1.) Es gibt nicht "die" PKV
2.) Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherer mit guten Statistikern pleite geht ist eher als gering einzuschätzen
3.) Den Mythos, dass die Beamten die PKV trügen, konnte mir noch niemand vernünftig erklären, welchen Unterschied macht es für den Versicherer, ob du nun 50% Risiko mit 50% Beitrag absicherst oder 100% Risiko mit 100% Beitrag?
Jetzt zu den Fragen des Threaderstellers:
Wann kann ich wechseln? Geht das erst nach Dienstantritt? Geht das dann rückwirkend oder erst ab dem Folgemonat?
-->Zum Dienstantritt, bis zu zwei Monate rückwirkend
Wie genau läuft das ab? Muss ich meine gesetzliche KK kündigen? Muss ich der Beihilfe „beitreten“ oder geht das automatisch?
--> Du schließt (möglichst vorher) einen Vertrag mit einer PKV ab, dann kündigst du mit Kopie der Verbeamtungsurkunde bei der GKV
ZitatBist du nach dem Ref arbeitslos, geht es wieder in die GKV, sofern du Leistungen vom Job Center bekommst
Das ist im Fall von ALG I korrekt, im Fall von ALG II (was für die meisten Leute mit direktem Wechsel vom Studium ins Ref der Fall sein dürfte) nicht, dafür gibt es dann Übergangstarife, die das Jobcenter anstandslos zahlt.