Die Aussagen über die juristischen Kompetenzen der Bezirksregierung beziehen sich auf Aussagen von drei unterschiedlichen Juristen (einer Justiziar, einer selbst Lehrer, einer Richter am Verwaltungsgericht) aus Fortbildungen zum Schulrecht.
Die Bezirksregierung winkt ganz oft Widersprüche durch, die in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht durch den Schüler verloren gehen würden.
Der Ausschluss des Anscheinsbeweises ist auch eher grenzwertig. In Geschichte/Pädagogik/Sozialwissenschaften gibt es auch im Grunde immer dieselben Klausuren. A1 Materialanalyse, A2 Einordnung, A3 Beurteilung. Dafür auswendig zu lernen ist erst einmal nicht überraschend (vor allem für A2 wenn thematisch eingegrenzt) und absolut keine Täuschungshandlung. Ein abweichendes Schriftbild, ein anderer Stil oder auf einmal auffällig wenige sprachliche Fehler in A2 im Vergleich zu A1/A3 lassen doch eher auf Beschiss schließen, als wenn in A2 einfach nur ohne Materialbezug die Theorie abgeladen wird und man in EWH die Punkte zusammensuchen soll.
P.S.: anderes Beispiel: ChatGPT in der Klausur genutzt, fällt bei 90% der Schüler dadurch auf, dass sich der Stil ändert und auf einmal keinerlei Rechtschreib- und Grammatikfehler mehr auftreten (vom Versagen der Aufsicht Mal abgesehen). Wenn einem der Anscheinsbeweis hier nicht reicht, befragt man den Schüler zu den entsprechenden Textstellen und findet doch recht zeitnah größeres Unwissen vor, als bei verständigem Lernen zu erwarten gewesen wäre (bei einer Kollegin hat ein Schüler sich den Chemietest von ChatGPT schreiben lassen).