrungstufe erreichen.
Zum restlichen Thema hatte ich schon in einem anderen Thread etwas geschrieben:
Zum Thema äußert sich nun das MSB NRW im Rahmen der Rückmeldungen auf die eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressem…alen-12-11-2025![]()
Aus der Anfrage „Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte“
Dort heißt es im Abschluss des Statements „Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.“
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung wurde Mai 2023 erlassen. Wann kann man wohl denn mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen? (Nur bedingt ernte Frage)“
Zu der Frage nach der Motivation, Zusatzaufgaben zu übernehmen, äußert sich das Ministerium dort ebenfalls recht pragmatisch: diese zu erledigen sind Dienstpflicht, auch ohne Beförderung. Problem gelöst. 🤷♂️