Im SEK -Bereich bzw. bei volljährigen SuS kenne ich mich nicht aus, aber ansonsten ist in SH das Prozedere ja eigentlich recht klar vorgegeben, dadurch, dass es Staffelungen gibt von problematischen, gravierenden und massiven Fehltagen. Dazu gibt es auch das Rahmenkonzept Absentismus:
https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/01e2e1…_broschuere.pdf
Da ist alles ganz gut beschrieben; spätestens bei der Verhängung der Attestpflicht kann man dann ja nicht mehr so gut nachreichen. Wichtig ist die Dokumentation, die rechtzeitige Meldung an den Absentismusbeauftragten, damit da nichts verschleppt wird, und dann eben rechtzeitige Schulbesuchsmahnung und Attestpflicht. Keine Ahnung, wie das in anderen BL ist, aber in SH finde ich das ganz gut vorstrukturiert - und darüber hinaus solltest du dann euren Absentismusbeauftragten fragen, wie das Absentismuskonzept bei euch ist und wie du vorgehen sollst.