Beiträge von McGonagall

    Habe noch nie erlebt, dass sich eine Schulleitung vertreten lässt, weil ihre Stundenzahl voll ist. Wer soll das denn plötzlich machen? Es müsste dann jemand anders von Anfang an 6 Schulleitungsstunden übernehmen, nicht nur im Vertretungsfall. Wer im Team ist dafür bereit? Die Konrektorin? Hat die noch Stunden frei? Oder ist das eine Teilzeitschulleitung, weil kleine Schule? Ich verstehs nicht. Und wie ist das mit der Bezahlung? Sollen die A12 die14er vertreten? Oder wie soll es gehen?

    Aber vermutlich geht das auch alles. Ich weiß bloß nicht wie.

    Es ist ja hier eine kommissarische Schulleitung, die vom KR übernommen wird. Da müsste also vielleicht jemand die KR-Aufgaben (kommissarisch?) übernehmen und noch einen Teil der SL - Aufgaben, damit es funktioniert, in TZ zu arbeiten, keinen Unterricht zu haben und nur die Leitungsstunden zu machen. Wenn es eine kommissarische Leitung ist, ist es vermutlich auch keine A14 - Stelle…

    Genau das: Die Arbeit muss ja eh gemacht werden, wenn du bei 22/28 Stunden bleibst, arbeitest du ja die gleichen Aufgaben ab, nur ohne dafür bezahlt zu werden. Alternative: wenn es jemanden gibt, dem du einen größeren Teil der Aufgaben inkl der entsprechenden Stunden abgeben kannst, könntest du es probieren. Die Gefahr dabei ist, dass es nicht gut klappt und du dann trotzdem die Arbeit machst, denn am Ende bist du ja trotzdem verantwortlich dafür, dass es erledigt wird.
    In SH ist es übrigens nur in Ausnahmefällen möglich, gar nicht zu unterrichten…

    Ich würde dazu raten, die vollen 28 Stunden zu machen.

    Ich wüsste nicht, warum du auf die Planstelle verzichten solltest. Du hast jedes Recht, dich schwanger auf eine Planstelle zu bewerben. Die nimmst du an, arbeitest, solange es möglich ist, gewöhnlich bis zur 32. Woche. Wenn du Elternzeit nimmst, ist das rechtlich völlig ok, wenn dein Partner Elternzeit nimmt und du arbeitest , stehen dir Stillzeiten zu. Wenn dann schnell ein zweites Kind danach kommt ist das doch auch wunderbar. Das ist doch im Jahr 2026 alles abgesichert! Ich verstehe nicht, wieso Frauen daraus heutzutage noch ein schlechtes Gewissen generieren. Und ich verstehe auch nicht, wieso Schulleitungen daraus ein Problem machen. Die Bestenauslese hat ergeben, dass du vermutlich eine gute Lehrkraft sein wirst. Also halt den Kopf hoch und nimm die Planstelle an.
    Ins Ausland kannst du mit Kind in der Elternzeit, oder du versuchst über den ADL ins Ausland zu kommen; dafür brauchst du aber vermutlich etwas Unterrichtserfahrung, da du eine Beurteilung der SL benötigst.
    Ich bin nicht sicher, ob du ein schlechtes Gewissen wegen der Schwangerschaft hast; das brauchst du nicht!!! Oder hast du Zweifel, weil du nicht in den deutschen Schuldienst willst, weil du keine Planstelle willst, weil du nicht Läuferin sein willst? Dann geh noch mal in dich und kläre das.

    Aber hey: du hast ein differenziertes Feedback, mit dem du arbeiten kannst! Du weißt jetzt, was du schon gut kannst. Und du weißt auch, woran du gezielt arbeiten kannst. Das ist trotz allem überschaubar, weil du hier gezielt nach Fortbildungen oder Literatur Ausschau halten kannst oder klar mit anderen LK ins Gespräch h gehen kannst: Liebe/r Xy, mein Schülerfeedback hat für mich ergeben, dass ich in vielen Bereichen gut aufgestellt bin, aber die Lautstärke im Unterricht ist ein Problem. Hast du Tipps für mich? Oder kann ich beider mal hospitieren, um mir Anregungen zu holen?
    Wäre einen Versuch Wert, oder?

    SH versucht ja im GS-Bereich mit den Abordnung-Plus Stellen entgegenzuwirken. Die einzigen Uni-Standorte im Land sind Flensburg und Kiel, und jetzt wundert man sich, dass niemand in den Rest des Landes möchte. Aber die Abordnung -Plus Stellen führen dazu, dass die fertig ausgebildeten Lehrkräfte nun nach HH und NDS auswandern….

    Ich kann das zwar sehr gut nachvollziehen, aber wie nennt man das auf Deutsch in der Gesamtbetrachtung aller deiner Sätze (der "Fremde" könnte ja weitaus qualifizierter sein) - Klüngelei ist der passende Begriff, oder? Gerne inhaltlich korrigieren.

    Interessante Sichtweise… Ich nenne es „Bestenauslese“. Mit den entsprechenden Qualifikationen belegt man seine Eignung für den Job. Es steht dir doch völlig frei, deine Fähigkeiten zu belegen.

    .,

    Ich stelle seit mehreren Jahren immer wieder jemanden ein, der nicht Lehramt studiert hat. Es ist aber eine Person, die ich kenne, die sich in dem entsprechenden Bereich anders sehr gut fortgebildet hat und die mit großartigem Engagement daher kommt. Jemand völlig Fremdes würde ich nicht einfach so einstellen.

    Danke für die Antwort!

    Arbeitet ihr in der flexiblen Eingangsphase Jahrgangsübergreifend?

    Jahrgangsübergreifend ist das natürlich unproblematischer umzusetzen, aber ich erwarte dieses Vorgehen auch in jahrgangsgetrennten Lerngruppen, denn

    Das ist sehr unterschiedlich, hängt von der Persönlichkeit, sehr viel vom Arbeitsverhalten ab.

    Es gibt Kinder, denen die Wiederholung wirklich hilft und danach ist alles gut, es gibt andere, die wieder an ihre Grenzen kommen.

    Bei uns ist eher das Zurücktreten irgendwann in Klasse 2 üblich, nicht aber das komplette Wiederholen der 1. Klasse.

    Bei Kindern, die einen Unterstützungsbedarf haben oder sehr wahrscheinlich bekommen werden und daraufhin zieldifferent unterrichtet werden, muss man überlegen, ob eine Wiederholung sinnvoll ist, wenn das Kind auch dann nicht zielgleich unterrichtet wird.

    Ich finde es sinnvoll, genau zu schauen, was dem Kind hilft. Es gibt Konstellationen, in denen ist das Wiederholen überhaupt nicht sinnvoll, nicht nur, weil ein Förderbedarf Lernen festgestellt werden wird, sondern auch aus anderen Gründen. Und dann hat man am Ende das Problem, dass ein völlig überaltertes Kind in Klasse 4 aus dem Ruder läuft.

    Ein komplettes Wiederholen von Klasse 1 ist mMn nur sinnvoll aus Krankheitsgründen, bei eindeutig fehlender Reife oder aus sozial-emotionalen Gründen in Absprache mit allen Beteiligten, z.B. wenn Kinder große Schwierigkeiten in der bisherigen Lerngruppe haben oder wenn ein Wechsel in die bestehende 1. Klasse im Verlauf des Schuljahres unpassend erscheint usw. Differenziert werden muss das Kind ja so oder so.
    In jahrgangsübergreifenden Lerngruppen kann der Übergang fließend sein, was einen großen Vorteil ausmacht…

    Ich finde übrigens, dass es einen sehr großen Unterschied macht, ob man einmal in derWoche in der Schule ist oder täglich. Man hat eine ganz andere Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern und ist dann auch Teil des Kollegiums. Ich liebe meinen Job und gehe jeden Tag gern zur Schule. Aber wenn ich nur einmal in der Woche da wäre, würde ich mich fremd und unwohl fühlen.

    Wenn ein Kind nicht selbstständig die Aufgaben erledigen kann, weil es in Mathe den entsprechenden Zahlenraum noch nicht erfasst hat und in Deutsch sich die Buchstaben nicht merken kann, nicht dem eigentlichen Leistungsstand entsprechend lesen und / oder Schreiben kann und ohne Unterstützung nicht weiterkommt, ist es eine Option. In SH gehen wir frühzeitig mit den Eltern ins Gespräch, wenn es Schwierigkeiten gibt, und es wird ein fachlicher Lernplan geschrieben. Wenn der Rückstand nicht aufgeholt werden kann, ist es meist so, dass Eltern und Kind das ja auch wahrnehmen.
    In SH haben wir die flexible Eingangsphase. Innerhalb der ersten zwei Jahre wird dann gemeinsam mit den Eltern entschieden, dass das Kind drei Jahre benötigt und wann der richtige Zeitpunkt ist, die Jahrgangsstufe offiziell zu wechseln. Das Kind wird entsprechend seines Lernstandes differenziert, egal in welchem Jahrgang es sitzt. Meist kommt irgendwann die Einsicht bei den Eltern, dass es jetzt besser wäre, das Kind jetzt die Lerngruppe wechseln zu lassen. Wenn das nicht der Fall ist und keinerlei Bewusstsein dafür besteht, dass ein Aufholen nicht möglich ist, entscheidet die Zeugniskonferenz am Ende von Klasse 2. das habe ich aber noch nie erlebt, dass die Eltern komplett dagegen waren.

    Nach meiner Erfahrung merkt man dem Kind an, wann der Wechsel passend ist.

    Ich sage auch regelmäßig, dass es zu früh ist, wenn mich jemand anschreibt - weil ich als kleines System Grundschule grundsätzlich a) meine eigenen Leute hätte, die ich gern halten würde, wenn ich eine Planstelle ausschreiben könnte, und b) wenn ich eine Versetzung bekomme, auch reichlich Lehrkräfte hätte, die bei mir anfragen mit einer Freigabe, weil sie zu uns möchten, die ich schon kenne, und c) wenn ich das nicht hätte, hätte ich leider zu wenig Zeit, um die weiteren wöchentlichen Anfragen einzuladen und kennenzulernen, so dass ich die Entscheidung, wer zu mir versetzt wird, wenn denn eine Versetzung vorgesehen ist, einfach dem Schulamt überlasse. Ich fordere diejenigen an, die ich kenne, und die Entscheidung sieht dann doch oft anders aus, sodass es vergebene Mühe ist, wenn ich noch weitere Menschen kennenlerne. Ich arbeite aber auch in einer Region, die nicht auf der Liste der Abordnung plus Schulen steht, sondern die eh abordnen würde, wenn es zu einer Planstelle käme.
    Meine (logische?) Schlussfolgerung daher: die Schulen, die darauf verweisen, dass sie nicht wüssten, wie es mit Planstellen aussieht, haben aus Gründen wie a) oder b) kein Interesse und sind nicht so sehr in Not, ihre Planstellen zu besetzen, dass sie, wenn a) und b) nicht greifen, sich auf c) verlassen können.
    Meine Vermutung ist daher,dass du die Schulen, die wirklich in Not sind, nicht erwischt hast. Ist aber nur eine Vermutung.

    Die Schulen auf der Liste bei Abordnung plus sind gewöhnlich deshalb auf der Liste, weil sie schon seit Jahren Planstellen ausschreiben, die nicht besetzt werden. Versuche, mit einer Schule Kontakt aufzunehmen, die deine Fächerkombi braucht und/oder Interesse an dir hat und Versuch es über den Weg. Bei Interesse der Schule lohnt Kontakt zum Schulamt des Kreises, um mit der Schulrätin Kontakt aufzunehmen. Allerdings: in meinem Kreis sind schon vor der Himmelfahrtswoche die Listen mit den Versetzungen rausgegangen, sowohl an den Gemeinschaftsschulen als auch an die Grundschulen. Das könnte natürlich weiter südlich etwas später sein, aber ich würde trotzdem sagen: die Zeit drängt, wenn es nicht sowieso schon zu spät ist…

    Im KI-Zeitalter hat doch mittlerweile jede Schule ihre eigene „Schulhymne“ zur Identifikation. Ist doch dann easy: alle Hymnen zusammen ergeben für jede schulische Veranstaltung ( Einschulung, Umschulung, Abschluss, Jubiläum, Verabschiedung …) den musikalischen Rahmen vor, und es benötigt nur noch einige wenige Proben des Chors/Orchesters/ der Schulband etc. jedes Mal, wenn ein schulisches Event ansteht, um die akustische Untermalung des entsprechenden Events zu gestalten 😁.

    Einsteins Schwester hat pro Buchstabe teilweise 10 Seiten, die zu bearbeiten sind. Insgesamt werden auch Buchstabenkombinationen wie nk, ck usw bearbeitet. Alle 6 Hefte kann man dadurch eigentlich gar nicht in einem Schuljahr schaffen. Man muss also hier und da für alle Kinder mit durchschnittlichem und unterdurchschnittlichem Lerntempo hier und da Seiten streichen oder den Lehrgang ins nächste Schuljahr ziehen. Alternativ bearbeitet man „Lola leicht gemacht“ und ergänzt für die Starken. Ich frage mich, wieso diese zweite Variante für Niedersachsen nicht erlaubt ist? Aber andere Länder, andere Sitten… 🤷‍♀️

    Pro: Die Verbeamtung ist natürlich auch ein Segen. Ich muss nicht wegen des Jobs ungewollt umziehen, mir wieder ein Netzwerk aufbauen, Gott sei dank nicht mehr unfreiwillig auf Wohnungssuche gehen etc...

    Die Verbeamtung ist ja aktuell eigentlich gerade ein Argument, das zwar für die grundsätzliche Sicherheit im Job, aber eigentlich gegen den sicheren Wohnort spricht. Denn eigentlich müsste man theoretisch auch Versetzungen einplanen; und hätten wir großen Lehrerüberhang und/oder sinkende Schülerzahlen ( ohne jetzt mal den Blick in die Zukunft zu werfen, aber Prognosen sehen das in meiner Region in den nächsten Jahren so kommen…), dann müsste man durchaus auch mal mit einer Versetzung rechnen. Es ist nur in den vergangenen Jahrzehnten selten passiert, deswegen verdrängen viele Beamte diese grundsätzliche Möglichkeit häufig…

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