Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen.
Mittlerweile haben wir auch den offiziellen Bescheid und ich bin ehrlich verärgert. Die TZ darf erst ab dem ersten Schultag für SuS beginnen. Jegliche Konferenzen vorab, Vorbereitungen etc. sind also unberücksichtigt.
Ich habe die Sachbearbeitung jetzt gebeten, zu überprüfen, ob denn folgende Lösung im Rahmen geltenden Rechts wäre (Kurzfassung):
- EZ-Antrag zurückziehen und nach Ende der aktuellen Elternzeit (Mitte Juli, weil Kind 1 wird und Elterngeld ausläuft, längst genehmigt) mit 50% wieder einsteigen
- 6 Wochen nach Ende der Sommerferien den EZ-Antrag und den TZ-in-EZ-Antrag wie jetzt einreichen
Irrsinnigerweise müsste das doch legal sein, würde das Land aber 3000€ mehr kosten und die Schule vor echte Probleme stellen (v.a. fehlende Beleihungsgrundlage für dringend benötigte Kollegin).
Falls jemand noch einen Denkfehler in meiner "Alternative" entdeckt, lasst es mich gerne wissen. Ansonsten werde ich berichten, wie diese realitätsferne Herangehensweise am Ende ausgehen wird.