Eine Kleidungsordnung macht bei folgenden vier Fällen Sinn:
- Arbeitssicherheit
- Corporate Identity (insofern ggf. relevant)
- Schutz vor Witterungseinflüssen
- Vermeidung von sexueller Belästigung (Exhibitionismus o.ä.)
Wenn keine Corporate Identity-Regelung (Das wäre im Schulkontext z.B. eine verpflichtende Schuluniform) vorliegt, kein Labor- oder Werkunterricht erteilt wird, die Witterung es entsprechend zulässt und die Länge nicht einen Bereich erreicht, bei dem Geschlechtsorgane zu entblößen drohen, sehe ich keinen Grund, der gegen eine kurze Hose spricht.
Ich würde dies beim Punkt der Corporate Identity unterschreiben, wenn dazu ein Beschluss der Schulkonferenz geführt hat. Auch zu freizügige Kleidung finde ich nicht ok; ich hatte mal eine Lehrkraft, da saß die Hose so tief, dass man hinten… usw, hat vermutlich jeder ein Bild dazu. Das habe ich angesprochen.
Und dann gibt es für mich noch etwas, was ich thematisieren würde: wenn eine Lehrkraft regelmäßig Kleidung trägt, die ein politisches Statement abgeben. Das hatte ich noch nicht, aber ansprechen würde ich es, und nicht nur dann, wenn T-Shirts von Thor Steinar auftauchen oder so. Das hat ja aber auch eine rechtliche Grundlage. Genauso wie Vollverschleierung, da würde ich auch reagieren.
Andere Situationen, in denen Kleidung als unangemessen betrachtet wird, fallen mir nicht ein. Kurze Hosen oder Trägertops gehören grundsätzlich nicht dazu, das finde ich übergriffig.