Beiträge von Morse

    Meike, ich bin dankbar für Deine Erläuterungen und Erfahrungen. Ich wundere mich nur sehr über diese Regelung.

    "Es gibt übrigens eine rechtskonforme Art, der Dienststelle Verfehlungen auch öffentlichkeitswirksm nachzuweisen, und das ist, die Rechtslage ausführlich zu erläutern, also öffentlich zugängliches Wissen bekannt(er) zu machen."
    So machen wir das normalerweise, da steht dann im Protokoll der ÖPR-Sitzung ungefähr: "Thema Xy: Beim nächsten Gespräch mit der SL darauf hinweisen, dass ... und nicht ..."

    Diese rechtliche Problematik war mir so gar nicht bewusst (wahrscheinlich weil bei aktuellem Stand der Dinge weder die SL noch jmd. im Kollegium uns da an den Karren fahren wöllte).

    Die vermeintliche Neutralität, die hier oft bemüht wird, ist nichts anderes als
    cuius regio, eius religio.
    Die Herrschaft erlaubt nun mehr als nur eine Religion - aber welche Religionen welchen Status und Privilegien bekommen, das regelt sie!

    Aus welchen Motiven erlaubt oder verbietet ein Staat z.B. Kruzifixe oder islamische Kopftücher?
    Wovon hängt es ab, ob eine Regierung diese oder jene Religion fördert oder unterdrückt?
    Warum interessieren sich Staaten überhaupt für Religionen?

    Für einen Staat ist Religion dann interessant, wenn er sie für sein Ziele nutzen, oder sie für ihn gefährlich werden kann.

    Kannst Du gerne anzweifeln, ein reguläres Schulfach "Religion" existiert an den staatlichen Schulen schlicht und ergreifend nicht. Ich hab ja auch schon mehrfach erwähnt, dass Religionsunterricht an manchen Schulen als freiwilliges Zusatzangebot wählbar ist und dass immer noch die Möglichkeit besteht, sein Kind an einer katholischen oder evangelischen Privatschule anzumelden.

    Welche willst Du denn fragen? Wir haben z. B. gar keinen. Der Satz sagt eigentlich nur, dass auch ein Religionslehrer - sollte es an der Schule einen geben - am regulären Konvent teilnehmen darf. Das ist sehr nett vom Kanton, finde ich, denn der Religionsunterricht wird ja nicht vom Kanton bezahlt (der stellt lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung). [...]Abgesehen davon ist natürlich auch die Schweiz kein laizistisches Land. [...] Immerhin sind wir einen Schritt weiter mit der Tatsache, dass es nun mal kein obligatorisches Schulfach Religion bzw. ersatzweise Ethik gibt. [...]


    Du hattest auf das Bildungsgesetz verlinkt und dazu kommentiert:
    "Da suchst Du vergebens nach dem Wort "Gott". Der hat bezüglich der Ausbildung unserer Kinder und Jugendlicher auch nichts zu melden."
    Im Bildungsgesetz §20 wird aber der "Christliche Religionsunterricht" bestimmt, bzw. das Schulen und Schulträger diesen unterstützen.
    Insofern finde ich, in Bezug auf Deinen Kommentar, dass "Gott" also durchaus bei der Ausbildung der Kinder und Jugendlicher etwas meldet. Dass dies weniger oder erheblich weniger ausgeprägt ist als z.B. in der BRD, wie Du beschrieben hast, mag schon sein. Das möchte ich auch gar nicht bestreiten.

    Ja, mir auch und insofern habe ich Dich überhaupt nicht falsch verstanden. Mich kekst genau das nämlich schon seit Beginn dieses Threads fürchterlich an. Eben dieses stoische darauf beharren, die Kirchen hätten so überhaupt keinen Einfluss auf das staatliche Bildungssystem und den Staat ganz allgemein.

    Ok, da sind wir uns dann einig!

    @Miss Jones, Wollsocken80: ich glaube ihr habt mich falsch verstanden. Ich möchte nicht dafür argumentieren, ob Religion nun Teil der Schule sein sollte oder nicht.
    Mir ging es den Wahrheitsgehalt dieser oft gehörte Aussage, dass "Die Schule ist zur Neutralität verpflichtet" sei.

    Wenn diese Aussage so gemeint ist, dass damit "ICH BIN MEINUNG, dass Schule zur Neutralität verpflichtet SEIN SOLLTE" ausgedrückt werden soll, ist das ja in Ordnung.

    Aber als Feststellung, dass es tatsächlich so sei, ist es einfach falsch.


    Noch ein Kommentar zum Baseler Bildungsgesetzt:

    Guckst Du hier:

    https://bl.clex.ch/frontend/versions/1692

    Da suchst Du vergebens nach dem Wort "Gott". Der hat bezüglich der Ausbildung unserer Kinder und Jugendlicher auch nichts zu melden.

    Das stimmt. Das Wort "Gott" finde ich dort nicht. Dafür einen

    § 20 Christlicher Religionsunterricht:

    "1 Der christliche Religionsunterricht wird durch die Landeskirchen und die anderen kantonal anerkannten Religionsgemeinschaften organisiert.
    2 Die Schulen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme.
    3 Die Trägerschaft stellt die dafür erforderlichen Schulräume unentgeltlich zur Verfügung.
    4Die Religionslehrerinnen und Religionslehrer nehmen an den Sitzungen des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents ihrer Schule mit beratender Stimme teil."


    Du hast gesagt "Gott" "hat bezüglich der Ausbildung unserer Kinder und Jugendlicher auch nichts zu melden." Da habe ich angesichts dieses Paragraphen meine Zweifel.
    Man kann ja mal die Religionslehrer fragen, die an den Sitzungen der Lehrerkonvents mit dabei sind, ob Gott da nichts zu melden hat! ;)

    Die Schule ist zur Neutralität verpflichtet. Deshalb halte ich religiöse Zeichen jeglicher Art für nicht angebracht.

    Dieses Argument kommt in der Diskussion immer wieder.

    Dabei stehen in manchen Schulgesetzen (!) Dinge wie:
    "in Verantwortung vor Gott", "Ehrfurcht vor Gott", "im Geiste christlicher Nächstenliebe" usw. Vom Religionsunterricht mal ganz abgesehen.

    Deshalb meine Frage:
    Wie kommt man überhaupt auf den Gedanken, dass die Schule hier "zur Neutralität verpflichtet" sei?

    Klar, da kann man ja auf Xzig verschiedene Weisen machen. Es gibt vom regelmäßigen PR-Newsletter bis zum PR-pinboard ja alles. Nur das mit den Protokollen klang für mich echt schräg, allerdings ist es ja nach deiner Beschreibung kein richtiges solches.
    Verschwiegenheitspflicht ist aber ein hohes Gut. Und nicht jedes Thema geht das Kollegium was an. Weder die Gesundheit von Herr Schmidt noch die Elternbeschwerden über Herrn Müller möchte ich auch nur andeutungsweise als "Thema" streuen, und oft kann man sich ja auch schon bei veröffentlichten Überschriften auch was denken, dann diskutiert das ganze Kollegium wer da wohl wegen was gemeint sein könnte. Muss man schon extreeeem sensibel handhaben, dass das nicht nach hinten losgeht.

    Ja, das sehe ich natürlich auch so.
    Bei uns kommt es eher selten vor, dass es ein öffentliches und nicht-öffentliches Protokoll gibt. Meistens gibt's nur ein öffentliches.

    Fun fact: aufgrund des öffentlichen Protkolls gab es auch schon Rückmeldungen, dass man doch nicht so hart mit der SL ins Gericht gehen müsse.


    Ein reines Ergebnisprotokoll ohne Themen wie Konflikte, Namen, Diskussionsablauf, redebeiträge usw. könnte man dann ggf. aushängen, aber das ist ja nicht DAS Protokoll des PR.
    Jedenfalls nicht so, wie die Niederschrift gemeint und vorgesehen ist.

    Ok.

    Ich persönlich halte es für wichtig, dass das Kollegium informiert ist, was ihr PR (für sie) macht.

    Protokolle öffentlich aushängen?
    Ohmannohmann.
    Oder der PR redet über nix Relevantes.

    Wie meinst Du das?

    Im Protokoll steht z.B. über welchem Themen (!) gesprochen wurde und keine Transkription, wenn mal kurz über Kollege Xy gelästert wurde.

    Es ist doch im Interesse aller, wenn z.B. der PR ein Problem anspricht, im Gespräch eine Lösung gefunden wird mit der SL und dies dann auf diese Weise kommuniziert wird.
    Das Kollegium möchte ja vielleicht auch ohne eine extra Personalversammlung auf dem Laufenden sein und auch wissen, was die von ihnen gewählten Vertreter so machen. Oder nicht?

    Natürlich kannst Du "Vorwürfe, die in der Unterredung gemacht wurden, thematisieren und in der PV kundtun".
    Was anderes wäre es, wenn Du die SL dabei heimlich gefilmt hättest oder ähnliches.

    Verschwiegenheit über SL-ÖPR treffen? Ich kenne das so, dass der ÖPR nach einem solchen Treffen ein Protokoll schreibt und aushängt.

    Eine gewagte These, aber wenn ein Schüler durch die Inhalte des Lehrplans hoffnungslos überfordert ist, ist es dann nicht der falsche Bildungslehrgang für ihn? Ich war auch im Mathematikstudium völlig überfordert und musste mir irgendwann eingestehen, dass es nicht das Richtige für mich ist - genauso wie es bei jedem Zweiten in dieser Studienrichtung der Fall ist. Dennoch beschloss der Dozent nicht, die fachlichen Anforderungen hierfür zu senken...

    Ich schreib diesbezüglich: "Anstatt die Schüler da abzuholen wo sie sind - und das müssen wir in manchen Schularten - müssen wir uns an die Lehrpläne halten.

    Es gibt Schulpflicht und Berufsschulpflicht.
    Z.B. hier im Forum gab es ja auch Fälle von Grundschülern, die nicht beschulbar sind, aber trotzdem beschult werden müssen.
    Nicht in allen Schularten erledigt sich das Problem durch nicht-Versetzung quasi von selbst.

    Auf der anderen Seite ist es schulpolitisch offenbar nicht anders gewollt, sonst wären die Schwerpunktsetzungen anders.

    Das sehe ich leider auch so.

    Didaktisch ist es einfach fatal, trotz fehlender elementarer Grundlagen einfach weiter "Stoff" zu machen.
    Man sollte einen Schritt nach dem anderen gehen, vom Einfachen zum Schwierigen. (In initiierten Zirkeln als "Progession" bekannt.)

    Jemand, der nicht mal durchgehend am Satzanfang groß schreibt und am Ende einen Punkt setzt, lasse ich im BS-Englisch keinen Aufsatz schreiben. Und korrigieren würde ich ihn schon gar nicht.
    Da werden erstmal die Basics geübt. Die BS-Kollegen mit Deutsch oder Gemeinschaftskunde haben keine Wahl. Auch die Karikatur-Interpretation von jemand, der nicht mal seinen eigenen Namen richtig schreiben kann, will korrigiert werden...

    Die Lehrpläne sind in meinen Augen teilweise Etikettenschwindel.
    Darin werden Leistungen genannt, die für viele Schüler nicht machbar sind - einerseits. Andererseits werden das Niveau durch Formulierungen wie "kommunikative Handlungsfähigkeit", "gelungene Kommunikation, die sich an der [...] Wirklichkeit orientiert" abgewertet. Für mich ist das ein "so tun als ob". Dass eine Karikatur-Interpretation gemacht wurde, heißt nicht, dass da auch nur irgendwas sinnvolles dabei rauskam. Aber gemacht wurde sie! Und es steht im Tagebuch!

    Anstatt die Schüler da abzuholen wo sie sind - und das müssen wir in manchen Schularten - müssen wir uns an die Lehrpläne halten.
    Anstatt dass die Schüler die Möglichkeit haben etwas zu lernen, müssen wir sie mit Aufgaben frustrieren, die sie überfordern, bei denen sie keine Chance haben.

    Wie Brick in the wall schrieb " ist es schulpolitisch offenbar nicht anders gewollt". Unsere Tätigkeit wird dadurch sinnlos und wir so frustriert wie die Schüler.


    (Das gilt natürlich nicht für alle Schüler und Schularten - aber manche.)

    Zum Begriff "Neutralität":

    Hier und da wirkt es so, als sei die Neutralität des Beamten ein Nichts, quasi die Abwesenheit von einer Haltung.
    Die Neutralität des Beamten bezieht sich aber auf die Haltung seines Dienstherrn. Der Dienstherr gibt vor, zu welchen Themen sich z.B. Lehrer wie äußern dürfen und wie nicht. Abweichungen die über ein bestimmtes Maß von dieser Haltung abweichen sind nicht mehr "neutral".
    Die "Neutralität" ist also eine (wenn auch einem Wandel unterworfene) bestimmte Haltung. (Die des Dienstherrn.)

    (Für "Meinungsfreiheit" und "Religionsfreiheit" gilt dasselbe. Eine Regierung entscheidet genau darüber, was erlaubt ist und was nicht.)

    @Morse - darauf dürfte es hinauslaufen, was die Vergütung angeht. Und was die Verfügbarkeit angeht, möchte ich dann aus der Vertretungsliste raus - ich habe dann ja schlicht die Freistunden nicht mehr, die ich jetzt habe.

    Montag wissen wir mehr.

    Unterricht über "Nebentätigkeit" wird gerne mal (deutlich) schlechter bezahlt als eine reguläre Deputatssstunde. (Gerade bei A14 und höheren Stufen kann der Unterschied groß sein.)

    Eine Nebentätigkeit noch "on top" auf ein volles Deputat würde ich nur machen, wenn Du den Unterricht "recyclen" kannst. Bei Dir wäre es ja etwas komplett neues, wo Du eh Zweifel hast, ob Du das gut machen kannst (ich persönlich finde jedoch, dass Fremdsprachenlehrer besser geeignet sind für DaZ als "nur"-Germanisten).

    Mach Dich nicht verrückt, nachher war's evt. eh nur ein "Hirnfurz" des neuen engagierten Schulleiters und/oder auch der Schülerin.

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