Ich hatte auch mal direkt am Anschluss an die Ferien genommen und direkt mit Antrag ne Seite Text formuliert, warum das bitte zu genehmigen sei. Deren Sorge ist ja (so verstehe ich das zumindest), dass man sich die Ferien gut bezahlen lässt und danach nicht arbeitet. Um das zu vermeiden, haben sie dann diese realitätsferne Verordnung.
Ich weiß nicht mehr meine Argumente, aber es gehörten dazu:
- Elterngeldbezugszeitraum (ja nur bis zu Zeitpunkt x möglich, zumindest bei Basiselterngeld)
- Anteil an Ferientagen in einem klassischen Lehrerjahr habe ich gegenüber den Ferientagen gestellt, die auch mir entfallen (das eine war so 15%, das andere so 12%, auch das sollte zeigen, dass es mir nichts um eine missbräuchliche Auslegung ging, sondern um eine praktische)
- Schreiben der Schulleitung, dass es aus schulorganisatiorischer Sicht höchstproblematisch ist, wenn ich erst zum Herbst gehe (Mangelfach, gibt kaum Vertretungskräfte und wenn doch, nehmen die Stellen zum 1.8. an...)
Ich befürchte, das meiste davon hilft dir jetzt nicht mehr, aber wenn doch, schaue ich gerne noch mal, was ich da sonst so geschrieben habe.
Auch wenn es zu meinem Vorteil war, erscheint mir bei dieser Problematik auch eine gewisse Willkür der SachbearbeiterInnen eine Rolle zu spielen, was natürlich gar nicht geht. In meinem Fall hat's glaube ich sogar der Jurist der Bezirksregierung geprüft. Vielleicht kann man das fordern, wenn man sicher ist ungerecht behandelt zu werden?
Viel Glück und gute Nerven!
Edit: ach, und fast vergessen: herzlichen Glückwunsch und alles Gute euch dreien!