Beiträge von Valerianus

    Dazu kommt auch Überstundenabbau. Die meisten Schulministerien gehen stillschweigend davon aus, dass während der Unterrichtszeit >41 gearbeitet wird, das muss dann halt in der unterrichtsfreien Zeit abgefeiert werden. Die Maßnahme der SL finde ich jetzt aber auch nicht so dramatisch, man hätte es etwas früher ankündigen können, aber welcher Fachvorsitz legt denn dann den Termin auf die ersten Ferientage?

    Das Eingangsamt an der Uni ist üblicherweise 50-75% E13 (Doktorandenstelle) für 3-6 Jahre, danach nochmal 3-6 Jahre 100% E13/A13 für den Postdoch, danach wird üblicherweise auf W1/W2 berufen, was jeder Studienrat ab 50 Jahren knackt. Die Bezahlung an der Uni ist ein schlechter Scherz.


    Bezüglich der Unterschiede in Fachwissen, etc. hatte ich das irgendwo schonmal zitiert (Studie), ist aber auch weitestgehend egal. Wenn es irgendwo Universitäten gibt an denen alle Lehrämter dieselben fachlichen Inhalte studieren wie die Fachwissenschaftler, dann ist das extrem zu begrüßen (bei uns war das nur für Lehramt Gy/Ge der Fall). Wenn alle Lehrämter dasselbe studieren, aber das alles Fachwissenschaft light ist, dann ist es dadurch nicht besser. Und ja, das was bei uns im Grundschullehramt in Mathematik studiert worden ist (das war allerdings noch Staatsexamen), war zu 50% Singen und Klatschen, i.S.v. Sekundarstufe I Stoff (etwas komplizierter aufgeschrieben, aber Arithmetik und euklidische Geometrie geht nun mal nicht viel schwerer) und ich weiß wovon ich rede, ich hab Gy/Ge studiert und einigen HGR Leuten Nachhilfe gegeben in...Rechnen "Singen und Klatschen" mit Buchstaben...


    P.S.: Mit dem Master hat man keine venia legendi an der Uni...man darf ein Seminar oder eine Übung halten...

    Die Besoldung im Beamtenrecht ging immer schon nach Qualifikation. Den einfachen Dienst lassen wir mal außen vor, den gibt es heute kaum noch.


    Mittlerer Dienst - mittlere Reife, bzw. Hauptschulabschluss und Berufsausbildung --> Ausbildung
    Gehobener Dienst - Fachhochschulreife --> FH Studium (bzw. Äquivalent)
    Höherer Dienst - Abitur --> Universitätsstudium


    Mit der Umstellung der Ausbildung auf BA/MA in allen Lehramtsbereichen müssten die neuen Kollegen folglich auch in den höheren Dienst gehen, allerdings sollten dazu (meiner Meinung nach) die Ansprüche im Studium massiv erhöht werden. Es kann nicht sein, dass Grundschullehrer nach ihrem Studium nicht nur fachwissenschaftlich, sondern auch fachdidaktisch, pädagogisch und psychologisch den Gymnasiallehrern hinterherhinken, wenn sie (nach eigener Aussage) diese Fähigkeiten doch so viel mehr brauchen. Und ja, dazu gibt es Studien...ist ein deutsches Problem und in anderen Ländern (mit besserer Bezahlung im Primarbereich) nicht so.

    Wird das jetzt formale Logik oder wollt ihr euch sinnfrei in dem Thread angiften? Falls es formale Logik war: Wenn Leute die bei klarem Verstand sind, nicht zu einer GEW Fortbildung gehen ist es trotzdem möglich, dass Besucher bei GEW-Fortbildungen bei klarem Verstand sind, falls sie nicht dorthin gegangen sind (z.B. schon dort waren), keine Leute sind (z.B. Tiere) und ich hab bestimmt irgendwas übersehen. Aber wie hilft das der Threaderstellerin weiter?

    Erste Hilfe, Übungsleiter-C und DLRG Silber (in NRW reicht Bronze fürs Schwimmbad), damit kannst du eigentlich alles in Turnhalle und Schwimmbad machen, was für den Sportunterricht nötig ist (für bestimmte gefahrgeneigte Sportarten wie Klettern, Trampolin, etc. gibt es noch Extrascheine).

    http://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de (da findest du die Angebote des Schulministeriums, der Kompetenzteams (Träger) und der Bezirksregierungen)
    http://www.ifl-fortbildung.de (das ist der Weiterbildungsträger der katholischen Bistümer)
    http://www.gee-online.de (das ist der Weiterbildungsträger für den evangelischen Part)


    Die kirchlichen Träger nehmen aber auch Lehrer von nicht kirchlichen Einrichtungen (genauso wie es umgekehrt ja auch klappt).
    Ansonsten könntest du ja schauen, ob dir eine private Fortbildung (Stimmbildung, Auftreten vor Gruppen), z.B. bei einem Logopäden oder Theaterpädagogen was bringen würde.

    Es geht niemanden etwas an wie eine Person ihr Privatleben führt, solange damit nicht andere Personen wesentlich und negativ beeinträchtigt werden. Ende der Geschichte.
    Und auch in der Schule gibt es vor allem eine Sache die ein Lehrer können sollte: Den Schülern Wissen vermitteln.


    Solange beides gewährleistet ist, geht es Eltern, Schüler, Kollegen und alle Anderen einen Dreck an, wie ein Lehrer sein Leben gestaltet.

    $49 SchulG NRW Abs. 2 Satz 2 und 3: Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf.


    Das gilt in NRW für alle Schulformen, wenn ich mich richtig erinnere :P

    Die schriftlichen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind nicht abgeschafft (Quelle: Schulministerium NRW). Die Grundsätze zur Bewertung stellt die Schulkonferenz auf und meiner Meinung nach hat dein Schulleiter recht: 9x zu spät zum Unterricht kann nicht mehr gut genannt werden. Im Betrieb heißt das Fachwort dafür glaube ich fristlose Kündigung nach Abmahnung.

    Meinst du die schriftlichen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten (die gibt es noch und sie werden an den meisten Schulen verklausuliert notenäquivalent gegeben) oder wirkliche Schulnoten für Verhalten?

    Finchen: Diese gesetzliche Grundlage gibt es und es gibt auch hierzu schon ein höchstrichterliches Urteil:


    Zitat

    BVerwG 2 C 16.14


    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden.


    Wenn euer Personalrat nicht den Mut hat eurer Schulleitung Kontra zu geben, geh eine Stufe höher (Bezirkspersonalrat/Gewerkschaft) oder wenn du es selbst regeln möchtest auf dem Dienstweg ans Schulamt, bzw. die Bezirksregierung.

    Wir haben ein paar Schüler mit Förderschwerpunkt Sehen, die auch Zeitverlängerung als NTA haben. Das geht immer in die folgende Stunde hinein, aus folgender sehr einfacher Überlegung: In der Sekundarstufe I haben Schüler keine Freistunden, d.h. ohne Unterrichtsausfall müsste jede Klassenarbeit in der 6. Stunde geschrieben werden (und in der 7. dann mit NTA fertiggestellt werden), damit der entsprechende Schüler keinen Unterricht verpasst. Da steigen dir sehr schnell sämtliche Eltern aufs Dach (mal abgesehen von dem Wahnsinn bei den Kleinen nach der 4. Stunde irgendwas zu schreiben).


    Was man überlegen kann ist, ob der Schüler im Klassenverband anfängt zu schreiben und dann nach der Stunde wechselt (bei uns Aufsicht über Integrationshelfer oder Bereitschaftslehrkraft) oder die gesamte Zeit in einem gesonderten Raum schreibt. Der erste Fall ist inklusiver, der zweite Fall ist ruhiger...ansonsten aber ein sehr netter und kompakter Leitfaden.

    §15 Absatz 3 TzBfG: Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
    §30 Absatz 5 TVL: Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenndie Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.


    Das sollte bei dir der Fall sein (Vertrag über gesamtes kommendes Schuljahr), d.h. die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Falls es nicht der Fall ist (es muss wirklich ein komplettes Jahr sein), kommst du nur durch einen Aufhebungsvertrag raus. Probezeit hast du bei einer direkt anschließenden Verlängerung i.d.R. nicht.

    Dann treten die Fahrt nicht an oder verklagt euren Dienstherren, das ganze ist seit 2012 höchstrichterlich durch (BAG: Az.: 9 AZR 183/11). In welchem Betrieb fährt ein Arbeitnehmer auf Montage oder Dienstreise und bezahlt das selbst? 8|

    Ja, das hilft bestimmt später an der Universität genauso weiter wie das Computeralgebrasystem in der Oberstufe...warte, irgendwas hab ich da übersehen...
    Bei Klausuren die am PC geschrieben werden sollten (z.B. Statistik) ist der Internetzugriff deaktiviert (sowohl an der Uni als auch an der Schule)

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