Beiträge von t_is_for_teacher

    So kann man das natürlich sehen. Der Rückzug auf eine Position, die bereits galt, als es diese Beförderungsstellen noch gab, ist jedoch eine Bankrotterklärung unter dem Deckmantel formaljuristischer Rechtfertigung und damit ein Schlag ins Gesicht der KollegInnen.

    DAS fasst es perfekt zusammen. Danke für diese klaren Worte.

    Das wäre doch einmal eine Anfrage bei MSB wert.

    Wäre es, aber die Haltung dort ist doch klar (s.o.): Die Aufgaben sind trotzdem zu erledigen, unabhängig von einer Beförderung.

    Mit dieser Haltung/Aussage gibt man doch den SL alles an die Hand, um die Aufgabe dennoch weiter anzuordnen.

    Eine um Hausfrieden bemühte Schulleitung wird hier vielleicht noch versuchen, gegenzusteuern bzw. entgegenzukommen. Denn ich sehe das komplett so wie Feldscher schreibt: Was habe ich denn davon, die Aufgabe jetzt noch zu machen?

    Ich würde den Thread gerne kurz für eine Zwischenfrage/Nachfrage kapern: Kann man denn seine Versetzungschancen steigern, wenn man z.B. eine neue Schule hat und der SL dort würde einen mit Kusshand gerne nehmen und auch die Fächer passen? Oder hat so etwas null Einfluss auf die schlechtestenfalls 5-jährige Freigabezeit? Also sowohl offiziell als auch inoffiziell betrachtet.

    […]
    Gleichzeitig dürften sich ja alle Beförderten fragen, wieso sie ihre Zusatzaufgabe noch machen sollen, wenn die anderen KollegInnen dasselbe Geld bekommen. Eine Rückstufung dürfte dann ja formal folgenlos sein...

    Aber das hat das MSB im Rahmen seiner Statements zum Bürokratieabbau längst zufriedenstellend erläutert: Die bei Beförderung übernommenen Aufgaben sind ohnehin Teil des Dienstgeschäftes und müssen auch so übernommen werden. Problem gelöst, Schulterklopfen und Beförderung im MSB verdient 🤷‍♂️

    Diese vermeintlichen Vorteile dürften sich aber schnell ausschleichen, da ja erst einmal keine Beförderungsstellen mehr ausgeschrieben werden, da es de facto ab dem 01.08.2026 kein 1. Beförderungsamt in Laufbahngruppe 2.1 mehr gibt. Und auch hinsichtlich SL-Plänen dürften sich diese Vorteile schnell marginalisieren, wenn man die Quote derer mit 1. Beförderungsamt bedenkt (G: 5%, HS: 10%, lediglich die 40% an RS könnten noch ein bisschen davon zehren).

    Die Meinung meiner SL und unserer Dezernentin dazu von letztem Jahr: Die ausgeschriebenen A13-Stellen taugen nur noch zur „schnelleren Versetzung“ 🤷‍♂️

    Von einer einjährigen Beförderungssperre ist nicht auszugehen, da es sich um eine Hochstufung von Gesetzes wegen handelt, und nicht um eine Beförderung. Konkret hat uns unser Personaldezernat gesagt, dass wir uns ab dem 01.08. auf A14-Stellen bewerben dürften.

    Was zurückgesetzt wird, ist der Zähler der „Erfahrungsstufen“, glücklich sind also die, die vor August die nächste Erfahrungstufe erreichen.


    Zum restlichen Thema hatte ich schon in einem anderen Thread etwas geschrieben:


    Zum Thema äußert sich nun das MSB NRW im Rahmen der Rückmeldungen auf die eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressem…alen-12-11-2025:(

    Aus der Anfrage „Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte“

    Dort heißt es im Abschluss des Statements „Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.“

    Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung wurde Mai 2023 erlassen. Wann kann man wohl denn mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen? (Nur bedingt ernte Frage)“


    Zu der Frage nach der Motivation, Zusatzaufgaben zu übernehmen, äußert sich das Ministerium dort ebenfalls recht pragmatisch: diese zu erledigen sind Dienstpflicht, auch ohne Beförderung. Problem gelöst. 🤷‍♂️

    Zum Thema äußert sich nun das MSB NRW im Rahmen der Rückmeldungen auf die eingegangenen Vorschläge zum Bürokratieabbau (https://www.schulministerium.nrw/presse/pressem…alen-12-11-2025:(

    Aus der Anfrage „Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte“

    Dort heißt es im Abschluss des Statements „Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.“

    Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung wurde Mai 2023 erlassen. Wann kann man wohl denn mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen? (Nur bedingt ernte Frage)

    Wow, das ist ja wieder mal eskaliert 😀

    Danke an alle, die auf die konkrete Anfrage eingegangen sind! Aber danke auch für die anderen Beiträge, immer spannend, was für Diskussionen sich ergeben, was mir als „Digitalisierer“ auch zeigt, wie viele Befindlichkeiten mit einem Thema verknüpft sind.

    Ein Grundfehler in der Digitalisierung ist es, meiner Ansicht nach, anzunehmen, alles sei ad hoc einfacher als die gewohnten Prozesse (hier in der Haupttangente: das Klassenbuch aus Papier). Zwar wäre das schön, aber die Realität zeigt: Man muss sich erst einmal reinarbeiten, Zeitvorschuss leisten. Man kann sich in einem Forum noch so detaillier beschreiben lassen, wie man sich dieses und jenes „vorzustellen“ hätte, nichts davon ersetzt ausprobieren, scheitern, Erfolge haben.

    Wenn man dann den nutzbaren Weg für sich gefunden hat, kann sich auch Routine einstellen bzw. man kann anfangen, zu priorisieren, um nicht zum - wie Bolzbold das so schön sagte - zum Sklaven eines Systems zu werden.

    Was ich in der reflexartigen Datenschutzdebatte rund um das digitale Klassenbuch imme vermisse: Die Papierbücher sind bei uns irre häufig verschwunden. Und da verhindert kein Passwort, kein Fingerabdruck, meine MFA das öffnen und lesen. Versteht mich nicht falsch: Datenschutz ist ein irre wichtiges Thema und daher ist es ebenso wichtig, dass mit der Administration einer Plattform jemand vertraut ist, der genau weiß, was welcher Hebel bei der Dateneinsicht bewirkt . Mögliche Datenschutzbedenken aber als Argument für die eigene „Abneigung aus dem Bauch heraus“ vorzuschieben, halte ich für Entwicklungshinderlich (aber in dem Thema auch für sehr Deutsch).

    Danke nochmal für das Eingehen auf meine Frage 😊

    Hallo miteinander,


    Wir benutzen an meiner Schule (Realschule NRW) die Plattform „WebUntis“ als digitales Klassenbuch und Kommunikationstool. Nun steht die Entscheidung an, ob es Eltern ermöglicht werden soll, ihre Kinder über WebUntis auch entschuldigen zu können (also nicht nur abmelden, sondern die klassische „schriftliche Entschuldigung“ soll ersetzt und die Schule so papierloser werden.

    Nun möchten wir vor Einführung aber wissen, wie es sich hierbei rechtlich verhält, ob diese Form der digitalen Entschuldigung „vor der Bezirksregierung Bestand hätten“.


    Gibt es hierzu in der Community Erfahrungswerte?


    Auch würde ich mich über allgemeine Erfahrungen zu digitalen Entschuldigungsverfahren freuen. Die Haltung im Kollegium ist ein bisschen hin und hergerissen zwischen „Dann verarschen uns die SuS ja nur noch!“ und „Verarschen tun die uns sowieso, nur so macht es weniger Papierkram!“


    Danke schon einmal für eure Beiträge!

    Hallo miteinander,

    ich weiß, dass grundsätzlich keine Sprungbeförderungen vorgesehen sind, lese hier aber auch immer wieder (idR. bei den Vertreter:innen der LBG 2.2) von quasi-Sprüngen von A13 auf A15, indem dann ein Jahr die A14 durchlaufen wird.

    Leider erhalte ich sowohl von meiner BezReg als auch vom Verband widersprüchliche Aussagen, wie das "bei uns" aussieht. Ich bin verbeamteter Lehrer an einer Realschule, A12. Die A13 hat sich bis dato nie ergeben und jetzt schien sich zumindest Arnsberg diese Beförderungen auch gespart zu haben, da wir nächstes Jahr zum 01.08. ohnehin alle A13 sind.

    Wie sieht das denn nun bei den A14-stellen aus, die im gD in Frage kommen, respektive "Realschulkonrektor" bzw. "Gesamtschulrektor"? In STELLA finde ich zum einen Stellen, bei denen es heißt

    "Gesamtschulrektor A14 - Bewerben können sich die, die mindestens A13 sind" (keine Kurzfassung) - Bild 01
    Direkt darunter gibt es einen Gesamtschulrektor A14 ohne jenen Hinweis. - Bild 01
    Dasselbe bei den Realschulkonrektoren - Bild 02

    Ist hier irgendetwas an den Stellen unterschiedlich, was ich nicht sehe?
    Oder ist lediglich der Hinweis auf die "A13-Pflicht" nicht verpflichtend und stellt in den Ausschreibungen lediglich eine Nettigkeit dar?

    Danke schon einmal für wissende Antworten und durchdachte Mitspekulationen =)

    Ich finde das schwierig. Man muss irgendwie die Balance zwischen „Nicht meckern, wir müssen uns selbst helfen“ auf der einen Seite und seinem Berufsstand einen Bärendienst erweisen auf der anderen Seite finden. Unser Schulamtsleiter und der städtische Kämmerer denken sich - natürlich nur inoffiziell geäußert - häufiger mal „Wieso? Klappt doch auch so bei euch!?“ und ich kann mir gut vorstellen, dass sich die/der jeweilige KuMi auch kräftig ins Fäustchen lacht, wenn eine Schule eine weitere ihrer/seiner Zuständigkeiten on top selbst löst 🤷‍♂️

    Gemäß Aussge unserer Dezernentin in der Bezirksregierung wird bei den Sek1ern demnächst trotzdem unterschieden zwischen „A13 im Eingangsamt“ und „A13 im 1. Beförderungsamt“ - ihrer Aussage nach sollen sich nämlich nur letztere auf A14-Aufwärts-Stellen bewerben dürfen.

    Ob das rechtlich haltbar ist? Keine Ahnung, mir erscheint es aus der Luft gegriffen. Eine kurze Nachfrage beim VBE ergab, dass ja, es solche „Gedankenspiele“ in den Bezirksregierungen gäbe, aber man ob der rechtlichen Erfordernisse noch „nachforsche“.

    Letztlich werden wir es erst ab dem 01.08.26 wissen, wenn alle qua Gesetz überführt sind.

    Disclaimer: Die Aussage der Dezernentin wurde vor dem gerade verabschiedeten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz getroffen. Dessen Implikationen für unsere Laufbahn bzgl. Beförderungen und Dienstzeitvorgaben sind ja auch noch stellenweise nebulös.

    Hallo zusammen und mit Absicht in diesem ausgegrabenen Thread

    So, 2021 wurden die iPads verteilt und ab unserer Schule sogar gerne und viel genutzt.

    Jetzt, 4 Jahre später, zeigen die ersten Geräte Alterserscheinungen, Akkukapazitäten gehen zur Neige, die ersten Geräte sind Kaputt, gestohlen, verlegt. Neue Kollegen kommen, die mit iPad ausgestattet werden sollen, unser Bestand schrumpft aber.

    Und nu‘, Land NRW?

    Schulleitungen und deren Stellvertretungen sowie Abteilungsleitungen an Sekundar- und Gesamtschulen, die A14-15 haben sind aber ebenfalls nicht im (ehem) höheren Dienst. Es ist dem Dienstherrn durchaus möglich, höher besoldete Sonderämter zu vergeben (wie z.B. den Realschulrektor mit A15, trotzdem immer noch in Laufbahngruppe 2.1).

    Nichtsdestotrotz stimme ich zu, dass die Debatte „jetzt werden endlich alle Lehrer gleich bezahlt“ Augenwischerei war, solange der wichtige Herr Studienrat immer noch auf seinen Abstand (+Z) ruht und auf einen 40-65%igen A14-Stellenpool guckt.

    Weiterhin gibt es im öffentlichen Dienst nun einmal etwas, das sich „Abstandsgebot“ nennt. Und trotzdem muss man hier im Forum immer wieder einem Haufen Akademikern dabei zugucken, wie sie sich gegenseitig auseinandernehmen („Wieso, wird doch keinen was weggenommen. Freu dich doch für andere“), wenn die berechtigte Frage nach der Zukunft von Beförderungs- oder Funktionsamtsinhabern gestellt wird.

    In der Schule würdet ihr unter den Aufsatz „(Stellenweise) Gut argumentiert, aber Thema verfehlt, 0 Punkte“ schreiben.

Werbung