Beiträge von Yeti

    Ich sach ja. "Grundschullehrer kann jeder".

    Ganz im Gegenteil.


    Ich dachte eher an Schwimm- oder Sportlehrerinnen mit einer Übungsleiterlizenz, die dann z.B. für 6 Stunden á 25 € auch über TV H eingekauft werden und davon weder leben noch sterben können und immer auf andere Jobs angewiesen sind.

    Aber genau das war meine Intention. Oft kann man interessantes Personal nicht verpflichten, weil diese von ihrer Qualifikation sehr niedrig eingruppiert werden. Daher hat man über die Personalmittel evtl. die Möglichkeit dem zukünftigen Personal eine tatsächliche berufliche, aber auch wirtschaftliche Perspektive zu eröffnen.


    Aber du hast wahrscheinlich Recht, die allermeisten SES sind sehr große Systeme, da mag sich das machmal anderes rechnen.


    Danke dir!

    Sorry, die Zitterfunktion wollte nicht so wie ich.


    [/quote]Habt ihr noch Ideen, wie ich mit der Extremgruppe endlich in ein vernünftiges Arbeiten komme?
    Meine Sanktionsmöglichkeiten sind überschaubar.

    Habe durchaus überlegt, ob ich mich bei einem nahe stehenden Nachhilfeinstitut bewerbe. Bin noch hin und her gerissen, wollte der Sache aber vorerst eine Chance geben. Bis der neue Job nicht in Sack und Tüten ist, kann ich eh nicht kündigen.


    [/quote]
    Dann zitiere ich nochmal meine Ideen aus meinem Beitrag von oben.



    [/quote]Meine Idee:
    Du sagst, dass du keine ausgebildete Lehrerin bist. Klar, aber das entbindet sich leider nicht von der Verantwortung, deine Lerngruppe fachlich korrekt zu führen. Ich würde mich um Fortbildungen oder ggf. Literatur bemühen (Bücher zu Classroom Management oder Entwicklungstherapie / Entwicklungspädagogik (ETEP) nach Mary Wood kann ich empfehlen.
    Fachlich bietet es sich an, mit den Eltern, Kindern und ggf. den Schulen inhaltliche Absprachen zu treffen, was im Unterricht behandelt werden soll. So entsteht eine Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Evtl. würde dann Schule auch Unterrichtsmaterial empfehlen. Dies kann dir in deinen Argumentationen gegenüber Eltern und Vorgesetzten Sicherheit geben.
    [/quote]
    Darüber hinaus bieten sich immer wiederkehrende Rituale an, beispielsweise einen Anfangskreis oder auch verschiedene Dienste um die Sozialkompetenz zu schulen.


    Solltest du nach "Sanktionsmöglichkeiten" Ausschau halten, dann gebe ich zu bedenken, dass du nur dann sanktionieren musst, wenn die Prävention versagt. Und nur mit Sanktionen wirst du verhaltensauffällige Kinder nicht weiterbringen, deren Leben besteht meist aus Sanktionen. Wenn Probleme dieser Art mit einfachen Mitteln gelöst werden könnten, dann wäre die Inklusion kein Problem.

    Danke dir, genau so etwas habe ich gesucht.


    Kannst du bitte das zweite Bild noch einmal hochladen? Es scheint für mich nicht mehr verfügbar zu sein.


    Was ist aus Personalratssicht von der SES zu halten?

    Hallo ihr Lieben,


    kennt sich jemand von euch mit der Berechnung des Budgets von selbstständigen Schulen in Hessen aus?


    Sehe ich es richtig, dass das große Schulbudget aus dem Kleinen Schulbudget und den freien Personalmitteln besteht?


    Wie berechnen sich die freien Personalmittel?


    Grüße


    Y.

    Hallo Sylvie,

    Sollte ich kündigen? Was meint ihr? Was lockt ist eben das Geld, das ich schon bräuchte, aber langsam merke ich, dass die Kohle, die Nerven, die ich mir kaputt mache nicht deckt. Die schwer verhaltensauffälligen Kinder, die schikanierende Chefin, die mich per Smartphone tyrannisiert, die massiv anstrengenden Eltern, die von kostenlosen Angeboten noch fordern, statt sich zu freuen, dass sie kein Geld bezahlen müssen.

    Grundsätzlich eine miese Situation, gar keine Frage. Man muss sich auch nicht alles bieten lassen.


    Aber ich gebe zu bedenken: deine Situation bildet den Arbeitsalltag einer Lehrkraft in einer Schule leider oft wider. Man befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen Eltern die oft zufiel, meist aber zu wenig tun, Schulleitungen, die eigene Interessen verfolgen, Kinder mit herausforderndem Verhalten etc. Dein Hauptargument, dass euer Angebot kostenlos sei, trifft ebenfalls auf die Regelschule zu. Und genauso treten Eltern auch in Schule auf.


    Ich gebe dir zu bedenken, dass eine Kündigung dich jetzt aus der Situation entfernt, dir aber nicht hilft die sicherlich kommenden zu bewältigen. Diese Situation wirst du in deinem beruflichen Lehrerinnenleben häufiger vorfinden. Mein Rat: nicht kündigen.


    Meine Idee:
    Du sagst, dass du keine ausgebildete Lehrerin bist. Klar, aber das entbindet sich leider nicht von der Verantwortung, deine Lerngruppe fachlich korrekt zu führen. Ich würde mich um Fortbildungen oder ggf. Literatur bemühen (Bücher zu Classroom Management oder Entwicklungstherapie / Entwicklungspädagogik (ETEP) nach Mary Wood kann ich empfehlen.


    Fachlich bietet es sich an, mit den Eltern, Kindern und ggf. den Schulen inhaltliche Absprachen zu treffen, was im Unterricht behandelt werden soll. So entsteht eine Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Evtl. würde dann Schule auch Unterrichtsmaterial empfehlen. Dies kann dir in deinen Argumentationen gegenüber Eltern und Vorgesetzten Sicherheit geben.


    Die Eltern möchten hospitieren? Das würde ich mit deiner Chefin besprechen, so schlecht das Verhältnis auch sein mag. Aber auch ihr wird klar sein, dass man mit deiner Lerngruppe in Hochform keine Werbung für eure Einrichtung machen kann. Andererseits kann es für Eltern auch eine heilsame Erfahrung sein, wenn das eigene Kind mal "in Aktion" erlebt wird. Kurz und knapp: ich würde mich an die Politik eurer Einrichtung halten. Für den Fall, dass die Eltern tatsächlich hospitieren (sollen) würde ich klare Regeln vereinbaren (im Hintergrund sitzen bleiben, schweigen etc.). Wenn dies nicht klappt, dann wird die Hospitation beendet.

    Viel nachhaltiger wirkt jedoch das grotesk anmutende Maß an Bürokratie, das jede Lehrkraft, die ein Defizit vergibt, bewältigen muss. Ich glaube, dass die akribische Dokumentationspflicht hier tatsächlich in vielen Fällen für ein "knapp ausreichend" anstelle der eigentlich völlig verdienten Fünf führt. Das Land will es so, das Land kriegt es so. Und hinterher wundert man sich.
    Wobei "man" eigentlich völlig klar zuzuordnen ist. Als Lehrer wundert man sich da schon lange nicht mehr.

    Es ist eine Frage der Wahrnehmung. Diese "Bürokratie" soll dazu dienen Fördermöglichkeiten zu erkennen und umzusetzen. An den Schulen, an denen dies nur zum Füllen der Schülerakte verwendet wird, hat es keine pädagogische Konsequenz. Schulen, die ihre tatsächliche Arbeit mit Förderplänen etc. koordinieren, haben in der Arbeit mit dem Kind Erfolge.


    Kolleginnen und Kollegen, die ein ausrechend statt einem mangelhaft geben, nur weil sie sich keine Gedanken um Förderempfehlungen machen wollen, können oder die Arbeit scheuen, die sind im Lehrerberuf an einer Schule mit handelsüblichen, urbanem Schülerklientel leider falsch.


    Wenn "man" völlig klar zuzuordnen wäre, wo sind dann die klaren Kriterien dafür?

    Ich finde die Materialien von Phywe.de auch in Ordnung, allerdings eher für Sek 1 /2. Für die Grundschule würde ich dann evtl. eher zu CVK greifen. Da ist mE nach das Zusammensetzen eher handwerklich und schülerorientiert. Bei CVK ist auch ein nettes Begleitheft dabei, da könnte man eine schöne Werkstattarbeit draus machen.

    Ja.


    Grüße

    Meiner Einschätzung nach herrscht in fast ganz Deutschland ein Förderschullehrkräftemangel. Eventuell führt etwas Mobilität zu einer Planstelle an einer Schule, an der die SL anständig mit den Lehrkräften umgeht.

    Es kommt drauf an, wie lange du auf den Vorbereitungdienst warten musst. In Hessen warten Gymnasiale durchaus länger als ein Jahr, je nach Fachkombination und Note. Daher könntest du auch einen Vertretungsvertrag ins Auge fassen.

    Ich poste einfach mal den Auszug aus dem HBG der mE nach interessant ist.


    § 91 HBG – Entfernung von Unterlagen


    (1) 1Unterlagen über Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, auf die § 19 Abs. 3 und 4 Satz 1 des Hessischen Disziplinargesetzes nicht anzuwenden ist, sind,

    • 1.falls sie sich als unbegründet oder falsch erwiesen haben, mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten unverzüglich aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten,
    • 2.falls sie für die Beamtin oder den Beamten ungünstig sind oder ihr oder ihm nachteilig werden können, auf Antrag der Beamtin oder des Beamten nach zwei Jahren zu entfernen und zu vernichten; dies gilt nicht für dienstliche Beurteilungen.

    Nuja, dann schau dir mal an, was man als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter verdienen muss, um auf ein vergleichbares Nettogehalt zu bekommen.....da ist 80 000€ brutto ja nicht unrealistisch....(bei A 13 würde ich 70-75000€ sagen wegen Beitragsbemessungsgrenze)


    Wenn man die 'Extras' wie Pensionanspruch, zeitlich uneingeschränkte Lohnfortzahlung, Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, Beihilfe usw. usw. mit einbezieht , entspräche ein Beamtenlehrergehalt im höheren Dienst dann sicherlich einem sechsstelligen Jahresgehalt eines sozialversicherungspflichtiugen Beschäftigten.

    Genau das meine ich.


    Und 2250 € für eine 3/4 Stelle nach Abzug der PKV raus ist auch gut. Ich kenne eine Menge Akademiker, die mit einer vollen Stelle im Büro + Überstunden etc. genau das rausbekommen.


    Kann aber auch sein, dass mein Bekanntenkreis einem falschen Ausschnitt darstellt.

    Yeti: Plattypus ist aber Steuerklasse 1 (Erfahrungsstufe ist er 2 oder 3)


    Bei dem Vorhandensein von Kindern werden die Netto-Unterschiede übrigens noch mal wesentlich größer (der TVL kennt keinerlei familienbezogene Zulagen mehr)

    Das habe ich wohl überlesen.


    Die hier verlinkte Seite finde ich gut brauchbar, da kann sich jede interessierte Lehrkraft individuell informieren.

    Und nein, als ich nach einem Knochenbruch wieder den Dienst aufgenommen habe, gab es keine Wiedereingliederung, ganz im Gegenteil. Der SL hat mir nur mit einem Disziplinarverfahren gedroht, weil mein Humpeln nicht dem Standard der Schule entsprechen würde oder so. Das jemand unter Schmerzmitteln Dienst schiebt, wird einem da noch negativ ausgelegt.

    Das ist meiner Ansicht nach ein Fall für den örtlichen PR oder die Schwerbehindertenvertretung. Das Disziplinarverfahren möchte ich gerne sehen.

    Verkürzung der Schulzeit ist Aussetzen der Schulpflicht und Bedarf der Zustimmung des Amtes. Und die wollen vermutlich sehr genau wissen, warum und wie lange ihr das so zu handhaben gedenkt. Bei uns wäre das z.B. "bis ein Platz in einer Kinderpsychiatrie frei ist". Und eben, warum andere Fördermaßnahmen nicht gefruchtet haben. Ein "Kind machte erschöpften Eindruck, wir warten mal ab, bis es wieder fitter ist" reicht sicher nicht aus. Zumal eine einstündige (!) Beschulung nicht erwarten lässt, dass das Kind sich an den Schulalltag gewöhnen kann.

    Rückstellung, Kinderpsychiatrie. Viele der Vorschläge zielen auf die Entfernung des Kindes aus der Lerngruppe. Mir ist durchaus bewusst, dass dies hier nicht die Ausgangsfrage war, jedoch kann unter Umständen auch eine pragmatische Lösung erfolgversprechend sein. Sprich mit den Eltern abgesprochene Kurzbeschulung, JH-Maßnahme und flankierende Therapie.


    Und meiner Erfahrung nach kann ein Herantasten an den vollen Schulbesuch erfolgversprechend sein, einen Monat eine Stunde pro Tag, mit dem Kind und den Eltern klar formulierte Kriterien für den Besuch einer zweiten Stunde an einem weiteren Tag etc. Wenn die Kinder sich eine zweite Stunde verdienen und sich dabei als erfolgreich erleben, dann kann sich das extrem förderlich auf die Entwicklung des Kindes auswirken.

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