Beiträge von Valerianus

    @krabappel:
    ad 1) Meinungsfreiheit kann per definitionem keine Indoktrination enthalten, weil sie dir als Person auch ermöglicht dieselbe abzulehnen.
    ad 2) Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten gehört an allen Gymnasien und an den meisten Gesamtschulen doch sicher immer noch zu den Aufgaben in der Oberstufe oder? Und in den Naturwissenschaften bekommen auch die kurzen schon vermittelt wie ein Experimentaldesign auszusehen hat (natürlich sehr, sehr einfach runtergebrochen).


    @ontopic: Mit der Indoktrination durch die Lehrpläne ist es in meinen Fächern nicht so weit her (obwohl Geschichte natürlich eine arg eurozentristisch und demokratisch-marktwirtschaftliche Sicht auf die Vergangenheit hat, aber zumindest in Mathe nehmen sie sich ein bisschen zurück, obwohl auch dort manchmal Wälder exponentiell abgeholzt werden (was mich eher aus fachlicher Sicht nervt). Da finde ich es schlimmer, wenn mir ausgebildete Naturwissenschaftler was von Globuli erzählen oder Mathelehrer sagen: "Statistik in der Q2 mach ich nur ganz kurz, das ist mir zu kompliziert" (Äh...auf Schulniveau?)

    Ok, bin gerade kurz vor dem Ausrasten vor soviel zur Schau getragener mathematischer Professionalität...wo soll ich nachschlagen um dir zu erklären was Standardabweichung bedeutet (die schon in meinem ersten Posting angeführt wurde): In den Unterlagen zu Statistik I und II aus meinem Studium, in den Unterlagen zu "Statistik und Forschungsmethodik" [für Pädagogen und Lehramtler] die ich selbst gehalten habe oder in jedem dämlichen Mathebuch für die 10. Klasse?


    Nochmal, als würde ich es einem Schüler erklären, der eigentlich in der Oberstufe nichts verloren hat: Bei normalen [mathematisch anspruchsvoller: normal- oder gleichverteilten] Stichproben reicht es aus den Mittelwert zu betrachten um einen ersten Eindruck zu erhalten wie gut oder schlecht diese Stichprobe in einem Merkmal ist, manche Stichproben sind aber durch die Leute die man untersucht oder das Werkzeug das man verwendet etwas seltsam [mathematisch anspruchsvoller: die Standardabweichung ist sehr viel breiter oder schmaler als üblich (für Klausuren eigentlich unerheblich, kann sich manchmal ergeben wenn die einfachen Aufgaben viel zu einfach und die schweren viel zu schwer sind), die Verteilung ist rechts- oder linksschief (passiert z.B. wenn eine Klausur deutlich zu einfach oder schwer ist), oder die Verteilung ist einfach nicht normalverteilt (passiert z.B. wenn die Aufgaben extrem trennscharf sind, entweder die Schüler können es oder eben nicht)]. Für all diese Fälle kann man z.B. bei Schulnoten die Standardabweichung heranziehen, weil man weiß, dass Noten nur von 1-6 möglich sind und damit bereits gewisse Grundlagen der Verteilung bekannt sind.


    Diese können aber die meisten Menschen (insbesondere auch Lehrer die kein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach unterrichten und trotzdem ganz viel von Statistik erzählen möchten) nicht mehr von Hand ausrechnen und bestimmt nicht sonderlich viel mehr Menschen können mit der Zahl irgendwas anfangen. Wenn man dann noch mehr Informationen haben wollte, könnte man sich auch noch Schiefe und Wölbung der Verteilung ansehen (das von Hand auszurechnen ist wegen der notwendigen Standardisierung der Daten echt ein Krampf), damit bekommt man dann noch mehr Informationen. Aber wie gesagt: Für den Normalfall (und insbesondere wenn die Lehrkraft keine Fehler in der Testkonstruktion begangen hat) reicht der Mittelwert aus.


    &tldr: Man kann den Mittelwert als groben Richtwert dafür benutzen, wie eine Arbeit ausgefallen ist. In manchen Fällen sollte man die Standardabweichung/Verteilung mit angeben.


    P.S.:Den Unterschied zwischen Intervall- und Ordinalskalierung hab ich vorher schon angeführt, deswegen wird das in dieser Argumentation ignoriert.

    Wie viel man zurücklegt hängt ja auch wesentlich davon ab, wie groß das Objekt ist und wie viel es gekostet hat. ;)
    Grobe Richtwerte wären 1% der Kaufsumme im Jahr (das ist eher eine hohe Grenze) oder 1€ pro m² im Monat (das scheint mir ganz vernünftig), bei einem Neubau kannst du evtl. ein bisschen abknapsen, weil da erstmal nicht viel anfällt, bei einem Altbau würde ich da nicht sparen...

    Krabappel, hast du denselben Beitrag gelesen wie ich? Der Schluss ist doch relativ einfach: Inklusion kann funktionieren, dazu braucht es gewisse Grundlagen und die müssen durch den Gesetzgeber bereitgestellt und finanziert werden. Da das regelmäßig offensichtlich nicht der Fall ist und dann nur durch zusätzliches Engagement des Kindes, der Eltern und der Lehrer (alle zusammen) aufgefangen werden kann, ist insbesondere für Kinder bei denen dieses Engagement (von welcher Seite auch immer) fehlt, die Schule mit speziell ausgebildeten Lehrern besser. Du argumentierst an vielen Stellen einfach ideologisch, während Frapper sehr pragmatisch an das Ganze ran geht (ich kann da ehrlich gesagt überhaupt keine Präferenz feststellen), weil sehr deutlich zwischen Inklusion und Inklusion mit der Brechstange unterschieden wird und insbesondere auch der Eltern- und Kindeswille in ihrer Argumentation sichtbar wird. Wenn gut ausgebildete und informierte Eltern und ihre Kinder auch eine Förderschule wollen, warum sollen die auf Teufel komm raus inkludiert werden? Und hör auf mit dem Schwachsinn von der Integration in den Arbeitsmarkt, für Menschen mit Förderschwerpunkt Hören/Sehen läuft da schon relativ viel (und zwar erster Arbeitsmarkt, nicht dieser Ausnutzungsteufelskreis von Behindertenwerkstätten), aber es gibt Menschen die werden einfach niemals für den ersten Arbeitsmarkt geeignet sein, teilweise weil es ihnen nicht möglich ist (insb. Bereich GB und damit meine ich sicher nicht das nette Mädel mit Down-Syndrom), teilweise weil ihnen nie (weder im Elternhaus noch in der Schule) vermittelt worden ist was für grundlegende Verhaltensweisen sie dafür zeigen müssten. Für beide Gruppen sind speziell geschulte Lehrkräfte sicherlich besser . Die könnten ihnen übrigens auch im inklusiven System gut helfen, sie müssten dann nur ständig da sein und das kostet massiv Geld, welches der Staat nicht zu zahlen bereit ist für den feuchten Traum "Inklusion", stattdessen ist in 25% der Stunden ein Integrationshelfer (oft ohne Ausbildung) dabei...herzlichen Glückwunsch...

    Herzlichen Glückwunsch, in dem Fall hast du eine Klassenarbeit mit maximaler Trennschärfe konstruiert, die mit ziemlicher Sicherheit nicht der Aufteilung von Reproduktion, Reorganisation und Transfer genügt, aber wie ich oben schon schrieb: Standardabweichung...in welchem deiner Fächer hast du eigentlich die grandiosen Statistikkenntnisse erworben? :)

    Mittelwerte lassen eigentlich ganz gute Aussagen über den Ausgang der Klassenarbeit zu (auch wenn statistisch wegen der Ordinalskalierung von Noten nicht wirklich sinvoll), wenn du es genauer haben willst könnte man auch noch Standardabweichung und Schiefe berechnen, nur a) könnten das die meisten Kollegen nicht ausrechnen und b) würden das die meisten Eltern nicht verstehen (und ja, auch hier setzt man stillschweigend Intervallskalierung voraus. ;) )


    P.S.: Was Ahnung von Statistik angeht: Die Stichprobengröße ist für den Mittelwert völlig unerheblich, die brauchst du für die Signifikanz von Mittelwertsunterschieden und meinetwegen noch für den Standardfehler... :P

    Zitat

    Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    Artikel 6, Absatz 1 dieses unwichtigen Gesetzes, was Beamte auch echt nicht kennen müssen...wie hieß es noch gleich...Grundgesetz?

    Einfachste Variante: Wenn man mit Tabellen arbeitet, benutzt man ein Tabellenkalkulationsprogramm (aka Excel).


    In Word hängt es davon ab ob die Tabellen nebeneinander (kompliziert, hier ist Inhalte einfügen definitiv einfacher) oder untereinander (einfach die Leerzeilen mit "Entf" entfernen bis sie zusammengewachsen sind) sind.

    Ich hab die Faszination für Zombieserien nie verstanden, aber Zombiethreads?
    BTW: Der durchschnittliche Anwalt macht eine Fachanwaltsprüfung und ein Prädikatsexamen als Voraussetzung für die höchsten Jobs im Lehramt analog zu Richtern und Staatsanwälten wäre vielleicht auch gar nicht so schlecht...allerdings dann auch nur wenn das Staatsexamen im Lehramt auf die Härte der Kriterien in der Jurisprudenz umgestellt wird. ;)

    Es macht einen Unterschied ob Kollegen im Rahmen ihrer Arbeitsquote herangezogen werden (dagegen hat ganz sicher niemand was) oder ob bestimmte Kolleg(innen) "auf keinen Fall in der 1., nachmittags auch nicht und freitags gerne frei"-Stundenplan fordern (und teilweise auch bekommen). Davon abgesehen hat Anna Lisa doch die Lösung des Problems schon angesprochen: Bezahlte Vertretungsbereitschaften (für die Randstunden und den Nachmittagsbereich (wenn notwendig) gerne auch doppelt besetzt) und schon tritt das Problem nur noch extrem selten auf. ;)

    @Nitram, dir ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat aber schon bewusst, oder?
    @Anna Lisa: §201a StGB ist überhaupt nicht einschlägig, außer du erklärst mir warum der Park für die Jugendlichen "eine Wohnung oder eine[n] gegen Einblick besonders geschützten Raum" darstellt. Davon mal ganz abgesehen, dass das Ganze nicht unbefugt erfolgt, sondern zwecks Beweissicherung und man könnte sich auch auf §127 StPO (mit a maiore ad minus Argumentation) berufen. Wenn ich jemanden zwecks Identitätsfeststellung festnehmen darf, dann darf ich auch ein Foto machen um das der Polizei zwecks Identitätsfeststellung zu übergeben.

    Ich bin Lehrer, keine medizinische Fachkraft.Ich setze keine Spritzen, ich verabreiche keine Tabletten und Gott sei Dank stärkt einem dabei sogar der Dienstherr den Rücken: Das ist nicht unser Job.
    Andererseits gebe ich mögliche Allergien und Unverträglichkeiten natürlich an die Jugendherberge weiter (die haben üblicherweise eine ausgebildete Fachkraft, die passende Nahrung raus suchen kann), aber ich kann und werde auf der Fahrt nicht den Ernährungsbetreuer geben, wenn die Eltern meinen, dass ihr Kind so viel mehr Verantwortung einfordert, dann sollen sie ihre verdammte Verantwortung als Eltern auch wahrnehmen und ihr Kind vernünftig erziehen (das ist nämlich tatsächlich etwas was das Kind selbst gewährleisten kann, im Gegensatz zu z.B. einem Kind mit Epilepsie). Und wenn ein Kind dann doch einen hypoglykämischen Schock bekommt (das kann auch erwachsenen Diabetikern mit hervorragender Einstellung und Selbstkontrolle passieren) oder ich bei einem Erdnussallergiker einen Epipen reinhauen muss, kann und werde ich Erste Hilfe leisten. Hier sehe ich bei Lehrern eine viel größere Verantwortung: Die Erste-Hilfe Fähigkeiten müssen regelmäßig aufgefrischt werden...

    Das sollte bei der Einführung neuer Verfahren glaube ich bei allen Mathelehrern Konsens sein, aber anstatt jedes Mal langatmig die Probe zu rechnen um das Ergebnis auf Richtigkeit zu überprüfen kann man auch einfach die passende Taschenrechnerfunktion nutzen.

    Das ist dann aber eher ein Punkt für die Oberstufe, in der man im Grunde die gesamte Statistik besser direkt in R machen sollte (SPSS dürfte für Schulen unbezahlbar sein), vor allem wenn die Abituraufgaben (wie in NRW) eh nur daraus bestehen die Kennwerte schon vorgelegt zu bekommen und dann nur die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen... (yay...*kotz*)
    Dann darf man sich auch nicht wundern, warum sich die Schüler nach dem Sinn des Ganzen fragen und die älteren Kollegen keinen Bock mehr haben sich einzuarbeiten...

    In der Realschule ist es egal welcher Taschenrechner genutzt wird. Die zusätzlichen Funktionen bringen erst in der Oberstufe Vorteile.

    Das stimmt nicht, die meisten Lehrer bringen ihren Schülern die Funktionen des 991 nur nicht vollständig bei, aber mir fallen ab Klasse 6 (grundlegende Statistik) bis Klasse 9 (lösen von quadratischen Gleichungen) Themen ein, bei denen der 991 mehr kann als der 87er...

    FX-991-DE X (neueste Version ~25€)
    FX-991-DE Plus (am meisten verwendete Version ~20€)
    FX-87-DE X (weniger Funktionen fürs bayrische Abitur- neue Version ~25€)
    FX-87-DE Plus (weniger Funktionen fürs bayrische Abitur ~20€)


    Ich würde den ersten nehmen, du sparst nicht wirklich viel Geld und die Darstellung ist ganz angenehm...ist in Hessen an der Realschule auch zugelassen

    Da bin ich mir ehrlich gesagt unsicher, ob man das aus dem Elternrecht auf Erziehung im Grundgesetz herleiten kann, in den meisten Ländern ist das aber in den Schulgesetzen eindeutig geregelt, dafür bräuchte ich dein Bundesland. :)

    Wenn die Bedingungen stimmen können Schweine auch Raketen bauen und zum Mond fliegen oder ich setze beim Roulette 10x hintereinander auf die richtige Zahl...möglich, aber doch nicht der Regelfall, weshalb man sich normalerweise größere Stichproben anschaut. Selbst wenn man das Ganze als qualitative Studie ansieht (die zeigt dass ein Modell möglich ist), fehlt eben jetzt der quantitative Nachweis, dass das Modell auch zuverlässig und nicht nur zufällig funktioniert...

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