Hier mal das Original:
Vorschlag
Durch "A13 für alle" gibt es für die meisten Lehrkräfte keinen Anreiz mehr, Aufgaben in der Schulentwicklung zu übernehmen. Auch stellvertretende Schulleitungen wurden demotiviert, weil sie immer mehr Aufgaben übernehmen müssen, ohne dass es wenigstens noch einen finanziellen Abstand zur Lehrkraft gibt.
Antwort
Aufgrund der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf A 13 fallen funktionslose Beförderungsämter an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen - die bislang oftmals mit Wahrnehmung einer Sonderaufgabe verknüpft wurden - künftig weg. Die entsprechenden Aufgaben müssen nunmehr ohne Beförderungen von Lehrkräften wahrgenommen bzw. erledigt werden.
Lehrkräfte sind bereits nach § 57 Abs. 2 Schulgesetz verpflichtet, an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität der schulischen Arbeit aktiv mitzuwirken. Aus § 35 Abs. 1 BeamtStG ergibt sich auch die Verpflichtung, dass Beamtinnen und Beamte die dienstlichen Anordnungen von Vorgesetzten auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen haben. Die Delegation der entsprechenden Aufgaben durch die Schulleitung ist daher bereits möglich.
Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.
Quelle: Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte | Bildungsportal NRW
So kann man das natürlich sehen. Der Rückzug auf eine Position, die bereits galt, als es diese Beförderungsstellen noch gab, ist jedoch eine Bankrotterklärung unter dem Deckmantel formaljuristischer Rechtfertigung und damit ein Schlag ins Gesicht der KollegInnen.
Aber gut, ich bekomme ja auch mein Fett weg. Weitere Entlastung von Schulleitung mit mehr Zeit für Leitungsaufgaben wird es auch nicht geben...
Ehrlicher wäre wohl gewesen zuzugeben, dass das alles nicht möglich ist, nicht passieren wird, weil politisch nicht gewollt.