Der verwaltungsrechtliche Part ist in NRW auch zugunsten der Kolleginnen und Kollegen geregelt. Eigentlich gilt für Zeugnisse die Widerspruchsfrist von 4 Wochen, die wird aber NRW-weit auf die erste Woche nach den Sommerferien gedehnt, weil auch die Landesregierung weiß, dass in den Ferien nicht alle Kolleginnen und Kollegen für eine Widerspruchskonferenz zu erreichen wären. Dasselbe gilt auch falls in der Schule niemand anzutreffen wäre. Ein Fristversäumnis auf dieser Grundlage würde immer zu "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" führen, warum sollte deshalb irgendwer Theater machen?
Beiträge von Valerianus
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Wir haben ein Konzept für die Anrechnungsstunden. Da stehen dann so Sachen drin wie:
Klassenleitung 1 Stunde
Jahrgangsstufenleitung 2 Stunden
Korrekturentlastung (ab einer gewissen Anzahl an Korrekturen) 1-2 Stunden
und noch ein paar mehr Punkte.Wird auch fast immer umgesetzt, wenn wir nicht gerade akut Personalprobleme, die unvorhersehbar sind. Das ist aber Aufgabe der Lehrerkonferenz (in NRW) so etwas zu beschließen...
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Ich dachte wirklich, dass das per Verordnung irgendwo geregelt ist, finde aber nichts. Bei den ZAP Mathematik werden 10% der Punkte für "Umgang mit Maßeinheiten" und "Darstellungsleistung" vergeben, ansonsten finde ich es nur in schulinternen Curricula. Im neuen KLP steht nur "In den Arbeiten ist auf eine formal und fachsprachlich korrekte Darstellung der Lösungswege zu achten."
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Im Übrigen weiß ich, dass auch Kollegen im mathematischen Bereich sehr unterschiedlich an die Bewertung einer Klausur herangehen (Gibt es für einen richtigen Ansatz Punkte oder zählt nur das Ergebnis? Kann man evt. für richtige Zwischenschritte auch Punkte geben? Muss, z. B. in der Sek. I, ein Ergebnis doppelt unterstrichen sein, damit es die volle Punktzahl gibt? Ist der Antwortsatz ein korrekter deutscher Satz oder nicht?) Fast genau so, wie die BE in Deutsch eine Objektivität suggerieren, kann Objektivität in naturwissenschaftlich-mathematischen Fächern suggeriert sein.
Dann sag deinen Kollegen, dass sie sich die rechtlichen Grundlagen für NRW anschauen sollen. Für Ansätze und Zwischenschritte muss es Punkte geben, für das Unterstreichen und den Antwortsatz dürfen in der Sek I bis zu 10% der Punkte gegeben werden, wenn das so vorher transparent gemacht wurde. Wir hatten in Mathe (externe Korrektur) in diesem Durchgang aber tatsächlich auch den Fall wo einem Kollegen die Klausuren von der Zweitkorrektur viermal (bei knapp zweistelliger Schreiberzahl) genau auf einen Punkt vor Drittkorrektur runterkorrigiert wurden. Man kann also auch in Mathematik (ob aus unterschiedlichem Korrekturansätzen oder bösem Willen sei dahingestellt) zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Der Maximalunterschied den ich in Geschichte mal gesehen habe, betrug übrigens 8 Notenpunkte (von 2 auf 5+), trotz Erwartungshorizont. Das dürfte auf Deutsch übertragbar sein, oder?
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Ist mir bewusst. Pensionen werden allerdings voll besteuert, während das bei Renten erst ab 2040 der Fall sein wird und ein fixer Posten Krankenversicherung ist bei geringeren Bezügen auch nachteilig, gegenüber einem prozentualen Faktor.

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Durchschnittliche Rente Frau: 622€ (West) / 928€ (Ost)
Mindestversorgung sind 35% der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder (falls mehr) 65% der Höchststufe von A4 (betrifft Lehrer in der Regel nicht). Lediglich 1,2% der pensionierten Beamten liegen unter 1.000€ (Quelle: Focus - auch wenn der Artikel echt nicht gut ist[/url]). Scheint irgendwie kein Massenphänomen basierend auf lebenslanger Teilzeit zu sein. -
Das Rechenbeispiel mit den 2.000€ beruht auf 50% Teilzeit während des gesamten Berufslebens (was für die Kinderbetreuung wohl nicht in dem Maße benötigt würde). Außerdem berechnet sich die Pension auch nicht auf dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre und es wird auch kein "Lebensmittel" gebildet, zumindest nicht in NRW oder im Bund, Du müsstest für die Maximalpension auf 40 Jahre Dienstzeit (inkl. Anrechnungszeiten wie Studium, Wehrdienst, etc.) kommen und 50% Teilzeit zählen dabei halt als halbes Jahr Dienstzeit.
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35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes sind einfach eine Menge Geld. Versuch mal auf eine Rente von fast 2.000€ zu kommen. Ok, davon gehen Steuern und Krankenversicherung ab, aber auch danach ist das verdammt viel Geld für jemanden der sein Leben lang "nur" 50% Teilzeit gearbeitet hat.
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Selbst mit Teilzeit und Steuerklasse V wird das schwierig...die Beiträge der privaten Krankenversicherung schlagen dann zwar richtig übel zu Buche, aber man darf nicht vergessen, dass man a) die Sozialversicherungsbeiträge spart und b) später mindestens mit der Mindestpension aus der Nummer rauskommt, die man als Rente durch Teilzeit im Leben nicht erreichen könnte.
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Es ist auch nicht richtig, aber wie gesagt irrelevant, weil die Entscheidung jetzt bei der Bezirksregierung liegt, die prüfen sowohl rechtlich, als auch fachlich und entscheiden dann abschließend (und die haben echt keinen Bock auf Klagen die sie verlieren könnten, sind also eher schülerfreundlich, außer die Schule hat eine echt überzeugende Begründung geschickt).
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Das ist schön, wenn das für dich vorliegt. Jetzt schaust du mal im Verwaltungsverfahrensgesetz NRW nach (Tipp: §46) und dann bleiben wir vielleicht bei "ist völlig egal".
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Es gibt von jeder Bezirksregierung sehr genaue Erläuterungen dazu, wie so ein Verfahren abläuft. Als SV-Verbindungslehrer sollte man was so etwas angeht schon fit sein, wenn man Schüler in die Richtung beraten will. Detmold finde ich am ausführlichsten, die vorzulegenden Unterlagen sind aber an die jeweilige Bezirksregierung anzupassen.
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Falls die Schule Schule dem Widerspruch nicht abhilft, teilt sie dem Beschwerdeführer lediglich mit, dass das Ganze an die nächsthöhere Behörde weitergeleitet wurde. Es gibt keinen Bescheid und keine Begründung, das macht dann das Schulamt, bzw. die Bezirksregierung (mit deren endgültiger Entscheidung). Ein Ausbleiben der Mitteilung stellt keinen relevanten Verfahrensfehler dar, da dadurch die Rechte des Beschwerdeführers nicht beeinträchtigt werden.
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Wenn es eine kirchliche Schule ist: Wer ist der Träger? Habt ihr schon einmal mit deren Mitarbeitervertretung (MAV) gesprochen?
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Die Anforderungen sind ein Scherz und hier zu finden. Das erfüllt jeder Mensch der über beide Arme und Beine verfügt und Schwimmen kann.
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Der Zeitpunkt macht den Unterschied zwischen §331 Vorteilsnahme im Amt und §332 Bestechlichkeit aus. Vorteilsnahme ist es auch dann, wenn die Schüler alle ihr Abiturzeugnis haben und mir danach ein Geschenk für 500€ machen. Man muss sich doch nur den Paragraphen ansehen.
ZitatEin Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was muss erfüllt sein?
Amtsträger sein: check (Beamter - Angestellte sind die besonders Verpflichteten)
für die Dienstausübung: check (die schenken mir das ja, weil ich sie unterrichtet habe)
Vorteil annehmen: check (ein Geschenk ist ein Vorteil)Jede Annahme ist grundsätzlich verboten, es sein denn es gibt nach Absatz 3 eine Ausnahmegenehmigung und die gibt es in NRW für Lehrkräfte bei Geschenken von geringem Wert von Gruppen aus sozialadäquatem Anlass.
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@O. Meier: Die Schule ist eine nicht-rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Du kannst natürlich in deinem Namen und als Privatmann einen Reisevertrag für deine Klasse unterschreiben, das wäre aber ziemlich bescheuert. Der Sachaufwandsträger aller Schulen, egal ob öffentlich oder Ersatzschule, ist immer der Schulträger. Der Sachaufwandsträger ist auch, wie der Name schon sagt, dafür zuständig alle Sachaufwendungen zu tragen, so zum Beispiel die Kosten für Klassenfahrten. Der Schulleiter ist der Vertreter des Schulträgers an der Schule und hat Vollmacht für diesen Verträge zu schließen. Das passiert regelmäßig bei den Schulbüchern, bei Klassenfahrten, bei der IT-Neuaustattung, also ja der Landesbeamte gibt das Geld der Kommune aus, im Rahmen der festgesetzten Budgets (bei Klassenfahrten wird das über die Eltern refinanziert, da ist es der Kommune noch mehr egal). Wenn im Wandererlass was von "Vertrag im Namen der Schule" steht, ist das juristisch übler Bullshit, eben weil: Schulen nicht-rechtsfähig sind. Sie können gar keine Verträge schließen.
Rechtsgrundlage: §6 Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW: "Öffentliche Schulen sind nichtrechtsfähige Anstalten des Schulträgers."
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Ich hab in den Erklärungen irgendwo den Punkt verpasst, an dem ein Lehrer an irgendjemanden in Zusammenhang mit einer Klassenfahrt Geld zahlt, mit Ausnahme der eigenen Reisekosten. Der Vertrag besteht immer zwischen Schulträger und Reiseveranstalter, d.h. es ist auch der Schulträger in der Pflicht für die Zahlung zu sorgen (ggf. über die SL oder das Sekretariat). Warum sollte ich als Lehrer Geld für den Schulträger vorstrecken? Der ist viel reicher als ich...
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Das wird in den einzelnen Ländern und dort den einzelnen Ministerien unterschiedlich gehandhabt. Für Lehrer in NRW liegt die Freigrenze bei ca. 20€ aus sozialadäquatem Anlass, Kuchen und Schokonikolaus wären also ok. Beim Finanzamt wäre beides verboten.
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§331 StGB ist eigentlich so unklar nicht:
ZitatEin Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Fachleiter macht sich strafbar. Der Ehemann der seiner Ehefrau etwas schenkt, selbstverständlich nicht.
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