Beiträge von Valerianus

    Das bezieht sich auch auf Planstellen, nicht auf Kollegen. An Ersatzschulen in NRW werden die Quoten eigentlich immer erfüllt, die öffentlichen Schulen übernehmen zusätzlich die Stellen aus den Studienseminaren und teilweise auch aus der Schulverwaltung mit, weshalb man da die Zahlen nie voll erreicht.

    Wir haben 59 Planstellen und 12 A15+ Stellen (eine davon ist blockiert durch die Phasenverschiebung, wird aber Anfang nächsten Jahres nachbesetzt), das kommt ziemlich genau hin.

    Ihr dürfte das im Unterricht verwenden? Da wäre ich sehr vorsichtig, die sind nicht DSGVO-konform. Eigentlich geht nur telli im Unterricht.


    P.S.: Ich mag die Heckleuchten in der Frontschürze.

    Ohne Anmeldung sollten da eigentlich nur begrenzt personenbezogene Daten genutzt werden. Falls die Schule eine Fobizz-Lizenz hat, kann man Chat-GPT auch datenschutzkonform darüber nutzen mit den Schülern.

    Optigrill haben wir auch, aber bei Fleisch für 4 Personen geht dem rasch die Puste aus und er kocht das Fleisch, anstatt es zu braten.

    Den gibt es auch in XL, dann reicht das schon für 4-5 Personen. Ein echter Reiskocher ist auch was feines, wenn man viel Reis isst, und jetzt kommt bitte keiner damit, dass das der Thermomix auch kann. Man vergleicht keinen Mercedes mit einem Bobbycar.:saint:

    Nein, es geht wie gesagt um gezielte Werbung bei Minderjährigen.

    Umgekehrt: wann sollte man damit anfangen? Sollten auch in der Grundschule wie Feuerwehr und Polizei auch die Bundeswehr Thema sein und Bundeswehrbesuche im Sachunterricht stattfinden? Je früher, desto normaler wird der Umgang damit, so wie in totalitären Systemen üblich. Plattyplus hat ja erst wieder Wehrsport gefordert.

    Also wo ist deiner Ansicht nach die Grenze?

    Die Grenze für die Jugendoffiziere (Bildungsauftrag) und Anwerbeoffiziere (die kommen auf solche BO Messen und informieren über den Beruf) ist die 9. Klasse.

    Das Mindestalter für die Rekrutierung ist 17.

    Ich habe bisher zweimal das Jugendamt eingeschaltet (Stadt Essen) und beide Male wurde gefragt ob sofort jemand kommen müsste oder ob es am nächsten / übernächsten Tag auch noch reichen würde (einmal ja, einmal nein), beide Male ging es um körperliche Gewalt in der Familie. Bei uns ist intern geregelt, dass wir als Klassenteam selbst entscheiden, wann wir das Jugendamt brauchen und die Schulleitung wird dann lediglich informiert, die hat keinen Bock auf zuviel Mikromanagement.

    Bei kleineren Problemen kann man die Kinder auch erst einmal an die Erziehungsberatung vermitteln, die wissen da eigentlich immer gut Bescheid und wir haben von der Lage her Glück, die haben eine Außenstelle in direkter Nähe zur Schule.


    P.S. in nicht dringenden Fällen auch öfter, die zwei bezieht sich nur auf die beiden Fälle wo der Busch gebrannt hat in der Familie.

    Wenn mir als Lehrer ein dort gemeinter Fall bekannt wird, informiere ich das Jugendamt und nicht den Schulsozialarbeiter und das Jugendamt ist dann zeitnah vor Ort und redet selbst mit dem Schüler, wenn da dann wirklich was dran ist, haben die Eltern nicht einmal Zeit zu reagieren, selbst wenn sie es über Units "Versäumnis" lesen könnten.


    Karl-Dieter: ich trage Schüler die bei mir als SV Lehrer sind mit "schulische Veranstaltung" als fehlend ein, dann zählt es nicht in die Fehlstundenberechnung hinein.

    Die Eltern sehen bei vernünftig gesetzten Rechten nur die Daten ihres eigenen Kindes, das stellt bis zum 18. Geburtstag kein Datenschutzproblem dar und ab dem 18. Geburtstag muss der Elternaccount deaktiviert werden, dann gibt es da auch kein Datenschutzproblem. Ich verstehe rein pädagogisch das Problem mit dem Abmeldegrund "Schulsozialarbeiter", rein rechtlich haben die Eltern einen Anspruch darüber informiert zu werden.

    Man kann das Stadt/Land Verhältnis und auch den Anteil Migrationshintergrund oder den sozioökonomischen Hintergrund kontrollieren und Bremen und NRW sind immer noch richtig übel was den Bildungserfolg angeht. Hamburg hat sich im letzten Jahrzehnt auf einen guten Weg gemacht und ja, Sachsen und Bayern sind auch unter Kontrolle dieser Variablen immer noch auf einem verdammt erfolgreichen Trip.

    Es hat wirklich nichts mit dem Schulsystem zu tun (Hamburg hat ja nur noch Gymnasium und Stadtteilschule), das Schulsystem ist nicht das Problem in Deutschland, aber eine gerne genutzte Nebelkerze, es gibt keine einzige wissenschaftliche Untersuchung die diese Aussage stützt, auch wenn die Aussage oft kommt und auch oft von guten Wissenschaftlern (Hattie fällt mir ein).

    Einen wirklichen Unterschied könnte es auch nur dann geben, wenn das Gymnasium abgeschafft würde, weil das Gymnasium sonst die Gesamtschulen von oben immer kannibalisiert.

    Die Reihenfolge bei Pisa (Jahrgangsstufe 9) bis zur vollständigen Demontage der Hauptschule in NRW war übrigens immer Gymnasium besser als Realschule besser als Hauptschule genauso gut wie die Gesamtschule. Der Unterschied entsprach jeweils in etwas 80-100 Punkten (editiert), das entspricht in etwa dem Lernzuwachs in einem Schuljahr.

    Die Gesamtschule in NRW ist ein - auf Leistung bezogen - auf ganzer Linie gescheitertes ideologischer Projekt. Das heißt nicht, dass man dringend etwas gegen soziale Ungleichheit in Schulen tun müsste, aber zu behaupten dass Gesamtschulen dabei helfen, ist weit hergeholt und durch die Forschungslage nicht gedeckt. Es gibt weltweit nicht besonders viele Länder mit gegliederten Schulsystem ab Klasse 4. Dann zu behaupten soziale Ungleichheit im deutschen Schulsystem läge an der Gliederung, ist im besten Fall dumm, in den meisten Fällen schlicht politische Positionierung. Es hat übrigens einen Grund warum die vorhandenen Daten nicht mehr nach Schulform differenziert veröffentlicht werden, wer sich dafür interessiert muss die Rohdaten selbst auswerten und Überraschung: der Unterschied ist stabil geblieben (wenn man die gesamte Republik heranzieht).

    §14 Absatz 4 VwVfg NRW regelt das Recht einen Beistand mitzubringen. Falls die Schule rechtlich nicht fit ist, reicht das aus. Falls sie rechtlich fit sind und sagen, dass das nur in Bezug auf Verwaltungsakte geht: Das AOSF Verfahren ist ein Verwaltungsakt, d.h. wenn man das als Gesprächsthema benennt ist ein Beistand zugelassen. Falls sie sagen, dass der Beistand gemäß RDG nicht zugelassen ist, nachfragen ob sie sich ernsthaft wünschen, dass du einen Anwalt mitbringst für die folgenden Dienstaufsichtsbeschwerden.

    Das Verhalten der Schule klingt absolut unterirdisch.

    Wenn man Hypergamie allein nach Bildunggrad definiert, ist diese inzwischen in allen europäischen Ländern quasi nicht mehr existent, dazu gibt es eine relativ aktuelle Studie von 2021:

    https://www.demographic-research.org/volumes/vol44/7/44-7.pdf

    In Bezug auf Einkommensunterschiede vor der Hochzeit gibt es keine aktuellen Zahlen, aber in der Ehe ist es immer noch 10% verdient die Frau jetzt, 30% gleich, 60% der Mann und das geht auch subtiler als über Bildungsgrad. Beide sind Ärzte, die Frau ist Internistin, der Mann Radiologe, beide sind Anwälte, die Frau im Familienrecht, der Mann im Wirtschaftsstrafrecht. Man muss sich doch nur im eigenen Kollegium umschauen und sieht wie es funktioniert. Akademiker sind da quasi alle Ehepartner, aber was das Einkommen angeht haben wir einen Kollegen bei dem die Frau deutlich mehr verdient und der arbeitet auch tatsächlich dann Teilzeit. Das ist ja eine ökonomische Entscheidung, auch wenn gerne was anderes erzählt wird...

    Wenn man dauerhaft wechselt (Absatz 1), dann ist das mit keinerlei Einbußen verbunden, egal welche Richtung. Dann ist man aber auch mit allen Rechten und Pflichten bei einem anderen Dienstgeber.

    Wenn man sich beurlauben lässt (Absatz 3), dann kann man in der Zeit bei einem anderen Träger arbeiten, aber weil man einen laufenden (aber ruhend gestellten) Beamtenstatus (oder Planstelle) hat, kann man dasselbe nicht nochmal bekommen und muss zwingend als Angestellter nach TV-L anfangen mit allen dadurch entstehenden Nachteilen (und ggf. Vorteilen). Nach Ablauf der Beurlaubung ist man aber automatisch wieder beim alten Dienstgeber.

    Das könnte man aber auch mit einem zweiten Wechsel nach Absatz 1 haben, mit mehr Geld zwischendurch, mehr Beihilfe und mehr Pensionsansprüchen. Desswegen nutzt niemand Absatz 3, auch wenn die Möglichkeit theoretisch besteht.

    Wieso sollte es finanziell Unfug sein? Das Gehalt kann mit dem Schulträger frei verhandelt werden und man bleibt Beamter mit allem was dazu gehört (außer der Besoldung). Das ist wie unsere sog. Leerstellen. Selbst wenn man "nur" nach TV-L/TV-H bezahlt wird, hat man trotzdem keine Sozialversicherung. Die Beurlaubung kann auch einseitig von der Lehrkraft jeder Zeit beendet werden und man fällt automatisch zurück in den Landesdienst alsob nichts gewesen wäre.

    Das ist nicht korrekt. Ja, du bleibst Beamter, du bist dennoch beim neuen Dienstgeber sozialversicherungspflichtig (Renten- und Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung dürfte in der Regel aufgrund der PKV entfallen, dein Beihilfeanspruch gegen den ursprünglichen Dienstgeber allerdings ebenfalls aufgrund der Beurlaubung). Pensionsanwartschaften werden ebenfalls nicht erarbeitet. Es hat einen Grund warum das exakt niemand macht, das lohnt sich einfach nicht. Man kann auch für 3 Jahre zur kath. Kirche wechseln und danach wieder zurück in den Landesdienst, einfach immer über Absatz 1.

    Und das Gehalt kann in NRW auch nicht frei verhandelt werden. Die großen Ersatzschulträger in NRW sind die katholische und die evangelische Kirche und die bezahlen nach TV-L oder nach Landesbesoldung (auf Planstellen).

    Das erlebt man deshalb nicht, weil es finanziell ziemlicher Unfug ist. Wenn jemand verbeamtet ist und sich beurlauben lässt, kann er an der Ersatzschule nicht auf einer Planstelle angestellt werden (umgekehrt geht das auch nicht), d.h. man wird für den Ausflug dann nach TV-L bezahlt. Absatz 3 kann man machen, aber der logischere Weg ist immer über Absatz 1, falls man dann zurück möchte gerne auch zweimal nacheinander (Ausnahme wäre evtl. wenn hohes Alter den Wechsel nach Absatz 1 verunmöglichen).

    Das Statistikprogramm kommt einfach direkt aus der Hölle. Man kann bei Schild alles so schön gepflegt haben wie man möchte, auf einmal hat ein Kollege 8 Stunden mehr in der UVD, weil eine E5 Klasse in drei Teile zerlegt worden ist. Ändert man das Fach auf E ist es wieder eine Klasse, das ist aber für die Abschlusszeugnisse Mist, also zurück auf E5 und es sind wieder drei Klassen. Aber das passiert natürlich nicht konsistent überall, sondern nur in zwei Jahrgangsstufen und da auch nur bei jeweils drei von vier Kollegen.

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