Beiträge von Schiri

    Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen.

    Mittlerweile haben wir auch den offiziellen Bescheid und ich bin ehrlich verärgert. Die TZ darf erst ab dem ersten Schultag für SuS beginnen. Jegliche Konferenzen vorab, Vorbereitungen etc. sind also unberücksichtigt.

    Ich habe die Sachbearbeitung jetzt gebeten, zu überprüfen, ob denn folgende Lösung im Rahmen geltenden Rechts wäre (Kurzfassung):
    - EZ-Antrag zurückziehen und nach Ende der aktuellen Elternzeit (Mitte Juli, weil Kind 1 wird und Elterngeld ausläuft, längst genehmigt) mit 50% wieder einsteigen

    - 6 Wochen nach Ende der Sommerferien den EZ-Antrag und den TZ-in-EZ-Antrag wie jetzt einreichen

    Irrsinnigerweise müsste das doch legal sein, würde das Land aber 3000€ mehr kosten und die Schule vor echte Probleme stellen (v.a. fehlende Beleihungsgrundlage für dringend benötigte Kollegin).

    Falls jemand noch einen Denkfehler in meiner "Alternative" entdeckt, lasst es mich gerne wissen. Ansonsten werde ich berichten, wie diese realitätsferne Herangehensweise am Ende ausgehen wird.

    Hallo zusammen!

    Ich befürchte, das Thema gab es schon und ich habe es nur nicht gefunden. Entsprechende Hinweise nehme ich gerne an!

    Es geht dieses Mal um meine Frau (ebenfalls Lehrkraft, NRW). Unser Kind ist im Juli 2024 geboren und sie hatte Elternzeit bis Juli 2025 angemeldet. Jetzt haben wir den neuen EZ-Antrag gestellt, weil sie unterhälftig TZ arbeiten will. Die beiden EZ-Anträge dürfen auch nahtlos ineinander übergehen, obwohl sie in den Ferien liegen. Die TZ in EZ greift aber erst ab dem ersten Schultag. Ist das so korrekt? Grundsätzlich finde ich ja nachvollziehbar, dass man sich keine "arbeitsarmen" Ferien bezahlen lassen kann, aber im konkreten Fall lagen ja dann zwei Sommerferien in der EZ, obwohl davor und danach gearbeitet wurde. Das erscheint mir etwas unverhältnismäßig.

    Jegliche Gedanken dazu (auch wenn sie meiner Sichtweise widersprechen) sind herzlich willkommen :).

    Danke!

    Zunächst darf man 6h Unterricht ja nicht mit sechs Zeitstunden gleichsetzen. Wenn du also z.B. um 8:00 Uhr beginnst, kämst du in deinem Beispiel auf 5:15h + 5:00h, wärst also nicht weit über dem maximal erlaubten Pensum. Bei uns wird es konkret so umgesetzt, dass die KuK, die wirklich vormittags die sechs Stunden durchgehend hatten, die letzte dieser Stunden auf Wunsch (aber es ist absolut ok, diesen zu äußern) freigestellt werden.

    Besoldungstechnisch ist der Murks weniger groß als in anderen Bundesländern.

    Genau. Zum einen ist hier die Verbeamtung Normalfall (was zugegebenermaßen wieder auf die meisten BL zutrifft). Des Weiteren hängt die Frage, ob man leicht unterdurchschnittlich oder doch eher überdurchschnittlich bezahlt wird, maßgeblich von der Anzahl der zuschlagsberechtigten Kinder und dann dem Wohnort ab.

    !!!Das ist nur ein sachlicher Beitrag, bitte macht das Fass nicht erneut auf 😁!!!

    Da hättest du Zeit für? Also Entwürfe lesen, Unterricht anschauen und Nachbesprechung. Da sind doch locker 3 Stunden pro Person weg.

    - Entwürfe lese ich im Zweifel während der Stunde

    - Bei uns würde die SL das nicht alleine machen, sondern sich mit stv. SL und Schul- und Unterrichtsentwickler aufteilen

    Tatsächlich gibt es bei uns zwei "Hospitationstage" im Jahr, wo die SL und die stv. SL für ca. 15-20 Min in den Unterricht zufällig ausgewählter K reinschneien (z.B. nach Etagen im Schulgebäude ausgewählt) und dann wieder verschwinden. Man kann danach freiwillig ein Gespräch über diese Momentaufnahme führen.

    Das ist vermutlich das Ergebnis eines Aushandlungsprozess zwischen SL und Lehrerrat. Ich persönlich finde die Grundidee der regelmäßigen Hospitation mit zumindest kurzem Feedback sinnvoll. Obwohl ich von mir selbst glaube, insgesamt noch recht viel meines unterrichtlichen Handelns zu reflektieren, bin ich sehr sicher, dass konstruktive Rückmeldungen von außen meinen Unterricht nachhaltig verbessern könnten.

    Weil Bolzbold scheinbar ausnahmsweise mal keine Lust hat, direkt aus der ADO zu zitieren, darf ich mal ran :).

    Zitat

    §17 Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

    Kommentar dazu (hilft dir eher nicht, aber ist vll für Mitlesende interessant):

    Zitat

    2.5 Schulwanderungen und Schulfahrten. Die Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn der Grund der Teilzeitbeschäftigung der Teilnahme an einer Klassenfahrt entgegensteht, also etwa bei der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen. Im Einzelfall hat die Teilzeitkraft nachzuweisen, dass ihr die Teilnahme an der Klassenfahrt unmöglich ist.

    Bereits bei der Genehmigung der Dienstreise hat die Schulleitung oder der Schulleiter darauf zu achten, dass Teilzeitkräfte im Verhältnis zur Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden nur in entsprechend gekürzter Zahl an mehrtägigen Veranstaltungen teilnehmen. Soweit dies im Einzelfall nicht möglich ist, hat für einen innerschulischen Ausgleich insbesondere bei außerunterrichtlichen Aufgaben zu sorgen. [..]

    Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für die Teilnahme an Klassenfahrten besteht nach der Rechtsprechung [..] nicht.

    Bestätigt also alles bisher für NRW Gesagte!

    Die einladenden Personen kontaktieren, Situation schildern und um Verlegung bitten. In jedem Fall aber vorher überlegen, welche Stelle dir wichtiger ist und da auch kommunizieren, dass du auf jeden Fall auch kommst, wenn eine Verlegung nicht möglich ist, denn grundsätzlich besteht die Gefahr, dass deine Bewerbung recht willkürlich wirkt oder die falsche Motivation ("Hauptsache weg von der Schule") angenommen wird.

    Sorry, aber das war keine Ferndiagnose, sondern eine Aussage deinerseits:

    Aus demselben Grund habe ich mich letzte Woche 5 Tage mit Magen Darm in dir Schule geschleppt.


    Von uns zu verlangen, wir könnten ahnen, dass das psychosomatisch ist, ist zu viel verlangt. Anzukreiden, dass wir es so lesen, wie man es eigentlich nur lesen kann ("klassisch Magen Darm" eben), finde ich vom Ton her unpassend. Auch, weil du hier auf vier Seiten gute, unterstützende Tipps bekommen hast. Alles Gute.

    unabhängig davon, ob sie berechtigt ist,

    also "berechtigt" ist ein unangemessener Tonfall wohl nie. Wenn es so war, wie vom TE beschrieben, finde ich es absolut unangemessen.

    Zum weiteren Vorgehen müsste man euer Verhältnis besser kennen. Ich würde entweder allein oder im Beisein eines Lehrerratmitglieds (so heißt es bei uns in NRW) spiegeln, dass du das als unangemessen wahrgenommen hast und dir in Zukunft eine wertschätzendere Kommunikation wünschst.

    Ja, aber nicht konsequent, sondern nur wenn es passt.

    - für welche Entwicklungsprozesse?

    in meinem Fall v.a. im Bereich Schulentwicklungsprozesse

    - Für welchen Personenkreis? Also für kleinere Teams/Arbeitsgruppen, Abteilungen, SL-Team, Verwaltung, oder das ganze Kollegium?

    kleinerer Personenkreis, SL-Team auch

    - digital oder haptisch?

    manchmal haptisch bei der Ersterstellung, für längerfristige Vorhaben aber digital

    - wie sind eure Erfahrungen? Welche Stolpersteine gibt es? Worauf sollte man achten? Oder hat es wer genutzt und dann wieder abgeschafft, weil es sich als nicht geeignetes Instrument erwiesen hat?

    wir haben es mal mehr genutzt. Schwierig war die Pflege - dafür muss jemand klar zuständig sein. Wenn wir es genutzt haben, war es aber hilfreich.
    Grundsätzlich glaube ich, dass wir in Schule (v.a. auf der Leitungsebene) mehr agil arbeiten könnten, aber manchmal lassen sich Muster aus der freien Wirtschaft eben doch nicht auf unsere Prozesse übertragen, insbesondere dann nicht, wenn man viele Ressourcen bräuchte ^^

    Was geschieht dann? Wird diese gesichtet und in die endgültige Entscheidung mit eingebunden?

    Ganz konkret: Ich glaube, es passiert einfach gar nichts. Die wird zu den Akten genommen, die Stelle wird wie vorgesehen besetzt und alles was du dann tun könntest, wäre zu klagen. An die Gutachten wagen sich Gerichte aber (in der Regel aus gutem Grund) inhaltlich nicht ran. Wenn also formal alles korrekt war, machst du daran einfach nichts. Sorry.

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    Mal gucken wer bei diesem Abnutzungskrieg den längeren Atem hat.

    Ich bin sicher, hier werden viele YT-Videos gepostet, die echt gut und passend sind. Trotzdem passt es bei mir oft nicht die zu schauen, wenn ich hier lese. Vorschlag: Man postet jeweils eine KI-generierte Kurzzusammenfassung mit.

    Kommt darauf an: Es gibt BRen, die eine Bewerbung nicht zulassen, wenn die Wartezeit nicht abgelaufen ist.

    Jüngst habe ich bei Stella festgestellt, dass fast alle Ausschreibungen folgenden Passus beinhalten:

    Zitat

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen zum Stichtag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.

    Das würde zumindest die Frage beantworten.

    Zur Sache an sich: Falls du an einem Gymnasium bist, ziehe auf jeden Fall auch Stellen an einer Gesamtschule in Betracht. In jedem Fall sind A14-Stellen aber oft schon intern vergeben.

    Zur 3er-Bewertung möchte ich noch anmerken, dass es tatsächlich die Ansage an die SL gibt, dass "3 Punkte" der Standard sein soll. Ich glaube auch, die wenigsten machen das tatsächlich, aber wenn du damit an eurer Schule nicht aus dem Raster fällst, würde ich das erstmal nicht zum Anlass nehmen, mich benachteiligt zu fühlen.

    Eine Frage zum Abschluss: dir ist bewusst, dass deine SL das Gutachten machen würde, richtig?

    Das ist wohl sehr von der Größe des Zielortes abhängig, aber ich habe zumindest temporär in beiden bisherigen Schulorten gelebt und war jeweils überrascht, wie wenig man sich doch im Alltag sieht. Es geht um eine Stadt mit ca. 300.000 EW (Stadtteil) und eine mit ca. 25.000.

    Für mich waren kurze Wege ein wichtiges Argument.

    Sicherlich eine sehr individuelle Entscheidung, was dieser Thread mit Sicherheit auch zu Tage bringen wird, aber ich würde auf jeden Fall in die gleiche Stadt ziehen, ggf nicht in das "klassische" Einzugsgebiet der SuS.

    Ach ja, woher nimmt sie die Kohle?

    Ich hab sie gestern Abend noch in irgendeinem der zahlreichen TV-Formate gesehen, wo ein Moderator darauf hinaus wollte, dass das AfD-Programm laut Expertenmeinung nicht finanzierbar sei. Sie antwortete sinngemäß, sie sei selbst Volkswirtin, sie brauche daher keine Experten... Dann war ich natürlich auch überzeugt 🤯

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