Um die "Verwirrung" von Palim zu mildern:
Die Baumschutzverordnung schützt nicht nur den Baum, sondern auch die Nachbarn und den Besitzer.
Für das Fällen eines Baumes mit diesem Durchmesser muss man sachkundig sein, um weder sich selbst, noch das eigene oder fremde Eigentum zu beschädigen. Daher muss die Aufsichtsbehörde informiert werden, die für die Einhaltung von Rechtsvorschriften sorgt.
Und bevor jemand meine Fachkenntnis dabei anzweifelt: In Baden-Württemberg muss man - falls man im Wald selbst Holz für den Eigenbedarf einschlägt oder auch nur sog. "Polterholz" kaufen darf, einen Kurs in der Bedienung der Motorsäge bei der Forstverwaltung oder einem zertifizierten Kursanbieter - samt praktischer Prüfung im Wald - absolviert haben. Ich darf Polterholz verarbeiten und 'Schwachholz' bis zu einem Brusthöhendurchmesser von 25 cm fällen. Eine Fichte mit diesem Durchmesser kann 20 Meter und höher sein. Da trifft man unter Umständen das Nachbarhaus, falls man die fällt.