Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Um die "Verwirrung" von Palim zu mildern:
    Die Baumschutzverordnung schützt nicht nur den Baum, sondern auch die Nachbarn und den Besitzer.
    Für das Fällen eines Baumes mit diesem Durchmesser muss man sachkundig sein, um weder sich selbst, noch das eigene oder fremde Eigentum zu beschädigen. Daher muss die Aufsichtsbehörde informiert werden, die für die Einhaltung von Rechtsvorschriften sorgt.

    Und bevor jemand meine Fachkenntnis dabei anzweifelt: In Baden-Württemberg muss man - falls man im Wald selbst Holz für den Eigenbedarf einschlägt oder auch nur sog. "Polterholz" kaufen darf, einen Kurs in der Bedienung der Motorsäge bei der Forstverwaltung oder einem zertifizierten Kursanbieter - samt praktischer Prüfung im Wald - absolviert haben. Ich darf Polterholz verarbeiten und 'Schwachholz' bis zu einem Brusthöhendurchmesser von 25 cm fällen. Eine Fichte mit diesem Durchmesser kann 20 Meter und höher sein. Da trifft man unter Umständen das Nachbarhaus, falls man die fällt.

    Da hat Eure Stadtverwaltung mal fähige Leute. Wir haben hier eine Baumschutzsatzung, die besagt, dass man ab 80cm Stammumfang in 1m Höhe eine Fällgenehmigung benötigt. Im Ergebnis fällen viele Bürger ihre Bäume bei 79cm Umfang, um in Zukunft keinen Ärger mit dem Amt zu haben. Ohne Satzung würden die Bäume stehenbleiben.

    Das ist doch Humbug. Die Leute fällen die Bäume, weil sie einfach zu groß für einen normalen privaten Stadtgarten geworden sind - und nicht, um einer Verordnung zuvor zu kommen. Mit 80cm Umfang hat so ein Baum einen Durchmesser von 25 cm und damit auch eine ziemliche Höhe erreicht. Ab diesem Durchmesser/Umfang wird's einfach zu gefährlich, den selbst zu fällen.

    Ein Thema für Deutsche und Boomer. Perfekt.

    Ich hasse Hitze auch!

    Boomer wie ich gehen bei dieser Hitze in den Hamam. Wenn man den verlässt, ist alles ringsum frisch und kühl. Auch bei Außentemperaturen von 38,5°C. Sauna war leider geschlossen. Das Thermalbad macht auch erst am Samstag wieder auf. So bereiten sich Boomer auf das Krematorium und die Hölle vor.
    :teufel:

    BTW: Kommt ein Lehrer an die Himmelspforte zu Petrus. Sagt dieser: "Du warst Lehrer? - Komm rein in den Himmel.
    Die 40 Jahre, die du eigentlich im Fegefeuer für deine Taten büßen musst, hast du ja bereits abgedient."

    Das ist leider nicht ganz richtig. Es gibt prinzipiell vier Laufbahngruppen. Im gehobenen Dienst kommt man sehr wohl über A13 hinaus, indem man den Durchstieg in den höheren Dienst macht

    Und? Hatte ich das nicht klar genug formuliert? Sei's drum. Den "Einfachen Dienst" hatte ich nicht erwähnt, weil er für das Lehramt irrelevant ist. Den Durchstieg zum Schul"rat" hast du geflissntlich überlesen.
    Aber ja. Du hast Recht. Amen. zufrieden?

    Nachtrag:
    Die Einstufung in Gehaltsguppen hat mit der Aufteilung des "Beamtenapparates" in "Mittleren Dienst", "Gehobenen Dienst" und "Höheren Dienst" zu tun, die ihren Ursprung noch im Kaiserreich hat.
    Der "gehobene Dienst" kommt ohne Übernahme von Leitungsfunktionen nicht über A13 hinaus, erhält auch keine automatische Höhergruppierung.
    Der "höhere Dienst" beginnt mit dem Studien"rat" und A13 und marschiert recht schnell auf A14, mit Leitungsfunktionen auf A15 /16. Diese Gehaltstufen können im gehobenen Dienst nur mit der Ernennung zum "Rat" erreicht werden - Als Schul"rat" oder Fachschul"rat" in der Lehrerausbildung.

    Diese Gehaltsgruppierung gilt nicht nur für den Lehramtsbereich.

    Naja, da der Beitrag hat für mich was von „Opa erzählt vom Krieg“. Da nutzt mir auch MI nichts.

    Nun - mit etwas MI hättest du den Kern meines Beitrages verstanden:
    Es ist für die Höhergruppierung in der eigenen Besoldung unerheblich, ob andere KuK eine Beförderungsstufe für irgendwas erhalten haben. Selbst wenn alle neu eingestellten Lehrkräfte nun A13 erhalten, muss keine automatische Höherstufung der bisherigen A13-Inhaber auf A13Z erfolgen -um irgendeinen "Abstand zu wahren". Alles eine Frage des Beoldungsgesetzes und der darin formulierten Regelungen.
    Wenn man natürlich die Aussagen des "Opas" - der bereits bestehende rechtliche Regelungen beschreibt - sowieso für lächerlich hält, hilft auch Nachdenken nichts.

    Als ich in Klasse 3 bis 6 unterrichtet habe und Berichtszeugnisse verfassen "durfte", habe ich mir die Arbeit per PI so erleichtert:
    Im Zeugnisprogramm mit (erweiterbarem) Floskelspeicher sind die einzelnen Sätze durchnummeriert. Diese Formulierungen hatte ich ausgedruckt im Lehrerpult liegen. Im Notizbuch, in dem für jeden Schüler 3-4 Seiten reserviert sind, habe ich dann von Zeit zu Zeit die Zahlencodes für Verhalten, Mitarbeit und Fachkommentar notiert. Über die Häufung von Codes oder Zusatzbemerkungen kam da eine gute Sammlung zusammen.
    Sobald es ans Schreiben der Zeugnisse ging, habe ich dann im Programm die Nummern "abgeklickt" und mich anschließend an den Feinschliff begeben.
    Vielleicht könnte ich das heute per KI beschleunigen - es war für mich jedoch immer wichtig und notwendig, den Satz nochmals im Zusammenhang mit dem Rest zu sehen, zu beurteilen und umzuändern, bevor er in den "Rohentwurf" wanderte.
    BTW: Den Download von 1Plus5Plus gibt es weiterhin, den Floskelspeicher für die eigene Fortbildung zu nutzen, halte ich für legitim ;)
    Hier habe ich weitere Linkhinweise zu Berichts- und Kompetenzzeugnissen abgelegt:
    https://www.autenrieths.de/notengebung.ht…sformulierungen

    Ich kann es mir schlicht nicht vorstellen, wie die KI es schafft, bei jedem Kind einzeln die zieldifferenten Kompetenzen von GE bis HBG zu erfassen und passende Sätze zu generieren.

    Das ist der springende Punkt.

    Berichtszeugnisse/Kompetenzzeugnisse der GS/Fö und Klasse 5/6 HS müssen individuell für den jeweiligen Schüler/die Schülerin aufgrund eigener Einschätzung verfasst werden. Die Verwendung einer KI ist höchstens für den "Feinschliff zulässig. Wer das komplett einer "KI" übergibt, bewegt sich am Rand eines Dienstvergehens.
    Es gibt Zeugnisprogramme mit Floskelspeicher - wobei diese Formulierungen von Fachkräften gelesen, umformuliert, in schlüssigen Fließtext verwandelt und überprüft werden müssen.

    Dass die SL die "Schlusskorrektur" bzgl. Rechtschreibung und Kommata/Gliederung an einen Kollegen/eine Kollegin übergibt - oder diese zur eigenen Entlastung einsetzt, ist rechtssicher möglich und verständlich. Meist gibt es nur eine Frist von 2-3 Tagen bis zur Zeugnisausgabe, in der die Zeugnisse von der SL unterschrieben werden. 200-400 Zeugnisse zu lesen und Fehler zu erkennen ist sadistische Sklavenarbeit. Die "Feuerwehrkraft" zur Unterstützung unterliegt dabei jedoch der Schweigepflicht, da es sich um sensible, personenbezogene Daten handelt.

    Das "Querlesen" und eine damit verbundene eventuelle Korrektur sind wiederum sinnvoll und üblich, da es sich bei Zeugnissen um Schreiben im Namen der Schule mit Außenwirkung und Rechtsfolgen handelt.

    Ich fände es fair, wenn beförderte dann wenigstens A13Z bekämen. So als kleine symbolische Geste, dass die Beförderung nicht völlig für die Tonne ist.

    Fair gibt es nicht. Es gibt nur gesetzliche Regelungen, aus denen Konsequenzen folgen.
    In Ba-Wü gab es ein Beförderungsprogramm für "besonders qualifizierte Hauptschullehrer". Je nach Größe der Hauptschule könnten sich 1-2 KuK bewerben und wurden nach einem Auswahlverfahren von A12 auf A13 angehoben. Der Rest der GS- und HS-Kuk in Ba-Wü verharrt noch immer auf A12. Ich erhielt auf dieser Schiene die Gehaltsanpassung auf A13, deren angenehmer Effekt ist, dass sie pensionswirksam ist.
    Das war auch ein pekuniärer Ausgleich für meine Admin- und Fachberateraufgaben.
    Vor einigen Jahren wurde die Ausbildung der Hauptschul- und Realschul-Kuk auf 8 Semester angehoben, wodurch junge Kuk, die aus dem Referendariat an die HWRS kommen, nun mit A13 besoldet werden. Eine Anpassung fand in diesem Zusammenhang nur für die Leitungsebene (SL und KR) statt. GS-KuK blieben sowieso außen vor.
    Der einzige Trost der in A12 verbliebenen KuK ist, dass die jungen KuK durch die Dienstaltersstufen nicht sofort im Gehalt an ihnen vorbeiziehen.

    Nun - es ist auch hilfreich, nach den Gründen für die Fehlzeiten zu suchen.

    In einer meiner 8.Klassen hatte eine Schülerin viele unentschuldigte Fehltage. Sie war auch recht renitent.
    Ich habe mich bei Mitschülern und der Schulsozialarbeit umgehört - danach bot sich ein differenziertes Bild. Die allein erziehende Mutter war alkoholkrank. Es gab drei jüngere Geschwister und das Mädchen nahm die Rolle der Ersatzmutter - auch für das Baby - wahr. Sie hatte schlicht Wichtigeres zu erledigen, als meinem Unterricht zu lauschen. In Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit und Jugendamt wurde eine Familienhilfe organisiert und das Mädchen hat noch erfolgreich den HS-Abschluss abgelegt.

    Anekdote aus meiner eigenen Schulzeit:
    In der 13.Klasse - als es auf das Abitur zuging - habe ich meinem Sport-, Deutsch- und Klassenlehrer eine 6-seitige Entschuldigung und Bitte um Freistellung vom Sportunterricht über eine Passage von Ortega y Gasset zur Sinnhaftigkeit körperlicher Ertüchtigung für einen kreativen Menschen geschrieben. Ich benötigte die Nachmittagstunden, um meine Mappe für die Aufnahmeprüfung an der Kunstakademie zusammenzustellen. Den Schriftsatz hatte ich grafisch ausgestaltet. Er hat mich freigestellt. Heutzutage wäre das vermutlich nicht mehr so unbürokratisch "handlebar".
    Einige aus der Klasse - mich eingeschlossen - saßen nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen mehrfach in seinem Wohnzimmer, wo wir mehrere Flaschen Wein zusammen geleert haben. Meine Entschuldigung hing gerahmt über seinem Schreibtisch. 8)
    Es gibt Gründe für Fehlzeiten.
    Zu meiner Zeit gab es noch eine verpflichtende Abiprüfung im Fach Sport. Wir Jungs hatten folgende Kleiderordnung verabredet: Entweder Lederhosen oder Sportkleidung der Großeltern oder des Vaters. Vor der Prüfung haben wir uns noch im Löwen mit 1-2 Woiza gestärkt. Die Prüfung ging in die Schulgeschichte ein. Der Fremdprüfer stand lachend und kopfschüttelnd am Rand der Sporthalle - genauso wie unser Lehrer. Alle haben bestanden.

    Bei einem iPad sollte niemand gefragt werden müssen.

    Doch. Weil Apps den Schuletat belasten. Das ist zwar "Kleinvieh". Aber es summiert sich. xApps mal (xKuK+xSchülergeräte). Da kommen erkleckliche Beträge zusammen, die anderswo fehlen. Z.B bei Spielgeräten für die Pause, Literatur für die Schulbibliothek, Renovierung der Schultoiletten ...

    Nein, rumwurschteln soll da keine. Warten reicht. Wie gesagt, ich möchte ein Gerät das funktioniert. Dazu gehört auch, dass ich sage, ich brauche dies, das und Ananas und das wird das installiert. Updates werden zeitnah eingespielt, es gibt ein Backup-System. All das. Ich mach nur anschalten und Texte tippen.

    Nun - dann bekommst du das:

    Backup nennt sich Kohlepapier.

    Im Ernst: Falls jede Lehrkraft ihren eigenen Softwarezoo einfordert, den der Admin zu installieren hat, gibt es keine Installation. Weil es keinen Admin mehr gibt, der sich das antut.

    Zunächst ist es Sachbeschädigung. Und die muss die Polizei als Sachverhalt aufnehmen und dokumentieren. Das fällt nicht unter das Zivilrecht, sondern unter das Strafrecht.
    Stelle bei der Polizei eine Anzeige wegen SACHBESCHÄDIGUNG.

    Zitat

    Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung
    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Also wenn jemand einen alten OPH verschenkt ... ich wollte es irgendwann mit der Cyanotypie versuchen :D

    Am besten funktioniert das mit der besten UV-Quelle, die zur Verfügung steht: Mit der Sonne ;)
    Give it a try. Vielleicht entdeckst du ein neues Hobby.
    Du brauchst:
    Zwei ungiftige, billige Chemikalien, destilliertes Wasser zum Auflösen, eine Filzstiftzeichnung auf OHP-Folie oder Blätter, Schrauben, Korkenzieher, (weiß der) Geier - irgendwas, das Schatten wirft, Sonnenlicht (UV) und Wasser zum Entwickeln. That's all.
    Wenn du das Ergebnis nach dem Auswaschen in Salbeitee wirfst, ist das Bild nicht mehr blau-weiß, sondern schwarzgrau-weiß. Alchemie rocks.

    Anmerkung: Die verwendeten Negative waren jeweils Laserdrucke auf OHP-Kopierfolien ;)

    OHP-Folien können im Kunst-, Chemie- und Physikunterricht prächtig verwendet werden.

    Kunst:
    Folienradierung:
    siehe https://wp.radiertechniken.de/manuelle-radie…toff-radierung/

    Physik:
    Analoge Fotografie / Fotochemie:
    Negative für fotografische Techniken mit dem Schulkopierer herstellen und per Cyanotypie vervielfältigen:
    https://wp.radiertechniken.de/cyanotypie-ueb…-im-unterricht/

    Anmerkung: Alte OHP-Projektoren eignen sich gut als Lichtquelle für Schattenspiel und ... zum Belichten von Cynotypien. Im Moment ist die UV-Strahlung natürlich weil natürlich die bessere Wahl ;)

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