Wir kann Schule für Chancengleichheit sorgen bei:
- Kindern, deren Mutter in der Schwangerschaft Alkohol getrunken/geraucht hat/Medikamente oder Drogen genommen hat und die nun Folgeschäden haben?
- bei Kindern, die schon seit ihrer Geburt eine Bidungsstörung haben, da die Eltern sich nicht besser kümmern können?
- bei Kindern, die seit ihrer Geburt sowohl körperlich, seelisch wie auch geistig vernachlässigt werden?
- bei Kindern, deren Eltern kaum Deutsch sprechen und die selbst mehr schlecht als recht die Bildungssprache dieses Landes verstehen?
- bei Kindern, deren Eltern / alleinerziehende Mütter/Väter so viel arbeiten müssen, dass sie ihre Kinder nicht unterstützen und angemessen fördern können?
- bei Kindern, deren Eltern selbst so wenig Bildung genossen haben, dass ihre Kinder weder frühkindlich fördern noch schulisch unterstützen können?
- bei Kindern, deren Eltern psychisch erkrankt oder auch einfach nur überfordert sind, so dass sie noch nicht mal die einfachste Unterstützung leisten können (z.B. gemeinsames Spielen, Vorlesen, miteinander Sprechen, Lesen üben, Hausaufgaben begleiten usw...)
Ich geh mal durch:
1.) gar nicht, das ist eine Krankheit, die fast immer mit einer massiven Intelligenzminderung einhergeht, da brauchst du Therapeuten (meinetwegen auch in der Schule, aber das ist kein Job für Lehrer)
2.) gar nicht, das ist eine Krankheit, darum müssen sich Psychologen oder Psychiater kümmern
3.) das ist irgendwie der Job das Jugendamtes, alternativ kommt da der verpflichtende Kindergarten für sozial Schwächere ins Spiel
4.) verpflichtender Kindergarten, in Abhängigkeit der Ergebnisse der Sprachtests bei den U-Untersuchungen, massive Gefahr von struktureller Diskriminierung
5.) Kindergarten und gebundener Ganztag + Hort (allerdings mit Nutzungsmöglichkeiten mindestens von 6:00 bis 20:00), alles darüber geforderte ist fast immer eine Schutzbehauptung
6.) Das ist ebenfalls eine Schutzbehauptung, die Förderung die ein Kind in den ersten sechs Jahren braucht kann jede Person durchführen, die nicht völlig minderbemittelt ist. Setz dich mit dem Kind hin, geh mit dem Kind raus in die Natur, hör ihm zu und antworte. Das geht ohne Geld und ohne Bildung.
7.) Jugendamt und Beratung durch Ärzte/Psychologen, Du könntest natürlich unter völliger Umgehung der ärztlichen Schweigepflicht was anderes umsetzen, ist aber juristisch mit das Übelste was du Menschen mit psychischen Problemen antun könntest...