Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Es gibt keine Regelung. Du siehst doch schon beim Ausgangsbeitrag, wie genau Eltern in der Grundschule im Bilde sind, was die Parallelklasse macht und alles vergleichen. Das ist bei uns reiner Selbstschutz. Gleiche Arbeit, gleiche Bewertung.

    Das kenne ich durchaus. Ich war auch in der GS tätig. Dabei habe ich jedoch - auch aus arbeitsökonomischen Gründen - nie darauf geschielt, was gerade in der Paralellklasse vor sich geht. Die KuK waren sogar froh, dass sie sich nicht auch noch mit einem vierten Kollegen abstimmen mussten. Ich hab' meinen (lehrplankonformen) Unterricht erteilt, die KuK ihren. Bei manchen Themen und Zeitpunkten gab es Überschneidungen und gemeinsame Veranstaltungen, im weiteren Verlauf nicht. Das Ganze ging für alle (trotz Abschlussklasse 4) harmonisch und konfliktfrei über die Bühne. Als Klassenarbeit gab es (in Mathe) immer (die leicht modifizierte) Musterklassenarbeit aus dem LHB.
    Vielleicht lag's auch an der Nachsicht - oder dem Respekt - gegenüber dem "Alten weißen Mann", der das zur Zufriedenheit der Schüler und Eltern "gewuppt" hat.

    Anmerkung: Ich hab' die Zeit genossen, als ich ab November KV in Klasse 4 war. Das ist eine andere Welt, als der pubertäre Sumpf von 8/9/10 ;)
    Gleiche Arbeit kannst du nicht leisten. Jeder Kollege/jede Kollegin besitzt eigene Fähigkeiten und Zugänge. Ich hab D,M,Mu,BK und SU unterrichtet.
    Die Kollegin, die ich ersetzt habe, hatte die Klasse als "Blockflötenklasse" geführt. Jeder Schüler/jede Schülerin der Klasse lernte im Musikunterricht Blockflöte. Was machst du, wenn du eine derartige Klasse übernimmst - jedoch keine Blockflöte beherrschst? Du besinnst dich darauf, dass du vor 40 Jahren klassischen Querflötenunterricht genossen hast und machst Unterricht mit 25 Blockflöten und 1 Querflöte - mit dem Effekt, dass 3 Schülerinnen zu Weihnachten eine Querflöte unterm Weihnachtsbaum finden ;)

    Wir können keinen geklonten Unterricht halten, weil wir verschieden sind. Und das ist gut so - und hat Auswirkungen.

    Für mich klingt das jetzt so, als wenn man unentschuldigte Fehlstunden nicht bewerten dürfe, weil es keine Leistung darstellt. Dann dürfte man ja Leistungsverweigerung auch nicht benoten, oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?

    Falls du dem Schüler fachliche Fragen stellst - und dieser schweigt - hast du deine begründbare 6.
    Genauso kann man einen Schüler - sobald dieser im Unterricht erscheint - einen vorbereiteten schriftlichen Abfragetest vorlegen, den dieser hinten im Raum mit dem Gesicht zur Wand abzuarbeiten hat. Als Lehrkraft bist du nicht hilflos gegen Leistungsverweigerung.
    Ein "ungenügend" - weil der Schüler nicht im Unterricht erschienen ist, haut dir der Jurist jedoch um die Ohren, falls es hart auf hart kommt.

    Bei uns mussten Schüler, die (auch mit schriftlichen Entschuldigungen der Eltern) mehr als 30% des Schuljahres gefehlt hatten, per Konferenzbeschluss das Schuljahr wiederholen - weil das Unterrichtsziel nicht erreicht war. Schüler - von denen(auch durch persönliche Elterngespräche) bekannt war, das eine schwere Erkrankung vorlag - erhielten die Möglichkeit per Fernunterricht oder durch "Hausaufgabendienst" den Stoff mit zu bearbeiten. Das "Nichtbestehen" wurde nur bei "Schwänzen" verhängt.
    Wenn man dass alle paar Jahre bei 1-2 Kandidaten durchzieht, spricht sich das rum und senkt den Krankenstand effektiv ;)

    Ich glaube, wir haben uns darüber schon einmal ausgetauscht?

    Ich glaube immer noch nicht, dass man dich dazu zwingen oder dir das vorschreiben kann.

    Richtig. Habe das auch nie getan. Mein Unterricht. Meine Materialauswahl. Meine Differenzierung. Meine Schwerpunkte.
    Notengebungsverordnung Ba-Wü: Stammt zwar von 1983, letzte Änderung 2015. Meines Wissens noch immer gültig:
    https://www.zweiter-bweg.de/media/download…alschule-bw.pdf
    Ähnlich für die anderen Schularten.
    Es mag bequem sein, dass Klassenarbeiten von Parallelkolleg*innen abwechselnd erstellt werden. Die Unterrichtsinhalte und Schwerpunkte könnten jedoch nur bei Teamteaching im Großverband vergleichbar sein - selbst bei identischem Lehrbuch besitzt jede/r KuK jedoch seine "persönliche Handschrift".

    Vorbemerkung

    Zitat

    Der Lehrer als Erzieher benötigt zur Verwirklichung seiner Aufgaben einen pädagogischen Freiraum, bei der Leistungsbeurteilung einen pädagogischen Beurteilungsspielraum. Dem tragen die nachfolgenden Regelungen zur Notenbildung dadurch Rechnung, daß sie sich auf ein Mindestmaß beschränken und insbesondere regeln, worauf im Interesse der Chancengerechtigkeit der Schüler nicht verzichtet werden kann. Dies erfordert andererseits, daß der Lehrer seinen pädagogischen Beurteilungsspielraum, den er im Interesse des Schülers hat, verantwortungsvoll nutzt.

    Falls jemand eine gesetzliche Vorgabe mit der Pflicht zur Abstimmung mit den KuK findet, die diesen pädagogischen Freiraum innerhalb des Kollegiums einschränkt, freue ich mich über die Quellenangabe. Außer einer Abstimmung in der Lehrerkonferenz - die Landesrecht nicht brechen kann - fällt mir jedoch keine Regelung ein.

    Das funktioniert doch auch mit jedem anderen Notenschlüssel mit festgelegten Prozentrang...

    Natürlich. Daher hat meine Notenberechnungstabelle auch 6 verschiedene Schlüssel zur Auswahl - und ist (da Excel) für jeden individuell anpassbar. (downloadbar a.a.O)
    Vorgeschrieben ist - und das definitiv - dass du für alle Schüler denselben Maßstab anlegen musst. Den Nachteilsausgleich "speist" du bei anerkanntem Vorliegen nachträglich ein.

    also, ich bin alles andere als ein Experte für Schulrecht, aber wenn ich eine Sache in meiner mittlerweile auch fast 10 Jahre andauernden Lehrerkarriere immer wieder mitbekommen habe - ziemlich sicher auch aus dem Mund von Schulleitungsmitgliedern -, dann, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten gewertet werden. Zumindest in Hessen.

    In meiner bald 40-jährigen "Lehrerkarrierre" - auch in der erweiterten Schulleitung - galt in Ba-Wü immer, dass pure Anwesenheit keine Leistung darstellt. Dasselbe gilt für die Abwesenheit. Aber vermutlich gilt wie überall: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wobei du dich als Beamter an das Schulrecht zu halten hast.

    ehlen die Schüler:innen unentschuldigt, kannst du hierauf eine mündliche Note geben. Die Note wird wohl nicht auf „ausreichend“ lauten.

    Falsch. Die Note muss eine "Leistungsnote" sein. Fehlen oder mangelnde Mitarbeit stellen keine bewertbare Leistung dar. Lies die entsprechenden Verordnungen und Urteile für Ba-Wü. Du kannst den Schüler darauf hinweisen, dass du ihn in der nächsten Stunde angekündigt über den Stoff der versäumten Einheiten abfragen wirst. Falls er da nicht erscheint, eben in der Stunde, in der er seine Nase wieder in den Unterricht steckt. Dauerhaftes Fehlen kann als Indiz dafür dienen, dass der Schüler den Stoff des Schuljahres nicht erfolgreich absolvieren konnte und eine Wiederholung des Schuljahres per Klassen-LK beschlossen wird. Das zieht bereits als Drohkulisse.

    Wir machen meist die lineare Notenverteilung nach Lehrerfreund. Ist aber viel zu gut m.E.

    Nicht der Notenschlüssel macht's. Es sind die Anforderungen, welche die Skala spreizen.
    Ich bin mit dem linearen Schlüssel immer gut gefahren. Keine Diskussionen mit den Eltern oder Schülern - die können die Note per Formel mit dem Taschenrechner überprüfen, Kein Problem mit irgendwelchen festgenagelten Punktelisten - bei mir gab's Punkte von 43 bis 187 pro KA. Dadurch können auch Teilleistungen berücksichtigt werden. Kein Problem mit Vergabe halber Punkte durch beliebig große Punktanzahl pro Aufgabe und klarer Kriterien pro Aufgabe. Kein Problem mit plötzlichen Notensprüngen bei der Abschlussprüfung - denn dort ist der lineare Schlüssel vorgegeben

    Notenberechnung einfach in der Tabelle am Laptop. Erreichbare Punkte einmal eingeben, dann die Punkte der einzelnen Aufgaben pro Schüler eintippen, Summe erscheint, Note erscheint, nächste Arbeit. Dadurch weniger Korrekturzeit und keine Fehlerquelle durch Ermüdung beim Kopfrechnen.
    Wer heute noch 20-Punkte-Listen verwendet ist sowas von gestern ;)

    Ein Großteil der Links funktionieren beim Anklicken.

    Die doppelten Einträge in deiner Liste entstehen wahrscheinlich dadurch, dass einige unserer Links in mehreren Kategorien gelistet werden.
    Doppelte Einträge gibt es in unserer Sammlung nicht. Lediglich eine Einkategorisierung in mehreren Kategorien, z.B. Deutsch / Blogs / Grundschule.

    Du hast meine Liste mit den Doubletten verwendet. Diese funktionieren. Darin hab' ich jedoch bereits das www entfernt. In eurer Liste funktionieren diese Links nicht und werden vom Linkckecker als "broken Links" gekennzeichnet. Groß- und Kleinschreibung interessieren den Browser nicht. Da könnt ihr die Hälfte eurer Links rauswerfen.

    Der IHK-Schlüssel ist der "Härteste"

    Gegen das, was manche GS-KuK anwenden, ist der Pipifax. :autsch:

    In der Abschlussprüfung der WRS ist ein linearer Notenschlüssel vorgeschrieben. Ich hab' diesen auch in allen Fächern angewendet.
    Die Spreizung der Noten erfolgt nicht durch den Schlüssel, sondern durch das Wissen, das man abfragt - und die darin enthaltene Differenzierung.
    Zudem "bügelt" der lineare Schlüssel jeden Protest weg. Der ist mathematisch sauber. Punkte und Noten werden symmetrisch einander zugeordnet.
    Weiterer Vorteil: Über diesen Schlüssel kann man beliebig viele Punkte vergeben - 50% der Punkte bleiben 50% der Notenskala.
    OK. Bei einfachen Vokabeltests hab' ich die lineare Beziehung etwas verbogen.
    Zur Auswertung und Notenvergabe eine Excel-Tabelle gestrickt, die mir treue Dienste geleistet - und das Korrigieren gewaltig vereinfacht hat. Kein Rechnen mit halben Punkten, mehr Punkte für schwierigere Aufgaben, weniger Punkte für Pipifax.
    Tabelle gibt es kostenlos zum Download hier:
    https://www.autenrieths.de/notengebung.ht…chnungstabellen

    Nebenbei: Die Tabelle kann auch den IHK-Schlüssel und Diktate ;)

    Es ging um Steuerhinterziehung mit dem nachgewiesenen Wissen der Hamburger Finanzbehörde. Besagte Privatbank hat sich bei der Hamburger SPD mit einer äußerst großzügigen Parteispende dafür bedankt.

    Mit anderen Worten: Korruption.

    Was sich nicht mehr klären lässt, sind einzig allein die direkten persönlichen Handlungen, die diesen Vorgang ermöglicht haben.

    Das ist Geschichtsklitterung.
    Der damals Erste Bürgermeister von Hamburg, Scholz, hatte bei der Bitte um Erlass der Rückzahlung von Steuerschulden der Warburgbank an seinen Finanzsenator verwiesen, als dieser die Rückforderung der nicht bezahlten Steuern als existenzbedrohend für seine Bank mitteilte. Mehr "Spuren" sind nicht. Du wirfst Nebelkerzen.
    https://www.zeit.de/hamburg/2023-1…er-tschentscher

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