Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Ich schreibe hier ja gerade, dass Förderschullehrer um ein Vielfaches qualifizierter in der Förderung von Schülern mit Förderbedarf (insbesondere GE und EE) sind, als Gymnasiallehrer (zu denen ich gehöre). Ich erkenne also gerade an, dass es in dieser Hinsicht erheblich besser qualifizierte Menschen als mich gibt. Dasselbe gilt übrigens auch für die Grundschulkollegen, die deutlich besser für den Primarbereich ausgebildet sind, als Haupt-/Realschullehrer oder Lehrer an Gymnasien.

    Schon, das du es endlich einsiehst ;)
    Wobei ich dich in einem Punkt korrigieren muss:
    An den Pädagogischen Hochschulen in Ba-Wü gibt es erst seit Kurzem den Studiengang "Sek1", der auch die Hauptschule umfasst. Zuvor wurden wir als "Grund- UND Hauptschullehrer ausgebildet - sind also für beide Stufen qualifiziert.

    Zudem wurden bspw. an der Uni Frankfurt zum letzten Wintersemester alle Bewerber für das Lehramt an Förderschulen zugelassen.

    Wie für das Lehramt Englisch an Gymnasien.
    ;)
    Das sagt schon was aus.

    An der PH Heidelberg wurden im WS 21/22 in Ph/Ch/Te alle Bewerber zugelassen.
    Für SoPäd G lag der NC bei 44 Punkten (30 Punkte ergeben sich aus der Abinote und 30 Punkte durch pädagogisch relevante praktische Tätigkeiten vor Studienbeginn)
    https://www.ph-heidelberg.de/studium/intere…-studiengaenge/

    ... wobei das schon wieder mal am Thema des Threads vorbeigeht, weil du bestimmte Berufsgruppen als unqualifiziert darstellen willst.

    Back on topic - iIn Ba-Wü (und vermutlich auch in den anderen BL gilt:

    Nach dem Referendariat wird man aus dem Beamtenstatus auf Probe entlassen. Falls man vor dem Referendariat noch keine 36 Monate rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, hat man sich noch keine Ansprüche erworben, ALG zu erhalten - man bekommt maximal Bürgergeld - falls überhaupt. Damit hier keine Wartefrist entsteht, muss man sich nämlich mindestens 3 Monate VOR dem Ende des Ref Arbeit suchend melden. Sonst erfolgt eine Sperrfrist beim Anspruch.

    Wer sich nach dem Referendariat mehr als 5 Jahre Zeit lässt, behält zwar sein Staatsexamen als Lehrer - muss jedoch in einem Kolloquium nachweisen, dass man fachlich noch in der Materie so firm ist, dass das Referendariat erfolgreich absolviert werden kann. Im Prinzip handelt es sich um die Wiederholung der mündlichen Prüfung und diese wird an der Hochschule abgelegt. Also - nicht zu flapsig nehmen.

    Wer bei der Bewerbung nach dem Referendariat das 40. Lebensjahr (je nach BL auch 45) vollendet hat, wird nicht mehr verbeamtet, sondern nur im Angestelltenverhältnis eingestellt. Bei besonderem Bedarf oder Interesse des Landes gibt es Ausnahmeregelungen - m.W. jedoch nur für Hochschulprofessoren.

    Falls du noch jung bist und dich nach dem Ref etwas umschauen willst - mach. Meine Tochter hatte nach dem Ref ein Jahr als Lehrerin in Berlin gearbeitet, bevor sie sich in Ba-Wü beworben hatte.

    im Süden Deutschland sieht man mehr Natur

    Das ändert sich von Jahr zu Jahr. Ein Bekannter war mit dem Fahrrad auf dem Donauradwanderweg unterwegs. Als er zurück kam, hat er sich darüber beschwert, er habe oft keine Landschaft gesehen. Der Mais links und rechts des Fahrradweges habe die Aussicht versperrt.
    So geht Biogas-Landwirtschaft.
    Mein Schwager hat als Landwirt die Milchwirtschaft aufgegeben. Der erzielte Preis habe unter den Produktionskosten gelegen. Zudem seien die Pachtpreise für Felder massiv gestiegen, weil die Biogaserzeuger Pachtpreise zahlen, bei denen er nicht mehr mithalten könne.
    Mais ist ein "Starkzehrer". Falls hier nicht auf Fruchtfolge geachtet wird, werden die Böden innerhalb weniger Jahre zur Wüste.
    Ursprünglich war die Biogaserzeugung zur Verwertung landwirtschaftlicher Abfälle und als Zusatzeinnahme gedacht.
    In unserer Gegend hatten sich mehrere Landwirte zusammengeschlossen, um einen 1000-Kühe-Stall zu bauen.
    Nicht, um damit vorrangig Milch zu erzeugen - sondern als "Futter" für eine große Biogasanlage.
    BTW: Diese Fehlentwicklung kann man der derzeitigen Regierung nicht anlasten. Das haben andere verbockt.

    Als ich vor 10 Jahren Schulleiter wurde, musste ich nicht warten. (Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jetzt der Fall ist. )

    Du kannst - und willst dir gar nicht vorstellen, was in der Schulverwaltung alles möglich ist.
    Eine befreundete Kollegin wurde nun zur Schulrätin befördert. Wobei das nicht ganz korrekt ist.
    Aufgaben, Arbeitspensum, 41-Stunden-Woche im Amt mit Verlust der Ferienzeiten hat sie sofort erhalten.
    Titel und Gehaltsstufe bekommt sie nach der Bewährung in 2 Jahren. Sie ist darauf eingegangen - weil sie seit vielen Jahren bereits in diesem Bereich ans Amt abgeordnet war und das gerne tut. Es ist totztdem unvorstellbar.

    Vor einigen Jahren hatte sich ein Kollege auf die Konrektorenstelle einer Grund- und Werkrealschule beworben, die näher an seinem Wohnort lag.
    Er war ein paar Jahre zuvor bereits über das spezielle Programm für "besonders qualifizierte Hauptschullehrer" auf A13 aufgestiegen.
    Die Konrektorenstelle war mit A12+ besoldet. Mit Übernahme der Position wäre er im Gehalt abgestuft worden - weil die Stelle eben so besoldet ist, wie sie ist. :autsch:
    Er hat sich mit dem Schulamt geeinigt, dass er die Stelle ohne offizielle Ernennung kommissarisch übernimmt - und seine Gehaltsstufe behält.
    Zwischenzeitlich ist er dort Schulleiter und erhält die ihm zustehenden A14. Ente gut, alles gut ;)
    Trotzdem sind es Lehrstücke aus Amtsurdistan.

    Du hast doch deine Korrekturlesungen und deren Bewertungen in Beziehung gesetzt.

    Oder was genau wolltest du uns damit sagen?

    Zitat

    Dass zwischen "Verstehen" und "Verfassen" ein - nicht nur gradueller Unterschied besteht, ist für dich unverständlich. Ebenso wie dein Dünkel mir unverständlich ist. Und an deinem Textverständnis solltest du noch arbeiten. Das ist ausbaufähig.

    BTW: Vor Kurzem habe ich eine Doktorarbeit in Lebensmittelchemie Korrektur gelesen - und dabei nicht nur gelesen.

    Die Doktorarbeit meiner Tochter gab "Cum laude". Lebensmittelchemie "Summa cum laude". So schlecht kann mein Textverständnis nicht sein

    Nur das.
    Aber mangelndes Textverständnis ist leider ein verbreitetes Problem.

    Funny, James!

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    Die Petition wurde bereits von mehr als 1,2 Mio Menschen unterzeichnet:

    https://aktion.campact.de/weact/hocke-stoppen/teilnehmen

    Artikel 18 GG ist da sehr klar:
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

    "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."

    So hoch ist die Hürde nicht - und Höcke hat sie schon mehrmals übersprungen.

    sind Kinder ab dem 7.Jahr für den Schaden verantwortlich - bzw. deren Eltern - den sie verursachen
    _______________________________________________

    Das Unterstrichene: Nein. Außer bei Verletzung der Aufsichtspflicht, und die greift nicht während der Schulzeit.

    Deshalb das "bzw.".

    BTW:
    Ein ganz schlauer Siebtklässler - körperlich schon gut entwickelt und Kraftsportler, geistig nicht ganz so helle - meinte mal, er müsse mir Schläge androhen, weil ich ihn aus dem Zimmer verweisen wollte.
    Ich hab' dann kurz auf Gemeinschaftsunterricht umgeschwenkt, er durfte sich wieder setzen.

    ------------------------- Unterrichtssequenz ---------------------------------
    Wir haben 3 Rechtsbereiche mit eigenen Gerichten: Strafrecht - Zivilrecht und Verwaltungsrecht (Tafelanschrieb)

    Falls dir meine Entscheidung nicht passt, darfst du (bzw. deine Eltern) gerne vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen - auch gegen den Eintrag, den du nun wegen deiner Drohung bekommst.
    Falls du mich schlägst, schlage ich schmerzhaft zurück - jedoch nicht körperlich, sondern vor Gericht, durch eine Klage auf Schmerzensgeld. Dass du kein Geld hast, ist kein Problem. Auch deine Eltern müssen nicht bezahlen. Bei Gericht würde ich einen Rechtstitel eintragen lassen.

    Ein Rechtstitel bedeutet, dass ich dieses Schmerzensgeld irgendwann bekomme, sobald du Geld verdienst. Das wäre mir sogar lieber - weil es dann
    a) mehr wäre und
    b) von dir und nicht deinen Eltern bezahlt wird

    Dann kam der nahtlose Wechsel zu Mathematik. Nehmen wir an, ich bekomme 1000 € Schmerzensgeld zugesprochen.
    Du zahlst nicht. Ich habe Anspruch auf 6% Zinsen pro Jahr. Wenn du in Klasse 8 bist, bekomme ich mit Zinsen also 1060 € von dir.

    Nun kommen Zinseszinsen hinzu - das heißt: In Klasse 9 bekomme ich 1060 € plus 6% Zinsen davon, also 1060 € plus 63,50 € Zinsen, macht 1123,60 €.
    Im Jahr danach sind es 1123,60 * 1,06 = 1191,02 €, im 5. Jahr 1191,02* 1,06 = 1262,48 €, im 6.Jahr 1262,48*1,06 = 1338,23 € ...

    wer mag, kann den Zinseszins ausrechnen, indem er diese Reihe bis 20 Jahre weiter rechnet. Eine Formel, mit der das schneller geht, lernt ihr in Klasse 9

    ... und irgendwann verdienst du Geld - und der Gerichtsvollzieher holt das Schmerzensgeld ab - je später, desto lieber, weil mehr - oder deine Eltern zahlen das vorher für dich.

    Auch wenn ihr noch strafunmündig seid - ihr kommt nicht ungestraft davon. Also benehmt euch.

    Große Augen - und Friede. ;)

    Mal was anderes, es ist ja gerade eine Petition im Umlauf, Höcke die Grundrechte entziehen zu lassen.

    Es sollen ihm nicht die Grundrechte entzogen werden. Nur das Recht auf Wählbarkeit - da er sich explizit gegen die demokratische Grundordnung positioniert. Wer das Demokratieprinzip abschaffen will, darf es nicht im selben Atemzug für sich selbst einfordern. Das ist schlichte Logik - und Konsequenz.

    Zur Abschreckung kann es helfen, wenn die Polizei mal vorbeikommt. Ansonsten gibt es Ordnungsmaßnahmen durch die Schule. Darin erschöpfen sich die Möglichkeiten.

    Die Liste möglicher Maßnahmen und Eskalationsstufen ist länger, als mancher denkt. Ab und an sollte man das kommunizieren - oder demonstrieren.

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