Um Entlassung aus dem Dienst bitten

  • Ich bin Lehrerin in NRW und auf Lebenszeit verbeamtet.

    Meine Schule liegt noch im Radius von 50 km. Ich habe Kinder (Grundschule und Kindergarten) und möchte gerne in Wohnortnähe an einer Schule arbeiten.

    Der Schulleiter verweigert wiederholt eine Versetzung, sodass ich nun überlege, zu kündigen, um mich an einer wohnortnahen Schule neu einstellen zu lassen.

    Hat bereits jemand diesen Weg eingeschlagen und könnte mir diesbezüglich ein paar Fragen beantworten?

  • Deine Gewerkschaft kann dich dazu beraten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mit so einer Entscheidung wäre ich sehr vorsichtig. Ich habe diesbezüglich keine Erfahrungen und in SH läuft sicherlich Vieles anders, weil wir keine Bezirksregierungen haben, sondern nur ein Bildungsministerium für das ganze Land.

    Wer sagt denn, dass Du an einer wohnortnahen Schule wieder eingestellt wirst?

    Ich kann Dir auch nur den Tipp geben, Dich diesbezüglich gut beraten zu lassen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit über ein ärztliches Attest, die eine zu hohe Belastung durch die lange Fahrerei bestätigt??

    Auf jeden Fall viel Erfolg!

  • Das ganze kann je nach Bundesland klappen, bedenke aber, dass du nicht bei Schule X, sondern beim Bundesland Y angestellt/ verbeamtet bist. Warum sollte eine Firma jemanden einstellen, der gerade bei genau dieser Firma gekündigt hat?

  • Das ganze kann je nach Bundesland klappen, bedenke aber, dass du nicht bei Schule X, sondern beim Bundesland Y angestellt/ verbeamtet bist. Warum sollte eine Firma jemanden einstellen, der gerade bei genau dieser Firma gekündigt hat?

    Akuter Fachkräftemangel macht es meist problemlos möglich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Soweit ich weiß gibt es Bundesländer, in denen man nach einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kein zweites mal verbeamtet wird, das würde ich vorher klären.

  • Trifft auf NRW nicht zu.

    Du musst halt das ganze Einstellungsprozedere inklusive Amtsarzt und Probezeit nochmal machen und verlierst ggf. deine Erfahrungsstufen, aber ansonsten gibts eigentlich keine Schwierigkeiten.

  • Mit so einer Entscheidung wäre ich sehr vorsichtig. Ich habe diesbezüglich keine Erfahrungen und in SH läuft sicherlich Vieles anders, weil wir keine Bezirksregierungen haben, sondern nur ein Bildungsministerium für das ganze Land.

    Das Gymnasium ist direkt dem Ministerium unterstellt, aber für die Förderzentren sind die Schulämter zunächst als Schulaufsicht zwischengeschaltet. Ob das hilft oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber grundsätzlich wird in SH die Möglichkeit, an eine Planstelle zu kommen, ja aktuell sehr gesteuert. Zumindest im Grundschulbereich ist das ja so, und da die Situation an den Förderzentren ja nicht so viel rosiger aussieht, könnte es auch dort schwierig werden. Alle, die eine Planstelle haben in SH, sollten also eigentlich froh sein…

    Es kommt wahrscheinlich auch darauf an, in welche Region du möchtest…

    Welche Fächer hast du, welchen Förderschwerpunkt? Gäbe es für dich die Option, an die Grundschule zu wechseln? Oder wäre es eine Option, dich z.B. auf eine Konrektorenstelle zu bewerben? Das solltest du für dich klären, und dich dann unbedingt von der Gewerkschaft beraten lassen, die können dir sagen, wie die Chancen sind in deinem Fall.

    Edit: ich hatte mich verlesen, dachte du bist aus SH. Habe gerade gesehen, dass es NRW ist. Dann passt mein Beitrag nicht; ich lasse ihn stehen, weil vielleicht mal jemand aus SH sucht…

  • Wenn die Userin aus NRW kommt, wieso wird dann ein Tipp mit Erfahrungen aus S-H gegeben?

    Für die TE ist es eigentlich nur interessant, wie das konkret in NRW läuft.

    Hatte ich ja gerade geschrieben, wie der Beitrag entstanden ist und warum ich ihn stehen lasse. Wenn er verwirrt, kann ich ihn auch gern löschen. Soll ich?

  • In NRW ist das wohl nicht möglich. Bei uns hat im Dezember eine verbeamtete Lehrperson gekündigt. Ich bekam die Unterlagen von der Bezirksregierung, die ich vorbereiten musste.

    Man bekommt nach der Kündigung noch zwei Wochen Bedenkzeit. Wenn man die Kündigung nicht zurückzieht, dann ist man erst einmal raus. Du musst parallel eine Erklärung unterschreiben, dass du damit rechnen musst, nicht mehr als Lehrperson in NRW arbeiten zu dürfen.

  • Ich musste keine solche Erklärung unterschreiben und der Wiedereintritt ins Landesbeamtentum ist problemlos möglich.

    Persönlich kenne ich auch 2 Leute, die das Problem der nicht funktionierenden Versetzung durch Kündigung und Neueinstellung gelöst haben. Wäre spannend, ob das inzwischen so nennenswert viele Leute tun, dass man mit dieser Erklärung versucht, den Druck zu erhöhen sich nicht entlassen zu lassen.

  • Einen solchen Zusatz würde ich auch mit unterschreiben. Das gehört über den PR geklärt . Es gibt keinen gesetzlichen Grund einem die Einstellung zu verweigern, weil er schon Mal aus persönlichen Gründen gekündigt hat. Vielmehr steht nach dem Grundgesetz jedes Amt jedem Bürger offen. Ausschlaggebend sind Eignung und Befähigung

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • …das müsste man dann lange einklagen, in anderen BL steht es definitiv als Zusatz, dass solche Bewerbungen ausgeschlossen werden. Geklagt wurde auch schon und eine charakterliche Nichteignung angenommen, weil man nicht loyal gegenüber den vorrangigen Interessen des Dienstherrn war und sich auf das Versetzungsverfahren verlassen hat.

    Ich wäre dementsprechend vorsichtig. Richtig ist aber: wenn das BL will, kann es natürlich trotzdem einstellen.

    https://beamtenwelt.de/gefesselt-an-d…ach-entlassung/

    …gilt das nicht für dich chemikus?

  • Solch irre Einstellungen sind mir aus NRW nicht bekannt. Gäbe es hier eine solche Vorgabe, wüssten wir als Personalräte darüber Bescheid, da derart Betroffene sich melden würden, wenn sie keine Einladung bekämen. Umgekehrt würde wir dann auch auf die Palme gehen, wenn einerseits Teilzeit abgelehnt, sowie Versetzungen angeordnet werden aufgrund des Lehrermangels, andererseits geeignete Bewerber abgelehnt werden. Mir scheint, den Bundesländern die das machen geht es bezüglich des Lehrermangels noch zu gut. Aber keine Sorge, das wird sich auch bei denen ändern.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Was das Urteil aus Meck Pom anbelangt, mag sein, dass dies da so ist. In NRW kenne ich mittlerweile einige Fälle, die das so gemacht haben. Und ich kenne keinen Fall bei dem sich jemand an uns gewandt hätte, weil er trotz passenden Alters und gesundheitlich unbedenklichem Zustandes nicht verbeamtet worden wäre.

    Wenn das in MeckPom so ist, dann sollte man vielleicht bezüglich seiner ersten Verbeamtung noch vorsichtiger sein und solange im Tarifverhältnis bleiben, bis im privaten Bereich keine Umbrüche mehr erwartet werden.🤷.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Gibt es bei euch auch die Möglichkeit, sich ohne Bezüge über mehrere Jahre beurlauben zu lassen? Dann könntest du im Angestelltenverhältnis an einer Privatschule arbeiten. In Ba-Wü konnte/kann(?) man sich bis zu 12 Jahre lang aus dem Staatsdienst beurlauben lassen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Zu beachten ist auch, dass man (je nach Bundesland) seine Pensionsanspüche verliert. Ich würde mich da definitiv vorher von der Gewerkschaft und dem Personalrat gut beraten lassen.

  • Auch bei einer Beurlaubung ohne Bezüge bleiben die beamtenrechtlichen Einschränkungen bestehen, so lange man Beamter ist. Man darf nicht einfach einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, so lange diese nicht genehmigt ist und eine Genehmigung für die Arbeit an einer Privatschule wird man in der Regel nicht erhalten.

    Wir haben hier vor einiger Zeit den Fall einer Lehrerin diskutiert, die sich ohne Bezüge hat beurlauben lassen, dann in der Schweiz als Lehrkraft gearbeitet hat und in der Folge in Deutschland aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde.

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