Beiträge von Valerianus

    1.) Es gibt nicht "die" PKV
    2.) Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherer mit guten Statistikern pleite geht ist eher als gering einzuschätzen
    3.) Den Mythos, dass die Beamten die PKV trügen, konnte mir noch niemand vernünftig erklären, welchen Unterschied macht es für den Versicherer, ob du nun 50% Risiko mit 50% Beitrag absicherst oder 100% Risiko mit 100% Beitrag?

    Jetzt zu den Fragen des Threaderstellers:
    Wann kann ich wechseln? Geht das erst nach Dienstantritt? Geht das dann rückwirkend oder erst ab dem Folgemonat?
    -->Zum Dienstantritt, bis zu zwei Monate rückwirkend

    Wie genau läuft das ab? Muss ich meine gesetzliche KK kündigen? Muss ich der Beihilfe „beitreten“ oder geht das automatisch?
    --> Du schließt (möglichst vorher) einen Vertrag mit einer PKV ab, dann kündigst du mit Kopie der Verbeamtungsurkunde bei der GKV

    Zitat

    Bist du nach dem Ref arbeitslos, geht es wieder in die GKV, sofern du Leistungen vom Job Center bekommst

    Das ist im Fall von ALG I korrekt, im Fall von ALG II (was für die meisten Leute mit direktem Wechsel vom Studium ins Ref der Fall sein dürfte) nicht, dafür gibt es dann Übergangstarife, die das Jobcenter anstandslos zahlt.

    Dazu hätte ich ehrlich gesagt gerne die Rechtsgrundlage, der TV-L ist fast immer sowieso Teil des individuellen Arbeitsvertrags bei angestellten Lehrern, aber vor allem Betriebsvereinbarungen können im Arbeitsvertrag nicht geregelte Aspekte für alle Arbeitnehmer des Betriebs rechtsgültig festlegen. Der TV-L sagt übrigens explizit, dass der Arbeitgeber, das unter gewissen Umständen auch solo durchziehen darf (da Dienstvereinbarungen immer einvernehmlich, bzw. über die Einigungsstelle erfolgen müssen, macht alles andere auch wenig Sinn)

    Ich habe am Ende der Reihe die Wissenschaften einsortiert, die du zuvor kritisiert hast, aber ich bin froh festzustellen, dass du anscheinend nicht nur Probleme hast fremde Texte sinnentnehmend zu lesen, sondern dich auch an deine eigenen kaum erinnerst. Wird Zeit für die Osterferien. :P

    Nehmen wir deine Kritik an Hattie mal auseinander:

    Mir würde es reichen, wenn Hattie und Co. diese "Forschungsmethode" methodisch und statistisch "bei all ihren Problemen" kennen würden.
    --> kein Argument, da kein Nachweis. Hast du die Studie mal im Original gelesen und gelesen wie sich Hattie mit den Beschränkungen der Meta-Analyse auseinandersetzt? Vermutlich eher nicht, oder? Ansonsten wäre ich aber auf eine Erklärung gespannt, warum eine in diversen Forschungsfeldern (insb. der Medizin in der Risikobewertung) eingesetzte Methode deiner Meinung nach bei psychologischen Fragestellungen nicht angewandt werden darf.

    Über die Probleme der Hattie-Studie kannst du überall nachlesen.
    --> Ross und Reiter? Ich kann auch überall nachlesen dass Impfungen Autismus verursachen. Ist nachgewiesener Blödsinn...

    Einfaches Googlen reicht.
    --> ich bemerke die qualitativ hochwertige Recherche...

    Aber auch so sagt der gesunde Menschenverstand, dass, wenn man über alle möglichen Rahmenbedingungen (institutionell, rechtlich, sozial usw.) hinwegmittelt, als einzige verlässliche Einflussgröße derjenige übrigbleibt, der direkt vor der Klasse steht.
    --> also wenn man über die Rahmenbedingungen hinwegmittelt verschwinden diese, wenn man über die Lehrer hinwegmittelt, dann bleibt ihr Effekt bestehen. Hast du einen Erklärungsansatz für diese wunderliche statistische Interpretation?

    Insofern hätte es für das "Ergbnis" der Studie ("Auf den Lehrer kommt es an.") gar keine "Metaanalyse" gebraucht. Aber solche wissenschaftlich verbrämten Simplifizierungen der komplexen Realität sind ja heutzutage en vogue. Und verkaufen sich besser.
    --> das ist die Standardkritik von Leuten die jeden empirischen Zugang zur Bildungsforschung verneinen, in Deutschland namentlich Terhart und Brügelmann. Nur haben diese Leute üblicherweise das, was ich schon an deinem Beitrag kritisiert habe: Weder methodische, noch statistische Kompetenz.

    Für NRW kann eine planmäßige Unterschreitung des Stundenkontingents innerhalb desselben (ausnahmsweise auch des nächsten) Schuljahres ausgeglichen werden. Außerplanmäßige Unterschreitung wird innerhalb desselben Monats verrechnet, bei Teilzeitkräften ist das unzulässig (das Land und der Philologenverband gehen von einer Woche aus, die GEW von einer völligen Unzulässigkeit).

    Rechtsgrundlagen sind:
    §93 SchulG NRW
    VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW
    RdErl. d. Kultusministeriums v. 11. 6. 1979

    In BaWü gilt ähnliches, vgl. dazu diese Infobroschüre des BLV:

    Zitat

    Aus dieser Formulierung in § 67 LBG ergibt sich laut Kultusministerium die rechtliche Verpflichtung, dass zunächstabgewartet werden muss, ob Unterrichtsstunden im Laufe des Schuljahres ausfallen. Diese werden danngegengerechnet und die restlichen zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden werden am Schuljahresende entwederals sogenannte Bugwellenstunde im nächsten Schuljahr gewährt oder in Form einer Mehrarbeitsvergütungausbezahlt.

    ps: Jetzt behaupte aber bitte keiner, dass so etwas wie die Hattie-Studie auch nur annähernd mit empirischen Naturwissenschaften vergleichbar wäre.


    Wenn du damit die Signifikanzniveaus meinst, dann solltest du ehrlicherweise erwähnen dass du damit auch die Naturwissenschaften durchsortierst, von Mathematik > Physik > Chemie > Biologie > Medizin/Psychologie/Pädagogik. Wobei ich mir beim letzten > nicht einmal sicher sind, weil in manchen biologischen Veröffentlichung auch grober statistischer Unsinn steht und weil die Psychologen üblicherweise mathematisch deutlich bessere Statistiker/Methodiker sind als Physiker, Chemiker und Biologen zusammen.

    Außerdem würde mich mal interessieren, ob du die Forschungsmethode der Metaanalyse methodisch und statistisch (bei all ihren Problemen) kennst und verstehst oder einfach nur labern wolltest. :)

    In NRW: APO-SI §21 Absatz 3.

    Ist sie in ihrem alten Bundesland denn in Klasse 7 oder in Klasse 8 versetzt worden? Im ersten Fall habt ihr doch überhaupt kein Problem, aus der Erprobungsstufe ist sie raus (da wäre nur eine Wiederholung drin) und auch die Höchstdauer für die SI ist noch nicht erreicht. Falls sie in Klasse 8 versetzt ist, wäre es aber extrem seltsam, dass ihr sie in Klasse 6 gepackt habt...

    Nicht umsonst ist inzw. der überweigende Teil im Kollegium der Meinung, daß wir ganz dringend die generelle Wehrpflicht wieder einführen sollten und zwar wirklich für alle, also unabhängig von Geschlecht, etwaiger Tauglichkeit oder Staatsbürgerschaft. Da lernen sie ein geregeltes Leben kennen, ohne sich dem entziehen zu können.

    ...und mit realen und schmerzhaften Konsequenzen bei Fehlverhalten. :)

    Die Ribbon Oberfläche ist eine Sache und sie ist für Neueinsteiger deutlich einfacher zu bedienen als die alte Menüführung (für eingewöhnte Nutzer ist prinzipiell jede Umstellung erst einmal Mist, weil sie teilweise alte Gewohnheiten ablegen müssen). In Word <-> Writer bin ich nicht ganz so fit, obwohl Word 2016 da einige schöne Neuerungen gegenüber 2007 (mein persönlicher Umstieg) eingeführt hat, aber Excel und Access fühlen sich bei LibreOffice für mich immer wie Laufen an Krücken an und das liegt sicher nicht an der Oberfläche, ich kann auch Datenverarbeitung mit SPSS oder R und die sind graphisch beide keine Schönheiten. ;)

    Ich hab mir LibreOffice 6 gerade angeguckt und kann ehrlich gesagt nicht erkennen, dass es ansatzweise so läuft wie Microsoft Office...vielleicht wie Microsoft Office 2003, aber irgendwie sollte das nicht das Ziel sein.
    Ich würde noch ein wenig warten und dann Mitte des Jahres fünf Einzelplatzlizenzen von Office 2019 anschaffen, das sollte für so wenig PCs die sinnvollste Lösung sein.

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