Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Ich habe das noch nie probiert, aber akustische Zeichen funktionieren naturgemäß besser als visuelle, wenn gerade alle abgelenkt sind.

    Ich stelle mir gerade vor, wie unsere Schulleitung einen Rhythmus zu klatschen beginnt, damit das Kollegium aufhört, über irgendwas im Zwiegespräch zu diskutieren. Würde bestimmt klappen:zahnluecke:

    Ich stelle mir das bei der Konferenz gerade so vor - samt Werbeeinblendung zum Aufbessern des Schuletats :

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    Nein 🤣 aber der Vorbereitungsdienst endet immer zum 31.07. oder 01.02. im Sommer kommt es halt drauf an, wann das nächste Schuljahr beginnt.

    In Ba- Wü endet der Vorbereitungsdienst mit dem letzten Schultag. Die Schwaben sind sparsam. Auch beim Gehalt.
    Bei der Einstellung beginnt die Gehaltszahlung mit dem ersten Schultag.
    BTW: Das nächste Schuljahr beginnt immer am 1.August ;)

    Zur Ausgangsfrage - für Ba-Wü:
    Es kommt darauf an, durch welche "Position" hier A13 erreicht wurde.
    Auf "Funktionsposten" wie Schulleitungen und Konrektoren ist eine Anhebung auf eine höhere Stufe erfolgt, damit ein "Gehaltsabstand" bleibt.
    Leute, die - wie ich - als "besonders qualifizierte Hauptschullehrer" auf A13 angehoben wurden, verharren auf der Besoldungsstufe.

    Kollegen an GHWRS, die bislang nach A12 besoldet wurden, bleiben auf dieser Gehaltsstufe - selbst wenn nun immer mehr Hauptschullehrer mit neuer GHPO und A13 ins Kollegium kommen.
    So ist zumindest die Lage in Ba-Wü. Hier gibt es auch nicht "A13 für alle". Grundschulkollegen und Kolleginnen bleiben auf A12.

    Ferienzeiten hat sie nicht verloren, sondern sie hat Mehrarbeit in der Schulzeit und Arbeit außerhalb der Bürozeit gegen feste Zeiten und geringere Flexibilität bei der Arbeitszeitverteilung getauscht.

    Falsch. Ferienzeiten hat sie verloren - wobei Lehrer keine Ferien, sondern "unterrichtsfreie Zeit" haben.
    In diesem Zusammenhang hat sie mehr Flexibilität gewonnen, da sie in ihrer Urlaubsplanung nicht mehr auf Ferienabschnitte angewiesen ist ;)

    Ich schreibe hier ja gerade, dass Förderschullehrer um ein Vielfaches qualifizierter in der Förderung von Schülern mit Förderbedarf (insbesondere GE und EE) sind, als Gymnasiallehrer (zu denen ich gehöre). Ich erkenne also gerade an, dass es in dieser Hinsicht erheblich besser qualifizierte Menschen als mich gibt. Dasselbe gilt übrigens auch für die Grundschulkollegen, die deutlich besser für den Primarbereich ausgebildet sind, als Haupt-/Realschullehrer oder Lehrer an Gymnasien.

    Schon, das du es endlich einsiehst ;)
    Wobei ich dich in einem Punkt korrigieren muss:
    An den Pädagogischen Hochschulen in Ba-Wü gibt es erst seit Kurzem den Studiengang "Sek1", der auch die Hauptschule umfasst. Zuvor wurden wir als "Grund- UND Hauptschullehrer ausgebildet - sind also für beide Stufen qualifiziert.

    Zudem wurden bspw. an der Uni Frankfurt zum letzten Wintersemester alle Bewerber für das Lehramt an Förderschulen zugelassen.

    Wie für das Lehramt Englisch an Gymnasien.
    ;)
    Das sagt schon was aus.

    An der PH Heidelberg wurden im WS 21/22 in Ph/Ch/Te alle Bewerber zugelassen.
    Für SoPäd G lag der NC bei 44 Punkten (30 Punkte ergeben sich aus der Abinote und 30 Punkte durch pädagogisch relevante praktische Tätigkeiten vor Studienbeginn)
    https://www.ph-heidelberg.de/studium/intere…-studiengaenge/

    ... wobei das schon wieder mal am Thema des Threads vorbeigeht, weil du bestimmte Berufsgruppen als unqualifiziert darstellen willst.

    Back on topic - iIn Ba-Wü (und vermutlich auch in den anderen BL gilt:

    Nach dem Referendariat wird man aus dem Beamtenstatus auf Probe entlassen. Falls man vor dem Referendariat noch keine 36 Monate rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, hat man sich noch keine Ansprüche erworben, ALG zu erhalten - man bekommt maximal Bürgergeld - falls überhaupt. Damit hier keine Wartefrist entsteht, muss man sich nämlich mindestens 3 Monate VOR dem Ende des Ref Arbeit suchend melden. Sonst erfolgt eine Sperrfrist beim Anspruch.

    Wer sich nach dem Referendariat mehr als 5 Jahre Zeit lässt, behält zwar sein Staatsexamen als Lehrer - muss jedoch in einem Kolloquium nachweisen, dass man fachlich noch in der Materie so firm ist, dass das Referendariat erfolgreich absolviert werden kann. Im Prinzip handelt es sich um die Wiederholung der mündlichen Prüfung und diese wird an der Hochschule abgelegt. Also - nicht zu flapsig nehmen.

    Wer bei der Bewerbung nach dem Referendariat das 40. Lebensjahr (je nach BL auch 45) vollendet hat, wird nicht mehr verbeamtet, sondern nur im Angestelltenverhältnis eingestellt. Bei besonderem Bedarf oder Interesse des Landes gibt es Ausnahmeregelungen - m.W. jedoch nur für Hochschulprofessoren.

    Falls du noch jung bist und dich nach dem Ref etwas umschauen willst - mach. Meine Tochter hatte nach dem Ref ein Jahr als Lehrerin in Berlin gearbeitet, bevor sie sich in Ba-Wü beworben hatte.

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