Wie berechnet man sowas? Wäre für mich evtl. interessant, auch wenn ich über die Mindestpension komme.
Als Beamter hast du einen Ruhegehaltsanspruch von etwas über 70% - was ja jenseits des Rentenprozentsatzes liegt.
Das steht dir als Beamter MAXIMAL zu. Falls du mit Mindestversorgung ausscheidest, steht dir dieser Betrag maximal zu.
Bei mir werden nun meine Rentenbezüge mit der Pension verrechnet und die Pension um den anrechenbaren Betrag der Rente gekürzt - ich erhalte in der Summe trotzdem das Ruhegehalt - zudem den KV-Zuschuss der Rentenkasse.
Es kann sich eventuell rechnen eine Pensionskürzung in Kauf zu nehmen, indem man ein Jahr früher aus dem Dienst scheidet - weil die Rente den Fehlbetrag bis zur Maximalversorgung wieder auffüllt - die ja sonst trotzdem gekürzt würde.