Beiträge von Morse

    @Wolfgang Autenrieth:
    Das Prädikat "Etwas für den Politikunterricht" kann man doch über jeden Zeitungsartikel schreiben. Die werden ja auch nicht hier als """Vorschlag""" gepostet. :weissnicht:


    Ich halte es für etwas ... fragwürdig ... Dinge im Unterricht zu behandeln, bei denen man auf Vermutungen angewiesen ist, weil man keine genaueren Infos hat und noch niemand Einblick in irgendwelche Akten hatte.

    Das sehe ich auch so, aber gerade das kann auch zum Thema werden bzw. bietet sich vielleicht bei diesem Stoff an! (angebliche Massenvernichtungswaffen)


    Auch die Frage "wie wird das enden?" beantwortet meine Glaskugel leider nicht. Aber es mag auch sein, dass Politikunterricht da anders funktioniert als Geschichtsunterricht.

    In einem Geschichtsunterricht, der versucht Vergangenes mit Aktuellem zu verbinden ist das für mich eher der Klassiker.
    Gerade wenn historische Stoffe anhand von Tagesgeschehen behandelt werden (Motivationsphase), ist nicht nur eine anschließende Beurteilung des Tagesgeschehens, sondern auch die Entwicklung einer Prognose möglich - aufgrund historischer Argumente.

    Damit daraus "Etwas für den Politikunterricht" würde, müsste man schon aus dem Stoff ein Thema machen (Leitfrage) und aus diesen Quellen eine Auswahl treffen (Arbeitsblatt).

    Nach dieser Logik würde aus "CO2 einsparen!" ein Aufruf zur Umweltzerstörung.


    (Ich will damit nicht sagen, dass ich einen Aufruf zur Einschränkung von bestehendem Konsum für die richtige Verhaltensweise im Fall des TE halte, aber daraus einen Aufruf (!) zum Konsum zu konstruieren finde ich abwegig. Ob es ungewollt so eine Wirkung hat - also eine Verharmlosung ist - darüber kann man m.E. diskutieren.)

    heißt, "wenn ich finde, es ist aussichtsreich, Schülern zu erzählen, eine halbe Pille sei besser als eine ganze, dann darf ich das in meinem Unterricht verkünden." Und das ist Humbug.


    Wie geschrieben ging es nicht um's Dürfen, sondern was in diesem Fall die bessere Prävention ist.


    Im Falle des TE ging es, soweit ich es verstanden habe, gar nicht um Unterricht, sondern um ein Gespräch außerhalb mit den betroffenen 4+ Schülern.
    Aber interessieren würde es mich trotzdem:
    Inwiefern ist ein Aufruf dazu, vorhandenen Konsum zu begrenzen, illegal - sowohl im Allgemeinen wie als Beamter im Unterricht?
    Mir ist dazu keine Rechtsprechung bekannt und schon gar keine expliziten Gesetze, aber ich lerne gerne dazu!

    Wenn demnächst mal das Sommeroch zuschlägt eröffne ich einen Motz-Motz-Motz-Thread für Meckeranfänger, Motzprofis und alle, die es werden mögen. 8) Da schulen wir dann unsere Skills, um den Bereich zu füllen. :schnelltipp: Konstante Fortbildung ist schließlich erste Lehrerpflicht. :aufgepasst:

    Bis jetzt hat JEDE!!11 Fortbildung meine Motz-Skills geschult! :motz: :motz: :motz:

    Achso, in deiner Themenwahl im Unterricht lässt du dich von Nutzen, Chancen und Risiken leiten? Ich dachte immer, wir halten uns an Lehrpläne und geltende Gesetze.


    Ich bin nicht sicher, ob ich Deinen Beitrag verstehe. Inwiefern sollen Bildungspläne und Themenwahl des Lehrers ein Widerspruch sein? Das eine ergibt sich doch aus dem anderen.

    Meinst Du es so, dass ein Appell zur Mäßigung eines Konsums illegal sei bzw. gegen Lehrpläne und Gesetze verstoße?

    Für mich ergibt sich aus dem Ausgangsposting die Frage, ob mittels eines Aufrufs zu einer (nur) Mäßigung des Drogenkonsums auf der Beziehungsebene SuS erreicht werden können, die nicht (mehr) über herkömmliche institutionalisierte Maßnahmen der Prävention erreichbar sind.
    Das entscheidende Kriterium ist für mich hierbei der Erfolg der Maßnahme: Was hat einen größeren Nutzen? Überwiegen Chancen oder Risiken?
    Wie hier schon genannt wurde, hat die "zero tolerance" Politik auch ihre Schattenseiten.

    Diskussionswürdig ist das Ganze daher allemal!

    Wie kontrovers das Thema ist, sieht man z.B. auch beim gespaltenen Umgang der Polizei mit Kiffen.
    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter z.B. setzt sich für eine "Entkriminalisierung" ein, die Gewerkschaft der Polizei vehement dagegen.
    Da ist dann z.B. von einem "verantwortungsvollen Drogenkonsum" die Rede - wohlgemerkt von einem führenden Polizisten und nicht einem Alt-68er-Pädagoge oder in seiner Rolle unsicheren Junglehrer.

    Ich habe (offiziell) einen BA in Geschichte und ein PGCE fuer die Grundschule mit Hauptfach Englisch. Zusaetzlich noch Studienleistungen in DaF, Wirtschafts- und Kulturwissenschaften und Spanisch. Dazu ueber 10 Jahre Unterrichtserfahrung als Grundschullehrerin in GB, mehrere Jahre Fachleitung fuer Naturwissenschaften und Mathematik.
    In Hessen hab ich nun die Anerkennung fuer Sek1 und 2 fuer Englisch und Geschichte erhalten. Die will ich aber nicht, denn ich bin nunmal Grundschullehrerin.

    :lach:

    Weil Ecstasy bei "passender" Dosierung so safe ist wie Sex mit Kondom?!?

    Nein, sondern weil es kein nachdrückliches Verbot ist, das sowieso nicht durchgesetzt werden kann und Pubertierende auch zur Übertretung provozieren kann.


    Vielleicht sollte diese spezielle Form der Beratung dann doch lieber erfahrenen Beratungslehrern wie Meike und anderen Experten überlassen werden.

    Das sehe ich anders. Ein Lehrer, zu dem SuS ein sehr positives Verhältnis haben, kann mehr bewirken als ein Experte, dem manche SuS gar nicht erst zuhören.

    Wenn man krank ist, muss man doch ohnehin zum Arzt.

    Arzt: [freundlich] Soooo Herr Schmidt... Also, es scheint sich um ganz gewöhnliches Kopfweh zu handeln, aber um sicherzugehen machen wir jetzt noch ein paar Tests mit Ihnen!
    [Die Tür wird einen Spalt geöffnet]
    Arzt: Fräulein Meyer was ist denn?
    Frl. Meyer: [Flüstert etwas]
    Arzt: [barsch] Ja ich weiß, dass das Wartezimmer voll ist!
    Hr. Schmidt: Also sooooo schlimm ist es jetzt auch wieder ni...
    Arzt: Wir wollen doch sicher gehen, dass unserem Patient auch die bestmögliche Hilfe zukommt, gell! [Wendet sich von Frl. Meyer zu Hrn. Schmidt - und wieder zurück zu Frln.]
    [seine Lippen formen die Worte "Privatpatient"]
    Frl. Meyer: [rollt kurz mit den Augen und schließt die Tür wieder]
    Arzt: [freundlich] Soooo.... wo waren wir?
    Hr. Schmidt: Also ei...
    Arzt: [freundlich] Ach so, ja, die Tests! Na dann kommen Sie mal mit!

    Problem:Als Lehrer darf ich das natürlich nicht zugeben. Im Endeffekt muss ich mich dumm stellen nach dem Motto: "Ich habe nur die legalen Drogen probiert".

    Natürlich "darfst" Du das zugeben und Du musst Dich auch nicht dumm stellen bzw. die Schüler belügen. Aber an Deiner Stelle, gerade als Junglehrer, würde ich mir die daraus evt. folgenden Nervereien ersparen.


    Versteht Ihr was ich meine?! Ich will den Jugendlichen auf keinen Fall sagen, dass Drogen gut sind, sondern vielmehr diejenigen, die sowieso konsumieren, glaubwürdig beeinflussen und den Schaden minimieren.

    Dann mach das doch, wenn Du wirklich überzeugt davon bist, dass es eine Wirkung auf Deine SuS hat!

    Ein Satz wie "Wenn Ihr schon Ecstasy nehmen müsst, dann schaut wenigstens, dass Ihr nicht überdosiert." finde ich in Ordnung und ich beurteile das nicht als verharmlosend.
    (So ein Satz ist für mich im Prinzip nichts anderes wie "Wenn ihr schon Sex haben wollt, dann benutzt wenigstens ein Kondom".)

    Sei doch froh, dass es nur Spam sein soll und kein Hasskommentar! ;)

    (Falls Du geplant hast irgendwann mal noch in die USA einzureisen, würde ich mir das vorher gut überlegen. Wer nur kurz bzw. als Tourist kommt, muss seine Social Media Accounts zwar bisher noch nicht offenlegen (wie bei einem richtigen Visa) aber es gab ja auch schon Fälle, wo ein vermeintlich lustiger Tweet genügt hat...)

    eine kurze rechtliche Frage: Nehmen wir an, der Dienstherr stellt mir ein mobiles Endgerät zur Verfügung, das ich auch mit nach Hause nehmen darf. Darf die Schulleitung dann von mir verlangen, dass ich um 16.55 Uhr (Ende der Unterrichtszeit ist 17 Uhr) nochmal meine dienstlichen Mails abrufe, selbst wenn ich da schon zuhause bin? Wenn ja, wo steht das? Bundesland ist BaWü.


    Das steht m.E. nirgends bzw. ist nicht explizit geregelt.

    (Wie auch das Abrufen in der Schule...)

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