Beiträge von Schiri

    Da noch nicht geschehen, möchte ich noch die Idee eines kleinen Kredits in den Raum stellen. Höhe und Zeitraum scheinen ja überschaubar und mit zwei naturwissenschaftlichen Fächern dürfte die feste Stelle danach ja recht schnell kommen. Auch wenn 2000-3000€ im Ref sicherlich wie sehr viel Geld wirken, ist das doch (auch mit heutigen Zinsen) danach sehr schnell zurückgezahlt.

    Hätte mich wohl auch dagegen gesträubt, aber rückblickend finde ich es eine Möglichkeit, die man in Betracht ziehen sollte.

    "Siehste, die Eltern wollen diese Tests. Dann musst du sie leider doch machen."

    Eine Frage lautet:

    Lernrituale (Tests in Mathe) sind für mein Kind förderlich.

    Ich finde das sowas von armselig.....

    a) zum Glück ist so ein Ergebnis ja nicht relevant

    b) ich bin vielleicht kleinlich, finde aber schon die Formulierung unpräzise. Ob sie förderlich sind oder nicht können die Eltern ja ggf gar nicht beurteilen. M.E. müsste man das anders formulieren: durch x fühlt sich Kind motiviert, gibt dem Kind Struktur, Transparenz bei der Leistungserwartung...

    c) so wie man das im Forum liest, ist's wirklich peinlich...

    Ich habe bei gleicher UV auch gestöhnt, aber tatsächlich hat es abgesehen von den Korrekturen (und da ist auch eine der größten Möglichkeiten versteckt Zeit zu sparen, in dem man diese effizient korrigiert (dazu gibt es andere Beiträge)) auch einige positive Seiten, die in den anderen Beiträgen hervorgehoben wurden.

    Wenn es dich beruhigt: an unserer Schule wurde jetzt jemand direkt aus dem Ref kommend in diese Konstellation geworfen ;). Der Kollege bekommt neben Mitleid übrigens auch viel Unterstützung!

    Familienzuschläge entsprechen immer dem Anteil der Arbeitszeit, nach meiner Kenntnis ist das für das Sabbatjahr genauso, das ja formell wie eine Teilzeit gerechnet wird. Einzige Ausnahme: Wenn beide Ehepartner verbeamtet sind, bekommen sie den ganzen Familienzuschlag, wenn sie gemeinsam 100% oder mehr arbeiten.

    Lieber Bolzbold,

    wie bei fast jedem meiner Anliegen hast du schnell und hilfreich geantwortet. Vielen Dank dafür. An zwei Punkten möchte ich trotzdem noch einmal ansetzen, um Missverständnisse zu vermeiden oder weil sich Dinge vielleicht geändert haben, seit die Situation für euch aktuell war.

    Im Idealfall ziehst Du mit Kenntnisnahme des Votums der Schulleitung den Antrag zurück. Allerdings läuft die Frist dann wieder von vorne.

    Im aktuellen Versetzungserlass lese ich allerdings folgenden Passus:

    Zitat

    "Die automatische Freigabe (Fünf-Jahres-Frist) bleibt bei der Absage einer beabsichtigten wunschgemäßen Versetzung oder eines Serviceangebotes grundsätzlich bestehen" (Seite 2)

    Das liest sich für mich doch eher so, als sei es so, dass auch wenn ich die Versetzung nicht wünsche, der Antrag für die Fristwahrung zählt. Liegt es vielleicht an dem Detail, ob ich den Antrag zurückziehe oder die Versetzung (an einem späteren Punkt des Verfahrens) ablehne? Da ich ja aber ohnehin davon ausgehe, dass die SL in den nächsten Jahren immer ihr Veto (nachvollziehbarer Weise) einlegen wird, ist die Überlegung eher hypothetischer Natur...

    Die zweite Formulierung im Erlass, die im Widerspruch zu dem steht, was ich so gehört habe und was auch du schreibst, ist die Folgende:

    Zitat


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr." (ebenfalls Seite 2)

    Ob es sich hier um eine unsaubere Formulierung handelt, oder ob es heute doch so ist, dass ich nur einmal jetzt und dann nochmal in fünf Jahren einen Antrag stellen müsste, kann mir vermutlich dann nur PR, Behörde oder Gewerkschaft verbindlich sagen, oder?

    Noch einmal vielen Dank und viele Grüße!

    Ja, dass der Bedarf notwendig ist, ist mir klar. Da die Schule aber nicht mitten in der Großstadt liegt und jedes Jahr um einen Jahrgang wächst, sind die Chancen zumindest nicht verschwindend klein. Die "neue" SL ins Boot zu holen wäre mir jetzt viel zu früh. Gegenüber meiner aktuellen würde ich das natürlich offen kommunizieren. Meine bisherigen Erfahrungen bestärken mich aber darin, dass ich mich keinesfalls auf ihr Wort, wie sie im Fall der Fälle auf einen Antrag reagieren würde, verlassen kann. Daher möchte ich mit dem korrekten Timing der Anträge auch formal alles richtig machen.

    Sorry also für das Missverständnis. Es ging nicht darum, irgendwie hinter dem Rücken der SL was einzufädeln. Das wäre auch nicht meine Art.

    Guten Morgen allerseits!

    Ich versuche mich kurz zu fassen: In unmittelbarer Nähe zu meinem Wohnort (der von Dauer sein soll) hat eine neue Schule eröffnet, die in den nächsten Jahren jedes Jahr um einen Jahrgang wachsen wird. Ich bin an meiner jetzigen Schule nicht unzufrieden, aber es gibt Dinge, die ich auch nicht für den Rest meines Arbeitslebens unverändert sehen möchte ... Auch wäre die enorm reduzierte Fahrzeit natürlich toll.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Plan ist, dass ich jetzt einen Versetzungsantrag stelle (der aufgrund der Personalsituation an meiner jetzigen Schule sicherlich nicht von der SL unterstützt wird), um dann ggf in fünf Jahren auf jeden Fall gehen zu dürfen, falls meine Unzufriedenheit oder meine Motivation einfach eine neue Schule kennenzulernen bis dahin weiter gewachsen sind.

    Konkrete Fragen:

    - Sollte der Antrag jetzt wider Erwarten nicht von der SL abgelehnt werden, bis wann kann ich ihn zurückziehen?

    - Verstehe ich es richtig, dass dem Antrag im sechsten Jahr nach dem Erstantrag von Seiten der SL stattgegeben werden muss, oder muss ich tatsächlich jedes Jahr einen Antrag stellen, damit diese Regelung greift?

    - gibt es weitere Gedanken zu diesem "taktischen" Antrag?

    Ja, ich weiß, dass der Personalrat (bzw. die Gewerkschaft) hier die richtige Instanz wäre, aber weil ich das Forum in diesen Dingen immer sehr informiert finde und das Vorgehen bisher erstmal nur ein "Gedanke" ist, erlaube ich mir trotzdem diesen Beitrag:-).

    Vielen Dank und viele Grüße!

    Schiri

    Ich hatte auch mal direkt am Anschluss an die Ferien genommen und direkt mit Antrag ne Seite Text formuliert, warum das bitte zu genehmigen sei. Deren Sorge ist ja (so verstehe ich das zumindest), dass man sich die Ferien gut bezahlen lässt und danach nicht arbeitet. Um das zu vermeiden, haben sie dann diese realitätsferne Verordnung.

    Ich weiß nicht mehr meine Argumente, aber es gehörten dazu:

    - Elterngeldbezugszeitraum (ja nur bis zu Zeitpunkt x möglich, zumindest bei Basiselterngeld)

    - Anteil an Ferientagen in einem klassischen Lehrerjahr habe ich gegenüber den Ferientagen gestellt, die auch mir entfallen (das eine war so 15%, das andere so 12%, auch das sollte zeigen, dass es mir nichts um eine missbräuchliche Auslegung ging, sondern um eine praktische)

    - Schreiben der Schulleitung, dass es aus schulorganisatiorischer Sicht höchstproblematisch ist, wenn ich erst zum Herbst gehe (Mangelfach, gibt kaum Vertretungskräfte und wenn doch, nehmen die Stellen zum 1.8. an...)

    Ich befürchte, das meiste davon hilft dir jetzt nicht mehr, aber wenn doch, schaue ich gerne noch mal, was ich da sonst so geschrieben habe.

    Auch wenn es zu meinem Vorteil war, erscheint mir bei dieser Problematik auch eine gewisse Willkür der SachbearbeiterInnen eine Rolle zu spielen, was natürlich gar nicht geht. In meinem Fall hat's glaube ich sogar der Jurist der Bezirksregierung geprüft. Vielleicht kann man das fordern, wenn man sicher ist ungerecht behandelt zu werden?

    Viel Glück und gute Nerven!


    Edit: ach, und fast vergessen: herzlichen Glückwunsch und alles Gute euch dreien!

    Das bezweifle ich. Alle effizient korrigierenden Sprachlehrkräfte lesen einmal. Alles andere ist Zeitverschwendung. Aber ich bin ja der dumme Mathelehrer, ich kann dazu nichts sagen und du hast natürlich Recht.

    Bin scheinbar eine effizient korrigierende Sprachlehrkraft. Etwas mehrfach lesen passiert nur im absoluten Ausnahmefall oder im Abitur. Mein Vorgehen passt vermutlich gut zum Pareto Prinzip (so als Tipp für KollegInnen, die keine zeitraubenden Fortbildungen zum effizienten Korrigieren besuchen wollen 😜)

    Mein Mitgefühl hast du ebenso, aber auch ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass das im Bereich des durchaus üblichen liegt. Ein Aspekt, der schon genannt wurde, den ich aber explizit betonen möchte ist die Möglichkeit, dass dir Korrekturtage eingeräumt werden können. Ich hatte z.B. letztes Jahr einmal eine ungünstige Häufung (innerhalb von 8 Werktagen sind Vorabi Q2, Lk und gk Q1 (alle Kurse riesig) und zwei weitere Klausurstapel eingetrudelt. Das war auch bei guter Organisation nicht bei akzeptabler Work-Life-Balance zu machen. Ich hab der SL den erwarteten Arbeitsumfang und die tw. einzuhaltenden Fristen skizziert und dann zwei Tage freibekommen. Insgesamt sind zwar nur vier Stunden entfallen, aber inkl. An- und Abfahrt war das trotzdem hilfreich, weil ich zwei Tage durchkorrigieren konnte.

    Effizientes Korrigieren halte ich übrigens für den anderen wichtigen Tipp im Gesamtkontext!

    Wusstet ihr, dass man ein Fahrrad als Dienstfahrzeug steuerlich geltend machen kann? Ich steige tatsächlich auf Fahrrad um und meine Nachbarn haben mir das gesagt. Beim LBV gibt es einen Vordruck, habe aber noch nicht geschaut. Mein Dienstrad hatte ich mir aber schon sowieso angeschafft. Es tat mir jedesmal in der Seele weh für den kurzen Weg das Auto zu benutzen, aber wegen des Gepäcks habe ich es doch oft gemacht. Ausserdem hatte ich gar kein Fahrrad mehr, das funktionstüchtig ist. Vermutlich können Referendare das auch.

    Weißt du, ob man dann trotzdem noch die PKW-Entfernungspauschale bei der Steuererklärung angeben kann? Sonst rechnet sich das ja sehr schnell nicht mehr...

    Und wann planen Sie diese Untersuchung durchzuführen?

    Ich kann gar nicht sagen, wie sehr es mich nervt, dass mittlerweile die meisten Threads aufwändiger zu lesen sind, weil du offensichtlich zu viel Zeit und zu wenig besseres zu tun hat.

    Vorneweg: Ich werde mich selbstverständlich nicht auf eine Diskussion über diesen (sicherlich auch nicht zielführenden aber wohltuenden) Beitrag einlassen.

    Danke für diesen Thread. Endlich habe ich die Gelegenheit zur Selbstbeweihräucherung.

    Seit Beginn des Schuljahres ohne jede Ausnahme jeden Tag insgesamt gut 30km (knapp 200 Höhenmeter). Es ist ein Sport und "Work-Life-Balance"-Projekt und macht meistens großen Spaß. In Folgejahren werde ich im Winter aber auch mal Auto oder ÖPNV nutzen8).

    Wenn ich noch ca. 100 Fahrten mache, hat sich das dafür eigens angeschaffte Rad schon dann amortisiert, wenn ich ausschließlich die Spritkosten gegenrechne. Das erhöht den Spaßfaktor nochmal ein bisschen :victory:.

    Allgemein zum Thread: "Landstrecke" (arm an Ampeln) und gute Radwege führen dazu, dass ich tatsächlich nicht so viel länger brauche als mit dem Auto.

    Für NRW: Vorab bekanntes Fehlen muss beurlaubt werden.

    Nachtrag: habe gerade die Regelungen noch einmal nachgeschaut und ein geplanter, nicht dringender Arzttermin ist auf jeden Fall nicht eingeplant. Wie gesagt, gilt nur für NRW, aber ich vermute, das ist überall ähnlich. Bei uns wäre übrigens der Urlaubsantrag für 1-3 Tage an die Klassenleitung zu richten, darüber hinaus an die SL. Ich schaue dann immer in den Kalender, ob Klassenarbeiten terminiert sind.

    Du darfst 32 Stunden arbeiten. Bei mir sind das 72%. (Würde mir so von meiner Ansprechpartnerin in der Bezreg erklärt).

    Hilfreicher ist ja meist die Stundenzahl in der Schule. Bei Gym NRW also 25,5, womit man unter Berücksichtigung von Susanneas Hinweise bei 19 von 25,5h landet.

    Edit: Susannea war schneller, ich lasse es aber wegen der Rechnung trotzdem zunächst stehen.

    Wie viel darf man denn als Beamter eigentlich monatlich/jährlich dazu verdienen? Finde da leider keine Übersicht zu. Wie viel wären das am Beispiel des A13-Gehalts?

    Da geht es weniger ums Geld (das hebt halt deinen EK-Steuersatz an), als um die zeitliche Beanspruchung. Die meisten Länder haben dafür Höchstgrenzen und genehmigungspflichtig ist eine Nebentätigkeit als verbeamtete Lehrkraft immer.

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