sind Kinder ab dem 7.Jahr für den Schaden verantwortlich - bzw. deren Eltern - den sie verursachen
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Das Unterstrichene: Nein. Außer bei Verletzung der Aufsichtspflicht, und die greift nicht während der Schulzeit.
Deshalb das "bzw.".
BTW:
Ein ganz schlauer Siebtklässler - körperlich schon gut entwickelt und Kraftsportler, geistig nicht ganz so helle - meinte mal, er müsse mir Schläge androhen, weil ich ihn aus dem Zimmer verweisen wollte.
Ich hab' dann kurz auf Gemeinschaftsunterricht umgeschwenkt, er durfte sich wieder setzen.
------------------------- Unterrichtssequenz ---------------------------------
Wir haben 3 Rechtsbereiche mit eigenen Gerichten: Strafrecht - Zivilrecht und Verwaltungsrecht (Tafelanschrieb)
Falls dir meine Entscheidung nicht passt, darfst du (bzw. deine Eltern) gerne vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen - auch gegen den Eintrag, den du nun wegen deiner Drohung bekommst.
Falls du mich schlägst, schlage ich schmerzhaft zurück - jedoch nicht körperlich, sondern vor Gericht, durch eine Klage auf Schmerzensgeld. Dass du kein Geld hast, ist kein Problem. Auch deine Eltern müssen nicht bezahlen. Bei Gericht würde ich einen Rechtstitel eintragen lassen.
Ein Rechtstitel bedeutet, dass ich dieses Schmerzensgeld irgendwann bekomme, sobald du Geld verdienst. Das wäre mir sogar lieber - weil es dann
a) mehr wäre und
b) von dir und nicht deinen Eltern bezahlt wird
Dann kam der nahtlose Wechsel zu Mathematik. Nehmen wir an, ich bekomme 1000 € Schmerzensgeld zugesprochen.
Du zahlst nicht. Ich habe Anspruch auf 6% Zinsen pro Jahr. Wenn du in Klasse 8 bist, bekomme ich mit Zinsen also 1060 € von dir.
Nun kommen Zinseszinsen hinzu - das heißt: In Klasse 9 bekomme ich 1060 € plus 6% Zinsen davon, also 1060 € plus 63,50 € Zinsen, macht 1123,60 €.
Im Jahr danach sind es 1123,60 * 1,06 = 1191,02 €, im 5. Jahr 1191,02* 1,06 = 1262,48 €, im 6.Jahr 1262,48*1,06 = 1338,23 € ...
wer mag, kann den Zinseszins ausrechnen, indem er diese Reihe bis 20 Jahre weiter rechnet. Eine Formel, mit der das schneller geht, lernt ihr in Klasse 9
... und irgendwann verdienst du Geld - und der Gerichtsvollzieher holt das Schmerzensgeld ab - je später, desto lieber, weil mehr - oder deine Eltern zahlen das vorher für dich.
Auch wenn ihr noch strafunmündig seid - ihr kommt nicht ungestraft davon. Also benehmt euch.
Große Augen - und Friede. 