Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Oder du fragst deinen Steuerberater*in :)

    Vorletztes jahr hatte meine Tochter die Steuer einer Steuerberatungsfirma übertragen.
    Im folgenden Jahr hat sie auf meinen Rat gehört. Und die Steuererklärung selbst gemacht.
    4000 € cash mehr auf dem Konto ;)

    Man muss bei der Steuererklärung wie ein Unternehmer denken. Seit ich mein Buch im Selbstverlag verkaufe, weiß ich erst, wie Unternehmer ticken - und wie sie sich arm rechnen können - und dürfen. Das Zauberwort lautet EÜR.
    Und die kann jeder Arbeitnehmer ebenfalls anwenden. Denn vor Gott und dem Finanzamt sind wir gleich.

    Das ist aber eine völlig andere Prüfungssituation. Mal abgesehen davon, dass mir solche unangekündigten UBs nicht bekannt sind.

    Falls es eine Beschwerde über deinen Unterricht gibt, ist es durchaus möglich, das sich die Schulaufsichtsbehörde das anschaut. Die wollen dann keine vorbereitete Prüfungsstunde sehen - sondern deinen Alltag. Das geschieht recht selten - weil KuK durchaus ernsthaft unterrichten - aber es gibt eben auch Fälle, bei denen begründete Beschwerden eingereicht werden, denen nachgegangen werden muss.

    Super, dann muss ich das nur 100 Mal machen und bin bei der Pauschale. Sorry, aber dafür ist mir meine Zeit zu schade. Kennst du noch weitere große Brocken?

    Nun - mit einem Klebestift und einer Tabellenkalkulation ist das übers Jahr nicht DER Aufwand. Der Stundenlohn rechnet sich.
    Was man als Lehrer absetzen kann, findest du in den Tiefen der Steuerprogramme, die dir bei der Eingabe Tipps geben - oder du schaust dir meine Erfahrungen an ;)
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#steuer

    Und diese Weise den Unterricht zu gestalten ist in jeder Unterrichtsstunde ausreichend um die 2. Staatsprüfung zu bestehen?

    Nicht mit Einskomma. Aber ausreichend. Auch ausreichend um einen unangekündigten Unterrichtsbesuch vom Amt zu überstehen. Auch den Schulräten ist bewusst, dass nicht jede Unterrichtsstunde mit 16 Seiten Entwurf und 4 Seiten Verlaufsplanung vorbereitet wird.

    Was es da zu lachen gibt, verstehe ich nicht.

    Ich klage nichts ein. Ich schreibe dann einfach keine Zeugnisse. Womit soll ich das machen, wenn ich kein Gerät hab?

    Du bekommst von der SL sicher die Genehmigung, in diesem Fall die Zeugnisse von Hand zu verfassen und die Noten an 3 Nachmittagen in der Schule an einem Leihgerät in maschinenlesbare Form zu bringen, damit diese ins Schulverwaltungssystem eingepflegt werden können.
    Geht alles. ;)
    Nur "Schreibe keine Zeugnisse" geht nicht. Das ist Dienstpflicht. Oder eben Dienstpflichtverletzung. Viel Freude dabei.
    Vorteil: Du lässt dir die Anweisung von der SL schriftlich geben, dann sind die Fahrten für diese Tätigkeit Dienstreisen. Falls du dafür keine erstattung erhältst, kannst du sie wenigstens von der Steuer absetzen.

    Fassungslos darüber, dass Lehrkräfte (Beamte) so etwas selbst finanzieren (müssen/sollen/tun), nehme ich an?

    Es ist leider Tatsache. Was viele nicht verstehen (wollen):
    Als Lohnempfänger wirst du besteuert wie ein Unternehmer. Du hast Einnahmen - und Ausgaben um diese Einnahmen zu erwirtschaften. In der Bilanz bleibt daraus der Gewinn übrig. Und nur dieser muss versteuert werden. Kein Unternehmer käme auf die Idee, sein Büromaterial aus der eigenen Tasche zu bezahlen und auf diese Ausgaben noch Steuern zu entrichten. Die Umsatzsteuer wird bei Unternehmen auch nur als "durchlaufender Posten" weitergereicht

    Die Fahrtkosten haben sie eh nicht anerkannt, ich könnte ja da auch noch was anderes gekauft haben, was privat war. Und wenn nicht, müsste ich das beweisen (das mach mal).

    Wenn auf dem Beleg auch noch Kaugummi steht, hast du schlechte Karten. Da dir an dem Tag jedoch beim Zeugnisdruck das Papier ausgegangen ist, musstest du extra lossausen. Du bist nicht Belegpflichtig. Du musst die Ausgaben nur glaubhaft machen. Man sollte es nicht übertreiben. Aber wenn du einige Jahre hintereinander gegen den Bescheid des Finanzamtes Widerspruch eingelegt hast, wird auch dort effektiver gearbeitet.

    die Pauschale knacken alle Lehrer doch schon mit den Home-Office-Tagen. Daher gebe ich schön alle Arbeitsmittel und das Home-Office an.

    ... . Der Rest ist Kleinvieh.

    ... und wer sich nicht die Mühe macht und nur die großen Brocken angibt, verschenkt Geld. Deine HO-Pauschale versickert konsequenzlos direkt in der WK-Pauschale - falls du keine weiteren Ausgaben geltend machst. Da sammelt sich "im Kleinvieh" nämlich eine große Menge "geldwerter Mist" an.
    Eine Packung Schreibmaschinenpapier für 5 € plus Fahrtkosten um das zu besorgen (Auto, Bus, Fahrrad, Beine ... egal) mit 30 ct pro Entfernungskilometer plus Parkgebühr machen bei 5 Kilometer Entfernung schnell 10 € und damit bereits fast 1% der erforderlichen 1230 €.

    Das geht aber nur, wenn es defekt ist. Ich denke, dass die meisten Firmen bei solchen Kleinigkeiten nicht betrügen. Eine Firma mit X Euro Steuern hat kein Interesse wegen 100 € Steuerersparnis dort falsche Angaben zu machen.

    Kein Finanzbeamter geht auf den Recyclinghof und durchforstet den Elektronik-Container.
    Zudem ist man nicht mehr an Abschreibungen gebunden. Das Gerät könnte bereits im 1.Jahr voll abgeschrieben werden.

    2. Muss ich das "Altgerät" aus dem letzten Steuerjahr nun veräußern wegen der Apple-Neuanschaffung? Falls ja, wie versteuere ich den Gewinn korrekt?

    Du machst es wie jeder gute Firmeninhaber:
    Du nimmst das Altgerät aus dem "Betriebsvermögen" und schreibst es im laufenden Jahr als "defekt/nicht mehr benutzbar" vollständig ab.

    Nun ja, es gibt auch Kolleginnen, die kommen im Jahr auf eine deutlich vierstellige Summe an Material für die U-Vorbereitung. Und das sind gar nicht mal wenige. Das zu 100% abzusetzen, finde ich nur legitim. Denn auf weit über 50% der Kosten bleiben sie ja trotzdem privat "sitzen".

    Selbst wenn du es absetzt, bleibst du - je nach Familienstand und Steuerklasse, sowie weiteren Werbungskosten, die dich über die Werbungskostenpauschale hieven - auf ca. 70% der Kosten sitzen. Je nach persönlichem Steuersatz bekommst du nämlich genau diesen Prozentsatz aus der Steuerzahlung erstattet.
    Wer ein Gerät für 1200 € kauft und diese Investition als einzige Kosten bei den Werbungskosten angibt, bekommt als Erstattung: Nada.
    Das ist der Pauschalbetrag, der bereits vorab eingerechnet wurde.
    Was zählt, sind Belege, Belege, Belege. Auch für den Rotstift, der eine neue Mine braucht. Jeder Cent hilft, die Hürde zu übersteigen.

    Deswegen sind es ja Modelle und keine genauen Nachbauten.

    Hatte ich das behauptet? Nö. Aber der Größenvergleich - und das Nachdenken über die Dimensionen des "Nichts" ist schon interessant. Aber das liegt vermutlich auch daran, dass wir in Ba-Wü für das GHS-Lehramt drei Fächer studieren mussten: Hauptfach, Nebenbach und "Ergänzendes Studienfach". Beim "Ergänzenden Studienfach" gab es die Wahl zwischen Religion, Psychologie, Soziologie und Philosophie. Vier Mal darfst du raten, was ich studiert hatte ;)

    Und zur Infrastruktur gehören für mich auch Speichermöglichkeiten.

    Es werden derzeit mehrere große Batteriespeicher gebaut.
    Interessant daran: Hier bekommen Akkus aus E-Autos ein "Second life".
    https://www.enbw.com/unternehmen/th…-batterien.html

    Auch bidirektionales Laden von E-Autos wird Speicherkapazitäten schaffen. Auch hier gilt:
    Es ist nicht die "Großtechnologie", die uns Lösungen bringt. Es sind die zahlreichen kleinen, verteilten Systeme.

    Trotzdem finde ich, dass es einen großen Unterschied macht, ob eine Lehrkraft in der Freizeit eine App programmiert und damit pro Monat 50 € verdient oder ob eine Lehrkraft mit einer selbstprogrammierten App 20.000 € pro Monat verdient.

    Man kann hier ähnlich argumentieren wie bei künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit. Beide sind als freiberufliche Tätigkeiten genehmigungsfrei. Es ist jedoch JEDE Nebentätigkeit auf dem Dienstweg anmeldepflichtig.

    Es ist ja vom Zeitaufwand durchaus ein Unterschied, ob man nebenberuflich pro Monat 20.000 selbst gebastelte Winkekatzen verkauft oder mit einem Buch, das man mal in der Freizeit geschrieben hat im Monat 20.000 € Zusatzverdienst erwirtschaftet. Das Buch (oder auch ein Gemälde) könnte auf dem Flohmarkt schließlich auch nur 10 € bringen.

    Hauptaspekt der Nebentätigkeit ist der Zeitaufwand. Als hauptamtliche Lehrkraft hat man seine gesamte Arbeitskraft dem Dienstherrn zu widmen - und sich in der Freizeit der Erholung.

    Einige Verordnungen und Kommentare zum Thema hab' ich hier gesammelt - weil mich das Thema ebenfalls tangiert:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

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