Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Die Statistik zeigt sehr schön, dass es zum Glück viel mehr Menschen ermöglicht wird, mit Medikation auf ADHS zu reagieren, als es früher der Fall war.

    Eine Steigerung von 34 kg auf 1,8 Tonnen innerhalb von 20 Jahren zeigt deutlich, dass der chemischen Behandlung statt der psychosozialen Behandlung der Vorzug gegeben wird. Ob das ein Glück ist?

    Danke dir. Ja genau. Ich überlege nicht früher auszusteigen, sondern evtl. ein paar Jahre, so lange meine Kinder noch U18 sind, in TZ zu arbeiten. Mir ist aber nicht ganz klar, ob ich damit genau auf den Pensionsbetrag von 40 Jahren VZ komme oder ob ich dann drunter bleibe. Kann man das jetzt schon in Voraus ausreichen? Ich habe 17 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und werde voraussichtlich 27 Jahre verbeamtet sein. Also hab ich insgesamt 44 Arbeitsjahre. Daher bin ich vermutlich irgendwo an der magischen Grenze.

    Ich rate dir, das bisschen "Schmerzensgeld" für den GEW-Beitrag zu investieren. Die Gegenleistung hat sich bei mir schon mehrfach in € und Cent ausgezahlt - wobei das für mich nicht Ausschlag gebend war, in die Gewerkschaft einzutreten. Ich bin bereits seit dem Studium Mitglied. Du bekommst - nicht nur bei komplizierten Lebensläufen - sehr kompetente Hilfe und zudem Fortbildungen, die den Namen verdienen.

    Wie berechnet man sowas? Wäre für mich evtl. interessant, auch wenn ich über die Mindestpension komme.

    Als Beamter hast du einen Ruhegehaltsanspruch von etwas über 70% - was ja jenseits des Rentenprozentsatzes liegt.

    Das steht dir als Beamter MAXIMAL zu. Falls du mit Mindestversorgung ausscheidest, steht dir dieser Betrag maximal zu.
    Bei mir werden nun meine Rentenbezüge mit der Pension verrechnet und die Pension um den anrechenbaren Betrag der Rente gekürzt - ich erhalte in der Summe trotzdem das Ruhegehalt - zudem den KV-Zuschuss der Rentenkasse.

    Es kann sich eventuell rechnen eine Pensionskürzung in Kauf zu nehmen, indem man ein Jahr früher aus dem Dienst scheidet - weil die Rente den Fehlbetrag bis zur Maximalversorgung wieder auffüllt - die ja sonst trotzdem gekürzt würde.

    Was meinst du mit dem Missverhältnis? In Hessen kann man mit 50 noch verbeamtet werden, in Berlin sogar mit 52. Da wären es gerade mal 17 bzw.15 Jahre. In der Regel hat man vorher aber in die Rentenkasse eingezahlt, so dass man dann im Alter zwei Leistungen bezieht.

    Das Altersruhegeld / die Pension liegt über dem Rentenanspruch. Die Verbeamtung jenseits der 50 findet nur in SEHR begründeten Ausnahmefällen statt, wenn der Staat eine Fachkraft unbedingt gewinnen möchte. Es geht dabei besonders um das Mindestruhegehalt, das bereits nach wenigen Jahren bei Berufsunfähigkeit gewährt wird. Dieses liegt weit überhalb der Durchschnittsrente.
    Die Regelungen stammen auch nicht vom Kultusministerium, sondern vom Finanzministerium.

    Hier wird die Wirkung von Ritalin am synaptischen Spalt erläutert:

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    Dass das für Behörden mit rein analogem Schriftverkehr noch Sinn ergeben kann, ist durchaus klar. In digitalen Zeiten sind Anmerkungen gleich welcher Farbe in Dokumenten eindeutig zuordenbar. Für Schulen spielt das soweit wohl keine Rolle und insbesondere in Klassenarbeiten schreibt sicher nicht der Schulleiter eigene Anmerkungen rein.

    Auch bei Behörden mit digitalem Schriftverkehr werden wichtige Papiere ausgedruckt, in Umlauf gegeben und abgeheftet.
    Da wird der Behördendreikampf gepflegt:
    Stempeln - Lochen - Abheften

    Vielleicht schaffst du es auch mal die Perspektive zu wechseln, wenn du es anderen schon nahelegst? Die Jugendlichen mit ADHS-Diagnose, mit denen ich zu tun habe, kommen zu 90 % nicht aus "solchen Verhältnissen". Wir haben auch Kinder von Kolleginnen und Kollegen mit ADHS an der Schule.

    Mein ehemaliger Schulleiter pflegte zu sagen: "Das Elend sitzt nicht im Tal, sondern am Hang."
    Im Einzugsgebiet unserer Schule befindet sich das Arbeiterviertel im Tal, mit einem hohem Anteil an Migranten der ersten, zweiten und dritten Generation.
    Am Hang befindet sich das Neubauviertel mit schmucken Einfamilienhäusern.

    Seelische Verelendung und Verwahrlosung mit daraus resultierenden Verhaltensauffälligkeiten sind in der Ursache-Wirkung nicht im finanziellen Vermögen der Eltern begründet, sondern in derem Belastungsdruck.

    Ich durfte den herrlichen Ausblick vom Diedamskopf und den Besuch in der Kirche von Damüls genießen.

    In dieses Kirchlein haben mich meine Nachforschungen zu Ivo und Bernhard Strigel - sowie zu deren verschwundenen Altarretabeln der Nikolaikirche in Isny geführt. In Damüls sind herrliche Fresken der Frührenaissance und einige Werke aus der Werkstatt von Ivo Strigel zu bewundern. Falls ihr mal in die Gegend zum Ski fahren kommt - unbedingt anschauen. Das Kirchlein gilt als "Perle Vorarlbergs".


    Didamskopf_IMG_20240322_135450_autoscaled.jpgKirche_Damüls_Fresken_IMG_20240323_141624_autoscaled.jpg

    Mich interessiert das Thema und mich nervt die Folklore wirklich sehr.

    Ich habe mich über viele Jahre mit dem Thema beschäftigt - und musste das auch im beruflichen Kontext. Daher nervt mich diese "Folklore" ebenfalls. Ich muss mir das nicht antun und bin hier raus. Habe Wichtigeres zu tun, als euch die Welt zu erklären ;) Ciao.
    Ich setzte dich auf Snooze. Genauso wie ISD. Bringt ja nichts mehr.

    Das stimmt nicht. Bevor ich ins Ref gegangen bin war ich bei einer Infoveranstaltung der Gewerkschaft, wo es unter anderem um diese Altersgrenzen ging.

    Es gab letztes Jahr eine Änderung: "Als Rechtsgrundlage für die Lehrereinstellung dient der Einstellungserlass (Verwaltungsvorschrift "Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern" vom 19. Dezember 2023".

    Davor lag die Altersgrenze bei 45 Jahren (zu der Zeit, als ich verbeamtet wurde) - und da war das nur das Datum relevant.


    Gibt es Kindererziehungszeiten, die die Altersgrenze für die Verbeamtung nach hinten schieben könnten? Zivi gewesen oder Wehrdienst abgeleitet?

    Das hat m.W. in Ba-Wü keine Bewandnis. Die Altersgrenze bemisst sich nur am Geburtstag - und zwar taggenau.
    Kindererziehungszeiten, Zivil- und Wehrdienst wirken sich als Anrechnungszeit nur auf die Dienstaltersstufe aus.

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