Meine Aussage, dass 47 % der Empfänger von Sozialleistungen Ausländer sind, wird in deiner Quelle mit keinem Wort widerlegt. Ich verstehe daher deine Beanstandung nicht.
Dann nenne doch mal die Quelle für deine Aussage. Ich muss das nicht widerlegen. Du musst das mit Fakten unterfüttern. Zudem habe ich nicht die Maischberger-Sendung angegeben, sondern den Faktencheck von Correktiv.
Du gehst auch nicht auf die Fakten ein.
Nochmals:
Als Basis der Statistik gelten die Zahlen der Arbeitsagentur. Darin wird "Migrationshintergrund" eindeutig definiert:
"
Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach obiger Definition sind nach § 6 MighEV Aussiedler oder Spätaussiedler, sofern sie als
Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatte oder als dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine Zu-
wanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.
Der Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 4 SGB III wird auf der Basis von Befragungen ermittelt. Aus den Angaben der Befragten lässt sich jeder Per-
son ein Migrationsstatus zuordnen. In der statistischen Darstellung werden folgende Gruppen unterschieden:
1. Ausländer ohne eigene Migrationserfahrung
2. Ausländer mit eigener Migrationserfahrung
3. Deutsche mit eigener Migrationserfahrung, darunter: Aussiedler/Spätaussiedler
4. Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung mit Migrationshintergrund, der sich aus der Zuwanderung der Eltern ableitet
5. Deutsche ohne Migrationshintergrund
Bis zur Einführung des Migrationshintergrundes nach der Definition der MighEV wurde in der Arbeitsmarktstatistik und der Förderstatistik eine andere
Abgrenzung des Migrationshintergrundes verwendet.
Das Merkmal „Migrationshintergrund alter Art“ fasste alle Personen zusammen, die in den Daten der BA jemals als Ausländer oder als Spätaussiedler
gekennzeichnet wurden. Die Datenbasis zur Feststellung des Merkmals war auf die Daten der BA beschränkt. Weitere Informationen, wie z. B. Geburts-
land oder Geburtsland der Eltern, die einen umfassenderen Rückschluss auf einen evtl. vorhandenen Migrationshintergrund zulassen würden, lagen nicht vor"
http://web.archive.org/web/2023091206…ionFile#page=46