Für schwangere Lehrerinnen gilt ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot, wonach keine Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen und kein Einsatz im Präsenzunterricht oder im Rahmen sonstiger dienstlicher Kontakte mit einer Vielzahl wechselnder Schülerinnen und Schülern (einschl. Pausen- oder Klausuraufsichten etc.) zulässig ist. Ausnahmen sind lediglich bei Vorliegen zwingender Gründe zulässig im Rahmen der Abnahme mündlicher Prüfungen, sofern sichergestellt ist, dass durch eine entsprechende Organisation der mündlichen Prüfung, insbesondere durch räumlichen Abstand zwischen der schwangeren Lehrerin und dem Prüfling, eine Infizierung so weit wie irgend möglich ausgeschlossen werden kann.
Ist die alte Regelung bis Ostern, hab gerade aber keine Lust gehabt die neue zu suchen und galt unverändert bis Schuljahresende fort. Nächstes Schuljahr entfällt das meines Wissens nach.
Unabhängig davon können schwangere und stillende Lehrerinnen auf Wunsch vom Einsatz im Präsenzunterricht (einschließlich Pausen- und Klausuraufsicht, etc,) befreit werden. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zu allen übrigen dienstlichen Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz oder in der Schule (hier insbesondere Konferenzen, Dienstgespräche etc.) sowie zur Abnahme von mündlichen Prüfungen unberührt.