Beiträge von Valerianus

    Teamteaching bindet doch noch mehr Lehrerstunden. Es geht mir nicht um die Idee des Konzepts, sondern um die Anwesenheit der Kollegen, da sehe ich überhaupt keinen Vorteil fürs Kollegium. Was mir Kurse nutzen sollen, wenn ich die 5er vertreten muss (die nur in Religion nicht im Klassenverband unterrichtet werden), ist mir ebenfalls nicht direkt einsichtig. Soll ich einen Oberstufenkurs ausfallen lassen, damit die 5er vertreten werden können? Bei den Randstunden geht es um Randstunden für die Klassen, die vertreten werden müssen (5/6 ist aber auch auf schulinternem Mist gewachsen), d.h. die erste und die sechste Stunde. Die sechste kann man oft über Springstunden reinholen, das ist unproblematisch, aber welche Kollegen sind denn in der 1. Stunde da um zu vertreten, wenn sie keinen Unterricht haben? Und einer neunten Klasse kannst du auch nicht spontan die 1. Stunde freigeben und mal schauen was passiert, denn wenn was passiert fragen die Eltern vielleicht doch nach was denn der Unsinn sollte.

    Und das Argument mit den Grundschulen bringt leider nichts. Gehen wir mal von einem Krankenstand von 10% aus, da geht bei einer Grundschule halt die Schulleitung in die Vertretung und alle kranken Kollegen sind aufgefangen. Leider haben wir bei uns keine sechs Schulleitungen, noch nicht einmal sechs Kollegen die einfach so aus Jux in jeder ersten Stunde in der Schule rumgammeln. Und wir sind noch nicht einmal ein besonders großes Kollegium. ;)

    Besonders für Randstunden sind die durchaus sinnvoll, damit man eben nicht spontan um 7:00 morgens noch einen Kollegen rankarren darf der die 5er beaufsichtigt. Während des Schultages sind sie größtenteils Käse, aber wenn ich sowieso eine Springstunde habe, macht es auch keinen Unterschied ob ich im Lehrerzimmer sitze und Bereitschaft habe oder nicht. Am BK kann man dann zur Not vermutlich auch sagen: "Fällt einfach aus" ohne in eine Aufsichtsproblematik zu kommen oder? O. Meier, von daher dürfte sich das Problem bei euch nicht so stellen...

    Du kannst sicher mal versuchen deswegen zu klagen, aber VBE und PhV sind sich recht sicher, dass das so in Ordnung geht, wenn die Bereitschaftsstunden nicht im Übermaß vorhanden und gleichmäßig verteilt sind und deren rechtliche Einschätzung ist nun üblicherweise eher die arbeitnehmerfreundlichere Auslegung. Arbeitszeit ist Bereitschaft definitiv, dazu gibt es auch schon höchstrichterliche Urteile. es hindert dich ja auch niemand daran in der Schule zu arbeiten, aber dein Stundendeputat ist nur eher indirekt von deiner Arbeitszeit abhängig.

    Ganz ehrlich, ich frag mich immer, ob man noch von "Kollateralschäden" oder ein "Ende mit Schrecken" spricht, wenn es auf einmal die eigen Frau erwischt oder man auf einmal selbst auf der Intensivstation liegt und befürchten, beatmet werden muss und befürchten muss, dass man in 2 - 3 Wochen evtl. nicht mehr lebt oder sein Leben lang mit Langzeitfolgen zu tun haben wird. Ich wunder mich hier wirklich manchmal über die Sichtweise der Dinge.

    Das Argument ist, gelinde gesagt, völliger Unsinn. Niemand würde dafür plädieren den PKW-Verkehr in Deutschland komplett abzuschaffen, obwohl du damit mehrere Tausend Menschenleben jährlich retten könntest, von den gesundheitlich positiven Folgen mal ganz abgesehen. Ich frag mich immer ob man noch von "Kollateralschaden" spricht, wenn so ein SUV mal die eigene Frau erwischt. Mal im Ernst: Das Leben ist voller Risiken, die Frage ist: Wie hoch ist das Risiko und ist es vertretbar. Wir leben nicht in der Pamperswelt, die einige Eltern ihren inzwischen erwachsenen Kindern anscheinend irgendwann vermittelt haben. Hast du mal selbst eine Glühbirne gewechselt? Und das ohne Ausbildung? Unverantwortlich... :P

    1.) ist rechtlich nur zulässig mit Einwilligung der Eltern und Alternativangebot für die Schüler, die das aus Datenschutzgründen nicht nutzen wollen

    2.) ist rechtlich nicht zulässig und das Problem deiner Schulleitung

    3.) ist nur das Problem deiner Schulleitung

    Wie gesagt: Du bist im Landesdienst und setzt dich vorsätzlich über gesetzliche Regelungen hinweg. Musst du selbst wissen wie das zusammengehen soll. Ein Alternativangebot kann übrigens auch sein: "Wenn ihr Kind Dienst xyz nicht nutzen möchte, können wir gerne einen telefonischen Termin vereinbaren, um bestehende Probleme zu besprechen." --> habe ich in der gesamten Lockdownzeit zweimal gemacht, einmal ging es tatsächlich um inhaltliche Fragen, das andere Mal war Support um den Dienst (bei mir Discord) ans Laufen zu bekommen. Das stand aber grundsätzlich schon in dem zitierten Text, also gehe ich davon aus, dass du den nicht wirklich gelesen hast. ;)

    Es ist auch ganz schön dreist gesetzliche Grundlagen zu ignorieren, wenn man im Landesdienst arbeitet. Genau genommen ist es ein Dienstvergehen...


    Das Schulgesetz NRW und die anhängigen Verordnungen zu Datenverarbeitung I & II bieten in der aktuellen Fassung vom April 2020 keine Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung von Video- und Tonaufnahmen oder in Videokonferenzplattformen möglichen Chats. Entsprechend §1 Abs. 2 Satz 3 VO-DV I – “Sofern die Erfüllung der übertragenen Aufgaben die Verarbeitung von in den Anlagen nicht genannten Daten im Einzelfall erforderlich macht, gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften. – ist deshalb das Einholen einer Einwilligung in die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und die Information der Betroffenen über die mit der Nutzung von Zoom einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten entsprechend Art. 13 DS-GVO erforderlich. Diese Einwilligung kann jedoch nur auf Freiwilligkeit beruhen. Das gilt sowohl für die Lehrkräfte wie auch die Schüler. Bezüglich der Freiwilligkeit ist zu beachten, dass sich sowohl Lehrkräfte wie auch Schüler in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Eine echte Freiwilligkeit kann von daher nur dann gegeben sein, wenn es zu einer Videokonferenz echte Alternativen gibt, so dass die Betroffenen keine Benachteiligung erfahren. Das könnte beispielsweise die Beschränkung der Teilnahme auf Audio sein oder je nach Situation auch ein Gespräch über Telefon.

    Datenschutz ist eine nicht optionale gesellschaftliche Konvention. Außerdem gibt es da juristische Grundlagen, die du im Schuldienst vielleicht doch kennen solltest...ich mach im Moment auch manche Sachen die sehr weit in die Grauzone gehen und die im regulären Unterricht nie in Erwägung kämen, aber man sollte schon wissen, was eigentlich gar nicht geht (und unser Träger gibt uns ab den Sommerferien "Teams" von Microsoft, damit bin ich dann eh aus jeder Verantwortung raus).

    goeba : Das mit Ende-zu-Ende ist im Prinzip richtig, wird aber als Problem irrelevant, wenn der Server unter deiner Kontrolle in EU-Jurisdiktion steht. Bei Zoom stehen die Server in den USA und China. WebEx (Cisco) lässt den Schlüssel vom Host generieren, d.h. der Server ist raus beim Zugriff, ansonsten kenne ich aber auch keinen Anbieter, der das anbietet...

    MrsPace : Die Geschwindigkeit des Hochfahrens hängt davon ab was du als primäres Speichermedium verbaut hast. Meine M.2/PCIe SSD ist nach dem Bios-Pieps innerhalb von 6 Sekunden fertig mit dem Bootvorgang, für alles vor dem Bios-Pieps ist man mit der Wahl des Mainboards selbstverantwortlich. Außer natürlich bei Apple, da hast du ja keine Wahl. :P

    Was den Kundendienst angeht: Bestell bei einem Ausrüster, der vornehmlich Unternehmen beliefert oder bei Amazon. Oder schraub das blöde Ding selbst auf, das ist wie Lego, man kann im Grunde nichts falsch machen...außer bei Apple, weil die alles verkleben, da hast du ja keine Wahl. :P

    Nach meiner bescheidenen Auffassung würde ich sagen:

    a) Windows für den Standardanwender, Gamer oder jemand der auf professionelle Software angewiesen ist, die es auf anderem OS nicht gibt

    b) MacOS für Künstler, Musiker, Designer (da gibt es einige Punkte die für den Einsatz sprechen), zudem muss man zugeben, dass Apple seine User-Experience schon sehr an DAUs anpasst (obwohl das unter Windows 10 Home auch echt schlimm geworden ist), also für Standardanwender die neu einsteigen und sich nicht umgewöhnen müssen, ebenfalls ein nicht abzustreitender Vorteil

    c) Linux - wer Linux benutzt weiß was er tut und warum er es tut

    Ich hab lange ein Tablet von Dragontouch in der Schule im Einsatz gehabt. Datenkrake hast du bei allen Androidgeräten vorinstalliert, wenn du nicht vom Stock-ROM weg möchtest, deswegen würde ich das nicht als Ausschlusskriterium sehen, das muss man eher über die genutzten Apps umgehen.

    Such mal per Amazon nach "Dragon Touch M7" (ca. 80€ mit 7 Zoll) oder "Dragon Touch K10" (ca. 100€ mit 10 Zoll). Alternative falls du einen bekannteren Hersteller möchtest, könnte das "Lenovo M7" sein, das gibt es bei Saturn zur Zeit für 75€ und online auch nicht viel teurer...

    Manche der aktuellen Maßnahmen verstoßen gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, ist auch schon gerichtlich festgestellt worden (z.B. wenn ein Polizist selbst festlegen muss, ob auf der Bank sitzen draußen jetzt erlaubt ist oder nicht (Bayern), als Pause beim Sport ja, zum Buch lesen nein?). Abwehrrechte bestehen natürlich präventiv, müssen aber trotzdem immer gerichtlich geprüft werden. Aktuelles Beispiel: Der BND muss sich auch im Ausland bei ausländischen Bürgern an die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundsätze halten und klar definierte Befugnisse haben (Bestimmtheitsgrundsatz xD)...kam für manche überraschend. ;)

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