Beiträge von Valerianus

    Geh und stell Strafanzeige, geh und schau zu, wie der Polizist oder Justizangestellte versuchen wird ernst zu bleiben. Manchmal ist es echt peinlich mit was für Ansichten von Grundrechten Menschen Lehrer werden können. 8|

    P.S.: Ich stimme Lord Voldemort in vielem was er sagt nicht zu und das war auch bei dieser Aussage so, frikolettas einfältige und totalitäre Weltsicht hingegen finde ich deutlich erschreckender. Sie glaubt nämlich dabei höchstwahrscheinlich noch, dass sie moralisch einwandfrei und "gut" handelt. Denn ja, man kann auch eine moralisch einwandfreie Weltsicht totalitär vertreten, was dann sehr wenig mit Meinungsfreiheit zu tun hat.

    Noch einmal: Das Reinigen ist keine Strafe. Ich hab in meiner Klasse auch einen Ordnungs- und einen Tafeldienst, das ist weder eine Strafe, noch eine Erziehungsmaßnahme, sondern einfach der Erziehungsauftrag der Schule. Und ich wäre sehr gespannt darauf, wenn jemand tatsächlich mal dagegen klagt, dass er fegen muss. Keine Ahnung was ich als Erziehungsmaßnahme nehmen würde, wenn jemand so was macht, es nicht zugibt und ich es rausbekomme. Vor oder nach der Schule alle Tische und Fenster im Klassenraum schrubben? Unter Anleitung des Hausmeisters Schulhalle und Schulhof reinigen nach der Schule? Das wäre dann auch eine "Strafe". Und nein, auch wenn es in Berlin in manchen Schulen anders aussehen mag, verstößt Putzen nicht gegen die Menschenwürde.

    Nur Schulrechtsfortbildungen, keine juristische Ausbildung.

    Du hast für volljährige Schüler keine Aufsichtspflicht, weil sie eben volljährig sind. Deswegen können volljährige Schüler auch nach Hause gehen, wenn sie das für richtig halten und sich selbst entschuldigen, sie dürfen wählen wen sie wollen, mit Führerschein Auto fahren und viele andere Dinge mehr die sie als Erwachsene halt so dürfen. Du hast natürlich trotzdem bestimmte Pflichten als Lehrer, z.B. in NRW dafür zu sorgen, dass auf Schulveranstaltungen kein Alkohol getrunken wird, weil das Schulgesetz das eben so will. Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Wenn das jemand trotzdem macht und er legt sich auf die Schnauze, dann ist das für dich ein Problem, wenn derjenige minderjährig ist (Haftung), du kannst aber genüsslich einen Krankenwagen rufen und ihn auslachen, wenn er volljährig ist (ggf. Erste-Hilfe durchführen falls notwendig). Etwas schwieriger dürfte das für dich werden, wenn du selbst mit getrunken hast.

    Deine Pflichten gegenüber erwachsenen Schülern ergeben sich aus deinen Amtspflichten, z.B. Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Schule (vor allem für NaWi und Sportkollegen wichtig), Fürsorgepflicht auf Klassenfahrten. Die hätte aber auch ein Hotel oder ein Reiseveranstalter.

    §832 und §1631 BGB regeln im Wesentlichen die Aufsichtspflicht, man kann das jetzt doof finden, aber 1871 haben die es nicht für notwendig gehalten, das Ganze genauer zu regeln, den Rest haben dann Gerichte geklärt.

    So und jetzt zu deiner verlinken Verwaltungsvorschrift:

    Zitat

    Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule, die auf der größeren Schutzbedürftigkeit der ihr von den Eltern anvertrauten minderjährigen Schülerinnen und Schüler beruht, entfällt gegenüber den volljährigen Schülerinnen und Schülern.

    Zitat

    It's now very common to hear people say, "I'm rather offended by that," as if that gives them certain rights. It's no more than a whine. It has no meaning, it has no reason to be respected as a phrase.
    I'm offended by that." - Well, so fucking what?" (Stephen Fry)

    Gott sei Dank haben wir in Deutschland Meinungsfreiheit und kein Gesinnungsstrafrecht (seit 72 Jahren...na ja, in manchen Teilen der Republik seit 27 Jahren).

    Auch wenn das in der Ausbildung oft anders verkauft wird: Es gibt keine Aufsichtspflicht für volljährige Schüler (es gibt ein paar Regeln an die diese sich halten müssen, die ergeben sich aber aus dem Innenverhältnis zur Schule). Aufsichtspflicht gibt es nur für Minderjährige oder Personen die aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustands nicht auf sich selbst aufpassen können (das ergibt sich aus §832 BGB und bevor jetzt jemand kommt "da geht es aber nur um die Verletzung der Aufsichtspflicht", es gibt keine gesetzliche Regelung zur Aufsichtspflicht, sondern nur zur Verletzung derselben)

    Jetzt mal ganz konkret:

    Dein Klassenraum ist vermüllt, du weißt nicht wer es war - was machst du? (Ich lasse meine Klasse aufräumen, ich unterrichte nicht im Dreck)
    Deine Klassenraumtür ist mit Essensresten beschmiert, du weißt nicht wer es war - was machst du? (ich lasse meine Klasse putzen, das ist allein aus hygienischen Gründen nicht tragbar)
    Die Klassenraumtür eines Nachbarraums ist verschmutzt und es ist sicher, dass es jemand aus deiner Klasse gewesen ist, aber es ist unklar wer - was machst du? (wieder darf meine Klasse putzen, s.o.)

    Das machst du 1-2 mal, danach weiß deine Klasse, dass sie sowieso putzt und lässt es den machen, der es gewesen ist (den ich übrigens (normalerweise) nicht bestrafen würde, wenn er es einfach zugibt und wegmacht - wenn es jemand nicht zugibt, die anderen Schüler machen lässt und ich es dann rauskriege, dann geht's rund...). Es geht dabei nicht um Strafe. Das ist einfach nur eklig und unhygienisch und muss weg. Eine Strafe ist nicht in zwei Minuten erledigt. :P

    Und das haben die Schüler alle mitgemacht? Also da hätte ich mich als Schülerin ganz einfach geweigert. Nur weil ich zufällig in derselben Klasse bin wie drei Chaotinnen, die irgendeinen Blödsinn angestellt haben, soll ich dann eine verdreckte Tür putzen, mit deren Verschmutzung ich nichts zu tun hatte?

    Bei allem Verständnis für den Ärger, dass man die "Täter" manchmal einfach nicht ausfindig machen kann, darf man meiner Meinung nach nicht so weit gehen kollektiv alle Schüler zu bestrafen.

    Bei allem Respekt, das ist Unsinn. Das Reinigen einer verschmutzten Tür ist keine Strafe, sondern einfach nur das Wiederherstellen des normalen Zustands. Wenn mein Klassenraum aussieht wie ein Müllhaufen, müsste das auch meine Klasse saubermachen, selbst wenn ich davon ausgehen kann, dass es der Französischkurs aus der Stunde zuvor gewesen sein muss (den entsprechenden Kollegen, bzw. den Kurs würde ich mir dann auch noch einmal für ein Gespräch holen, aber ich arbeite nur in Räumen in normalem Verschmutzungszustand). Aber schön zu sehen, dass es die "special snowflakes" auch in den Lehrerberuf geschafft haben. :)

    Aus Überzeugung oder aus Verzweiflung, weil die Stellen einfach nicht besetzt werden können?
    Ich würde in Bayern auch 200€ mehr erhalten (in beiden Bundesländern A13, gleiche Erfahrungsstufe), aber mich würden keine zehn Teufel in den Süden der Republik kriegen (Osten ist ebenfalls no go, Norden wäre ok, aber nur im Westen sind die Besten :) ).

    P.S.: Bevor es jemand zu ernst nimmt: Das ist meine persönliche Meinung und ich bin mir absolut sicher, dass es viele Leute gibt, die das genau andersherum sehen und das ist völlig ok so. ;)

    Plane die Stunden vom Ende her:

    1.) Was ist das Lernziel der Stunde?
    2.) Was muss dafür am Ende der Stunde an der Tafel stehen (Sicherung) und welche Aufgaben können die Schüler danach bearbeiten, die sie vorher nicht lösen konnten? (Übung oder Vertiefung)
    3.) Zu welcher Frage ist dein Tafelanschrieb die Antwort (Ideen für den Einstieg) und mit welchem Material kann diese Frage beantwortet werden? (Erarbeitung)

    Zur 9. Klasse: Welche Formel sollen die Schüler am Ende kennen? Nur die Laplace-Formel? Die wird in NRW irgendwann in Klasse 7 gemacht, ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Baden-Württemberg erst in Klasse 9 dran ist...
    Zur 6. Klasse. Ich finde Legosteine eine schöne Idee, aber das "wie viel passt hinein" ist bei Legosteinen durch die "Innenausstattung" nicht allzu zielführend...es gibt schönes Montessori-Material zum Volumen, da erkennt man das einfacher. Wenn du "reinpassen" haben möchtest, würde ich was nehmen, was auch quaderförmig ist und tatsächlich gefüllt wird (Schwimmbad, Aquarium, Tetrapak, etc.)

    Ich war mir aus deinem Posting nicht sicher, ob du Nele oder mich gemeint hast. Da Nele noch nicht geantwortet hat, du aber jammerst, dass du ignoriert wurdest: Die Aussage mit der gefälschten Statistik ist so eine Standardaussage von Leuten die zu dumm sind Statistiken lesen und interpretieren zu können (und auch zu erkennen, wenn da frisiert worden ist). Das nervt mich bei Lehrern ungemein, da empirische Studien eine wesentliche Grundlage unseres Professionswissens darstellen, also hab ich mir den lustigen Artikel den ich irgendwann im letzten Jahr gelesen habe zunutze gemacht, um dir die Dummheit der Aussage vor Augen zu führen. Außerdem habe ich gleich noch Godwin's Law genutzt und die Diskussion ihrem Ende zugeführt. :P

    &tldr: Sprich Leute direkt an, wenn du willst dass sie wissen, dass sie gemeint sind. Wir stehen uns nicht gegenüber. :)

    DIe letzte Rechnung war vollkommen korrekt, Mathematiker machen keine Fehler. Die Annahmen für die Rechnung waren falsch...immer diese Sozialwissenschaftler.
    Übrigens schön, dass es noch Gesamtschullehrer gibt, die die Naziverleumdungen über Churchill zitieren, das gibt es heutzutage einfach viel zu selten. 8|

    Man kann in NRW nach der EF bis zu drei Nachprüfungen machen:

    1.) Versetzung in die Qualifikationsphase (Nachprüfung auf gymnasialem Niveau)
    2.) Mittler Schulabschluss (Nachprüfung auf Realschulniveau)
    3.) Hauptschulabschluss nach 10 (Nachprüfung auf Hauptschulniveau)

    Und man kann sie auch alle nacheinander machen (Quelle).

    In Bayern vielleicht nicht, aber hab auch noch nie von bayrischen Mathematikern gehört, die guten arbeiteten ja alle in Preußen. :P
    Mathematik kann heute vielleicht den Strukturwissenschaften zugeordnet werden (d.h. Grenze zwischen Geistes- und Naturwissenschaften genauso wie z.B. Informatik), ist von der historischen Einbindung her aber so was von bei den Naturwissenschaften (was aus der gemeinsamen Geschichte als "Hilfswissenschaften" an den mittelalterlichen/frühneuzeitlichen Universitäten zu tun haben mag) einsortiert.

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