Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Ich will gar nicht sagen, dass das nicht passieren kann, aber hier wird doch wieder die AfD als deutsches Phänomen dargestellt. Es gibt doch andere Länder mit AfD-ähnlichen Parteien in der Regierung: Würde es entsprechende Pläne geben, hätten diese Länder nicht bereits damit angefangen?

    Mit Verlaub, aber AfD-ähnliche Parteien in Myanmar interessieren mich nicht. Hier geht es um Deutschland und um die AfD.
    Rechte Parteien in anderen Ländern sind für mich nur interessant, wenn es in den Ländern erkennbare Muster und Strategien gibt, wie man die erfolgreich unter 3% bringt.

    Die AFD hat sich nicht mit denen getroffen, sondern einige Mitglieder. Die AFD hat sich scharf von denen distanziert.

    Das übliche Procedere: Grenzen des Wahnsinns austesten - und die Grenze nach rechts verschieben. Dann behaupten, das sei nichts beabsichtigt, man sei nicht beteiligt und es wird beschwichtigt - aber nicht zurückgerudert.

    Bei News4Teachers wird gut beschrieben, um was es dort ging - und gehen soll.
    https://www.news4teachers.de/2024/01/geheim…sdraengen-will/

    Wahrscheinlicher wäre, dass einem Doppeltstaatsbürger die Wahl gestellt würde, welche Staatsbürgerschaft er behalten würde statt dass eine ihm einfach wahllos vom Staat entzogen würde.

    ... um dann nach dem AfD-Geheimtreffen-Plan nach Nordafrika in einen neu zu schaffenden Staat abgeschoben zu werden. Schon klar.
    Schaun' mer mal, ob die AfD die 2/3-Mehrheit erreicht und ob das Bundesverfassungsgericht solche Pläne gutheißen würde. Vielleicht funktioniert es aber auch durch ein Ermächtigungsgesetz.

    Zitat

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16

    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
    (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

    Das Staatsangehörigkeitsgesetz setzt für den Entzug SEHR hohe Hürden - und definiert hier für den Verlust zunächst die Freiwilligkeit, wenn man z.B. auf eigenen Wunsch eine andere Staatsbürgerschaft angenommen hat - oder einer fremden Armee beitritt.
    https://www.bundestag.de/resource/blob/…18-pdf-data.pdf

    Daraus:
    "Bisher ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wegen der Begehung einer Terrorstraftat oder einer anderen schweren Straftat gesetzlich nicht vorgesehen. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 ist jedoch ein Verlusttatbestand bei Mehrstaatern im Zusammenhang mit der Terrorismusbeteiligung geplant. Hierzu heißt es konkret:

    „Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann.“

    Die Aussage - und der Plan dieses Treffens - SIND grundgesetzwidrig.
    Beweise mir das Gegenteil.

    Anmerkung:
    Du hast von ALLEN Politikern gesprochen. Für Mathematiker betrifft eine "All"-Aussage auch Politiker in Myanmar ... Formuliere deine Aussagen eben korrekter ;)

    Für Ba-Wü gilt 63 - bei Schwerbehinderung 62:

    "Auf Antrag können Beamte mit Ablauf des 63. Lebensjahres vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, § 40 Landesbeamtengesetz (LBG). Aus schulorganisatorischen Gründen kann die Zurruhesetzung von Lehrkräften grundsätzlich erst zum Schuljahresende, also zum 1. August nach Vollendung des 63. Lebensjahres erfolgen. Lehrkräfte, die in den Sommerferien die gesetzliche Antragsaltersgrenze erreichen, können jedoch auf Antrag noch in den Sommerferien tagesgenau in den Ruhestand treten.

    Bei einer vorzeitigen Zurruhesetzung mindern sich die Versorgungsbezüge grundsätzlich für jeden Monat vor dem gesetzlichen Zurruhesetzungstermin um 0,3 %.

    Schwerbehinderte Lehrkräfte können auf Antrag nach Vollendung des 62. Lebensjahres in jedem der darauffolgenden Jahre zum Ende des Schulhalbjahres, also zum 1. Februar oder zum 1. August in den Ruhestand versetzt werden. Für die Geburtsjahrgänge 1952-1968 gelten jedoch Übergangsregelungen:

    • Bis zum 16. November 1950 geborene Schwerbehinderte können auf Antrag mit Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn sieseit 16.11.2000 schwer behindert sind und vor dem 1.1.2001 im Landesdienst standen.
    • Vor dem 1. Januar 1952 geborene Schwerbehinderte können mit Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag in den Ruhestand treten. Der Versorgungsabschlag (0,3 % pro Monat) wird bis zur Vollendung des 63. Lebensjahrs berechnet.
    • Bei nach dem 31. Dezember 1951 und vor dem 1. Januar 1969 geborenen Schwerbehinderten wird die Antragsaltersgrenze der Jahrgänge 1952-1963 um jeweils einen Monat, ab Jahrgang 1964 um jeweils zwei Monate angehoben; der Abschlag (0,3 % pro Monat) wird individuell berechnet.
    • Nach dem 31. Dezember 1968 geborene Schwerbehinderte können auf Antrag nach Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Beim Ausscheiden mit 62 beträgt der Abschlag 10,8 %.

    Für den Antrag auf vorzeitigen Ruhestand sieht das Verfahren STEWI eine Online-Antragstellung vor. Der Antrag für das kommende Schuljahr ist in der Regel bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien bei der jeweiligen Stammschule zu beantragen. "

    https://rp.baden-wuerttemberg.de/gesellschaft/s…beschaeftigung/

    Kann man alles verurteilen, aber dann muss man erst einmal die gegebene rechtliche Situation berücksichtigen und dann alle Politiker mit entsprechenden Forderungen gleichermaßen verurteilen.

    Interessante allgemeinverbindliche Forderung. Muss ich mich nun auch in die rechtliche Situation in Myanmar, Ruanda, Equador, Russland ... einlesen und die Lage dort verurteilen, damit ich diese Forderung nach deinem Dafürhalten bei der AfD für grundgesetzwidrig - und typisch braun gefärbt kritisieren darf? :autsch:

    Das eigentlich Skandalöse am Treffen der AfD mit Identitären ist nicht der Plan einer Abschiebung von Migranten - obwohl das durchaus abzulehnen ist.
    Skandalös ist der Plan, Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft den Pass zu entziehen und diese ebenfalls abzuschieben.
    Das hatten wir unter der Naziherrschaft bereits mit Menschen jüdischen Glaubens - und es wurde daher von den Vätern (und Müttern) des Grundgesetzes untersagt.
    Aber es zeigt, welcher gefährliche und dunkelbraune Geist in der AfD wabert:
    https://correctiv.org/aktuelles/neue…vember-treffen/

    1) ...ob man mit 55 oder 56, 57, ...auf jeden Fall früher als mit 60 in Pension gehen darf, ohne kündigen zu müssen, bzw. bis zur Pension kein Gehalt zu bekommen, aber doch weiter versichert zu bleiben.

    Die Beihilfe ist an die Gehaltszahlung gebunden. Ob du aus der privaten Versicherung "aussteigen" könntest und in die gesetzliche zu wechseln, musst du deine Versicherung - bzw. die AOK fragen. Ich vermute jedoch, dass du Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil bezahlen müsstest - oder jemand brauchst, der den AG-Anteil übernimmt.

    Ein Bekannter hatte sich aus dem Schuldienst beurlauben lassen und als Dozent bei der Handwerkskammer gearbeitet. Wie er versichert war, weiß ich nicht. Er besitzt/besaß jedoch zwei Mietshäuser in Friedrichshafen. Als seine Beurlaubung nach 12 Jahren endete, hat er gemeint - dass ihm sein Geld reiche. Er wolle noch einige Jahre seines Lebens genießen ;)

    Nein, ich greife dich nicht an, ich greife dein Verhalten an.

    Es ist alles gesagt - aber vermutlich noch nicht von jeder / jedem. Dass Antimon dir applaudiert, war erwartbar.
    Ihr schwingt sowieso auf einer Welle. Ihr seid sogar am selben Tag dem Forum beigetreten ;)

    Dass ich mich durchaus informiere - und informiert bin - kannst du auch aus meiner Linksammlung zum Chemieunterricht entnehmen - darin habe ich auch einiges zur Gefahrstoffverordnung gesammelt - und auch gelesen. So ein Depp, als den du mich gerne hinstellen willst, bin ich nicht.

    https://www.autenrieths.de/chemieunterricht.html

    Das ist genau das Problem: Es wird dann gesagt, dass das ja nicht alle so handhaben müssen.

    Nein, müssen sie nicht, weckt aber Erwartungen. Diese würden gar nicht erst entstehen, wenn es KEINER machen würde. Idealerweise hättest Du damals gesagt: Ich kann nicht mit Eltern auf Klassenfahrten kommunizieren, weil ich kein Diensthandy habe.

    Du bist keine Klassenlehrerin?
    Auf Klassenfahrt oder beim Ausflug wird vieles leichter und entspannter, wenn man den Schülern eine Handynummer gibt, unter der man erreichbar ist.
    Dort rufen vor Beginn alle Schüler an - und ich habe deren Nummer.
    Schüler der Klasse 9 lasse ich in Berlin auch in Kleingruppen 2-3 Stunden Freigang - die hängen dann an meinem "Handy-Rockzipfel" ;-).

    Ich finde es wirklich fürchterlich, wenn private Dinge mit dienstlichen vermischt werden und das dann auch noch so klingt, als wären alle anderen Querulanten, weil sie das nicht ebenso handhaben.

    Ich stelle eine praktikable Möglichkeit dar, wie ich sie anwende. Das ist meine Sache. Wer das nachmachen will - bitte. Wer nicht, ist kein "Querulant" - diesen Begriff bringst du ins Feld. Ich war jahrelang Klassenlehrer - und in diesem Zusammenhang für die Eltern bei Lerngängen und Ausflügen mit der beschriebenen Lösung erreichbar. Im Tagesbetrieb ist die Telefonnummer, unter der ich erreichbar bin, die des Schulsekretariats.

    WolfgangAutenrieth verteidigt seitenlang, dass es nicht gefährlich war, Natrium mit Wasser zu verrühren, offenbar ist genau das aber nicht der richtige Umgang damit. In den Hinweisen steht sogar, dass er es als Fachfremder nicht mal mit ins Klassenzimmer hätte nehmen dürfen.

    Liest du, was ich schreibe? Was soll die Unterstellung?!
    Der Versuch fand vor Jahren im Fachraum Chemie statt. Damals hatte der sogar noch "Hörsaalcharakter" und einen gefliesten Tisch mit Waschbecken - jedoch leider keine Schutzscheibe. Daher habe ich ein großes, sehr stabiles Terrarium reingeschleift, das sich als funktionsfähige Schutzvorrichtung erwiesen hatte. Die Schüler saßen in gebührendem Abstand in den Reihen.
    Ich habe kein Natrium "verrührt". Ich hatte mich vor dem versuch informiert und nur eine kleine Menge auf die Oberfläche der Petrischale gegeben.
    Anekdotisch wurde das nur, weil ich nicht erwartet hatte, dass sich Wasserstoff - als flüchtiges Gas - im Terrarium sammeln könnte.
    Was soll eure ständige Verdrehung von Tatsachen?

    Das Ganze war in keiner Weise gefährlich - es kam auch nicht zu einer "Explosion" - es war eine Knallgasreaktion, wie sie in deutschen Landen im Chemieunterricht jeden Tag irgendwo vorgeführt wird. Die Schutzmaßnahme sollte auch mich vor eventuell spritzender Flüssigkeit schützen. Dass nichts herumgespritzt war, konnte ich an der Innenwand des Terrariums sehen. Also - alles gut.

    Ich verteidige mich nicht "seitenlang" - sondern du und Antimon greifen mich schon seitenlang mit haltlosen Unterstellungen und Unwahrheiten an. Ich stelle eure - an Verleumdung grenzenden - Falschbehauptungen richtig. Mehr nicht.
    Unterlasst es endlich.

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