Das ist dann jetzt doch entschieden zu viel scaremongering...mal Butter bei die Fische:
Muss ich melden, wenn ein Kollege die Klassenräume nicht reinigen lässt?
Muss ich melden, wenn ein Kollege die Klassenräume nicht abschließt?
Muss ich melden, wenn ein Kollege sich nicht an die Fachkonferenzstandards für Klassenarbeiten hält?
Muss ich melden, wenn ein Kollege seine Aufsicht nicht wahrnimmt?
Muss ich melden, wenn ein Kollege Schüler früher gehen lässt?
Muss ich melden, wenn ein Kollege aktuelle Sicherheitsstandards nicht einhält (Naturwissenschaften/Sport)?
Aus der Zeit beim Bund weiß ich noch, dass es unter Kameraden keine allgemeine Meldepflicht für Fehlverhalten gibt, man auf Nachfrage des Vorgesetzten aber zur Wahrheit verpflichtet ist (§13 SG). Es hatte schon Vorteile, dass die einem da die einen betreffenden Gesetze und Vorschriften sehr ausführlich in den Kopf geprügelt haben...
Jetzt zurück zu den Beamten: Da es in Deutschland generell keine Anzeigepflicht gibt, solange diese nicht per Gesetz geregelt ist (z.B. §138 StGB, §159 StPO, etc.), müsste man also in den Beamtengesetzen (BBG, BeamtStG, ADO) nachschauen, ob sich dort eine solche Pflicht findet. Und nach (zugegeben grober Durchsicht) konnte ich dort eine solche Pflicht nicht finden (wobei man ehrlicherweise sagen muss: Manchmal werden die Anzeigepflichten auch gut versteckt in irgendwelchen Verwaltungsvorschriften und Runderlassen). Die Mitwirkungspflicht in Disziplinarverfahren ist dann wieder etwas anders, die wird im BDG geregelt und ist nicht anders, als in jedem anderen Ermittlungsverfahren auch: Man muss aussagen, wenn man nicht sich selbst oder nahe Angehörige dabei belastet.
P.S.: @Kapa Ok, du gehst jetzt den Umweg "Steuerstraftat --> Vergehen gegen die allgemeinen Dienstpflichten", das ist in der Tat richtig. Aber nochmal: Nach allem was ich hier gehört habe ist der Zusammenhang in dem geschilderten Fall: Die beiden haben eine Beziehung und haben deshalb (höchstwahrscheinlich) Sex und nicht: Die beiden haben Sex und sie bekommt dafür eine bessere Note. Das ist keine Bestechung.